Ein chaotischer Brexit wird uns alle schwer treffen
Verfolgt man die Nachrichten, so läuft aktuell alles doch auf einen harten, sprich ungeregelten Austritt Großbritanniens am 12.04.2019 aus der EU hinaus. Jedenfalls sollte man auf ein „Worst-Case-Szenario“ vorbereitet sein. Das betrifft nicht zuletzt jene deutschen Unternehmen, die noch immer die Rechtsform einer britischen Limited (Ltd.) haben. Vor der Einführung der UG (haftungsbeschränkt) war dies eine beliebte Form, eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft mit wenig Kapital zu gründen. Sollten Sie oder Ihre Geschäftspartner*innen betroffen sein, lesen Sie bitte meinen ->Blog-Beitrag zum Thema.
Ein ungeordneter Brexit dürfte die deutsche Wirtschaft schwer treffen. Auch das Land Berlin. Laut Angaben der IHK Berlin betrug das Außenhandelsvolumen zwischen der deutschen Hauptstadt und dem Vereinigten Königreich 2018 allein in den Branchen Nahrungs- und Genussmittel sowie Maschinen rund 327 Mio EUR im Export und 97 Mio EUR im Import (vgl. Berliner Wirtschaft 04/2019). Die Beantragung einer EORI Nummer und Ein- bzw. Ausfuhranmeldung online im ATLAS-System, wie sie für den Handel mit Drittstaaten erfolgen müssen, dürften da noch (fast) das geringste Problem sein. Zum Glück haben die Industrie- und Handelskammern unter https://www.ihk.de/brexitcheck ein hilfreiches Tool zur Verfügung gestellt.
Von Ilona Orthwein gibt es übrigens ein Grundlagen-Kompendium zum Außenhandel. Es steht unter dem Titel: „Know-how für den Außenhandel“ gegen eine Schutzgebühr zum Download bereit unter http://www.xinxii.com/know-how-fur-den-aussenhandel-p-319640.html
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