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Nachfolge ist weiblich!

Mittelständische Unternehmen suchen Nachfolger/innen

Nationaler Aktionstag zur „Unternehmensnachfolge durch Frauen“ am 21.06.2021

Wie in jedem Jahr startet auch 2021 die bundesweite Gründerinnenagentur ihren nationalen Aktionstag „Unternehmensnachfolge durch Frauen“.

Hintergrund: In diesem und dem nächsten Jahr steht lt. KfW bei rund 260.000 mittelständischen Unternehmen in Deutschland das Thema Nachfolge an. Die Zahl der Übernahmegründungen liegt aber bei ca. 70.000, und bei weniger als einem Viertel – mit sinkender Tendenz – sind es Frauen, die eine Unternehmensnachfolge antreten.

Chancen der Nachfolge

Die Übernahme eines Bestandsunternehmens bietet viele Chancen, wohingegen eine Neugründung oft riskanter ist. Auch ist die Übernahme eines soliden mittelständisches Unternehmens findet auch leichter eine Finanzierung als eine Neugründung. Auch lassen sich mit der passenden Strategie und guter Kommunikation auch durchaus neue innovative Ideen in Unternehmen mit längerer Geschichte realisieren.

Knackpunkte bei der Unternehmensübernahme

Ein Spaziergang ist eine Unternehmensübernahme allerdings nicht. Sie will gut vorbereitet, fachlich begleitet und mit Offenheit und Kompromissbereitschaft von allen Seiten geführt werden.

Ich, Ilona Orthwein, habe verschieden Nachfolgen sowohl beruflich begleitet als auch privat miterlebt und weiß, dass es nicht unbedingt an mangelnder Nachfrage seitens Übernahmewilligen liegt, wenn keine Nachfolge zustande kommt. Oft sind es falsche Erwartungen, Missverständnisse und festgefahrene Vorstellungen seitens derjenigen, die Nachfolgende suchen bzw. brauchen, damit das Unternehmen auch ohne sie weiterleben kann.

Zu spät und zu unentschlossen starten viele Unternehmer/innen in einen Übergabeprozess. Dabei gilt die Faustregel, dass man sich spätestens mit Mitte Fünfzig auf eine Übergabe vorbereiten sollte. Vorbereiten, das heisst zunächst sich mit dem Thema auseinandersetzen. Man sollte sich Informationen und Beratung einholen, wobei Kammern ebenso wie freie Berater helfen, und sich im eigenen Unternehmensumfeld schon einmal nach einer Kandidatin / einem Kanditaten für die Nachfolge umschauen. Gibt es gute Mitarbeiter, die vielleicht Interesse hätten? Kann vielleicht aus den Reihen der Belegschaft vielleicht eine kleine Gruppe gebildet werden. die als Nachfolgende in Frage käme? Gute Vorbereitung ist der erste wichtige Schritt für einen gelungene Nachfolge.

Wer dagegen zu lange wartet, wird oft von den Ereignissen überrollt. Alter oder gar Krankheit führen u. U. zu überstürztem Handeln Der oder die angedachte Nachfolger/in wurde zu lange hingehalten, oder wusste noch gar nichts von seinem / ihrem Glück und schlägt andere berufliche Wege ein.

Am Ende steht dann oft die Auflösung eines soliden Unternehmens, der Verlust von Arbeitsplätzen und und guten Angeboten für die Kunden…

Frauen als Nachfolgerinnen

Der Nationale Aktionstag „Nachfolge ist weiblich!“ am 21. Juni 2021 möchte für die Unternehmensnachfolge durch Frauen sensibilisieren, denn noch immer sind Frauen bei dieser Form der unternehmerischen Selbständigkeit unterrepräsentiert. KfW-Research im Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2020 zeigt, dass die demografische Entwicklung die Lücke beim unternehmerischen Generationswechsel weiter auseinandertreibt.

Auch die Corona-Krise wirkt sich nachteilig auf Unternehmensnachfolgen aus: Viele Betriebe verschieben lt. aktuellem DIHK-Nachfolgereport die Übergabe-Entscheidungen und rücken die derzeit ihre Existenzsicherung in den Fokus.

Unternehmerisch selbständige Frauen wiederum sind im Zuge der Krise häufiger von Einkommensverlusten betroffen. Denn sie sind oft in von der Pandemie stark betroffenen Branchen tätig. Folglich besteht die Gefahr, dass – vgl. DIW-Wochenbericht 15/2021 – der zuvor
positive Trend zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von Frauen  der vergangenen Jahre sich in sein Gegenteil verkehrt, wobei sich parallel der Nachfolgebedarf zusätzlich verschärfen wird.

Karriereoptionen für gut qualifizierte Frauen bei vakanten Nachfolgelösungen

Die Hälfte der unternehmerisch selbständigen Frauen hat ein hohes Bildungsniveau. Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens eröffnet Frauen spannende Karriere-Chancen und ermöglicht ihnen vielfach eine adäquatere Verwertung ihrer Bildungsqualifikationen als im Angestelltenverhältnis.

Nationaler Aktionstag

Die bundesweite Gründerinnenagentur (bga) und ihre Partnerinnen organisieren rund um das Thema Nachfolge zahlreiche Angebote. Diese umfassen Sprechtage, Podiumsdiskussionen, Telefonaktionen und Beratungsgespräche bis hin zu einem breiten Online-Angebot. Die Aktivitäten sind online zugänglich unter: https://www.existenzgruenderinnen.de/DE/bga-Service/Veranstaltungskalender/Veranstaltungen-Unternehmesnachfolge/veranstaltungen_node.html

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Selbstverständlich berate auch ich Sie gerne zum Thema Nachfolge  – nicht nur am 21.06.2021, sonderin immer. Nehmen Sie einfach Kontakt auf!

 

Unternehmensnachfolge

Bürokratieentlastungsgesetz: Erleichterungen für kleine Unternehmen und Gründer

Bürokratieentlastungsgesetz III schafft Vereinfachungen

Ab 1. Januar 2020 wird manches einfacher. Jedenfalls für kleine Unternehmen und Gründer. Sie profitieren vom neuen Bürokratieentlastungsgesetz III.

Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze

Die schon seit sehr vielen Jahren geltende Grenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer wird durch das Bürokratieentlastungsgesetz III  zum 1.1.2020 angehoben.

Bisher galt: Im Vorjahr darf der Umsatz 17.500 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen. Ab 2020 gilt: Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.

Für die Kleinunternehmer-Regelung spricht insbesondere der Wettbewerbsvorteil bei Verkäufen an Privatpersonen und Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dazu kommt der geringere bürokratische Aufwand.

Bei Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung, bleiben Sie allerdings mindestens fünf Jahre an Ihre Entscheidung gebunden.

Vorsicht bei unterjährigen Gründungen

Wenige Gründer starten tatsächlich aber zum 1.1. eines Kalenderjahres. Ein Start mitten im Jahr ist der Normalfall. Dann müssen Sie beachten, dass die Umsätze auf das gesamte Jahr „hochgerechnet“ werden. Wer also beispielsweise in 6 Monaten 15.000 EUR umsetzt, der hat hochgerechnet einen Umsatz von 30.000 EUR und scheidet damit aus der Kleinunternehmerregelung aus.

Wer sich verschätzt, muss dem Finanzamt nachweisen, dass er mit den zusätzlichen Einnahmen nicht rechnen konnte. Kann der Unternehmer das, bleibt er im laufenden Jahr zwar umsatzsteuerbefreit, wird aber im nachfolgenden Jahr umsatzsteuerpflichtig – ganz gleich, wie hoch die Umsätze dann tatsächlich ausfallen.

Kann er dagegen nicht glaubhaft machen, dass er mit den zusätzlichen Einnahmen nicht rechnen konnte, muss er rückwirkend für das laufende Jahr Umsatzsteuer entrichten. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen.

Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Existenzgründer

Wer sich zur Umsatzsteuer anmeldet, kann als Gründer ebenfalls durch das neue Bürokratieentlastungsgesetz profitieren. Denn es besagt, dass Existenzgründer ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht mehr monatlich sondern vierteljährlich abgeben können.

Dieser Vorteil erleichtert die Gründungsphase, ist jedoch zeitlich befristet. Denn die Neuerung gilt nur für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026.

Zudem findet die neue Regelung auch nur dann Anwendung, wenn die Umsatzsteuer, die im konkreten Fall entrichtet werden muss, voraussichtlich 7.500 Euro im Quartal nicht überschreitet. Und auch hier muss die Umsatzsteuer in eine Jahressteuer „hochgerechnet“ werden. Das bedeutet: Wer voraussichtlich insgesamt mehr als 30.000 Euro Umsatzsteuer im Jahr zu entrichten hat, für den gilt weiterhin die alte Regelung, selbst wenn das Unternehmen in drei von vier Quartalen maximal 7.500 Euro an Umsatzsteuer zu entrichten hat.

Genauere Informationen gerne bei Ihrem steuerlichen Berater.


Wir möchten an dieser Stellen unseren langjährigen Kooperationspartnern, der KWWM Steuerberatungsgesellschaft dafür danken , dass sie uns stets zeitnach und leicht verständlich mit den neuesten Informationen zum Steuerreicht versehen!


Die Belegausgabepflicht

Eine weitere Änderung zum 1.1.2020 ist dagegen wenig erfreulich.  Nach der „Belegausgabepflicht“ muss jeder Betrieb mit elektronischer Kasse jedem Kunden immer einen Beleg aushändigen. Selbst dann, wenn der Kunde diesen Beleg nicht will. Die Belegausgabepflicht soll verhindern, dass Unternehmen Kaufumsätze nicht versteuern.

Dieses Verfahren verursacht im Handel unnötig Kosten und produziert überdies noch Berge an Sondermüll.  Bekanntlich werden viele Kassenbelege auf Thermopapier gedruckt, welches nicht im Papiermüll entsorgt werden kann.

Der klassische Fall ist der Brötchenkauf beim Bäcker oder andere kleine Einkäufe im Handel. Beim Kauf von werthaltigen Produkten wie Kleidung oder Elektronik fordert der Kunde normalerweise schon im Eigeninteresse einen Beleg, um ggf. von seinem Recht auf Umtausch oder Garantie Gebrauch machen zu können. Zudem sind moderne elektronische Kassensysteme normalerweise fälschungssicher. Sie produzieren automatisch Buchungen, die dem Finanzamt im Rahmen einer Kassen- oder Betriebsprüfungen zur Verfügung stehen. Der Kundenbeleg selbst scheint da obsolet.

Eine Befreiung von der Belegausgabepflicht kann jedoch beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Denn Ausnahmen sieht das Gesetz ausdrücklich vor.

neue gesetze zum 1.1.2020

Weitere Informationen für Gründer finden Sie u. a. auf unserer Website unter folgendem Link: https://orthwein-beratung.de/tag/gruendung

Das Genossenschaftsmodell als Lösung für Freiberufler

Genossenschaften für Freiberufler

Die gute alte Genossenschaft erlebt gerade eine Renaissance.

Nicht nur als Baugenossenschaften in Zeiten, wo es an bezahlbarem Wohnraum mangelt, sondern auch im Bereich Gründung und Unternehmer- bzw. Freiberuflertum.

Denn das Modell der eG bietet Lösungen: Zum Beispield die Ärztegenossenschaften, die zum Ziel haben, persönliche Risiken für niedergelassene Ärzte zu minimieren und bessere neue Versorgungsstrukturen im ambulanten Bereich – vor allem in ländlichen Regionen – zu fördern.

Aus Belgien ist inzwischen ein weiteres Genossenschaftsmodell zu uns gekommen: die „smart-eg“. Smart – Société Mutuelle pour artistes – wurde 1998 gegründet und ist eine Genossenschaft, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Arbeitsbedingungen von Freiberuflern, Künstlern und kleinen Selbständigen zu verbessern.

Mitglieder bei Smart profitieren nicht nur von einem leichteren Zugang zur Kranken- und Sozialversicherung, sondern auch von einer Zahlungsgarantie – Smart zahlt innerhalb von 7 Tagen unabhängig vom Auftraggeber.

Smart übernimmt auch die für viele Freiberufler und Kleinunternehmer oft lästige Administration – von der Vertragsabwicklung bis hin zur Rechnungsstellung etc.

Für Menschen, die als Arbeitssuchende gerade erst nach Deutschland gekommen sind, bietet das Modell eine besonders große Hilfe,  da migrantische Selbstständige und Gründer*innen vor besonderen Herausforderungen stehen.

Die Kosten belaufen sich auf den Erwerb einen einmaligen Genossenschaftsanteils von 50 € und 7 % des jeweiligen
Netto-Umsatzes pro Projekt, das über die Genossenschaft abgewickelt wird. (Wenn das Projekt nicht über Smart läuft, werden allerding auch keine Kosten berechnet.)

Die eG legt dar, dass Alle Einnahmen in die Serviceleistungen für die Mitglieder und deren Weiterentwicklung fließen, sowie in den Solidaritätsfonds für die Zahlungsgarantie.
Mehr: https://smart-eg.de/

Urlaub gut vorbereiten – Checkliste

Vorbereitung einer geplanten Abwesenheit

Hurra – der Urlaub steht vor der Tür. Endlich einfach mal raus aus der Firma, abschalten von der Arbeit… !

Schön wär’s.  Leider sieht die Realität für viele Unternehmer*innen und Solo-Selbstständige ganz anders aus. Immer das Handy bzw. den Laptop dabei und 24/7 in Rufbereitschaft auch am schönsten Strand. Ein Urlaubsort ohne Internetzugang bzw. im „Funkloch“ – eine Katastrophe!

„Ich kann maximal 10 Tage am Stück im Jahr verreisen, muss aber auch dann immer gut erreichbar sein“, höre ich Unternehmer*innen oft sagen. Dabei brauchen gerade wir Selbstständigen echte Erholungspausen, um fit zu bleiben und unsere „Batterien“ regelmäßig wieder aufzuladen.

Die richtige Urlaubsvorbereitung macht’s möglich

Um Ihre Abwesenheit im Unternehmen optimal vorzubereiten, habe ich nachstehende Checklisten für Sie erstellt.

Am besten gehen Sie 2-4 Wochen vor Urlaubsantritt Punkt für Punkt durch. Dann können Sie mit gutem Gewissen und freiem Kopf den Urlaub genießen.

  • Machen Sie sich eine Liste aller der Aufgaben und Termine, die noch unbedingt vor Urlaubsantritt zu erledigen sind.
  • Klären Sie, wer Sie wann und wie genau vertreten soll.
  • Machen Sie eine Liste der Aufgaben und Termine, die während des Urlaubs von Ihrer Vertretung wahrzunehmen sind.
  • Geben Sie Ihrer Vertretung die evtl. erforderlichen Vollmachten.
  • Schränken Sie Ihre Erreichbarkeit während des Urlaubs auf dringende Fälle ein und klären Sie, wie und wann (Anrufzeit) Sie für wen bzw. welchen Fall überhaupt erreichbar sind.
  • Delegieren Sie: Wer soll Was Wann Wie erledigen!
  • Informieren Sie zuständige Personen sind über fällige Fristen (Abgabe, Zahlungen etc.) schriftlich.
  • Richten Sie eine automatische E-Mail-Abwesenheitsmeldung ist eingerichtet. Aus dieser geht der genaue Zeitraum der Abwesenheit hervor und an wen sich die Person in dringenden Fällen wenden kann. Tipp: Geben Sie den Zeitpunkt Ihrer Rückkehr um einen Tag später als tatsächlich an, um ungestört die wichtigsten Aufgaben nach Ihrer Rückkehr abarbeiten zu können.
  • Richten Sie eine Anrufweiterleitung an Ihre Vertretung oder – bei Solo-Selbstständigen einen Anrufbeantwortungsservice ein.
  • Besprechen Sie Anrufbeantworter/die Sprachbox bzgl. Urlaubsabwesenheit.
  • Informieren Sie wichtige Kunden und Geschäftspartner per Mail rechtzeitig über Ihre Abwesenheit.
  • Richten Sie Ihrem zwei Ablagekörbe für den Posteingang ein (einen mit der Aufschrift „Dringend“, einen mit „Nur zur Info“). Mitarbeiter/Kollegen sind entsprechend instruiert. Dann sehen Sie nach Ihrer Rückkehr auf einen Blick die dringendsten Anfragen.
  • Begleichen Sie alle fälligen Rechnungen vor dem Urlaub oder richten Sie Terminüberweisungen ein, um Mahnungen zu vermeiden

Weitere Tipps:

  • Schauen Sie nach, welche Ausweise/Dokumente für Ihren Urlaub notwendig sind und ob diese noch gültig sind
  • informieren Sie sich  über evtl. erforderliche Impfungen bzw. medizinische Vorsorgemaßnahmen bzw. die Auslandskrankenversicherung
  • Für Solo-Preneure: Sie können ein Urlaubspostfach einrichten. Die Post wird dann während IhrerAbwesenheit am Postamt gelagert.
  • Sie sollten auch daran denken evtl. Abos (z. B. Tageszeitung, Zeitschriften) bei längerer Abwesenheit abzubestellen oder Nachsendeauftrag eingerichtet
  • Wichtige Dinge, wie Codes, Wertsochen etc. sollten sicher deponiert sein
  • Geben Sie Ihre detaillierte Reiseroute und Adressen Mitarbeitern oder Angehörigen für Notfälle
  • Sie sollten vorab die wichtigsten Informationen (Notrufnummern, Zollbestimmungen, Handytarife, aktuelle Devisen, Sitten, Adresse und Telefonnummer der Botschaft etc.) vom Urlaubsland sammeln
  • Bei einer Reise mit dem PKW sollten sie rechtzeitig Vignette oder Mautkarte besorgen internationale Versicherung für das Auto (z. B. grüne Versicherungskarte), Auto war bei Inspektion, Warnwesten vorhanden, Ersatzschlüssel eingepackt, Schutzbrief von Automobilclub (falls vorhanden)
  • Sie sollten die wichtigsten Reisedokumente kopieren (sollten sie im Urlaub abhanden kommen)
  • Notieren Sie sich wichtige Telefonnummern (z. B. bei Verlust von EC-Karte)
  • Sorgen Sie dafür, dass Mülleimer geleert werden und Ihr Auto sicher geparkt ist, damit es während der Abwesenheit nicht abgeschleppt wird.

Notfallplanungen nicht vergessen

Der „Notfallkoffer“ in Unternehmen etwas, was man nicht nur vor dem Urlaub bereitgestellt haben sollte. Aber vielleicht ist gerade ein bevorstehender Urlaub die Gelegenheit, den „Notfallkoffer“ zu überprüfen und ggf. nachzurüsten. Wichtige Informationen dazu finden Sie unter https://orthwein-beratung.de/wissenswertes/notfallplanungen

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, sind Sie und Ihre Mitarbeiter für Ihre Abwesenheit optimal gerüstet. Dann heißt es:

Positionierung im Marketing

Positionierung

Wenn Gründer*innen sich mit dem wichtigen Thema Marketing beschäftigen, stoßen sie sehr bald auf den Begriff „Positionierung“.

„Positonierung“ ist eines der 5 „P“ im Marketing-Mix: Produkt, Preis, Promotion, Personen … und Positionierung.

Was ist Positionierung?

Die wohl kürzeste Definition für Positionierung stammt von dem britischen Werbefachmann David Mackenzie Ogilvy

Positionierung = Was das Produkt leistet – und für wen

Es geht also um das gezielte Darstellen von Stärken und Qualitäten, durch die sich ein Angebot  in den Augen der Zielgruppe positiv von anderen Produkten oder Dienstleistungen unterscheidet. Es ist also wichtig, das eigene Alleinstellungsmerkmal (USP) zu entwickeln und entsprechend zu kommunizieren. Dazu gehört, dass man zuvor die eigene Zielgruppe genau definiert hat.

Muss man für die Positionierung das sprichwörtliche Rad neu erfinden? Nein!

Auch ein bewährtes Geschäftsmodell wird einzigartig, wenn man es auf eine klar definierte Zielgruppe neu ausrichtet!

Die meisten Unternehmen versuchen mit einer einzigen Lösung verschiedene Zielgruppen anzusprechen. Das bereitet oft Probleme. Von einer dezidierten Positionierung auf eine einzige Zielgruppe ausgerichtet, können gerade kleine Unternehmen und Gründungen profitieren.

Klare Positionierung lohnt sich

Der Markteintritt wird leichter, wenn man die Zielgruppe eingrenzt. Und man kann besser auf die Bedürfnisse der Zielgruppe eingehen. Und es lassen sich Innovationen entwickeln, um den Bedürfnissen der Zielgruppe noch mehr entgegenzukommen. Als Folge wird das dezidierte Angebot wertvoller als Konkurrenzangebote mit wenig ausgeprägter Positionierung

Das führt auch dazu, dass Kunden nicht nur besser erreicht und langfristig gebunden werden, sondern je klarer die Positionierung, umso eher sind Kunden auch bereit, höhere Preise zu bezahlen.

Gleichzeitig sinken die Kosten für die Entwicklung des Angebots. Denn eine spitze Positionierung erlaubt es, sich zu fokussieren.  Man lernt seine Zielgruppe rasch sehr genau kennenlernen und erfährt viel über deren Bedürfnisse. Statt sich immer wieder auf andere Kunden mit neuen Problemen einzustellen, erlangen Unternehmen eine hohe Expertise in ihrer Nische.  Das spart letztlich Zeit und Ressourcen, und führt rasch zu Erfolgserlebnissen. Und gerade Gründer*innen brauchen diese positiven Rückkopplungen.

Mit einer spitzen Positionierung und der Konzentration des Unternehmens auf die eigene Nische, muss man auch  wenig Konkurrenz befürchten.  Die gute Nachricht: Es gibt in jeder Branche viele Nischen. So kann  jedes Unternehmen sein eigenes Profil finden und schärfen.

Positionierung ist die Grundlage für Markenbildung

Ziel eines Unternehmens sollte sein, schnell Marktführer in seiner Nische zu werden. Dazu darf die Nische nicht allzu groß sein. Die Engpass-konzentrierte-Strategie empfiehlt eine Nische, die etwa 20-mal so groß ist wie die  Produktions-/Lieferkapazität ist. Mit anderen Worten: Wer nur 2.000 Kunden pro Jahr zuverlässig beliefern kann, braucht nur eine Marktnische mit einem Potenzial von 40.000 Kunden. Das ist scheinbar wenig, aber dafür ist es leichter, sich dort einen Namen zu machen.

Es kommt bei einer starken Marke nicht darauf an, wie viele Menschen sie kennen, sondern darauf, wie gut sie bei ihrer Zielgruppe bekannt ist.

Das bedeutet aber keineswegs, dass somit das Unternehmenswachstum beschränkt ist. Auch in der Nische lässt sich Unternehmenswachstum  entwickeln. Zum Beispiel, in dem man weitere Angebote für dieselbe Zielgruppe schafft. Möglich ist auch, das Angebot auf weitere Zielgruppen auszudehnen.

Wie ist es um Ihre Positionierung bestellt?

Wie genau haben Sie Ihre Zielgruppe genau definiert? Wissen Sie warum Kunden kaufen (sollen)? Leider nehmen es viele Unternehmer*innen nicht so genau mit der Definition ihrer Zielgruppe. Nur, all Tipps zu Marketing, Social Media und Kundenakquise nutzen wenig, solange die Positionierung nicht spitz genug ist. Und dazu bedarf es auch einer klaren Zielgruppendefinition! Und auch, wenn du schon ziemlich gut aufgestellt bist: Es gibt immer etwas zu verbessern.

Erfolgreich positioniert haben sich z. B. die von uns beratenen Unternehmen / Gründungen:

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe bei der Positionierung?

Meine Kolleg*inne und ich helfen gerne.  Und es gibt eine Reihe von Fördermitteln für Beratungen zu Marketingfragen. Sprechen Sie mich einfach an!

Social Startups im Aufwind

Vom Stiefkind der Gründerlandschaft zum Thema der Politik

Inzwischen nehmen Startups aus dem Bereich Social Entrepreneurship fast 40 Prozent der Gründerlandschaft ein. Aber sie verdienen weder das meiste Geldsammeln, noch sammeln sie das meiste Wagniskapital ein oder warten mit besonders populären Frontleuten auf.  Dabei könnte ihre  Tätigkeit von großer gesellschaftlicher Relevanz sein, wie eine aktuelle Studie nahe legt.

Social Entrepreneurs sind eine treibende Kraft für unsere Gesellschaft….

… Sie sind systemverändernde Unternehmer(innen). Ihre Persönlichkeit, und damit auch ihr Engagement, ist geprägt von ihrem Bekenntnis zum Gemeinwohl, meint Ashoka-Gründer Bill Drayton

Einige Beispiele belegen das:

  • Irrsinnig Menschlich bietet eine wirksame Prävention psychischer Erkrankungen bei Schülern durch Aufklärung und Kontakt mit Betroffenen.
  • Apeiros hilft, Schulverweigerer früh zu erkennen und sofort geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  • Serlo Education hat die „Wikipedia des Lernens“ entwickelt und ermöglicht einen erfolgreicheren Bildungsweg, weil Schüler sich ihr Wissen selbstständig und im eigenen Tempo aneignen können.

Politiker der Grünen fordern staatliche Unterstützung für Sozial Entrepreneurship

Die Politiker der Grünen wollen nun, dass Social Startups stärker staatlich gefördert werden. Zwar steht diese Förderung schon im aktuellen Koalitionspapier von Union und SPD. Aber an der Umsetzung fehlt es. So belegt Deutschland im Ranking „The best countries to be a Social Entrepreneur“ nur Platz 34 von 45 Ländern.

Schwierig ist für die Sozialen der Zugang  zu öffentlichen Fördermitteln. Aber auch Finanzierungen sind oft schwierig. Diese Unternehmen arbeiten ja nicht nach dem Prinzip der Gewinnerzielung bzw. Gewinnmaximierung, sondern für systemischen Wandel. Dieser zahlt sich langfristig aus, z. B. durch verminderte Gesundheitskosten oder die Einsparung anderer Sozialkosten.

Trotzdem werden Sozialunternehmen bislang von vielen Förderprogrammen ausgeschlossen. Ein Beispiel ist die Beratungsförderung durch die BAFA. Zaghafte Vorstöße zur Förderung gibt es allerdings. Wie ich in meinem Beitrag über das IBB-Programm MikroCrowd berichte.

Die Forerungen der Grünen gehen nun in Richtung verstärkter staatliche Unterstüzung für Social Entrepreneurs. Darunter fallen zinslose Mikrodarlehen ebenso wie eine „Stiftung für digital-soziale Innovationen mit einem angemessenen Budget“. Weitere Forderungen sind ->hier nachzulesen.

Ob und inwieweit sich diese politischen Forderungen aber umsetzen lassen, bleibt fraglich.

Aktuelle Programme für Social Entrepreneurs

Ohne auf den ganz großen Wurf von Seiten der Regierung zu warten, haben sich bereits erste Förderprogramme für Social Entrepreneurs etabliert. Neben der oben erwähnten Investitionsbank Berlin, die beispielsweise ihren GründungBONUS mit einem Volumen von bis max. 50.000 Euro den neuen Sozialunternehmen zur Verfügung stellt, gibt es bereits konkrete Förderung, u. a. seitens SocialImpact, Ashoka oder auch der Generali-Stifung mit dem Programm „The Human Safety Net“. 

Daneben sind Crowdfunding bzw. Crowddonating-Kampagnen auch immer ein gutes Mittel, um auf sich und das eigene soziale Vorhaben aufmerksam zu machen, Unterstützer zu gewinnen und Gelder einzuwerben.

Gerne unterstützen wir Social Entrepreneurs auf ihrem Weg durch gezielte Beratung und Seminare.

Wettbewerbe für Startups

Zirka 200 Wettbewerbe gibt es jährlich für Gründer*innen und Startups

Wir erklären, warum sich eine Teilnahme auf jeden Fall lohnt!

Über 3 Millionen Euro wurden beispielsweise allein 2018 in 164 Wettbewerben an Gründer*innen und Startups ausgeschüttet.  Aber nicht nur wegen der Preisgelder lohnt sich eine Teilnahme an den Wettbewerben.

Folgende Faktoren sprechen dafür, an Wettbewerben teilzunehmen:

#1: Die eigene Geschäftsidee auf den Prüfstand stellen

Wettbewerbe helfen, sich mit der eigenen Geschäftsidee noch einmal gründlich auseinanderzusetzen. Die eigene Arbeit am Gründungsvorhaben wird für den Wettbewerb noch einmal gründlich reflektiert.  Kritische Reflexion kommt im hektischen Gründungsalltag oft zu kurz. Die Geschäftsidee auf den Punkt zu bringen und die Aspekte wie die Zielgruppe oder das Marktpotenzial deutlich zu benennen, ist immer hilfreich. Und wer bereits gegründet hat, für den ist eine Wettbewerbsbewerbung ein guter Anlass, um auf die bisherigen Leistungen zurückzublicken und zu zeigen, was man bereits geleistet hat.

#2: Hilfreicher Fachinput und Networking

Auf den Events, die im Rahmen von Gründerwettbewerben stattfinden, tummeln sich nicht nur Mitstreiter, sondern auch Berater, Investoren und Mentoren. Und jedes Feedback von diesen Personen, kann für Gründer*innen hilfreich sein. Außerdem bieten viele Gründerwettbewerbe im Rahmenprogramm Workshops und Seminare zu unternehmensrelevanten Themen an. Und sogar begleitendes Intensivcoachings für Bereiche wie Marketing oder Finanzierung gibt es häufig.  Überdies haben nicht wenige Gründer*innen haben im Rahmen von Wettbewerben Business Angels und Finanziers kennengelernt. Manche Gründerwettbewerbe bieten zudem Alumni-Netzwerke und organisieren regelmäßig für diese exklusive Networking-Events.

#3: Öffentlichkeitsarbeit

Die Jurys der Gründerwettbewerbe selektieren jene Startups, die viel Menge Potenzial haben. Für diese wird dann auch entsprechend PR gemacht. Selbst wenn keine passenden Kapitalgeber bei den Events vor Ort sind, können sie auch über Medienberichterstattung auf Startups mit viel Potenzial aufmerksam werden. Ein gutes Beispiel ist der erste Berliner Supermarkt ohne Verpackungsmüll „Original Unverpackt“. Parallel zu Crowdfunding-Kampagne half die Prämierung im Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg  das Unternehmen erfolgreich zu finanzieren. Eine Prämierung ist ein spannendes Thema für Journalisten. Und über die Prämierten wird gerne in den Medien berichtet. Und eine Auszeichnung ist immer ein gutes Aushängeschild für ein Unternehmen. Die meisten Wettbewerbe vergeben im Falle eines Gewinns zudem ein Siegel, das man auf der Website, in Broschüren oder in den sozialen Medien der Öffentlichkeit gut zeigen kann. Das schafft Vertrauen.

#4: Auch Sachpreise locken

Neben attraktiven Preisgeldern locken die meisten Gründerwettbewerbe mit Sachpreisen, wie Coachings, kostenfreien Büro-Arbeitsplätzen, der Finanzierung von Dienstleistungen oder Medienbudgets. Alles Dinge, die Gründer*innen weiterhelfen.

Hauptgewinner des SINGA-Newcomer-Startup-Award 2018

Der Brexit und die Limited (Ltd.)

Brexit-Folgen für die britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland

Durch die Reform von 2008 wurde die UG (haftungsbeschränkt) – auch „Mini-GmbH“ – als Kapital schonende Alternative zur GmbH ins Leben gerufen.

Bis dahin war die Gründung einer britischen Limited (Ltd.) als Rechtsform auch in Deutschland sehr beliebt. Die leichte, schnelle und preiswerte Gründung führte dazu, dass es Anfang 2006 in Deutschland über 30.000 Unternehmen mit dieser Rechtsform gab.

Schnell übersehen wurde, dass ein deutsches Unternehmen mit der Rechtsform einer brit. Limited sich in zwei verschiedenen Rechtssystemen bewegt. Im Innenverhältnis, d. h. bezüglich der Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane, gilt britisches Recht. Für die Geschäftstätigkeit nach Außen jedoch deutsches Recht. Das kann zu erheblichen Problemen führen, zumal sich die Rechtsauffassungen Kontinentaleuropas vor der des anglo-amerikanischen Rechtsraums teilweise stark unterscheiden.

Aktuell ist noch nicht geklärt, wie sich der Brexit tatsächlich auswirkt. Aber je mehr Zeit verstreicht, umso wahrscheinlicher wird ein ungeregelter Brexit. Dann wird Großbritannien für die EU zum Drittstaat. Ohne „Brexit-Deal“ fehlen klare Abkommen. Damit dürfte sich die Lage für die deutschen Ltd. dramatisch ändern. Es könnte z. B. sein, dass diese Form der Limited in Deutschland nicht mehr als Rechtsform im Außenverhältnis entsprechend anerkannt wird.

Es könnte sogar sein, dass die Limited zwangsweise in eine andere Rechtsform umgewandelt wird. Denn das deutsche Recht kennt ja keine Limited. Das hätte dann haftungsrechtlich erhebliche Folgen. Wie sich ein solcher Rechtsformwechsel zudem steuerlich auswirkt, ist ebenfalls noch nicht geklärt.

Die Zeit läuft. Je nach Art und Umfang der Gesellschaft kann aber vielleicht noch rechtzeitig vor dem Brexit den Unsicherheiten entgegengewirkt werde. Gegebenenfalls kann die Limited aufgelöst und  in eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH umgewandelt bzw. mit einer solchen verschmolzen werden.

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, spätestens jetzt Rat bei Experten zu suchen.

Die richtige Rechtsform finden

 

„MikroCrowd“ – ein Angebot der Investitionsbank Berlin für Gründungen und KMU

MikroCrowd – Kombination von Mikrokredit und Crowdfunding

Ein besonderes Angebot für Gründer*innen und Unternehmer*innen in Berlin

Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet seit geraumer Zeit das Finanzierungsinstrument „Mikrokredit aus dem KMU-Fonds“  an. Dabei werden Darlehen bis 25 TEUR bereitgestellt. Die Laufzeiten betragen in der Regel sechs Jahre. Ein Jahr ist tilgungsfrei. Anschließend erfolgt die Tilgung quartalsweise. Bearbeitungsgebühren und Bereitstellungszinsen entfallen. Die Zinsen bewegen sich um 5 Prozent. Die aktuellen Konditionen sind ->hier abrufbar.

Die IBB hat erkannt, dass eine Crowdfunding-Kampagne Aussagekraft über den Markterfolg eines Angebots oder Produkts hat. So ist man im vorigen Jahr eine Kooperation mit der Crowdfunding-Plattform Startnext eingegangen.  Wer sein Fundingziel erreicht, erhält leichteren Zugang zu weiterer Finanzierung. In diesem Fall zum Mikrodarlehen der IBB – MikroCrowd nennt sich das neue Angebot.

Warum Startnext?

Erfahrungen der Vergangenheit lassen erkennen, dass gelungene Crowdfundings durchaus immer den Weg für weitere Finanzierungsmöglichkeiten öffnen.

Die Verbindung zwischen Startnext und IBB liegt nicht nur am Standort Berlin. Startnext ist inzwischen die größte deutsche Crowdfunding-Plattform mit der längsten Erfahrung für Gründer, Erfinder, Kreative und soziale Unternehmen. Und genau diesen Zielgruppen öffnet sich die IBB auch zunehmend.

Außerdem funktioniert Crowdfunding auf Startnext noch immer nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip“: Der Starter bekommt das Geld nur ausgezahlt, wenn das Fundingziel erreicht wird – wenn nicht, geht das Geld an die Unterstützer zurück. Von dieser Ursprungsform sind andere Crowdfunding-Anbieter wie z. B. indiegogo.com inzwischen abgewichen. Gegen Aufpreis kann man hier ein sogenannte „Flexifunding“ vereinbaren und bekommt dann auf jeden Fall das eingesammelte Geld, auch wenn die notwendige Zielsumme gar nicht erreicht wird.

Weiterer Vorteil: Startnext zweigt nicht einfach einen Prozentsatz X für sich vom eingesammelten Geld ab. Dieser beträgt bei den meisten Plattformen 10 Prozent. Startnext finanziert sich stattdessen über eine freiwillige Provision: Jeder Teilnehmer bestimmt selbst, ob bzw. mit welchem Betrag er Startnext unterstützt.

IBB und Social Entrepreneurs

Social Entrepreneurship liegt im Trend – gerade in Berlin. Und die Kooperation der IBB mit Startext ist zweifellos ein Meilenstein in der öffentlichen Förderung dieser Unternehmen. Denn viele diese neuen Sozialunternehmen wählen Crowdfunding als einen Weg der Finanzierung.

Bei Startnext haben bereits einige Social Entrepreneurs erfolgreich Fundings durchgeführt. Z. B.  „Original Unverpackt“,  Berlins erster Supermarkt ohne Verpackungen oder „Tandemploy“, ein Angebot für Jobsharing.

Als erste deutsche Förderbank unterstützt die IBB seit Oktober 2018 auch soziale Berliner Unternehmen. Schließlich leisten diese innovative Beiträge zur Gesellschaft, Gesundheit, Bildung, Umwelt oder Nachhaltigkeit. Einschränkungen bestehen allerdings für gemeinnützigen Unternehmen, die für Ihre Leistungserbringung wesentlich auf staatliche Zuschüsse oder Zahlungen von Sozialversicherungsträgern ausgerichtet sind.  Weitere Informationen….

Auch das Programm GründungsBONUS steht inzwischen Social Entrepreneurs zur Verfügung. Hier werden bis zu 50% der Kosten für den Aufbau einer Existenz bezuschusst. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 50.000 €. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Vorteile von Crowdfunding

Beim Crowdfunding lassen sich Finanzierung, Promotion und Vertrieb verknüpfen. Vorhaben oder Produkte können schnell bekannt gemacht werden. Die Resonanz des Marktes lässt sich so testen. Erste Kunden und Unterstützer lassen sich  gewinnen und binden. Crowdfunder können wertvolles Feedback bekommen und auch letztlich wichtiges (Start-)Kapital einsammeln.

Für Kunden bietet Crowdfunding gute Möglichkeiten, sich direkt mit Unternehmen zu vernetzen und dazu beitragen können, dass neue Ideen Wirklichkeit werden.

Crowdfunding-Seminare von Ilona Orthwein Unternehmensberatung

So geht Startup-Finanzierung

Die verschiedenen Phasen der Startup-Finanzierung

Ohne Startups und ihre innovativen Ideen wäre unsere Welt um einiges ärmer. Dabei geht es nicht nur um rein technologische Innovationen, sondern auch um gesellschaftlich, ökonomisch und insbesondere auch ökologisch relevante. Zwar demonstrieren inzwischen schon TV-Sendungen wie „Die Höhle der Löwen“, wie Startups sich Risikokapital einwerben können. Dennoch ist das Thema Finanzplanung und Finanzierung vielen Entrepreneuren und leider auch vielen Beratern, die sie begleiten, nicht so klar. Darum hier ein paar grundlegende Infos zur Startup-Finanzierung.

Gründung

In der allerersten Phase spielt das Geld selbst noch eine untergeordnete Rolle. Hier geht es um Konzeptentwicklung, Netzwerkaufbau und Entwicklung von Prototypen bzw. Dummy-Versionen.

Finanzielle Unterstützung gibt es beispielsweise für Gründungen aus dem Hochschulkontext durch das EXIST-Programm. Häufig finanzieren Startups die erste Phase jedoch aus eigenen Mitteln bzw. mit Unterstützung von Familie und Freunden. Manche setzen auch bereits hier Crowdfunding als Finanzierungsinstrument ein. Das kann aber nur dann funktionieren, wenn das Unternehmenskonzept bzw. das Angebot schon ziemlich klar ist und man Chancen hat, über das Internet eine entsprechende Unterstützer-Crowd zu finden.

Öffentliche Beratungsförderung gibt es auch, allerdings sind viele Vorgründungsprogramme eher auf traditionelle Betriebskonzepte fokussiert. Insofern muss man schon suchen, um das richtige Tool und den richtigen Coach zu finden.

Vielleicht besteht auch schon eine Chance, in einen Inkubator zw. ein Gründerzentrum aufgenommen zu werden. Diese bieten Existenzgründer*innen viele Vorteile. Das fängt bei der Bereitstellung von Arbeits- bzw. Büroräumen an. Es geht weiter über Service- und Dienstleistungspakete, Vernetzungsmöglichkeiten bis hin zu Beratung und Coaching.

Hilfreich sind zudem Businessplan- und Gründer-Wettbewerbe.  Sie dienen dem Informationsaustausch und dem Netzwerkaufbau ebenso wie dem Marketing. Eine gute Übersicht über all diese Wettbewerbe in Deutschland gibt es -> hier.

Startup-Finanzierung 1: Seed-Phase

Jetzt geht es um die Vorbereitung des konkreten Markeintritts. Jetzt wird das Team auf- bzw. ausgebaut werden. Geld wird benötigt, um erste Gehälter zu zahlen. Ein Betaprodukt ist zu bauen und Tests durchzuführen. Marketing und Networking werden wichtiger. An dieser Stelle kommen „Accelerators“ ins Spiel. Sie ähneln in gewisser Weise den Inkubatoren bzw. Gründerzentren. Im Regelfall stellen große Konzernen diese zur Verfügung.  Sie erhoffen sich von den Startups wichtige Impulse für ihr eigenes Geschäft. Das kritisiert ->folgender Artikel auf der Plattform www.gruenderszene.de.  Unter einem weiteren ->Link finden Sie zudem eine Übersicht über die verschiedenen Acceleratoren in Deutschland.

Als Finanzierungsinstrumente in der Seedphase kommen sowohl Crowdfunding / Crowdinvesting als auch – meist erst im nächsten Schritt – Business Angels in Betracht. Gute Business Angels helfen sowohl mit ihrem Kapital als auch mit ihrem Know-how und ihrem Netzwerk. Größere Risikokapitalgeber sind hier im Regelfalle noch nicht interessiert. Sie warten erst die weitere Entwicklung des Startups ab.

Startup-Finanzierung 2: Series A

Der Markteintritt hat stattgefunden und es gibt erste günstige Prognosen. Jetzt kommen die Venture Capital-Geber ins Spiel. Denn nun ist das Geld für den weiteren Geschäftserfolg entscheidend. Man muss die Produktionsmittel erweitern und Vertriebsstrukturen ausbauen, braucht mehr Person bzw. externe Dienstleister und muss verstärkt in Marketing investieren. Der Beratungsbedarf dreht sich nun vor allem um die richtige Strategie und den jeweils nächsten wichtigen Schritt. Denn der „Proof of Concept“ ist für’s erste erbracht.

Hier kommt nun der Zeitpunkt, Investoren einzuwerben. Man nennt diese erste Finanzierungsrunde „Series A“. Ehe die Investition(en) jedoch getätigt werden, muss zunächst der Wert des Startups bestimmt werden. Anhand dieser wird entschieden, wie viele Geschäftsanteile ein Investor zu welchem Preis erhält. Differenziert wird dabei zwischen einem „Post-Money“-Wert, bei dem das neue Kapital bereits eingepreist ist und dem Wert davor („Pre-Money“). Da die gängigen Methoden zur Unternehmensbewertung hier jedoch nicht anwendbar sind, sind Startup-Bewertungen im Wesentlichen nur Prognosen. Für Startups heißt das, geschickt zu verhandeln und sich von der besten Seite zu präsentieren. Fallstricke sind außerdem zu beachten, denn VC-Verträge sind sehr komplex und im Regelfall zeitlich begrenzt. Das heißt, Endziel ist oft der Exit.

Startup-Finanzierung 3: Series B

Geht das Wachstum des Unternehmens gut weiter, können weitere Finanzierungsrunden folgen. Ziel ist das weitere Wachstum, Fokus evtl. eine Internationalisierung oder die Marktführerschaft – und natürlich oft auch der Exit, sprich der Verkauf des Startups an ein anderes Unternehmen oder einen Konzern.

Manchmal scheinen weitere Finanzierungen auch als nur rettender Ausweg, weil die Dinge doch nicht so laufen, wie gedacht. Spätestens an diesem Punkt gilt es aus meiner Sicht inne zu halten und das Unternehmenskonzept  bzw. die Strategie zu überarbeiten.

Immer neues frisches Geld hilft nichts, wenn im System selbst etwas nicht stimmt. Nur wenn die Knackstellen aufgefunden und beseitigt werden können, ist frisches Kapital sinnvoll. Andernfalls besteht nur die Chance, dass Investoren „Geld verbrennen“. Diesen mag das selbst nicht wirklich weh tun, aber es schädigt aus meiner Sicht die Startup-Kultur an sich. Fehlertoleranz und Scheitern sollte zwar akzeptiert sein, aber schön ist Scheitern nicht. Und von vorneherein einkalkuliert wird es von seriösen Gründern, die viel Zeit, Kraft und auch Herzblut in ihr Startup investieren, nicht.

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