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Wettbewerbe für Startups

Zirka 200 Wettbewerbe gibt es jährlich für Gründer*innen und Startups

Wir erklären, warum sich eine Teilnahme auf jeden Fall lohnt!

Über 3 Millionen Euro wurden beispielsweise allein 2018 in 164 Wettbewerben an Gründer*innen und Startups ausgeschüttet.  Aber nicht nur wegen der Preisgelder lohnt sich eine Teilnahme an den Wettbewerben.

Folgende Faktoren sprechen dafür, an Wettbewerben teilzunehmen:

#1: Die eigene Geschäftsidee auf den Prüfstand stellen

Wettbewerbe helfen, sich mit der eigenen Geschäftsidee noch einmal gründlich auseinanderzusetzen. Die eigene Arbeit am Gründungsvorhaben wird für den Wettbewerb noch einmal gründlich reflektiert.  Kritische Reflexion kommt im hektischen Gründungsalltag oft zu kurz. Die Geschäftsidee auf den Punkt zu bringen und die Aspekte wie die Zielgruppe oder das Marktpotenzial deutlich zu benennen, ist immer hilfreich. Und wer bereits gegründet hat, für den ist eine Wettbewerbsbewerbung ein guter Anlass, um auf die bisherigen Leistungen zurückzublicken und zu zeigen, was man bereits geleistet hat.

#2: Hilfreicher Fachinput und Networking

Auf den Events, die im Rahmen von Gründerwettbewerben stattfinden, tummeln sich nicht nur Mitstreiter, sondern auch Berater, Investoren und Mentoren. Und jedes Feedback von diesen Personen, kann für Gründer*innen hilfreich sein. Außerdem bieten viele Gründerwettbewerbe im Rahmenprogramm Workshops und Seminare zu unternehmensrelevanten Themen an. Und sogar begleitendes Intensivcoachings für Bereiche wie Marketing oder Finanzierung gibt es häufig.  Überdies haben nicht wenige Gründer*innen haben im Rahmen von Wettbewerben Business Angels und Finanziers kennengelernt. Manche Gründerwettbewerbe bieten zudem Alumni-Netzwerke und organisieren regelmäßig für diese exklusive Networking-Events.

#3: Öffentlichkeitsarbeit

Die Jurys der Gründerwettbewerbe selektieren jene Startups, die viel Menge Potenzial haben. Für diese wird dann auch entsprechend PR gemacht. Selbst wenn keine passenden Kapitalgeber bei den Events vor Ort sind, können sie auch über Medienberichterstattung auf Startups mit viel Potenzial aufmerksam werden. Ein gutes Beispiel ist der erste Berliner Supermarkt ohne Verpackungsmüll „Original Unverpackt“. Parallel zu Crowdfunding-Kampagne half die Prämierung im Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg  das Unternehmen erfolgreich zu finanzieren. Eine Prämierung ist ein spannendes Thema für Journalisten. Und über die Prämierten wird gerne in den Medien berichtet. Und eine Auszeichnung ist immer ein gutes Aushängeschild für ein Unternehmen. Die meisten Wettbewerbe vergeben im Falle eines Gewinns zudem ein Siegel, das man auf der Website, in Broschüren oder in den sozialen Medien der Öffentlichkeit gut zeigen kann. Das schafft Vertrauen.

#4: Auch Sachpreise locken

Neben attraktiven Preisgeldern locken die meisten Gründerwettbewerbe mit Sachpreisen, wie Coachings, kostenfreien Büro-Arbeitsplätzen, der Finanzierung von Dienstleistungen oder Medienbudgets. Alles Dinge, die Gründer*innen weiterhelfen.

Hauptgewinner des SINGA-Newcomer-Startup-Award 2018

Pro und Contra gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Was sind die Vor- und Nachteile einer gUG (haftungsbeschränkt)?

In den letzten Wochen und Monaten hatten wir in unserer Beratungspraxis häufig Gründer*innen, die eine gemeinnützige UG / gUG (haftungsbeschränkt) gründen wollten bzw. schon gegründet hatten. Im weiteren Geschäftsverlauf zeigten sich dann neben diversen Vorteilen auch einigen erhebliche Nachteile. Gründer*innen sollten diese unbedingt kennen. Nur so können sie sich für die beste Rechtsform entscheiden.

Die richtige Rechtsform finden

Grundsätzliches zur UG (haftungsbeschränkt) bzw. zur gemeinnützigen UG (haftungsbeschränkt)

Diese Rechtsform attraktiv für Gründer*innen mit wenig Stammkapital, die eine Kapitalgesellschaft gründen und  nicht auf die Haftungsbeschränkung verzichten wollen. Bereits ab einem Euro Stammkapital kann man eine UG gründen.

Wir raten aber grundsätzlich ab, eine UG – ganz gleich, ob gemeinnützig oder nicht – von Anfang an mit zu wenig Kapital auszustatten. Ist das Stammkapital zu niedrig, droht der UG rasch die Insolvenz. In diesem Zusammenhang muss auf die Pflicht hingewiesen werden, rechtzeitig den Insolvenzantrag zu stellen. Geschieht das nicht, droht eine Geldstrafe und im Extremfall sogar Freiheitsstrafe.

Charakteristisch für die Rechtsform gUG oder der gGmbH ist der gemeinnützige Geschäftszweck. Eine „normale“ UG oder GmbH dagegen verfolgt in erster Linie ökonomische Interessen verfolgt. Dennoch sind auch die gemeinnützigen Rechtsformen an dem GmbH-Gesetz unterworfen.

Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss die Satzung entsprechend gestaltet sein. Das bedeutet, dass der Zweck der Organisation gemeinnützig, mildtätig und/oder kirchlich sein muss. Über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit entscheidet das zuständige Finanzamt (für Körperschaften).

Außerdem wichtig zu wissen:

Sacheinlagen sind nicht zulässig. Die sog. Sachgründung, d. h. werthaltige Maschinen und Geräte als Stammkapital einzubringen, ist hier nicht möglich.

In der Satzung muss sogleich festgelegt werden, wer im Fall der Auflösung der gemeinnützigen UG (haftungsbeschränkt) bzw. gGmbH die erwirtschafteten Überschüsse erhält. Dies darf nur eine ebenfalls gemeinnützige Organisation sein. Möglich sind ein gemeinnütziger Vereine, eine Stiftung oder eine andere gUGs / gGmbH. Alternativ kann man auch nur einen gemeinnützigen Zweck zu bestimmen, der dann in Frage kommt.

Eine Gründung mittels Musterprotokoll statt Satzung, was Aufwand und Kosten spart, ist bei der gUG / gGmbH nicht möglich. Denn das  Musterprotokoll kann nicht an die Erfordernisse der Gemeinnützigkeit angepasst werden.

Den gemeinnützigen Zweck in der Satzung richtig zu verankern, ist auch keine leichte Aufgabe. Er muss dem Gemeinnützigkeitsrechts unter Anwendung der §§ 51 ff. AO entsprechen. Lehnt das Finanzamt die Satzung ab, muss diese korrigiert und erneut eingereicht werden. Wir raten daher, sich von kompetenten Beratern oder Anwälten – z. B. aus unserem Netzwerk – helfen zu lassen. Das spart Zeit und Kosten.

Die Vorteile der gUG (haftungsbeschränkt)

Überschaubarer Kapitalaufwand und keine Mitstreiter nötig

Neben dem überschaubaren Kapitalaufwand stellt die Anzahl der Gründungsmitglieder einen entscheidenden Unterschied zum gemeinnützigen e.V. dar. Ein Verein setzt sieben Mindestmitglieder zum Zeitpunkt der Gründung voraus und muss immer mindestens drei Mitglieder haben. Eine UG dagegen kann von einem einzigen Gesellschafter gegründet und geführt werden.

Steuervorteile

Die Rechtsform der gUG (haftungsbeschränkt) oder gGmbH bietet vor allem steuerlichen Vorteile. Gewerbe- und Körperschaftsteuer entfallen. Auch bei der Umsatzsteuer gibt es Vorteile. Für Umsätze aus dem ideellen Bereich fällt keine Umsatzsteuer an. Umsätze im Bereich des wirtschaftsorientierten Zweckbetriebs unterliegen oftmals einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.

Haftungsbeschränkung

Das GmbH-Gesetz begrenzt die Haftung der Gesellschafter generell auf das Stammkapital. Das gilt auch für die gUG und die gGmbH.

Leichte Gründung – aber teurer als bei einem gemeinnützigen Verein

Die Gründung einer UG ist ähnlich unkompliziert wie die eines Vereins. Der größte Unterschied besteht darin, dass der Gesellschaftsvertrag dem Formerfordernis der notariellen Beurkundung unterliegt. Entsprechende Eintragungen im Handelsregister sind nötig. Erst mit dieser Eintragung entsteht die UG rechtswirksam. Auch alle Änderungen, z. B. Gesellschafterwechsel, müssen entsprechend im Register eingetragen werden. Hier fallen Kosten an. Die Kosten für die Gründung einer gUG betragen nach meinen Informationen rund 1.000 Euro. Demgegenüber entstehen bei der Gründung eines e.V. Kosten von rund 100 Euro.

Finanzierung

Auch eine gUG ist wirtschaftlich ausgerichtet.  Über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten muss sie sich finanzieren. Wenn diese dem Gemeinwohl dienen, umso besser. Eine gemeinnützige UG kann sich aber auch über Spenden (co-)finanzieren. Schließlich kann sie aufgrund der Gemeinnützigkeit Spendenbescheinigungen ausstellen. Allerdings muss man wissen, dass Spender gegenüber dem Konstrukt „gUG (haftungsbeschränkt)“ oft gewisse Vorbehalte haben.

Damit kommen wir allmählich zu den Nachteilen….

Nachteile der gUG (haftungsbeschränkt)

Finanzierung

Anders als beim gemeinnützigen e. V. scheidet eine Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge rein faktisch aus.  Die „Mitglieder“ einer gUG (oder gGmbH) sind ihre Gesellschafter. Eine jeweilige Erhöhung der Einlagen oder eine Erweiterung der Gesellschafter um neue, müsste jeweils im Handelsregister eingetragen werden und würde immensen Aufwand und Kosten erfordern.

Auch die Finanzierung durch Darlehen ist schwierig. Fremdkapitalgeber nehmen von dem Konstrukt einer UG (haftungsbeschränkt) rasch Abstand und auch Gesellschafterdarlehen sind schwierig darzustellen, insbesondere im Rahmen der Gemeinnützigkeit.

Erschwerter Zugang zu Fördermitteln

Nicht unerwähnt möchte ich den Umstand, dass gemeinnützige Gesellschaften oder Vereinen viele öffentliche Fördermöglichkeiten nicht zu Gute kommen. Es gibt zwar immer wieder neue EU-Programme, die von diesen Organisationen genutzt werden können, aber oftmals ist die Beantragung kompliziert und langwierig. Daneben gibt es die Möglichkeit, über Stiftungen an Fördermittel zu kommen – allerdings nur wenn Förderzweck und Stiftungszweck passgenau sind. Dagegen richten sich attraktive staatliche Finanzierungen, wie sie die KfW oder die Investitionsbanken der Länder bieten, üblicher Weise an Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Dasselbe gilt übrigens auch für viele Beratungsförderprogramme.

Keine Gewinnausschüttungen

Die Gemeinnützigkeit verlangt eine Selbstlosigkeit bei der Gewinnverteilung verlangt. Es dürfen darum keine Gewinne an die Gesellschafter  ausgeschüttet werden. Die Gewinne sollen schließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen.

Auch Gehälter oder Löhne müssen in Relation zur erbrachten Leistung stehen. Das bedeutet nicht, dass die Gehälter der Angestellten überhaupt nicht erhöht werden dürfen, sondern nur, dass sich diese Erhöhungen in einem branchenüblichen Rahmen bewegen sollten.

Ein sehr hohes Geschäftsführergehalt könnte vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung aufgefasst werden. Das kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Grundsatz der Unmittelbarkeit

Unternehmen wird nicht dadurch gemeinnützig, dass es einer als gemeinnützigen Organisaiton zuarbeitet. Wer beispielsweise eine Dienstleitungsgesellschaft gründet, die ausschließlich für gemeinnützige Vereine tätig ist, oder wer Räume nur an gemeinnützige Organisationen vermietet, wird im Regelfalle nicht als gemeinnützig anerkannt. Allerdings gibt es hier gewisse Spielräume, die im Einzelfall von Fachjuristen auszuloten sind.

Rücklagenbildung

Grundsätzlich unterliegen auch Unternehmergesellschaften dem GmbH-Recht. Dieses sieht vor, dass 25 Prozent des Jahresgewinns der gemeinnützigen Gesellschaft zur Erhöhung des Stammkapitals verwendet werden, bis die 25.000 Euro erreicht sind. Erst dann kann die gUG in eine gGmbH umgewandelt werden. Das widerspricht – allerdings nur scheinbar – dem o. g. Gemeinnützigkeitsprinzip. Im Falle einer Auflösung wird nämlich nur das ursprünglich eingezahlte Stammkapital an die Gesellschafter ausgezahlt.  Die Rücklagenbildung muss nach dem Grundsatz der unmittelbaren Mittelverwendung erfolgen.  Allerdings fehlen die 25 Prozent, die zur Rücklagenbildung gebraucht werden, den unmittelbaren sozialen Projekten.

Drohender Verlust der Gemeinnützigkeit

In den letzten Jahren erleben wir zunehmen Gründung im Grenzbereich zwischen wirtschaftlichem und idealistisch-gemeinnützigem Zweck. Man spricht von „Social Entrepreneurs“ oder „Social Entrepreneurship“. Ziel ist es, Gutes zu tun, und zugleich für die Mitwirkenden ein Auskommen zu erzielen. Die Ideen sind dabei oft sehr innovativ.

Bei innovativen sozialen Unternehmungen besteht leichter als bei klassischen gemeinnützigen Vereinen, wie Sportvereinen, Tier- oder Naturschutz-Organisationen oder wie bei typischen sozialen Einrichtungen (Jugendhilfeträgern, Kitas, Pflegeeinrichtungen etc.) die Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Das passiert vor allem, wenn das Gründungskonzept nicht klar strukturiert ist. Denn sollte man dem gemeinnützigen Zweck nicht ausreichend nachkommen, dann kann das Finanzamt den Status der Gemeinnützigkeit wieder entziehen. Dann müssen auch Steuern entsprechend nachgezahlt werden. Letzteres kann u. U. existenzbedrohend werden.

Dennoch gibt es gerade im Bereich des Social Entrepreneurships auch viele erfolgreiche Gründungen. So ist die Organisation gut.org, der die Plattform betterplace.org gehört, inzwischen zur gemeinnützigen Aktiengesellschaft aufgestiegen. Auch das ist möglich…

Vor der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Rechtsform, sollte immer ein ausführliches Beratungsgespräch stehen.

Terminbuchung bei Orthwein Unternehmensberatung

Für ein besseres Gesprächsklima in Kliniken

Beate Kampel ist Trainerin für medizinisch interpersonelle Kommunikation

Krankheit ist persönlich. Die Kommunikation zwischen medizinischem Personal und Patienten*innen mit ihren Angehörigen ist von großer Bedeutung.

Kommunikationstrainerin Beate Kampel unterstützt Mediziner*innen und Pflegepersonal in ihrem Beruf durch eine Simulation von schwierigen Gesprächssituationen. Sie nimmt dabei den Platz der Patienten*innen oder Angehörigen ein und gibt nach der Übung eine Rückmeldung zum Gespräch aus der Patientenperspektive. Persönliche Kommunikationsstile werden sichtbar. Im Anschluss werden generelle Gesprächstechniken besprochen, um die kommunikativen Kompetenzen der Teilnehmenden weiter zu stärken.

 

Beate Kampel

Beate Kampel

Beate Kampel ist Ethnologin, Schauspielerin und Regisseurin. Das befähigt sie, unterschiedliche Patienten- und Angehörigenfiguren für Gesprächssimulationen realitätsnah umzusetzen. Seit mehr als 15 Jahren schlüpft sie schon als Simulationspatientin in schwierige Rollen und wertet gemeinsam mit den Gesprächspartnern die Situationen aus. Dabei kommt sie dem Klinikalltag sehr nahe.

Im Simulationsprogramm der Charité – Universitätsmedizin Berlin hat sie ihr Wissen über die Lehrmethode der Gesprächssimulation als langjährige Mitarbeiterin erlernt und stetig erweitert.

Aus diesen Erfahrungen in der medizinischen Gesprächsführung entwickelt und vermarktet Frau Kampel seit Anfang 2018 ihre eigenen Trainingsangebote. Sie paart theoretisches Wissen über verschiedene Gesprächstechniken mit praktischen Interaktionsübungen. Auch bereitet sie Menschen, die in Gesundheitsberufen arbeiten, auf schwierige Gespräche vor und bietet E-Learning-Tools für Kliniken an.

Ihr Angebot erfreut sich einer wachsenden Nachfrage, denn Verbesserung in der medizinischen Kommunikation wird immer stärker gefordert und erhält in der medizinischen Aus- und Weiterbildung einen immer größeren Zuspruch.

Was hat das Gründercoaching gebracht?

Beate Kampel: Die konkrete und umfassende Expertise und das Wissen von Ilona Orthwein hat mir sehr geholfen, mein Geschäftskonzept zu entwickeln. Ihre symathische freundliche Art hat mir gut gefallen. Vieles, was ich im Gründercoaching und beim Erstellen meines Businessplans gelernt habe, war für mich Neuland. Denn ich komme beruflich aus einem ganz anderen Bereich. Sehr gefreut habe ich mich auch, dass ich mit Hilfe von Frau Orthwein eine finanzielle Förderung meiner Gründung erhalten konnte.

Die Meinung der Beraterin

Ilona Orthwein: Für Kommunikationstrainer ist es oft nicht leicht, am Markt Fuß zu fassen. Es gibt sehr viele Angebote und folglich einen harten Wettbewerb. Frau Kampel trifft mit ihrem Angebot auf einen hohen Bedarf. Sie hat eine Zielgruppe, die sich bewusst ist, dass sie solche Unterstützung braucht und auch in der Lage ist, für solche Trainings zu bezahlen. Zudem ist ihr Angebot ausbaufähig. Sie kann aufgrund ihrer persönlichen Kompetenzen z. B. Schulungsvideos oder E-Trainings anbieten.


Warum spezielle Kommunikationstrainings für den medizinischen Bereich?

Das Selbstverständnis von Patient*innen und ihren Angehörigen gegenüber Ärzt*innen und Therapeut*innen hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Die Mehrheit will heutzutage als gleichberechtigter Partner behandelt und ernst genommen werden. Das hat eine Studie der Techniker Krankenkasse bereits im Jahr 2010 ergeben.

Leider ist der Kommunikationsstil vieler Mediziner noch immer oft sehr vertikal, das heißt „von oben herab“. Patient*innen und ihre Angehörigen fühlen sich mit ihren Anliegen oft zu wenig wahrgenommen. Das führt im schlimmsten Fall dazu, dass ärztliche Anweisungen nicht beherzigt oder Therapien eigenmächtig abgebrochen werden, und die Patient*innen sich selbst schaden.

Viele Mediziner werden zudem auf schwierige Gesprächssituationen in ihrer Ausbildung nicht angemessen vorbereitet. Einem Menschen mitzuteilen, dass er stirbt, bedeutet eine immense Herausforderung, die nie leicht fallen wird. Hier Unterstützung zu erhalten, ist eine Hilfe für alle Beteiligten.

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