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Mikromezzaninfonds Deutschland

Förderung für Kleinunternehmen: Mikromezzaninfonds Deutschland

Gab es in der Vergangenheit Mezzaninefinanzierung vor allem für KMU, so können mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland nun auch kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige von dieser finanziellen Förderung profitieren. Möglich macht es der Mikromezzaninfonds Deutschland. Dieses Programm wurde von der EU im Rahmen von „NextGenerationEU“ aufgelegt. Es hilft kleinen und insbesondere auch jungen Unternehmen zu wachsen.

Was bedeutet „Mikromezzanine“?

Mezzanine-Kapital ist grundsätzlich Fremdkapital, das aber bilanziell nicht als solches angerechnet wird, sondern als Eigenkapital. Damit verbessert es das Kreditranking bzw. die Bonität von Unternehmen statt es, wie bei einer klassischer Fremdkapitalaufnahme zur verschlechtern.  Die Bezeichnung „Mikro“ bezieht sich hier zum einen auf die Zielgruppe der kleinen Unternehmen, zum anderen auf die Betragshöhe. Für Zielgruppen-Unternehmen hier liegt die maximale Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro, wobei die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt ist.

Welche Kosten sind damit verbunden?

Da es sich bei der Mezzaninefinanzierung zum einen um ein Darlehen handelt, werden, anders als bei einer echten Eigenkapitalerhöhung (durch Investoren) Zinsen und Gebühren fällig. Die Zinsen bewegen sich aktuell (Stand 03.04.2023) bei 6,5 bis 8 Prozent p. a., werden jedoch durch die Unterstützung des Europäischen Sozialfonds durch REACT-EU bis 31.12.2023 auf 4 Prozent begrenzt.  Eine einmalige Bearbeitungsgebühr beträgt 3,5 Prozent und wird direkt bei Valutierunge abgezogen. Und da es sich bei dieser Förderung zum anderen um eine Eigenkapitalbeteiligung handelt, wird eine ergebnisabhängige Gewinnbeteiligung von maximal 1,5 Prozent p. a. bezogen auf die Höhe der Einlage erhoben.

Wer kann wie Anträge stellen?

Um einen Antrag über das Portal https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de zu stellen, muss man zunächst das entsprechende Bundesland auswählen, in  dem sich das Unternehmen befindet. Dann gelangt man per Mausklick zur passenden Stelle und erfährt auch, wer hier direkte Ansprechpartner sind.

Für Berlin ist Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH Geschäftsstelle Berlin zuständig, und für Brandenburg die Geschäftsstelle in Potsdam.

Die antragsstellenden Unternehmen müssen nicht als Kapitalgesellschaft (UG oder GmbH) organisiert sein, sondern können auch als Einzelunternehmen firmieren.

Das Programm wendet sich an ganz verschiedene Zielgruppen – siehe nachstehendes Bild. Wer sich hier nicht entsprechend repräsentiert sieht, sollte sich unbedingt trotzdem zu melden. Das Programm ist noch neu und ich denke als „lernende Organisation“ wollen die Herausgebenden auch erfahren, welche Unternehmen sich hierfür wirklich interessieren und am besten eignen.

Quelle: https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

Neu für Berliner Unternehmen: Der InvestitionsBONUS

Der neue Berliner InvestitionsBONUS

Die neuen Berliner Investitions- und Förderprogramme sollen den Branchen, die besonders von den Folgen der Pandemie betroffen waren und sind,  den Neustart ermöglichen. Eine Übersicht und Kurzbeschreibung aller Bestandteile des Neustartprogramms finden Sie unter https://www.ihk-berlin.org/ihk/SenWEB-Programm-Neustart-Wirtschaft.pdf

Eines der wichtigsten Programme ist dabei der neue Berliner InvestitionsBONUS für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders unter der Pandemie zu leiden hatten. Im Folgenden möchte ich Ihnen dieses Programm nun vorstellen.

Der Berliner InvestitionsBONUS ist ein vom Land Berlin initiiertes Förderprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen sowie hauptberuflich Soloselbstständigen und freiberuflich Tätigen mit Firmensitz in Berlin einen Investitionszuschuss ermöglicht.
Das Programm ist grundsätzlich branchenoffen, richtet sich aber vorwiegend an die von der Pandemie besonders geschwächten Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, die Tourismuswirtschaft sowie Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.

Was wird gefördert?

  • Materielle Wirtschaftsgüter (u. a. Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Mobile Wirtschaftsgüter, die innerhalb Berlins eingesetzt werden
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter (u. a. Software-Lizenzen, Patente, Betriebslizenzen, patentierte & nicht patentierte technische Kenntnisse)
  • Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter
  • Übernahme einer geschlossenen oder von der Schließung bedrohten Betriebsstätte: Förderfähige Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises

Was wird NICHT gefördert?

  • interne und betriebliche Personal- und Verwaltungsausgaben sowie Barzahlungen,
  • Wirtschaftsgüter, die von verflochtenen Unternehmen erworben werden,
  • bereits durch andere Förderprogramme der EU geförderte Leistungen und Maßnahmen,
  • Investitionen für die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung,
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für PKW, LKW und Transportfahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen werden,
  • die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter (Ausnahme bei Unternehmen in der Gründungsphase und bei Betriebsübernahmen),
    Aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
  • Kosten für die Herstellung bzw. den Erwerb von unbeweglichen Wirtschaftsgütern wie Grundstücke, Immobilien und bauliche Maßnahmen
  • sowie mobile Wirtschaftsgüter, die außerhalb Berlins eingesetzt werden (z. B. Smartphones).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Grundförderung gewährt Zuschüsse von maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten des beantragten Projektes. Die konkrete Förderhöhe bemisst sich nach dem gewählten Beihilferegime – dem rechtlichen Rahmen, aus dem die Fördermittel kommen.
Ausschlaggebend ist dabei, wie viele Mittel Sie bereits aus dem jeweiligen Förderregime erhalten haben. Eine Übersicht dazu finden Sie nachstehend. Die Maximalsummen sind 2.3 Mio € bzw. 200.000 €.

Quelle IBB

Quelle: https://www.ibb-business-team.de/berliner-investitionsbonus/

Außerdem möglich: Nachhaltigkeitsbonus

Für besonders nachhaltige Investitionen kann eine erhöhte Förderung von fünf Prozentpunkten gezahlt werden. Bereits bei dei Antragstellung muss hierfür nachgewiesen werden, inwiefern das Investitionsvorhaben die Nachhaltigkeitskriterin erfüllt. Dabei müssen mindestens drei der nachfolgend aufgeführten Fragen zur Nachhaltigkeit der geplanten Investition positiv beantwortet werden:

  • Wird die Energie- oder Ressourceneffizienz durch das Vorhaben gesteigert?
  • Wird sich im Rahmen des Vorhabens dem Klimawandel angepasst?
  • Leistet das Vorhaben Beiträge zum Klimaschutz?
  • Wird im Rahmen des Vorhabens der Plastikverbrauch reduziert?
  • Kommen im Rahmen des Vorhabens weniger Chemikalien oder Schadstoffe zum Einsatz?
  • Werden im Rahmen des Vorhabens Recyclingaspekte berücksichtigt?
  • Fördert das Vorhaben Artenvielfalt und natürliche Lebensräume?
  • Führt das Vorhaben zu schonendem Umgang mit Grund und Boden?
  • Schützt das Vorhaben gesunde Ökosysteme?
  • Werden im Rahmen des Vorhabens regionale Rohstoffe/Produkte bezogen?
  • Stärkt das Projekt den Fairen Handel?
  • Trägt das Vorhaben zur Reduzierung von Unfällen und/oder zur Barrierefreiheit bei?
  • Trägt das Vorhaben zur Lärmreduzierung bei?

Wie läuft die Antragsstellung?

Die Beantragung eines Investitionszuschusses erfolgt elektronisch über das Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH. Link: https://ibb-bt-berliner-investitionsbonus.antragsverwaltung.de/login.php

Wie erfolgt die Auszahlung des Berliner InvestitionsBONUS?

Die Zuwendungen des Berliner InvestitionsBONUS erfolgen nach dem Ausgabenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass Sie die Investition zunächst vollständig selbst bezahlen und die getätigte Zahlung mittels Rechnung und Zahlungsbeleg nachweisen. Die anteiligen Fördersummen werden nach Prüfung durch die IBB auf das jeweilige Firmenkonto ausgezahlt.

Die wichtigsten Auszahlungsvoraussetzungen

Es müssen förderfähige Investitionen in Höhe von mindestens 10.000 EUR (netto) getätigt worden sein, und die förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb des im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraums anfallen. Ab einem Auftragswert von 1.000 EUR netto besteht zudem  eine Verpflichtung, mindestens drei vergleichbare Angebote bzw. Preisvergleiche einzuholen. Ist das wirtschaftlichste Angebot nicht das preisgünstigste, so ist dies anhand der berücksichtigten qualitativen Aspekte zu begründen.

Sämtliche Rechnungen müssen bis spätestens vier Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraums beglichen worden sein, außerdem ist beim Zahlungsabruf der IBB Business Team GmbH die im Antrag angegebene geschlossene Finanzierung nachzuweisen. Überdies ist der letzte Zahlungsabruf spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Barzahlungsquittungen nicht anerkannt werden, und Einzelrechnungen, die eine Mindestrechnungsbetrag von 500 EUR (netto) unterschreiten, werden ebenfalls grundsätzlich nicht anerkannt.

Bei der Berechnung des Auszahlungsbetrages werden nur die gezahlten Beträge netto und nach Abzug von Skonti, Boni u. ä. berücksichtigt.

Teilabrufe sind bedingt möglich

Im Bedarfsfall können zwischenzeitliche Teilabrufe stattfinden, wobei für den ersten Teilabruf gilt, dass mind. 50 % der geplanten Investitionssumme sowie mind. 10.000 EUR (netto) abgerechnet werden müssen. Für einen eventuellen zweiten Zahlungsabruf müssen weitere 25 % des Gesamtvorhabens durchgeführt worden sein. Spätestens mit dem 3. Zahlungsabruf ist der Verwendungsnachweis einzureichen und das Vorhaben zu beenden.

Meine Kritik:

Das Programm ist sehr komplex und die Förderung – je nach Standort des Unternehmens – zwischen 5 und 30 Prozent (plus evtl. 5 Prozent Nachhaltigkeitsbonus) nicht wirklich hoch genug, um Unternehmen, die durch die Corona-Krise bzw. die Corona-Maßnahmen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, wieder wirtschaftlich erfolgreich zu machen, zumal es sich die Unternehmen erst einmal finanziell in Vorleistung gehen müssen, was bedeutet, dass sie, da vielfach die Rücklagen aufgebraucht sind, die Investionen wohl vielfach über ein Darlehen finanzieren müssen. Um einen bestehenden, vor der Krise erfolgreichen Betrieb wieder auf die Beine zu bringen, sind m. E. vor allem Marketingmaßnahmen notwendig, diese werden aber nicht finanziert.

Viele betroffene Unternehmen werden dem kleinen Mittelstand zugeordnet, und ob diesen wirklich durch die geförderten Investitionen geholfen werden kann, bleibt abzuwarten.

Interessant ist das Programm dagegen für Investoren, die geschlossene oder von Schließung bedrohte Betriebe übernehmen wollen und über entsprechende Finanzmittel verfügen.

Lobenswert ist der Nachhaltigkeitsbonus i. H. v. 5 % zusätzlich für klima- und umweltschonende Investitionen. Auch wenn hier mindestens drei Kriterien erfüllt sein müssen, so sollte dies meiner Ansicht nach doch machbar sein, da einige Kriterien ineinander greifen bzw. aufeinander aufbauen.

Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Forderungsmanagement ist für alle Unternehmen und Selbstständigen essentiell wichtig

Es gibt wohl kein Unternehmen und keinen Freelancer, der nicht schon einmal Bekanntschaft mit dem Zahlungsverzug gemacht hat. Manchmal sind es einfach umständliche Abläufe oder innerbetriebliche Probleme beim Zahlungspflichtigen, die für verspätete oder ausgefallene Zahlungen sorgen. Außerdem scheinen einige Kunden scheinen nicht zu realisieren, dass sie erbrachte Leistungen zeitnah bezahlen müssen. Und dass wiederholter Zahlungsverzug die Existenz gerade von Selbstständigen und Kleinunternehmen gefährden kann.

Wie Sie sich gegen Zahlungsverzug wehren können, haben wir ein paar Tipps für Sie zusammengestellt.

1. Prävention: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Gute Vorbereitung wichtig, um Zahlungsverzug zu vermeiden. Klären Sie im Vorfeld mit Ihren Kunden ab, wann welcher Betrag zu zahlen ist. Achten Sie darauf, ein konkretes Fälligkeitsdatum zu nennen und nicht nur „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ ö. ä. Fristen in Ihre Rechnung schreiben.

Und klären Sie auf, welches die rechtlichen Folgen im Falle einer Nichtzahlung sind. Beispielsweise mit einem Satz wie: Bitte beachten Sie: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit / Zugang der Rechnung tritt gemäß 286 III BGB auch ohne weitere Mahnung der Verzug ein.

Gibt es Hinweise darauf, dass Ihr Kunde nur eingeschränk solvent ist? Dann verlangen Sie eine Anzahlung i. H. v. 5-10 Prozent der Vertragssumme. Erst wenn Sie die Anzahlung erhalten haben, beginnen Sie Ihre Arbeit. Weitere Zahlungen erfolgen dann schrittweise. So erreichen Sie, dass Sie nicht mehr völlig umsonst Leistungen erbringen.

Wirtschaftsauskunftsdateien erteilen Ihnen detaillierte Informationen über Rechtsform, Bankverbindung, Gesellschafter und Zahlungsverhalten. Gute Adressen sind Creditreform und Bürgel. Über Privatpersonen informiert Sie zusätzlich die Schufa, wenn Sie dort Mitglied sind.

Bitten Sie Ihren potentiellen Geschäftspartner um Angabe von Referenzen. Diese Referenzen sind Unternehmen, für die Ihr möglicher Auftraggeber bereits tätig war. Sind diese Kunden zufrieden mit ihm, werden sie Ihnen positive Auskünfte erteilen. Auch das Internet ist behilflich. Geben Sie den Namen des Unternehmens in eine Suchmaschine ein und prüfen Sie die dort aufgelisteten interessanten Ergebnisse. Vergleichsportale oder soziale Medien wie Facebook und Twitter können eine nützliche Informationsquelle sein.

Bei längerfristigen Projekten ist es auf jeden Fall ratsam, mit dem Kunden Zwischenzahlungen zu vereinbaren, die Auftragnehmer leisten müssen, sobald bestimmte, vorab vereinbarte Ziele erreicht bzw. Arbeiten erledigt sind.  Sollte der Kunde dann nicht zahlen, wird das Projekt erst einmal auf Eis gelegt, bis er seine Pflicht erfüllt hat. Die Zahlungsziele müssen im Vertrag festgehalten werden.

Und noch ein Tipp: Sehen Sie sich die Vertragsbedingungen genau an. Manchmal gibt es Klauseln, die dafür sorgen, dass Freelancer erst bezahlt werden, wenn seine Arbeit – beispielsweise Bilder oder Texte –  veröffentlicht sind. Bestehen Sie auf Zahlung nach Ab- bzw. Annahme der Leistung(en). Diese Abnahmen lassen Sie sich schriftlich vom Kunden quittieren.

2. Bis zu einer Woche nach Fälligkeit: Freundlicher Hinweis

Es ist soweit, Ihr Kunde zahlt (noch) nicht. Aber keine Panik, ein paar Tage können schon mal vorkommen. Insbesondere wenn Urlaubszeiten anstehen oder mehrere Feiertage. Damit Sie aber nicht in Vergessenheit geraten und Ihre Rechnung unter Papierbergen auf dem Schreibtisch beim Kunden verschwindet, sollte man sich kurz und freundlich in Erinnerung rufen. Eine kleine E-Mail genügt, in der man nett nachfragt, ob die Rechnung angekommen ist und ob alles in Ordnung ist oder es irgendwelche Probleme gibt.

3. Zehn bis 14 Tage nach Fälligkeit: Anruf genügt (oft)

Sie haben die Rechnung geschickt, per Mail höflich nachgefragt, aber auf dem Konto ist noch nichts angekommen. Rufen Sie jetzt Ihren Kunden an und erklären Sie ihm am Telefon, dass Sie noch immer auf das Geld für ihre Arbeit warten. Den Kunden persönlich anzusprechen und ihn so in eine unangenehme Lage zu bringen, hilft oft mehr als eine E-Mail.

Bei größeren Unternehmen / Organisationen sind die Bezahlprozesse oft schwerfällig. Wenden Sie sich also primär an die Abteilung, die für die Überweisung zuständig ist. Wenn man Ihnen dort nicht hilft / helfen kann, wenden Sie sich nach zwei bis vier Wochen direkt an die Geschäftsleitung. Diese weiß wahrscheinlich gar nichts davon und kann dafür sorgen, dass die Sache schnell aus der Welt geschafft wird.

6. Nach über einem Monat: Suchen Sie sich einen Rechtsbeistand

Wenn alle Bemühungen bislang nichts gebracht haben, können Sie Ihrem Kunden noch eine allerletzte Chance geben, indem Sie ihn mit einer letzten Mahnung in Verzug setzen und weitere rechtliche Schritte prophezeihen. Verstreicht auch die letzte Frist, wenden Sie sich an einen Anwalt wenden oder übergeben Ihre Forderung einem seriösen und zuverlässigen Inkasso-Dienstleister. Haben Sie schließlich einen rechtlichen Titel, müssen Sie noch dafür sorgen, dass dieser –  in der Regel durch einen Gerichtsvollzieher – vollstreckt wird.

Was Sie sonst noch tun können?

Nutzen Sie die neuen Factoring-Angebote! Neue FinTechs, wie Rechnung.de oder Fundflow kaufen Ihre Rechnungen gegen einen Abschlag an. Beim „echten Factoring“ zahlen Sie etwas zwar mehr, bleiben aber von Rückbelastungen verschont. So sparen Sie sich Ärger und sichern sich Liquidität.

„MikroCrowd“ – ein Angebot der Investitionsbank Berlin für Gründungen und KMU

MikroCrowd – Kombination von Mikrokredit und Crowdfunding

Ein besonderes Angebot für Gründer*innen und Unternehmer*innen in Berlin

Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet seit geraumer Zeit das Finanzierungsinstrument „Mikrokredit aus dem KMU-Fonds“  an. Dabei werden Darlehen bis 25 TEUR bereitgestellt. Die Laufzeiten betragen in der Regel sechs Jahre. Ein Jahr ist tilgungsfrei. Anschließend erfolgt die Tilgung quartalsweise. Bearbeitungsgebühren und Bereitstellungszinsen entfallen. Die Zinsen bewegen sich um 5 Prozent. Die aktuellen Konditionen sind ->hier abrufbar.

Die IBB hat erkannt, dass eine Crowdfunding-Kampagne Aussagekraft über den Markterfolg eines Angebots oder Produkts hat. So ist man im vorigen Jahr eine Kooperation mit der Crowdfunding-Plattform Startnext eingegangen.  Wer sein Fundingziel erreicht, erhält leichteren Zugang zu weiterer Finanzierung. In diesem Fall zum Mikrodarlehen der IBB – MikroCrowd nennt sich das neue Angebot.

Warum Startnext?

Erfahrungen der Vergangenheit lassen erkennen, dass gelungene Crowdfundings durchaus immer den Weg für weitere Finanzierungsmöglichkeiten öffnen.

Die Verbindung zwischen Startnext und IBB liegt nicht nur am Standort Berlin. Startnext ist inzwischen die größte deutsche Crowdfunding-Plattform mit der längsten Erfahrung für Gründer, Erfinder, Kreative und soziale Unternehmen. Und genau diesen Zielgruppen öffnet sich die IBB auch zunehmend.

Außerdem funktioniert Crowdfunding auf Startnext noch immer nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip“: Der Starter bekommt das Geld nur ausgezahlt, wenn das Fundingziel erreicht wird – wenn nicht, geht das Geld an die Unterstützer zurück. Von dieser Ursprungsform sind andere Crowdfunding-Anbieter wie z. B. indiegogo.com inzwischen abgewichen. Gegen Aufpreis kann man hier ein sogenannte „Flexifunding“ vereinbaren und bekommt dann auf jeden Fall das eingesammelte Geld, auch wenn die notwendige Zielsumme gar nicht erreicht wird.

Weiterer Vorteil: Startnext zweigt nicht einfach einen Prozentsatz X für sich vom eingesammelten Geld ab. Dieser beträgt bei den meisten Plattformen 10 Prozent. Startnext finanziert sich stattdessen über eine freiwillige Provision: Jeder Teilnehmer bestimmt selbst, ob bzw. mit welchem Betrag er Startnext unterstützt.

IBB und Social Entrepreneurs

Social Entrepreneurship liegt im Trend – gerade in Berlin. Und die Kooperation der IBB mit Startext ist zweifellos ein Meilenstein in der öffentlichen Förderung dieser Unternehmen. Denn viele diese neuen Sozialunternehmen wählen Crowdfunding als einen Weg der Finanzierung.

Bei Startnext haben bereits einige Social Entrepreneurs erfolgreich Fundings durchgeführt. Z. B.  „Original Unverpackt“,  Berlins erster Supermarkt ohne Verpackungen oder „Tandemploy“, ein Angebot für Jobsharing.

Als erste deutsche Förderbank unterstützt die IBB seit Oktober 2018 auch soziale Berliner Unternehmen. Schließlich leisten diese innovative Beiträge zur Gesellschaft, Gesundheit, Bildung, Umwelt oder Nachhaltigkeit. Einschränkungen bestehen allerdings für gemeinnützigen Unternehmen, die für Ihre Leistungserbringung wesentlich auf staatliche Zuschüsse oder Zahlungen von Sozialversicherungsträgern ausgerichtet sind.  Weitere Informationen….

Auch das Programm GründungsBONUS steht inzwischen Social Entrepreneurs zur Verfügung. Hier werden bis zu 50% der Kosten für den Aufbau einer Existenz bezuschusst. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 50.000 €. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Vorteile von Crowdfunding

Beim Crowdfunding lassen sich Finanzierung, Promotion und Vertrieb verknüpfen. Vorhaben oder Produkte können schnell bekannt gemacht werden. Die Resonanz des Marktes lässt sich so testen. Erste Kunden und Unterstützer lassen sich  gewinnen und binden. Crowdfunder können wertvolles Feedback bekommen und auch letztlich wichtiges (Start-)Kapital einsammeln.

Für Kunden bietet Crowdfunding gute Möglichkeiten, sich direkt mit Unternehmen zu vernetzen und dazu beitragen können, dass neue Ideen Wirklichkeit werden.

Crowdfunding-Seminare von Ilona Orthwein Unternehmensberatung

Factoring für kleine Unternehmen und Selbstständige

Mehr Liquidität durch Factoring

Finanzbegriffe aus der Finanzwelt- Glossar

Rund 44 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen klagen laut einer Ifo-Studie über einen erschwerten Zugang zu Bankkrediten. Für Gründer*innen und Start-up Unternehmen sieht die Sache noch schlechter aus.  Dabei geht es oft gar nicht um die Finanzierung von Investitionen. Im Mittelpunkt stehen oft vorübergehende Liquiditätsengpässe.

Factoring kann da eine gute Lösung sein. Factoring bedeutet, vereinfacht gesagt, der Ankauf von fälligen Rechnungen. Leider war dieses Instrument lange nur für umsatzstarke KMU und Großunternehmen möglich. Dank Internet und FinTech-Booms, gibt es seit einiger Zeit auch Factoring-Angebote für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige. Eines davon ist das Berliner Unternehmen Fundflow. Dieses möchte ich hier einmal näher betrachten:

Fundflow – Factoring für kleine Unternehmen und Selbstständige

Fundflow erlaubt den Ankauf von Rechnungen via Internet. Oft schon am nächsten Tag hat der Auftraggeber dann den Rechnungsbetrag auf seinem Konto. So wird Liquidität generiert. Der Unternehmer muss sich also nicht mehr um das Forderungsmanagement kümmern oder, im Fall verspäteter Zahlungen, um das Mahnen.

Fundflow tritt allerdings nur als Vermittler in Erscheinung. Die eigentlichen Factoring-Leistungen werden von anderer Seite beigesteuert. Die Wirecard Bank AG steht mit ihrer Banklizenz hinter Fundflow. Letztere steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Besonders interessant für alle, die im B2C-Geschäft tätig sind: Fundflow kauft auch Rechnungen an Privatpersonen auf! Allerdings müssen Rechnungsaussteller und Empfänger der Rechnungen, sowie die Rechnungen selbst gewisse Voraussetzungen erfüllen. Grundvoraussetzung ist, dass sowohl Rechnungsaussteller als auch der Empfänger ihren Sitz in Deutschland haben. Außerdem dürfen die einzelnen Rechnungsbeträger maximal 20.000 Euro betragen. Das Zahlungsziel darf höchstens 60 Tage in der Zukunft liegen und die Lieferzeiträume nicht länger als 30 Tage in der Vergangenheit. Auch darf das Rechnungsdatum darf nicht älter als sieben Tage sein.

Die Höhe der Factoring-Gebühr – Fundflow bezeichnet diese als „Abschlag“ – richtet sich nach den in der Branche üblichen Kriterien:Laufzeit,  Bonität/Risikobewertung und Dauer der Zusammenarbeit. Als Mindestgebühr werden 2,5 Prozent der Rechnungssumme erhoben. Ein Pluspunkt ist der Verzicht auf einen Sicherheitseinbehalt. Auch wird kein Abschluss eines Laufzeit- oder Rahmenvertrages verlangt. Das Beauftragungs und Abwicklungsprocedere erfordert nicht mehr als eine entsprechende Internetleitung. Denn nach einer Registrierung besteht direkt die Möglichkeit des Rechnungsuploads. Im Anschluss wird ein Sofortangebot erstellt, aus dem die wesentlichen Konditionen für den Aussteller der Rechnung ersichtlich sind. Sofern die Angebotsdetails passen und den Erwartungen entsprechen, kann beim Einreichen der Rechnung bis 12 Uhr sogar eine Auszahlung am folgenden Werktag erfolgen.

Factoring mit Mahnwesen und Absicherung gegen Ausfälle

Die unkomplizierte Anmeldung und Abwicklung spricht für das Berliner FinTech. Ein weiterer Pluspunkt ist das Mahnwesen, das mitangeboten wird. Damit reduziert sich der Aufwand hinsichtlich des Forderungsmanagements für die Rechnung ausstellenden Unternehmen erheblich. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern.

Das alles kostet natürlich extra. Wer allerdings einmal erlebt hat, wie nervig es ist, als Kleinunternehmer neben dem üblichen Tagesgeschäft auch hinter noch fälligen Rechnungen herzulaufen, wird solchen Service zu schätzen wissen. Denn gerade große Auftraggeber lassen sich mit dem Begleichen von Rechnungen Zeit. Freelancer und kleine Dienstleister wissen ein Lied davon zu singen. Und kleine Rechnungen werden gerne mal geschoben oder schlichtweg vergessen. Insbesondere im Privatkundenbereich. All das geht zu Lasten der Liquidität.

Rechnungsvorfinanzierungen mittels Factoring plus Absicherung gegen Zahlungsausfälle kann sich für kleine Unternehmen also durch aus lohnen.

Welche Lösungen für ein Unternehmen ab besten geeignet sind, richtet sich dennoch nach der jeweiligen individuellen Situation. Im Beratungsprozess erörtern wir genau das und finden passende Lösungen.

So geht Startup-Finanzierung

Die verschiedenen Phasen der Startup-Finanzierung

Ohne Startups und ihre innovativen Ideen wäre unsere Welt um einiges ärmer. Dabei geht es nicht nur um rein technologische Innovationen, sondern auch um gesellschaftlich, ökonomisch und insbesondere auch ökologisch relevante. Zwar demonstrieren inzwischen schon TV-Sendungen wie „Die Höhle der Löwen“, wie Startups sich Risikokapital einwerben können. Dennoch ist das Thema Finanzplanung und Finanzierung vielen Entrepreneuren und leider auch vielen Beratern, die sie begleiten, nicht so klar. Darum hier ein paar grundlegende Infos zur Startup-Finanzierung.

Gründung

In der allerersten Phase spielt das Geld selbst noch eine untergeordnete Rolle. Hier geht es um Konzeptentwicklung, Netzwerkaufbau und Entwicklung von Prototypen bzw. Dummy-Versionen.

Finanzielle Unterstützung gibt es beispielsweise für Gründungen aus dem Hochschulkontext durch das EXIST-Programm. Häufig finanzieren Startups die erste Phase jedoch aus eigenen Mitteln bzw. mit Unterstützung von Familie und Freunden. Manche setzen auch bereits hier Crowdfunding als Finanzierungsinstrument ein. Das kann aber nur dann funktionieren, wenn das Unternehmenskonzept bzw. das Angebot schon ziemlich klar ist und man Chancen hat, über das Internet eine entsprechende Unterstützer-Crowd zu finden.

Öffentliche Beratungsförderung gibt es auch, allerdings sind viele Vorgründungsprogramme eher auf traditionelle Betriebskonzepte fokussiert. Insofern muss man schon suchen, um das richtige Tool und den richtigen Coach zu finden.

Vielleicht besteht auch schon eine Chance, in einen Inkubator zw. ein Gründerzentrum aufgenommen zu werden. Diese bieten Existenzgründer*innen viele Vorteile. Das fängt bei der Bereitstellung von Arbeits- bzw. Büroräumen an. Es geht weiter über Service- und Dienstleistungspakete, Vernetzungsmöglichkeiten bis hin zu Beratung und Coaching.

Hilfreich sind zudem Businessplan- und Gründer-Wettbewerbe.  Sie dienen dem Informationsaustausch und dem Netzwerkaufbau ebenso wie dem Marketing. Eine gute Übersicht über all diese Wettbewerbe in Deutschland gibt es -> hier.

Startup-Finanzierung 1: Seed-Phase

Jetzt geht es um die Vorbereitung des konkreten Markeintritts. Jetzt wird das Team auf- bzw. ausgebaut werden. Geld wird benötigt, um erste Gehälter zu zahlen. Ein Betaprodukt ist zu bauen und Tests durchzuführen. Marketing und Networking werden wichtiger. An dieser Stelle kommen „Accelerators“ ins Spiel. Sie ähneln in gewisser Weise den Inkubatoren bzw. Gründerzentren. Im Regelfall stellen große Konzernen diese zur Verfügung.  Sie erhoffen sich von den Startups wichtige Impulse für ihr eigenes Geschäft. Das kritisiert ->folgender Artikel auf der Plattform www.gruenderszene.de.  Unter einem weiteren ->Link finden Sie zudem eine Übersicht über die verschiedenen Acceleratoren in Deutschland.

Als Finanzierungsinstrumente in der Seedphase kommen sowohl Crowdfunding / Crowdinvesting als auch – meist erst im nächsten Schritt – Business Angels in Betracht. Gute Business Angels helfen sowohl mit ihrem Kapital als auch mit ihrem Know-how und ihrem Netzwerk. Größere Risikokapitalgeber sind hier im Regelfalle noch nicht interessiert. Sie warten erst die weitere Entwicklung des Startups ab.

Startup-Finanzierung 2: Series A

Der Markteintritt hat stattgefunden und es gibt erste günstige Prognosen. Jetzt kommen die Venture Capital-Geber ins Spiel. Denn nun ist das Geld für den weiteren Geschäftserfolg entscheidend. Man muss die Produktionsmittel erweitern und Vertriebsstrukturen ausbauen, braucht mehr Person bzw. externe Dienstleister und muss verstärkt in Marketing investieren. Der Beratungsbedarf dreht sich nun vor allem um die richtige Strategie und den jeweils nächsten wichtigen Schritt. Denn der „Proof of Concept“ ist für’s erste erbracht.

Hier kommt nun der Zeitpunkt, Investoren einzuwerben. Man nennt diese erste Finanzierungsrunde „Series A“. Ehe die Investition(en) jedoch getätigt werden, muss zunächst der Wert des Startups bestimmt werden. Anhand dieser wird entschieden, wie viele Geschäftsanteile ein Investor zu welchem Preis erhält. Differenziert wird dabei zwischen einem „Post-Money“-Wert, bei dem das neue Kapital bereits eingepreist ist und dem Wert davor („Pre-Money“). Da die gängigen Methoden zur Unternehmensbewertung hier jedoch nicht anwendbar sind, sind Startup-Bewertungen im Wesentlichen nur Prognosen. Für Startups heißt das, geschickt zu verhandeln und sich von der besten Seite zu präsentieren. Fallstricke sind außerdem zu beachten, denn VC-Verträge sind sehr komplex und im Regelfall zeitlich begrenzt. Das heißt, Endziel ist oft der Exit.

Startup-Finanzierung 3: Series B

Geht das Wachstum des Unternehmens gut weiter, können weitere Finanzierungsrunden folgen. Ziel ist das weitere Wachstum, Fokus evtl. eine Internationalisierung oder die Marktführerschaft – und natürlich oft auch der Exit, sprich der Verkauf des Startups an ein anderes Unternehmen oder einen Konzern.

Manchmal scheinen weitere Finanzierungen auch als nur rettender Ausweg, weil die Dinge doch nicht so laufen, wie gedacht. Spätestens an diesem Punkt gilt es aus meiner Sicht inne zu halten und das Unternehmenskonzept  bzw. die Strategie zu überarbeiten.

Immer neues frisches Geld hilft nichts, wenn im System selbst etwas nicht stimmt. Nur wenn die Knackstellen aufgefunden und beseitigt werden können, ist frisches Kapital sinnvoll. Andernfalls besteht nur die Chance, dass Investoren „Geld verbrennen“. Diesen mag das selbst nicht wirklich weh tun, aber es schädigt aus meiner Sicht die Startup-Kultur an sich. Fehlertoleranz und Scheitern sollte zwar akzeptiert sein, aber schön ist Scheitern nicht. Und von vorneherein einkalkuliert wird es von seriösen Gründern, die viel Zeit, Kraft und auch Herzblut in ihr Startup investieren, nicht.

Startup Finanzierung

 

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Exit von Startups

Venture Capital

Crowdfunding-ABC

 

Kreditanträge führen zu SCHUFA-Einträgen

Denken Sie bei der Kreditbeantragung an die SCHUFA!

Wenn Sie als Unternehmer*in oder Gründer*in bei einer Bank ein Darlehen anfragen, wird diese Anfrage i.d.R. an die SCHUFA weitergeleitet und erhält dort das Merkmal „Anfrage Kredit“.

Das beeinflusst Ihren Schufa Score negativ und das Merkmal „Anfrage Kredit“ bleibt für ein Jahr  gespeichert.  Dadurch verschlechtert sich Ihr Scorewert. Der SCHUFA-Score ist ein mathematischer Wert. Er beschreibt Ihre Kreditwürdigkeit beschreibt und dient vielen Gläubnigern als Entscheidungsgrundlage.

Wenn der angefragte Kredit nicht zustandekommt, könnten Sie Probleme bekommen, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an ein weiteres Geldhaus wenden.  Dort wird man aufgrund des SCHUFA-Eintrags davon ausgehen, dass Ihre vorherige Anfrage abgelehnt wurde. Somit können Kreditentscheidungen und auch die Kreditkonditionen negativ beeinflusst werden. Und das sogar, wenn Sie selbst das Kreditangebot der ersten Bank abgelehnt haben.

Was also tun?

Bevor Sie einen Kreditantrag stellen, sollten Sie zunächst genau überlegen, wie groß Ihre Chancen bei diesem Institut auf eine tatsächliche Bewilligung sind. Dies können Sie im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs mit der Bank eruieren – ohne gleich einen Kreditantrag zu stellen.

Erkundigen Sie sich auch, wie die Konditionen aussehen. Vielleicht gibt es ein Institut mit günstigeren Konditionen als Ihre Hausbank. Oder Sie finden eine Bank, die für Ihr spezielles Finanzierungsanliegen besonders geeignet ist… Der Markt ist größer als man gemeinhin glaubt, und ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall!

Ziehen Sie am besten einen unabhängigen Berater hinzu, der Ihnen bei der Vorauswahl und der Entscheidungsfindung hilft. Aber auch hier gilt es, die Augen aufzumachen: Manche Berater bringen ihre Klienten einfach zu der Bank, die sie am besten kennen. Diese muss aber nicht unbedingt die beste Adresse für Ihr Finanzierungsanliegen sein. Besondere Vorsicht ist bei Beratern geboten, die als Finanzmakler tätig sind und auf Provisionsbasis arbeiten.

Alternativ zur „Anfrage Kredit“  hat die Schufa das Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“ entwickelt. Eine solche Konditionsanfrage wird ähnlich wie eine Kreditanfrage vorübergehend gespeichert. Sie wirkt sich jedoch nicht negativ auf Ihren Schufa-Score aus und bleibt für andere Banken unsichtbar.

 

Venture Capital

Immer wieder erreichen uns Fragen wie diese: Wie komme ich an Venture Capital? Wo finde ich einen privaten Investor für mein Unternehmensprojekt? Was bedeutet es für mich und mein Unternehmen, wenn ich privates Risikokapital einwerbe?

Hier möchte ich nun etwas Licht ins Dunkel bringen…

Was ist Venture Capital (VC)?

Venture Capital, zu Deutsch Wagniskapital oder Risikokapital ist privates Beteiligungskapital („Private Equity“), das in nicht börsennotierte Unternehmen, meist junge Unternehmen investiert wird. Selten sind handelt es sich dabei um Direktbeteiligungen einzelner Geldgeber.

Eine große Menge von Venture Capital fließt über Venture Capital Fonds, welche Venture Capital Gesellschaften gehören. Die Venture Capital Fonds haben oft eine oder mehrere Branchenschwerpunkte, auf die sie sich spezialisiert haben. Schätzungen zufolge gibt es rund 110 aktive Venture Capital Gesellschaften in Deutschland – davon sind 90 im Bundesverband Deutscher Kapitalgesellschaften vertreten. Zahlreiche Gesellschaften gehören zu den Förderinstituten von Bund und Ländern.

Durch das Einbringen von Kapital wird der Venture Capital Investor Mitgesellschafter im finanzierten Unternehmen – mit allen dazugehörenden Rechten und Pflichten. Anders, als landläufig vermutet wird, erwerben Venture Capital Investoren aber nicht die Mehrheit am Unternehmen – im Gegenteil, sie sind im Regelfalle bestrebt, dass die Gründer weiterhin die Mehrheit halten.

Die Mindestbeteiligung der Venture Capital Fonds liegt in der Regel bei ca. 100.000-250.000 Euro.

Neben dem Kapital bringen Venture Capital Gesellschaften oft auch fundierte Branchenkenntnisse sowie Management-Expertise in das investierte Unternehmen mit ein, was neben dem Kapital selbst, eine wichtige Hilfe zu weiterem Wachstum ist.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für Venture Capital?

Wie nachstehende Grafik zeigt, ist Venture Capital erst in einer fortgeschrittenen Phase der Unternehmensgründung üblich.

Bildquelle: www.fuer-gruender.de

In der Vor-Gründungsphase (Seed) braucht es Kapital für Forschung und Ideen-Entwicklung sowie für die Entwicklung von Prototypen. Ziel ist in dieser Phase, das Konzept bis zur Marktreife zu bringen. Da die Seed Phase das höchste Risiko birgt, investieren Venture Capital Gesellschaften nur sehr selten in die Seed Phase.

Dafür stehen als Unterstützer in dieser Phase sog. „Accelerators“ oder „Inkubatoren“ zur Verfügung. Das sind meistens Institutionen, die Startups innerhalb eines festgelegten Zeitraums durch intensives Coaching und Mentoring unterstützen, oft auch Räumlichkeiten und Kontaktnetzwerke zur  Verfügung stellen so den Entwicklungsprozess stark beschleunigen und vorantreiben können. Finanzkapital in der Seed-Phase wird  – neben den Eigenmitteln der Gründer – oft durch Crowdfunding / Crowdinvesting bereitgestellt.

Die nächste Finanzierungsrunde (Start-up) beginnt, wenn die Produktentwicklung abgeschlossen ist und die Markteinführung finanziert werden muss. D. h. es muss bereits über ein marktreifes Produkt (Prototyp) oder eine entsprechende Dienstleistung vorhanden sein.  Nun braucht es weiteres Kapital für Produktion und Vermarktung. Für diese Phase ist für Venture Capital Geber der Proof of Concept relevant – d.h. es sollte eine klare Indikation geben, dass die Geschäftsidee auch zu wirtschaftlichem Erfolg führt, wie sie beispielsweise über eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne erbracht werden kann.

Erste Wachstumsphase (Expansion): Hat sich das Produkt erfolgreich auf dem Markt behauptet und sind die ersten Umsätze erzielt, steht der Ausbau der Marktposition an. Um das zukünftige Wachstum finanzieren zu können, stehen spezialisierte, auf Expansion fokussierte Venture Capital Fonds zur Verfügung. Investiert wird vorwiegend in Produktionskapazitäten und den Vertrieb, um für das zukünftige Wachstum gerüstet zu sein.

Für welche Start-ups ist Venture Capital interessant?

Wagniskapital oder Venture Capital Investoren investieren ihr Geld vorwiegend in Start-ups und Jungunternehmen, die zwar wenig Sicherheiten aber dafür ein hohes Maß an innovativem Potenzial bieten. Folgende Faktoren sind für Venture Capital Gesellschaften bei der Auswahl der Unternehmen wichtig:

  • Ist die Geschäftsidee innovativ?
  • Ist der Markt für das Start-up vielversprechend?
  • Hat das Angebot ein klar definierten Kundennutzen und ein Alleinstellungsmerkmal (USP) am Markt?
  • Welche Gründerpersönlichkeiten / welches Team leitet das Unternehmen?

Welche Venture Capital Investoren gibt es?

Business Angels

Wer an Risikokapitalgeber denkt, hat meist vermögende, private Investoren im Auge. Diese Business Angels gibt es tatsächlich und sie bringen neben Kapital auch Know-how in das Unternehmen ein. Business Angels investieren in der Regel zwischen 50.000 und  100.000 Euro, typischerweise in einer frühen Unternehmensphase. Damit sind Business Angels ideale Investoren speziell für innovative Existenzgründungen, die beispielsweise Kapital für die Produktentwicklung benötigen.

Da der Business Angel Geld in das Unternehmen investiert, erhält er Anteile am Unternehmen und wird somit Miteigentümer. Business Angels setzen darauf, dass die erworbenen Unternehmensanteile aufgrund eines guten Geschäftsverlaufs erheblich an Wert gewinnen und Sie nach ein paar Jahren Ihre Anteile mit Gewinn verkaufen können.  Die meisten Business Angels schliessen sich einem Business Angels Netzwerk an und können hierüber gefunden und kontaktiert werden. Es gibt in Deutschland etwa 3.000 aktive Business Angels, die meist einem Business Angels Netzwerk angehören. Die meisten dieser Business Angels Vereinigungen sind wiederum Mitglied beim BAND, dem Business Angels Netzwerk Deutschland e.V.

Beteiligungsgesellschaften der Förderbanken der Bundesländer

Auch Förderbanken der Bundesländer vergeben Wagniskapital, in dem sie sich über eigene Beteiligungsgesellschaften an jungen Unternehmen beteiligen. Die Mindestbeteiligung bei den Beteiligungsgesellschaften der Förderbanken beginnt je nach Förderbank schon mit 20.000 Euro. Und in der Regel haben die Beteiligungsgesellschaften keinen festen Investitionsfokus; d.h. grundsätzlich kommt jedes Geschäftsmodell in Frage. Da aber kein spezieller Branchenfokus besteht, bringt die Förderbank unter Umständen nicht genauso viel Branchen Knowhow in das Unternehmen ein wie beispielsweise eine klassische Venture Capital Gesellschaft.

High-Tech Gründerfonds

Eine besondere Form von Venture Capital ist der High-Tech Gründerfonds (HTGF). Er ist Deutschlands aktivster Frühphaseninvestor und wurde 2005 ins Leben gerufen.  Er unterstützt junge Technologieunternehmen mit Seedkapital. In einer ersten Finanzierungsrunde sind dabei bis zu 1.000.000 Euro als nachrangiges Gesellschafterdarlehen möglich. Der High-Tech Gründerfonds bietet aber auch ein Netzwerk und unternehmerische Unterstützung für die Gründer.

Coparion Fonds

Ähnlich dem High-Tech Gründerfonds investiert der von der KfW und dem BMWi finanzierte Coparion Fonds in junge Wachstumsunternehmen. Der Fonds ist nicht für die Seed-Finanzierung gedacht, sondern positioniert sich als Investor ab der zweiten Phase. So sollen in verschiedenen Finanzierungsrunden pro Unternehmen bis zu 10 Mio. Euro fließen. Bei der Verteilung der Investmenthöhe auf die jeweiligen Finanzierungsrunden ist man flexibel.  Besonders wichtig: Coparion investiert niemals alleine in ein Unternehmen, sondern immer als Co-Investor zu denselben Konditionen und in der Regel auch mit demselben Volumen wie parallel ein anderer Risikokapitalgeber investiert.

Klassische Venture Capital Gesellschaften

Wie bereits eingangs erwähnt, kommt das Wagniskapital selten direkt von einzelnen Kapitalgebern, sondern meist über Gesellschaften bzw. Fonds, die sich nach Branchenfokus oder Investitionssumme und mögliche Vorteilen für die Kapitalnehmer durchaus stark unterscheiden können. Die Mehrheit der Venture Capital Geber gehören zu den klassischen Venture Capital Gesellschaften, bei denen die Gesellschaft als Fondsmanager / Vermögensverwalter tätig ist. Dabei legt die Venture Capital Gesellschaft einen VC Fonds mit einem speziellen Investitionsfokus (z.B. mit einem speziellen Branchenfokus und / oder Investitionsphase) auf.

Ist der Fonds definiert, muss die Gesellschaft Investoren finden (Capital Raising). Mit dem eingesammelten Geld investiert die Gesellschaft dann in die Unternehmen, die in die Anlagestrategie passen. Wichtig für Gründer: Wenn Sie eine Venture Capital Gesellschaft als Investor gewinnen möchten, prüfen Sie vor Kontaktaufnahme, ob ihr Unternehmen dem Investitionsfokus entsprechen könnte. Die Mindestinvestitionssumme liegt meist über 50.000 Euro. Positiv: Da die Gesellschaften sich auf ein paar wenige Branchen fokussieren, bringen Sie meist auch Industrie Knowhow in das Unternehmen ein.

Corporate Venture Capital (CVC) Gesellschaften sind Tochtergesellschaften von Großunternehmen, die für den Mutterkonzern strategische Investments tätigen. Dementsprechend sind die Zielunternehmen meist in verwandten Sektoren der Muttergesellschaft tätig. Im Gegensatz zu „normalen“ Venture Capital Gesellschaften sind die CVCs auf Wertsteigerung der eingesetzten Mittel, als auch auf den Mehrwert aus, der sich aus Synergien zwischen dem Mutterkonzern und dem finanzierten Partner-Unternehmen generieren lässt. Ein prominentes Beispiel für ein CVC ist die BASF Venture Capital GmbH.

Wie Sie Venture Capital Investoren überzeugen

Neben den oben beschriebenen Faktoren, die für ein Venture Capital Unternehmen wichtig sind, ist insbesondere eine überzeugende Präsentation – z.T. auch in Form eines Elevator Pitches oder eines Pitch Decks – ausschlaggebend für den ersten Eindruck und ggf. den nächsten Schritt: die Prüfung des Businessplans.  Bei der Prüfung des Businessplans schaut sich ein Risikokapitalgeber insbesondere das Executive Summary und den Finanzplan genau an. Entsprechend wichtig ist es, dass Sie mit einem wasserdichten Finanzplan überzeugen können.

Sowohl bei der Vorbereitung des Pitches als auch bei Erstellung von Businessplan und Finanzplan können Sie auf unsere professionelle Unterstützung zurückgreifen!

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