Schlagwort-Archiv Corona

Verfahrensdokumentation GoBD – Corona

Der Hintergrund: In der Corona-Krise werden seit März 2020  viele Unternehmen mit immer neuen, oftmals in schneller Abfolge variierenden behördlichen Auflagen konfrontiert und können bzw. konnten deshalb nicht wie gewohnt Ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen. Durch die gravierenden Einschränkungen kommt es zuweilen zu eklatanten Abweichungen im Datenmaterial und in den Prozessen. Darum ist ratsam, Besonderheiten wie den Lockdowns, Quarantänesituationen, Zeiten der Kurzarbeit, etc. möglichst detailliert zu dokumentieren. Denn so können Sie im Falle einer Betriebsprüfung auch noch Jahre später problemlos nachweisen, worauf mögliche Auffälligkeiten zurückzuführen sind.

Auf der Website des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) finden Sie eine Muster-Corona-Dokumentation zum Download. Wie viele andere Vorlagen des ZDH, ist auch dieses Muster sehr leicht verständlich und übersichtlich. Darum empfehlen wir diese Vorlage gerne – auch für Unternehmen außerhalb des Handwerks.

Ergänzend finden Sie noch unter dem Link https://www.zdh.de/fileadmin/Oeffentlich/Steuern_und_Finanzen/Themen/Kassenfuehrung/2022/20220119_05-07_ZDH_Corona_Dokumentation_Erlaeuterungen_Hinweise.pdf  ergänzende Hinweise, Links und Tipps.

Corona und wir – Initiative Unternehmer mit Herz

Unternehmer mit Herz – wir sind dabei!

Eine Initiative mittelständischer Unternehmen

Vor einigen Wochen haben wir uns der Initiative „Unternehmer mit Herz“ angeschlossen.

Unser Unternehmen steht seit seiner Gründung für die Gleichbehandlung aller Menschen, die mit uns zu tun haben: (freie) Mitarbeiter*innen, Klient*innen, Geschäftspartner*innen und weitere Stakeholder.  Niemand wird bei uns aufgrund sozialer Herkunft, persönlicher Überzeugungen, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Hautfarbe etc. diskriminiert. Damit folgen wir nicht nur dem Allgemeinen Gleibehandlungsgesetz (AGG) wie es seit 2006 gilt, sondern diese „ehernen“ Grundsätzen galten für uns schon immer. Und an diesen halten wir auch in der Corona-Krise fest.

Nicht zuletzt deshalb finden wir es wichtig, gemeinsam mit vielen anderen mittelständischen Unternehmen in der Initiative „Unternehmer mit Herz“ Gesicht zu zeigen und ein Zeichen zu setzen gegen die Diskriminierung von Menschen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, für ihre vom Grundgesetz garantierte körperliche Unversehrtheit Gebrauch machen und sich gegen eine Corona-Impfung (=medizinischer Eingriff) entscheiden.

Das heißt selbstverständlich nicht, dass wir Impfgegner seien. Wir sind aber überzeugt, dass die Entscheidung für oder gegen eine Impfung immer eine individuelle sein sollte, welche die Betreffenden nach umfänglicher Beratung und individueller Risikoabwägung mit ihren, über gut informierten (Haus-)Ärzten treffen sollten.

Wir befolgen alle Hygiene-Maßnahmen und die staatlichen Regeln des Infektionsschutzes. Wir setzen diese schon seit März 2020 konsequent um. Zudem bieten wir Mitarbeitenden und Mandanten seit dem Frühjahr 2021 kostenlose Schnelltests an – bezahlt von uns selbst und nicht vom Staat.

Nachstehend finden Sie persönliche Betrachtungen und Analysen zur gegenwärtigen Krise…



Von großer Solidartät zur gesellschaftlichen Spaltung

Eine Retrospektive

Als im März 2020 die Pandemie von der WHO  ausgerufen und der erste Lockdown in Deutschland am 22. März 2020 verhängt wurde, zeigte die Gesellschaft, wenn man von gewissen Hamsterkäufen einmal absieht, großes Verständnis und Solidarität. Die Menschen reduzierten sogar schon vor dem offiziellen Lockdown ihre Kontakte. Jüngere gesunde Menschen erledigten Botengänge und Einkäufe für Ältere und Risikogruppen. Über Portale wie Nebenan.de organisierte sich nachbarschaftliche Hilfe. Bei den „Tafeln“ sprangen Studierende ein, um die überwiegend älteren Ehrenamtlichen zu schützen. Kleine und größere Unternehmen begannen dringend benötigte Masken, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel zu produzieren. Mitarbeiter*innen von Unternehmen hielten digital quasi vom heimischen Küchentisch aus den sprichwörtlichen „Laden am Laufen“. Kurzum: Deutschland erlebte eine große Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft. Nicht zuletzt deswegen kam unser Land so gut durch die erste Corona-Welle, weil Unternehmen und Privatpersonen sich an der Basis bemühten, jene Mängel zu kompensierten, welche letztlich unsere Regierung durch fehlende Pandemie-Vorbereitungen zu verantworten hatte.

Während sich die Zivilgesellschaft mühte, die Krise gut zu meistern, erschien im Bundesinnenministerium ein später als „Panikpapier“ bekannt gewordenes Pamphlet. Darin wurden Überlegungen angestellt, wie man „Akzeptanz und Sinnhaftigkeit von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen“ (S.1) den Bürgern näher bringen könnte. Darin ist u. a. zu lesen:

Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei  einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher». Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen.“ (S. 13)

Man darf sich angesichts solcher Zeilen fragen, welches Menschenbild hier vorliegt. Das christliche ist es sicher nicht.

Nicht zuletzt solche Veröffentlichungen dürften es gewesen sein, welche Besorgnisse  geschürt und „Querdenkern“ u. ä. Gruppen den Weg bereiteten.

Proteste und Demonstrationen sind nicht zuletzt aufgrund der deutschen Historie fester Bestandteil unserer freiheitlichen Demokratie. Dazu gehört auch, dass Mindermeinungen zu Worte kommen und ertragen werden müssen. Üblich war es bis zur Corona-Krise auch, seitens Politik und Medien einen sachlichen Dialog zwischen den unterschiedlichen Meinungen zu fördern. Diese Herangehensweise hat sich seit Mitte 2020 aber grundlegend geändert. „Covidioten“, „Schwurbler“, „Verschwörungstheoretiker“, „Coronaleugner“ etc.  wurden zu  gängigen Bezeichnungen für mehrheitlich friedlich Protestierende. Passend dazu präsentierten Medien als „Gesichter der Bewegung“ bevorzugt Sonderlinge mit skurrilen oder gar gefährlichen Ansichten.

Das negative „Framing“ erfasste bald auch Prominente, wenn sie sich mit den „Covidioten“ gemein zu machen schienen. So traf es  u. a. den konservativen Ökonom und Investor Prof. Max Otte, langjähriges Mitglied der CDU und deren Werteunion, früher gern gesehener TV-Talkshow-Gast, z. B. bei Anne Will.

Auch andere, früher hoch geachtete Wissenschaftler*innen wurden schnell zur Corona verharmlosenden oder gar Corona leugnenden „personae non gratae“ erklärt, sobald sie sich – mit durchaus nachvollziehbaren Argumenten – gegen den politischen Mainstream äußerten. In der Folge haben sich die kritischen Stimmen vielfach in die „unendlichen Weiten“ und Echokammern des Internet zurück- und damit ihrerseits dem sachlichen Diskurs entzogen.

In der – epidemologisch vorhersehbaren – zweiten Corona-Welle im Herbst / Winter 2020/21, zeigte sich, dass es gerade öffentliche Einrichtungen wie Schulen waren, die nicht ausreichend gerüstet waren, wohingegen die Privatwirtschaft sehr viel in Hygieneschutzmaßnahmen investiert hatte. Dennoch traf der erneute Lockdown im Herbst / Winter viele Unternehmen hart. Die Beschränkungen wurden teilweise bis zum Juni 2021 aufrecht erhalten.

Nun, im November 2021 erleben wir in Form der „4. Welle“ eine Wiederkehr der pandemischen Zustände. Es gibt neuerliche Beschränkungen, die inzwischen schon bis März 2022 avisiert sind. Kleine und mittlere Betriebe, die es bislang geschafft haben, die Krise mit Hilfe finanzieller Ressourcen, staatlicher Hilfen und der Solidarität ihrer Mitarbeitenden zu überstehen, droht nun endgültig die sprichwörtliche Puste auszugehen, auch wenn – Stand 24.11.2021 – Überbrückungshilfen und Neustarthilfen bis 31.03.2022 verlängert worden sind.

Meinten wir nicht, das alles längst überwunden zu haben? Immerhin bekamen wir doch vor einem Jahr die modernsten, auf Gentechnik basierende Impfstoffe. Sie sollten der „Game Changer“ in der Pandemie sein. „Die Impfung ist der einzige Weg aus der Pandemie“, postulierte es der hessische Ärztekammerpräsident im Juli 2021. Damit stand er nicht allein, sondern simmte in den großen Chor von Wissenschaftler*innen, Politiker*innen und Leitmedien ein.

Seitdem sich aber abzeichnet, dass das Corona-Virus sich nicht so einfach besiegen lässt, werden Schuldige gesucht. Was läge da näher als die bislang Ungeimpften ins Visier zu nehmen? Schnell werden sie zum Sündenbock für die negativen Entwicklungen gemacht  – nicht zuletzt für die erneut angespannte Lage in den Krankenhäusern. Der Begriff von einer „Pandemie der Ungeimpften“ macht die Runde. Öffentlich und von prominenter Stelle werden Ungeimpfte als „Gefährder“ oder „Tyrannen“ bezeichnet und zunehmend werden Rufe nach Zwangsmaßnahmen und Bestrafungen laut.

Denn die Impfungen, so hat man uns immer wieder versichert, seien super wirksam und völlig unschädlich. Sie immunisierten die Geimpften angeblich auf mindestens 12 Monate und solltem sogar eine Weitergabe der Infektion weitgehend verhindern. Daran glaub(t)en wir. Schließlich haben wir uns – manche sogar nach durchgemachter Corona-Infektion – vertrauensvoll die Spritze(n) geben lassen und so unseren „Solidarbeitrag“ im Kampf gegen das tückische Virus geleistet.

Nun, die Mehrheit der Deutschen ist inzwischen geimpft. Zurück geblieben ist eine Minderheit, die sich, aus welchen Gründen auch immer, (erstmal) gegen eine Corona-Impfung entschieden hat. Diese Ungeimpften machen von ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art.2.2) Gebrauch, und es sollte eigentlich klar sein -nicht zuletzt aufgrund der deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts -, dass unser Staat kein Recht hat, Menschen gegen ihren Willen zu medizinischen Eingriffen zu zwingen.

Es ist erschreckend mitzuerleben, wie in unserer, sonst so sehr auf Diversität und Minderheitenschutz bedachten Gesellschaft Menschen an den öffentlichen Pranger gestellt werden, deren Vergehen nichts anderes ist, als sich gegen einen medizinischen Eingriff am eigenen Körper oder dem ihrer Kinder zu entscheiden.

Diffamierungen, Hetze, Druck und Angstmacherei sind wohl kaum dazu angetan, Positives zu bewirken. Sie spalten eine Gesellschaft. Und man darf sich fragen, wie wir nach all dem in einer Post-Corona-Zeit wieder zu einem guten Miteinander finden sollen.


Die Impfung als (Irr-)Weg aus der Corona-Krise?

Impfungen sind eine tolle Erfindung. Als Kind lernte ich „Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam“. Und obwohl ich Mutter eines impfgeschädigten Kindes bin, finde ich Impfungen gut und sinnvoll.  Aber Viren mit Hilfe von Impfungen aus der Welt zu vertreiben, ist wohl eher die Ausnahme als die Regel. Bei Pocken ist es einmal gelungen, bei Masern könnte es gelingen, bei den mutationsfreudigen Erkältungs- und Grippeviren – wozu auch die Coronaviren zählen, scheint es ein müßiges Unterfangen. Dennoch sind Impfungen auch hier sinnvoll, insbesondere für Risikogruppen, wie Ältere, Vorerkrankte usw.  Dafür wurden die neuartigen Corona-Impfstoffe entwickelt. Erinnern wir uns: Man wollte Risikogruppen vor Tod und schwerem Krankheitsverlauf schützen und Horrorszenarien wie Anfang 2020 in Bergamo vermeiden.  Als die neuartigen Impfstoffe endlich da waren, schienen sie aber weit mehr zu können. Sie sollten die Geimpften längerfristig schützen und, wenn auch nicht vollständig, so doch in hohem Maße eine Weitergabe des Virus verhindern. So wurde es von Politik und Medien verbreitet.

Als neugierige  „Zahlen- und Faktenfrau“ habe ich versucht, mehr über die Impfung, ihre Nebenwirkungen und tatsächliche Wirksamkeit zu erfahren. Erste Hinweise fand ich in dem Video „Die Pandemie in den Rohdaten„, mit dem der Marcel Bartz einen Beitrag zum öffentlichen Diskussion leisten wollte. Herr Bartz, der sich selbst einen „Erbsenzähler“ nennt, ist ein Informatiker aus dem Land Brandenburg, der viele Jahre in Berlin eine Firma hatte, die für Unternehmen Daten analysierte und aufbereitete. Man darf ihm also eine gewisse Expertise zutrauen. Leider fiel das Video kurz nach seiner Veröfffentlichung mehrfach übereifrigen „Faktencheckern“ um Opfer, wurde bei YouTube gelöscht, dann jedoch von Fans aber immer wieder hochgeladen, und inzwischen begnügt sich YouTube mit seinem üblichen Corona-Warnhinweis.

Absolute und relative Risikoreduktion

Herr Bartz analysierte u. a. die  Zahlen aus der Zulassungsstudie von BioNTech. Dabei fiel ihm die große Diskrepanz zwischen absoluter und relativer Wirksamkeit auf. Wobei uns, d. h. der Öffentlichkeit immer nur die hohen  Zahlen der relativen Wirksamkeit übermittelt wurden.

Quelle: Marcel Bartz

Das, was Herr Bartz herausfand, bestätigte im April 2021 eine Studie, die in einer ältesten und renommiertesten medizinischen Fachzeitschriften der Welt, „The Lancet“ veröffentlicht wurde. Hier wurden alle in Europa verwendeten Impfstoffe – auch der russische, nicht in der EU zugelassene –  hinsichtlich ihrer Wirksamkeit untersucht und verglichen (vgl. Olliaro et al., The Lancet, 20.4.2021).  Auffällig war bei allen Impfstoffen die Diskrepanz zwischen relativer und absoluter Risikoreduktion.

Zur Erklärung: Die allgemeine Risikorreduktion (ARR) berücksichtigt das allgemeine Risiko mit Covid-19 infiziert zu werden, bezogen auf eine Gesamtgruppe. Die relative Risikoreduktion“(RRR) dagegen vergleicht die Anzahl tatsächlich Erkrankter –  mit und ohne Impfung. Das waren in der Phase 3-Studiengruppe von BioNTech-Pfizer 169 Personen (ungeimpft) gegenüber neun Geimpften.

Die Verfasser der o. g. Studie kritisieren den öffentlichen Fokus auf die Werte der relativen Risikoreduktion (RRR). Diese Werte laden zu Trugschlüssen hinsichtlich der Wirksamkeit ein. Sie stellten klar , dass die allgemeine Risikorreduktion (ARR) nur bei 1,3% für Impfungen mit AstraZeneca liegt, bei 1,2% mit Moderna, bei 1,2% für Johnson & Johnson, sowie bei 0,84% für BioNTech / Pfizer und bei 0,93% für Sputnik V, dem russischen Vektor-Impfstoff liegt.

Die RRR wird im Pharmamarketing meines Wissens grundsätzlich gerne genommen, weil sie bessere Zahlen liefert. Aber kann das die Grundlage für weitreichende politische Entscheidungen und Anlass für eine Massenimpfkampagne zur Immunisierung der Bevölkerung sein?

Zwischenzeitlich wurden die Aussagen zu den hohen Werten seitens der WHO nach unten korrigiert auf ca. 40 Prozent,  ohne allerdings klar zu stellen, dass es sich hier nach wie vor um die relative Riskoreduktion (RRR) handelt.

Hinzu kommt, dass erste Studien aus Israel schon im Sommer d. J. darauf hingedeutet haben, dass die Wirkung der Impfungen nicht sehr langanhaltend ist. Man spricht von durchschnittich 6 Monaten. [Anmerkung: Am 25.11.2021 meldete die ARD, dass in Israel trotz extrem hoher Impfquote und Boosterimpfungen steigen die Infektionszahlen steigen – also rollt hier gerade die „5. Welle“ an.]

Im Oktober d. j. erschien ebenfalls in „The Lancet“ eine „prospektive, Längsschnitt-, Kohortenstudie“ zur Übertragbarkeit des Virus bei Geimpften und Ungeimpften. Man kommt hier zu dem Schluss: „…vollständig geimpfte Personen mit Durchbruchinfektionen haben eine ähnliche Spitzenviruslast wie ungeimpfte Fälle und können die Infektion im eigenen Haushalt gut übertragen, auch an vollständig geimpfte Kontaktpersonen…“ (eigene Übersetzung).

Die Idee durch die Impfung eine „Herdenimmunität“ der Bevölkerung zu erreichen, ist damit ad absurdum geführt. In den Medien wird dafür aber nicht der Impfstoff verantwortlich gemacht,  sondern die neuen Varianten des Virus. Aktuell (seit Juni / Juli) ist aus Indien die „Delta-Variante“ zu uns gekommen, welche wesentlich infektiöser und – zumindest einem bekannten „SPD-Gesundheitsexperten“ zufolge  – auch viel gefährlicher als die früheren Varianten sei. Und schon (Tagesschau 26.11.2021) bedroht uns eine „neue Variante mit vielen Mutationen“ aus Südafrika.

Das ist aber für die Impfstoffhersteller bislang kein Grund, ihre Impfstoffe anzupassen. Dabei ist die Anpassung auf neue Mutationen ein Vorgang, der bei den Grippeimpfstoffen seit langem üblich ist, und das, obschon diese mit den raditionellen Herstellungsverfahren nach meiner Kenntnis als teurer und aufwendiger zu verändern sind als die neuen gentechnischen Impfstoffe. Aber dann bräuchte es ja wieder eine neue Zulassung, und die ist schwierig. Denn „eine der größten Schwierigkeiten besteht nun für alle Hersteller darin, die Effektivität angepasster Impfstoffe zu evaluieren. Da bereits große Teile der Bevölkerungen geimpft sind, dürfte es schwierig werden, eindeutige Daten aus der Lebenswelt zu bekommen. Wahrscheinlich werden deshalb vor allem Laborwerte zur Bewertung der angepassten Impfstoffe herangezogen. (vgl. https://www.mdr.de/wissen/covid-impfung-vorerst-keine-anpassung-100.html vom 21.10.2021). Also wird weiterhin das verimpft, was auf Basis des genetischen Codes des ursprünglichen „Wuhan“-Virus entwickelt wurde.

Frage: Kann ein Impfstoff  mit den benannten Eigenschaften tatsächlich der „einzige Weg aus der Pandemie“ sein?

Wenn ja, dann wäre es ein extrem teurer und aufwendiger Weg, müsste man doch angesichts der Eigenschaften des Virus (endemisch) und der inzwischen ebenfalls festgestellten kurzen und Schutzwirkung der Impfungen wohl die gesamte Bevölkerung stetig vollständig geimpft halten, um ein epidemisches Auftreten neuer Krankheitsfälle zu verhindern. Hinzu kommt das Risiko, das neue Virus-Varianten gar nicht erreicht werden können. Unser Gesundheitssystem würde durch die stetigen Nach-Impfungen vermutlich bald finanziell sowie logistisch an seine Grenzen gelangen.

Die Kombination aus natürlicher Immunität und Impfung als Lösung?

Folgt man den Aussagen von Prof. Dr. Christian Drosten im September 2021, ist die Kombination aus natürlicher Immunität durch eine durchgemachte Infektion in Kombination mit der Impfung der beste langfristige Immunschutz. Er empfahl darum eine Auffrischungsimpfung („Booster“) nur den Risikogruppen, wohingegen gesunde Erwachsene, sich durch natürliche Infektion von selbst „boostern“ würden.

Moderna-Chef Stéphane Bancel sieht es ähnlich, will aber auch – verständlich für ihn als Chef einer Herstellerfirma – auch Nicht-Risikogruppen in größeren Abständen boostern. Er sagte kürzlich : „Die Wirkung der Impfung nimmt kontinuierlich ab.“ Er erwarte darum, dass Auffrischungsimpfungen für ältere Menschen jährlich nötig seien, für jüngere Menschen alle drei Jahre. Bancel verwies dazu auf Erfahrungen mit der mutmaßlich durch das OC43-Coronavirus ausgelösten „Russischen Grippe“*, mit der die Menschheit seit mehr als 100 Jahren lebe.

Mir drängt sich dabei die Frage auf, weshalb man junge, gesunde Menschen, die keiner Risikogruppe angehören, überhaupt impfen muss, wenn sie durch ein oder zwei natürliche Infektionen innerhalb von ein paar Jahren sowieso eine Immunität aufbauen…. ?

[*An der „Russischen Grippe“ erkrankten 1890 allein in London, der damals  mit knapp 5 Mio. Einwohnern größten Stadt der Welt, 10 – 15 Prozent der Bewohner. Davon verstarb ca. 1 Prozent. Abgesehen von den wesentlich höheren Infektions- und Todeszahlen der Russischen Grippe in Relation zu COVID-19 gibt es viele Ähnlichkeit sowohl im Krankheitsverlauf als auch in Bezug auf die Synptome.]


Die „Pandemie der Ungeimpften“ – ein Narrativ zerbröckelt

Am 20.11.2021 ist in „The Lancet“, jener bereits oben erwähnten renommierten medizinischen Fachzeitschrift, ein Beitrag aus Deutschland erschienen unter dem Titel COVID-19: stigmatising the unvaccinated is not justified, der belegt, dass  55,4 % der symptomatischen COVID-19 Fälle bei der Risikogruppe der über 60-Jährigen vollständig Geimpfte betreffen.

Dr. Christian Drosten sagte in einem Interview im „ZEIT online“ am 10.11.2021: „Wir haben keine Pandemie der Ungeimpften, wir haben eine Pandemie. Und wir haben Menschen, die noch sehr gefährdet sind, die älteren Ungeimpften. …Wir haben eine Pandemie, zu der alle beitragen – auch die Geimpften.“  Und Prof. Dr. Alexander Kekulé, seines Zeichens Virologe, Epidemiologe und langjähriger Berater der Bundesregierung zum Thema Seuchenschutz kritisierte am 18.11.2021 in der Sendung „Markus Lanz“ die fatale Kommunikation die 2G-Regel, welche Geimpfte in falscher Sicherheit wiege und so der Virus-Verbreitung Vorschub leisten.  [Dr.mKekulé hatte übrigens mit seinem SMART-Konzept schon im Frühjahr 2020 eine vernünftige Langfriststrategie zum Leben mit Corona selbst ohne Impfungen entworfen.]

Last but not least sein noch aufeine länderübergreifende Studie hingewiesen, die am 30.09.2021 im „European Journal of Epidemiology“ erschienen ist und zu dem Schluss kommt, dass sich die COVID-19 Infektionsrate von der Impfrate entkoppelt hat: „Increases in COVID-19 are unrelated to levels of vaccination across 68 countries and 2947 counties in the United States.“


Fazit: Wir müssen umdenken und handeln!

Stand 23.11.2021 zählte das Robert-Koch-Institut (RKI) 5.430.911 nachgewiesene Infektionen in inzwischen rund 20 Pandemie-Monaten. Bezogen auf eine deutsche Gesamtbevölkerung von 83,1 Mio   ist also bei rund 6,5 Prozent der Bundesbürger inzwischen eine COVID-19 Infektion nachgewiesen worden. Impfdurchbrüche inzwischen 71, 4 % – und mehr als die Hälfte der an Corona-Toten war vollständig geimpft. Die Zahl der Menschen, die seit Beginn der Pandemie „mit oder an“ dem Virus leider verstorben nd, beträgt 99.433 also 0,1 Prozent. Die Mehrheit der Verstorbenen finden wir in der Altersgruppe 80 +.

Diese Zahlen werden bis zum Ende der „Grippe-Viren-Saison“ im April / Mai vermutlich weiter steigen und neue Opfer fordern. Es ist also Zeit, zu handeln. Ob (Booster-)Impfungen für alle der richtige Weg sind, ist mehr als fraglich angesichts der Tatsache, dass es nicht nur immer hartnäckige Impfverweigerer geben wird, sondern wir inzwischen auch immer mehr über die  – teilweise schweren bis tödlichen – Nebenwirkungen der Corona-Impfung und zugleich deren eingeschränkte Wirksamkeit erfahren haben.

Es ist also höchste Zeit, neue Wege zu beschreiben. In diesem Zusammenhang möchte ich den österreichischen Philosophen, Psychotherapeuten und Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawik zitieren. Er schreibt in seiner „Anleitung zum Unglücklichsein“ [Watzlawik, 1988, S.28/29]:

„… (das) sture Festhalten an Anpassungen und Lösungen, die irgendwann einmal durchaus ausreichend erfolgreich, oder vielleicht sogar die einzig möglichen gewesen waren … führt zu einer zweifachen Blindheit: Erstens dafür, dass im Laufe der Zeit die betreffende Anpassung eben nicht mehr die bestmögliche ist, und zweitens dafür, dass es neben ihr schon immer eine ganze Reihe anderer Lösungen gegeben hat oder zumindest nun gibt. Die doppelte Blindheit hat zwei Folgen: Erstens macht sie die Patentlösung immer erfolgloser und die Lage immer schwieriger und zweitens führt der damit steigende Leidensdruck zur scheinbar logischen Schlussfolgerung, nämlich zur Überzeugung, noch nicht genug zur Lösung getan zu haben. Man wendet also mehr derselben ‚Lösung‘ an und erreicht damit genau mehr desselben Elends.“

Die Impfung mag eine Möglichkeit sein, Risikogruppen zu schützen, aber sie ist gewiss kein „einziger Weg aus Pandemie“. Im Gegenteil, im Streit um sie zerfällt unsere Gesellschaft. Es besteht durchaus die Gefahr, dass einzelne Gruppen die Situation ausnutzen und bislang friedliche Proteste in Gewalt umschlagen. Zudem droht unserer mittelständisch geprägte Wirtschaft nachhaltig Schaden zu nehmen angesichts immer neuer Beschränkungen, Aufwendungen bei der Umsetzung von des neuen Infektionsschutzgesetzes (gültig seit 24.11.2021), sowie der 2G, 2G+ und 3G-Regeln und nicht zuletzt einen Streit um Impfentscheidungen Mitarbeitender.

Betrachten wir die Lage realistisch: Die Mehrheit der Menschen, ob nun geimpft oder ungeimpft, wird auch weiterhin nicht aufgrund einer Corona-Infektion wirklich schwer erkranken oder gar versterben. Geschützt werden müssen vor allem Risikogruppen, insbesondere die alten Menschen in Pflegeheimen. Dort hat die Krankheit bislang die meisten Opfer gefordert. Um diese und uns selbst zu schüzten, stehen uns, anders als 2020, neben den Impfungen inzwischen verschiedene Test-Möglichkeiten, professionelle Schutzmasken und Hygienekonzepte zur Verfügung.

Was wir aber nach wie vor nicht haben, sind effektive Behandlungskonzepte für Corona-Patienten im Frühstadium. Derzeit läuft es leider so: Positiv PCR-Getestete werden unverzüglich nach Hause in Quarantäne geschickt, wo sie dann Mitbewohner infizieren können. Eine ärztliche Betreuung gibt es im Regelfall nicht. Nach eigenen Recherchen und persönlichen Erfahrungen ist die Begründung, die Infizierten seien viel zu ansteckend und es gäbe für sie sowieso keine effektive Behandlung. Telefonberatungen und die Verabreichung allgemeiner Grippe- und Erkältungsmittel sind offenbar das Maximum, was ein Corona-Patient im Frühstadium hierzulande zu erwarten hat. Anders als bei anderen Infektionskrankheiten wagt es, scheinbar kaum ein Hausarzt, obwohl selbst geimpft, die Betroffenen persönlich zu untersuchen, um z. B. eine Differenzialdiagnose zu stellen oder frühzeitig mit einer ambulanten Sauerstoffversorgung zu beginnen. Wenn sich dann der Zustand der Infizierten erheblich verschlechtert, kommen sie ins Krankenhaus, wo das Pflegepersonal nach 20 Pandemiemonaten sowieso am Limit ist.

Auf diese Zustände sollten wir unser Augenmerk richten und nach Lösungen suchen, statt Energien mit dem „Bashing“ Ungeimpfter zu verschwenden.


Weiterführende Links:

„In unserem Land passiert gerade Unheil“- Interview mit dem Epidemiologe und ehemalige Leiter des bayrischen Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg, Friedrich Pürner

www.allesaufdentisch.tv – Kulturschaffende im Gespräch mit Expert*innen unterschiedlicher Fachrichtungen rund um das Thema Corona

https://www.bundestag.de/resource/blob/850806/7bd14581e33890e68fe7d57ee67d4cbf/19_14-2_13-2-_ESV-Tom-Lausen-_Langfriste-Konsequenzen-data.pdf  – Stellungnahme des Sachverständigen Tom Lausen im Bundestag

Vaccine Surveilance Report der britischen Arzneimittelbehörde https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1034383/Vaccine-surveillance-report-week-46.pdf

Impfschadenmelden.de im Gespräch – Impfschaden melden kann Leben retten

Kliniksterben in der Pandemie – Beitrag von ARD Plusminus am 17.02.2021

Aus Israel: Das Testimony-Projekt zur Massenimpfung

Corona-Impfpflicht in Deutschland? Ja oder Nein? „Auf keinen Fall“, sagt der Kinder- und Jugendarzt Dr. Steffen Rabe im MDR AKTUELL am 23.11.2021

 

 

Neustarthilfe Plus erweitert und verlängert

Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember

In unserem Newsblog berichteten wir bereits über die Neustarthilfen für Soloselbstständige und Kleinunternehmen. Das Bundesprogramm  „Neustarthilfe Plus“ wurde nun erweitert und die Antragsfrist verlängert.

Die wirtschaftlichen Hilfen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Pandemie wird nun auf den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 ausgedehnt. Der finanzielle Zuschuss aus Bundesmitteln beträgt maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum.

Anträge auf Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 können Sie bis 31. Dezember 2021 stellen.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Personen, die persönlich und unbeschränkt haften.
  • Personengesellschaften können z. B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) sein.
  • Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin oder einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften),
    Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern (Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften),
  • Genossenschaften,
  • befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständig Beschäftigte.

Um die Neustarthilfe Plus beantragen zu können, müssen Sie bereits vor dem 01.11.2021 entsprechend selbständig tätig  gewesen und bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein. Sie müssen diese Selbständigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. mindestens 51 Prozent ihrer Einkünfte beziehen. Und Sie dürfen höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen.

Sonderregelungen gelten bei geringen Einkünften im Jahr 2019, welche durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden, wie z. B.  Krankheit oder Elternzeit. Und sie gelten auch für Fälle, in denen die Geschäftstätigkeit zwar vor dem 1. November 2020 offiziell angemeldet, aber erst nach dem 1. Januar 2019 aufgenommen wurde.

Weitere Einzelheiten und exemplarische Fälle finden Sie ->hier…

Auf der Website des BMWI finden Sie auch eine Übersicht über die Rückzahlungsmodalitäten und den Link zur Antragsstellung.

Aktuelle Fristen

Für die Beantragung der Neustarthilfe (Januar bis Juli 2021) endet die Frist am 31.Oktober 2021.

Die Neustarthilfe Plus sowohl für das dritte als auch für das vierte Quartal kann bis 31.Dezember 2021 beantragt werden.

Nach meiner Kenntnis können alle drei Hilfen – Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus Juli – September und Neustarthilfe Plus September bis Dezember – parallel beantragt werden.

 

Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus

Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus – Antragsfrist beachten

Mit der Neustarthilfe und der Neustarthilfe Plus werden Soloselbständige und Kleinunternehmen aller Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 (Neustarthilfe) bzw. Juli bis September 2021 Corona bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen mussten, aber aufgrund geringe betrieblicher Fixkosten für die Überbrückungshilfe III nicht in Frage kommen.

Höhe der Hilfen

Die Höhe der Hilfen richtet sich nach den Umsätzen des Vergleichszeitraums. Der ist bezogen auf das Jahr 2019. In Ausnahmefällen kann das Jahr 2020 als Vergleich genommen werden. Ausnahmefälle wären z. B. Elternzeit im Jahr 2019 oder längere Erkrankung. Der Maximalbetrag für die Neustarthilfe liegt bei 7.500 €. Der für  die Neustarthilfe Plus bei 4.500 €. Beide Hilfen können parallel beantragt und gewährt werden.  Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.

Nach Ablauf des Förderzeitraums sind die Empfänger der Neustarthilfen dazu verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2021 (Neustarthilfe) bzw. bis spätesens 31. März 2022 (Neustarthilfe Plus) eine Endabrechnung zu erstellen. Diese erfolgt digital über direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden. Andere Wege, zum Beispiel Einreichung in Papierform oder per Mail) sind nicht möglich.

[Das Endabrechnungssystem stand beim Verfassen dieses Artikels noch nicht zur Verfügung, soll aber rechtzeitig vor Fristende eingerichtet werden.]

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetikerinnen und Kosmetiker) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musikerinnen und Musiker, Gestalterinnen und Gestalter, Fotografinnen und Fotografen) oder im Gesundheitswesen (z.B. Therapeutinnen und Therapeuten, Trainerinnen und Trainer), der Tourismusbranche (z.B. Stadtführerinnen und Stadtführer, Reiseleiterinnen und Reiseleiter) oder Bildungsbranche (z.B. Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Coaches) tätig sind. Auch juristische Personen, wie kleine Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften können Unterstützung durch die Neustarthilfe erhalten, wenn der überwiegende Teil der Umsätze – würden sie von einer natürlichen Person erzielt – als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte gelten würden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, damit Sie die Neustarthilfe beantragen können, müssen Sie:

  • selbständig tätig sein, also entweder freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben, (ggf. inklusive) ihrer anteiligen selbständigen Einkünfte aus einer Personengesellschaft,
  • ihre Selbständigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. hieraus mindestens 51 Prozent ihrer Einkünfte beziehen,
  • höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen,
  • bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein,
  • die Überbrückungshilfe III nicht in Anspruch genommen haben,
  • schon vor dem 1. November 2020 selbständig tätig gewesen sein.

Antragsstellung

Berechtigte stellen die Anträge direkt über das Elster-Portal. Dazu benötigt man nur einen Elster-Zugang als Unternehmen/Organisation mit entsprechendem Schlüsselzertifikat. Wer bislang seine Steuermeldungen selbstständig über Elster gemacht hat, verfügt über diesen sowieso.

Seit dem 17. Juni 2021 (Neustarthilfe) bzw. dem 17. September 2021 (Neustarthilfe Plus) können Sie im digitalen Antragssystem auch Änderungsanträge zu bewilligten oder teilbewilligten Anträgen stellen sowie Ihre Kontoverbindung korrigieren.

Weitere Informationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

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