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Gründungsideen: Nachhaltigkeit im Fokus

Gründungen mit ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit

In unserem eigenen kleinen „Entrepreneurship Lab“ beraten und fördern wir bevorzugt Gründungsideen mit Fokus auf ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit. Drei davon wollen wir Ihnen hier vorstellen:

1. Raumverleih.de  – eine Plattform zur besseren Nutzung von gewerblichen Räumen

Coworkingspaces, wo sich viele Menschen Büros, Konferenzräume oder auch nur einen Schreibtisch teilen, haben sich in Großstädten inzwischen etabliert. Aber was ist mit dem Yogalehrer, der gerade startet – vielleicht auch erstmal im Nebenerwerb? Oder mit der Gründerin eines Cateringunternehmens, die nur gelegentlich eine professionelle Küche braucht? Oder den Handwerker*innen mit großer Motivation, und guten innovativen Ideen, denen es an Startkapital für eine Werkstatt fehlt?

Hier setzt das Plattform-Projekt von Sabine Wicher und ihrer Partnerin Nicole ein. Ihr Ziel ist eine neue bessere Auslastung von Räumen, die es bereits gibt und die stunden oder tageweise ungenutzt sind. Diese freien Zeiten wollen die Gründerinnen anderen zugänglich machen.
Das ist gut für die Raumverleiher*innen, die so Geld verdienen. Das ist gut für die Zwischennutzer*innen, die einen Raum nur für die tatsächlich benötigte Zeit anmieten. Das ist gut für unsere Städte, wo Räume ein knappes Gut sind. Und es ist auch ökologisch nachhaltig denn vorhandene Räume effizienter nutzen, schont  Ressourcen.

2. SmartFit Bildungsinstitut – Online-Nachhilfe für Kinder und Jugendliche mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund

Seit Mitte 2019 bietet der aus Syrien stammende Lehrer Khaled Daghstani mit seinem Team qualifizierten Pädagogog*innen Nachhilfe für Kinder und Jugendliche mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund an. Viele dieser Kinder haben schulische Defizite aufgrund von Krieg, Vertreibung und Flucht. Mangelnde Deutschkenntnisse, nicht zuletzt der Eltern, erschweren ein Schritthalten im deutschen Schulsystem. Und finanzielle Bschränkungen erlauben es den Eltern vielfach nicht, Nachhilfeunterricht zu bezahlen. Die Lösung: Preisgünstiger Online-Unterricht in Kleingruppen erteilt durch muttersprachliche Lehrer*innen.

Die Corona-Krise beförderte diese Idee. Denn dem jungen Unternehmen gelang es, schnell auf die Anforderungen des Homeschooling einzugehen und seine Methoden mit den Anforderungen des im Lockdown praktizierten Fernunterrichts zu vereinbaren.

Mit überwältigendem Erfolg: Inzwischen werden mehr als 20 Fernlehrgänge in den Kernfächern: Deutsch, Mathematik und Englisch für Schüler in der Grundschule und Sekundarstufe 1 monatlich angeboten, an denen viele zufriedene Schüler*innen mit  aus ganz Deutschland teilnehmen.

Quelle: SmartFit

Begeistert hat diese sozial nachhaltige Gründung auch die Jury des „Sustainable Impact Award“, welcher von der Zeitschrift Wirtschaftswoche in Kooperation mit der Generali Versicherung in diesem Jahr ausgelobt wurde. Hier belegte SmartFit in der Sonderkategorie „Generali-THSN NewComer“, in der Startups von Geflüchteten ausgezeichnet wurden, den 2. Platz.

 

 

 

 

 

3. MishkiYaku – ökologisch produzierter hochwertiger Spezialitätenkaffee aus Ecuador + Vogelschutz

Quelle: Mishkiyaku.com

Evelyn Echeverria und ihr Mann Robert lieben Ecuador, Umweltschutz und guten Kaffee. Das brachte sie auf die Idee, hochwertigen ökologisch produzierten Spezialitätenkaffee aus Ecuador direkt von kleinen Plantagen zu kaufen und als Rohkaffee nach Deutschland zu bringen. Hier wird der Kaffee schonend geröstet und im Direktvertrieb an Kaffeeliebhaber verkauft. So verbessert sich das Einkommen der Erzeuger und der nachhaltige Anbau von Kaffee wird gefördert.

Der Name „MishkiYaku“ bedeutet „köstliches Wasser“ und bezieht sich auf den zuckerhaltigen Nektar, den die Kolibris mit ihren Schnäbeln aus kleinen Blütenkelchen schlürfen. Diese leben in fast allen Regionen Ecuadors, spielen als Bestäuber eine wichtige Rolle im Ökosystem und bevölkern auch die Kaffeeplantagen. Bedauerlicherweise sind diese hübschen kleinen Vögel durch negative Umwelteinflüsse sehr bedroht. Deshalb sind 5 Prozent Unternehmensgewinns für den Schutz der Kolibris in Ecuador bestimmt und gehen an das Projekt Avesconservacion.

 

 

Nachzutragen bleibt noch, dass unsere beraterische Begleitung bei der konzeptionellen Ausarbeitung der o. g. Ideen und die Umsetzungsbegleitung finanziell gefördert wurde von den verschiedenen Programmen, für die wir akkreditiert sind.

Sie haben auch eine nachhaltige Geschäftsidee? Sprechen Sie uns an! Denn:

„Wenn viele kleine Leute an vielen kleinen Orten viele kleine Schritte tun, dann werden sie das Gesicht der Welt verändern.“

Berliner Startup Stipendium

Förderung  für  Berliner Startups

Berliner Gründer*innen, die schon über ein Gründungskonzept verfügen und sich in der Vorbereitung der Marktreife befinden, können mit dem Berliner Startup Stipendium unterstützt werden.  Ziel der Förderung sind Gründung und Markteintritt. Neben einer finanziellen Förderung  bietet das Stipendium auch die Möglichkeit Hochschullabore zu nutzen und Arbeitsplätze an der Hochschule sowie eine Begleitung durch Mentoren und Coaches.

Förderschwerpunkt sind technologieorientierte Gründungsvorhaben. Diese sollten sich mit wissensbasierter oder kreativer Ausrichtung in der Planungs- und Markteinführungsphase befinden.

Was wird gefördert?

Maximal 3 Gründer*innen pro Team erhalten 2.000 Euro pro Monat für 6 Monate mit Option auf Verlängerung um weitere 6 Monate. Die Hochschulen stellen Arbeitsplätze und bei Bedarf Labore im Förderzeitraum zur Verfügung. Zusätzlich werden die Teams durch ein umfangreiches Mentoring (durch Professoren) und Coaching (durch externe Coaches aus dem Coaching-Pool) unterstützt. Für das externe Fachcoaching gibt es einen Zuschuss im Wert von 1.000 Euro.

Voraussetzungen für die Beantragung des Berliner Startup Stipendiums

Die Stipendien werden in einem mehrstufigen Bewerbungsprozess vergeben. Unabdingbar ist ein persönliches Gespräch mit dem Gründerservice einer der teilnehmenden Hochschulen vor der Bewerbung.  Das sind Beuth Hochschule für Technik Berlin, die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) und die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW).

Bei der Gründung muss es sich um eine Teamgründung handeln, d.h. mindestens 2 Personen und max. 3 Personen können gefördert werden. Die potenziellen Stipendiat*innen müssen maßgeblich an der Erarbeitung des Geschäftsmodells, der Entwicklung des Produktes / der Dienstleistung und der späteren Geschäftsführung beteiligt sein. Und das Geschäftsmodell ist absehbar auf nachhaltigen, wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet. Außerdem darf das Unternehmen noch nicht gegründet bzw. noch nicht wirtschaftlich am Markt tätig sein. Das Unternehmen wird durch eine(n) Professor*in als Mentor begleitet.

Folgende weitere Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Die Gründer*innen haben einen Hochschulabschluss, d.h. mindestens einen Bachelor.
  • Die Gründer/innen arbeiten in Vollzeit an ihrem Gründungsvorhaben, davon mindestens 60 Stunden pro Monat vor Ort.
  • Mind. ein Mitglied des Gründerteams sollte einen Bezug zur Beuth Hochschule, HTW Berlin oder HWR Berlin haben.
  • Der Wohnort der Gründer*innen (Meldeadresse) muss in Berlin sein.

Gründer*innen, die bereits mit einem Gründerstipendium einer anderen Hochschule oder dem EXIST-Gründerstipendium gefördert werden bzw. wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Weitere Info & Bewerbung…

Gründung aus der Hochschule

 

DIN-Connect – Ein spannender Ideenwettbewerb

Gesucht: Innovative Projektideen mit Potenzial für Normung und Standardisierung

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) ist die unabhängige Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit. DIN trägt wesentlich dazu bei, die Marktfähigkeit von innovativen Lösungen durch Standardisierung zu unterstützen.

Der inzwischen jährlich stattfindende Wettwerb DIN-Connect richtet sich bevorzugt an Start-ups und KMU. Gefördert werden deren innovative Projektideen mit Potenzial für Normung und Standardisierung. Die Förderhöhe beträgt – abhängig vom Projekt  – zwischen 10.000 und 35.000 Euro.

Das Förderprogramm von DIN und DKE stellt hier eigene finanzielle Mittel zur Verfügung, welche Innovationen zu einem schnelleren Marktzugang zu verhelfen, indem sie in Normung und Standardisierung überführt werden.

Preisträger 2019

Im letzten Durchlauf konnten sich schließlich 20 von 27 Projektideen durchsetzen. Ihre Projekte kommen aus den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Smarte Technologien & Dienstleistungen, Industrie 4.0, Innovative Arbeitswelt, Ageing Societies, Informationstechnik, Innovative Materialien und Sicherheit in der Elektrotechnik.

Sie werden seit März 2019 für zwölf Monate lang mit 20.000 Euro oder 35.000 Euro gefördert. Zudem erhalten die Gewinner die kostenfreie Standardisierung ihrer Idee und werden von DIN beziehungsweise DKE während des gesamten Prozesses begleitet und unterstützt. Mehr zu den aktuellen Gewinnern…

Warum Normung und Standardisierung?

Eine Norm ist zunächst einmal ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt. Somit wird Klarheit geschaffen, Rationalisierung und Qualitätssicherung unterstützt. Auch dienen Normungen uns Standardisierungen der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen. Ihr volkswirtschaftlicher Nutzen wird auf rund 17 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Normung und Standardisierung sichern Innovationen eine breite Vertrauens- und Akzeptanzbasis. Denn sie garantieren den Anwendern eine Abstimmung auf den aktuellen Stand der Technik. Das bedeutet, dass die Innovation direkt anwendbar ist. So wird Vertrauen geschaffen.

Normung ist ein demokratisches Verfahren. Jeder kann einen Antrag auf Normung stellen und slle an einem Thema interessierten Kreise erhalten die Möglichkeit, mitzuwirken und ihr jeweiliges Fachwissen und ihre Erfahrungen einzubringen. Vor der Verabschiedung werden die Norm-Entwürfe öffentlich gemacht und zur Diskussion gestellt. Die beteiligten Experten müssen sich über die endgültigen Inhalte grundsätzlich einig sein. Spätestens alle fünf Jahre werden Normen auf den Stand der Technik hin überprüft.

Neuer Wettbewerb 2020 startet am 1. Juni 2019

Am 1. Juni 2019 startet die neue Wettbewerbsrunde. Die Ideeneinreichung sollte dann erneut über die Plattform https://din.de/go/din-connect erfolgen, die dann wieder freigeschaltet wird. Weitere Informationen …

Außerdem hier zum Download:
Flyer DIN Connect 2020
FAQ zu DIN Connect
Förderbedingungen DIN Connect 2020
Anleitung_DIN-Connect_2019
Flyer DIN SPEC engl.

 

Positionierung im Marketing

Positionierung

Wenn Gründer*innen sich mit dem wichtigen Thema Marketing beschäftigen, stoßen sie sehr bald auf den Begriff „Positionierung“.

„Positonierung“ ist eines der 5 „P“ im Marketing-Mix: Produkt, Preis, Promotion, Personen … und Positionierung.

Was ist Positionierung?

Die wohl kürzeste Definition für Positionierung stammt von dem britischen Werbefachmann David Mackenzie Ogilvy

Positionierung = Was das Produkt leistet – und für wen

Es geht also um das gezielte Darstellen von Stärken und Qualitäten, durch die sich ein Angebot  in den Augen der Zielgruppe positiv von anderen Produkten oder Dienstleistungen unterscheidet. Es ist also wichtig, das eigene Alleinstellungsmerkmal (USP) zu entwickeln und entsprechend zu kommunizieren. Dazu gehört, dass man zuvor die eigene Zielgruppe genau definiert hat.

Muss man für die Positionierung das sprichwörtliche Rad neu erfinden? Nein!

Auch ein bewährtes Geschäftsmodell wird einzigartig, wenn man es auf eine klar definierte Zielgruppe neu ausrichtet!

Die meisten Unternehmen versuchen mit einer einzigen Lösung verschiedene Zielgruppen anzusprechen. Das bereitet oft Probleme. Von einer dezidierten Positionierung auf eine einzige Zielgruppe ausgerichtet, können gerade kleine Unternehmen und Gründungen profitieren.

Klare Positionierung lohnt sich

Der Markteintritt wird leichter, wenn man die Zielgruppe eingrenzt. Und man kann besser auf die Bedürfnisse der Zielgruppe eingehen. Und es lassen sich Innovationen entwickeln, um den Bedürfnissen der Zielgruppe noch mehr entgegenzukommen. Als Folge wird das dezidierte Angebot wertvoller als Konkurrenzangebote mit wenig ausgeprägter Positionierung

Das führt auch dazu, dass Kunden nicht nur besser erreicht und langfristig gebunden werden, sondern je klarer die Positionierung, umso eher sind Kunden auch bereit, höhere Preise zu bezahlen.

Gleichzeitig sinken die Kosten für die Entwicklung des Angebots. Denn eine spitze Positionierung erlaubt es, sich zu fokussieren.  Man lernt seine Zielgruppe rasch sehr genau kennenlernen und erfährt viel über deren Bedürfnisse. Statt sich immer wieder auf andere Kunden mit neuen Problemen einzustellen, erlangen Unternehmen eine hohe Expertise in ihrer Nische.  Das spart letztlich Zeit und Ressourcen, und führt rasch zu Erfolgserlebnissen. Und gerade Gründer*innen brauchen diese positiven Rückkopplungen.

Mit einer spitzen Positionierung und der Konzentration des Unternehmens auf die eigene Nische, muss man auch  wenig Konkurrenz befürchten.  Die gute Nachricht: Es gibt in jeder Branche viele Nischen. So kann  jedes Unternehmen sein eigenes Profil finden und schärfen.

Positionierung ist die Grundlage für Markenbildung

Ziel eines Unternehmens sollte sein, schnell Marktführer in seiner Nische zu werden. Dazu darf die Nische nicht allzu groß sein. Die Engpass-konzentrierte-Strategie empfiehlt eine Nische, die etwa 20-mal so groß ist wie die  Produktions-/Lieferkapazität ist. Mit anderen Worten: Wer nur 2.000 Kunden pro Jahr zuverlässig beliefern kann, braucht nur eine Marktnische mit einem Potenzial von 40.000 Kunden. Das ist scheinbar wenig, aber dafür ist es leichter, sich dort einen Namen zu machen.

Es kommt bei einer starken Marke nicht darauf an, wie viele Menschen sie kennen, sondern darauf, wie gut sie bei ihrer Zielgruppe bekannt ist.

Das bedeutet aber keineswegs, dass somit das Unternehmenswachstum beschränkt ist. Auch in der Nische lässt sich Unternehmenswachstum  entwickeln. Zum Beispiel, in dem man weitere Angebote für dieselbe Zielgruppe schafft. Möglich ist auch, das Angebot auf weitere Zielgruppen auszudehnen.

Wie ist es um Ihre Positionierung bestellt?

Wie genau haben Sie Ihre Zielgruppe genau definiert? Wissen Sie warum Kunden kaufen (sollen)? Leider nehmen es viele Unternehmer*innen nicht so genau mit der Definition ihrer Zielgruppe. Nur, all Tipps zu Marketing, Social Media und Kundenakquise nutzen wenig, solange die Positionierung nicht spitz genug ist. Und dazu bedarf es auch einer klaren Zielgruppendefinition! Und auch, wenn du schon ziemlich gut aufgestellt bist: Es gibt immer etwas zu verbessern.

Erfolgreich positioniert haben sich z. B. die von uns beratenen Unternehmen / Gründungen:

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe bei der Positionierung?

Meine Kolleg*inne und ich helfen gerne.  Und es gibt eine Reihe von Fördermitteln für Beratungen zu Marketingfragen. Sprechen Sie mich einfach an!

Social Startups im Aufwind

Vom Stiefkind der Gründerlandschaft zum Thema der Politik

Inzwischen nehmen Startups aus dem Bereich Social Entrepreneurship fast 40 Prozent der Gründerlandschaft ein. Aber sie verdienen weder das meiste Geldsammeln, noch sammeln sie das meiste Wagniskapital ein oder warten mit besonders populären Frontleuten auf.  Dabei könnte ihre  Tätigkeit von großer gesellschaftlicher Relevanz sein, wie eine aktuelle Studie nahe legt.

Social Entrepreneurs sind eine treibende Kraft für unsere Gesellschaft….

… Sie sind systemverändernde Unternehmer(innen). Ihre Persönlichkeit, und damit auch ihr Engagement, ist geprägt von ihrem Bekenntnis zum Gemeinwohl, meint Ashoka-Gründer Bill Drayton

Einige Beispiele belegen das:

  • Irrsinnig Menschlich bietet eine wirksame Prävention psychischer Erkrankungen bei Schülern durch Aufklärung und Kontakt mit Betroffenen.
  • Apeiros hilft, Schulverweigerer früh zu erkennen und sofort geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  • Serlo Education hat die „Wikipedia des Lernens“ entwickelt und ermöglicht einen erfolgreicheren Bildungsweg, weil Schüler sich ihr Wissen selbstständig und im eigenen Tempo aneignen können.

Politiker der Grünen fordern staatliche Unterstützung für Sozial Entrepreneurship

Die Politiker der Grünen wollen nun, dass Social Startups stärker staatlich gefördert werden. Zwar steht diese Förderung schon im aktuellen Koalitionspapier von Union und SPD. Aber an der Umsetzung fehlt es. So belegt Deutschland im Ranking „The best countries to be a Social Entrepreneur“ nur Platz 34 von 45 Ländern.

Schwierig ist für die Sozialen der Zugang  zu öffentlichen Fördermitteln. Aber auch Finanzierungen sind oft schwierig. Diese Unternehmen arbeiten ja nicht nach dem Prinzip der Gewinnerzielung bzw. Gewinnmaximierung, sondern für systemischen Wandel. Dieser zahlt sich langfristig aus, z. B. durch verminderte Gesundheitskosten oder die Einsparung anderer Sozialkosten.

Trotzdem werden Sozialunternehmen bislang von vielen Förderprogrammen ausgeschlossen. Ein Beispiel ist die Beratungsförderung durch die BAFA. Zaghafte Vorstöße zur Förderung gibt es allerdings. Wie ich in meinem Beitrag über das IBB-Programm MikroCrowd berichte.

Die Forerungen der Grünen gehen nun in Richtung verstärkter staatliche Unterstüzung für Social Entrepreneurs. Darunter fallen zinslose Mikrodarlehen ebenso wie eine „Stiftung für digital-soziale Innovationen mit einem angemessenen Budget“. Weitere Forderungen sind ->hier nachzulesen.

Ob und inwieweit sich diese politischen Forderungen aber umsetzen lassen, bleibt fraglich.

Aktuelle Programme für Social Entrepreneurs

Ohne auf den ganz großen Wurf von Seiten der Regierung zu warten, haben sich bereits erste Förderprogramme für Social Entrepreneurs etabliert. Neben der oben erwähnten Investitionsbank Berlin, die beispielsweise ihren GründungBONUS mit einem Volumen von bis max. 50.000 Euro den neuen Sozialunternehmen zur Verfügung stellt, gibt es bereits konkrete Förderung, u. a. seitens SocialImpact, Ashoka oder auch der Generali-Stifung mit dem Programm „The Human Safety Net“. 

Daneben sind Crowdfunding bzw. Crowddonating-Kampagnen auch immer ein gutes Mittel, um auf sich und das eigene soziale Vorhaben aufmerksam zu machen, Unterstützer zu gewinnen und Gelder einzuwerben.

Gerne unterstützen wir Social Entrepreneurs auf ihrem Weg durch gezielte Beratung und Seminare.

Erster Preis im Berlin Newcomer Startup Wettbewerb

Architekt aus Syrien gewinnt für Hauptpreis im Startup-Wettbewerb

Hadi Soufan, Architekt aus Homs / Syrien, hat am 17.12.2018 den ersten Preis im Berlin Newcomer Startup Wettbewerb – organisiert von SINGA Deutschland. Sein Social Entrepreneurship Projekt „Reviving Home“ bietet eine crowdbasierte Lösung für den Wiederaufbau von Wohnhäusern in Krisengebieten.

Vor einigen Monaten habe ich Hadi Soufan zufällig auf einer Veranstaltung für Unternehmensgründer kennengelernt.  Sein Projekt „Reviving Home“ hat mich sofort begeistert. Also habe ich ihm meine beraterische Unterstützung als Crowdfunding-Expertin angeboten.

Das Projekt ist ehrgeizig und zugleich sehr durchdacht. Es berührt einen neuralgischen Punkt. In vielen Krisengebieten kommt der Wiederaufbau von Wohnhäusern oft nur schleppend voran. Das betrifft sowohl Gebiete mit Kriegsschäden als auch von Naturkatastrophen betroffene Städte und Dörfer.  Ein Problem: Internationale Organisationen stellen zwar großzügig Gelder bereit, diese versickern aber nicht selten im Sumpf der Korruption vor Ort. Dagegen setzt „Reviving Home“ auf lokale Nähe, geprüfte Partner, einfache Strukturen und viel Transparenz.

„Reviving Home“ stärkt die lokale mittelständische Wirtschaft in Krisenländern

Die über Crowdfunding eingesammelten Gelder werden zu geprüften mittelständischen Bau- und Handwerksunternehmen vor Ort überwiesen. Das stärkt die einheimische Wirtschaft. „Trustees“, das sind besonders geprüfte Architekten und Bauingenieure vor Ort, überwachen die Baumaßnahmen und Kosten. Je nach Baufortschritt überweist man die Gelder. So ist optimale Kontrolle gewährleistet.

Häuser und Wohnungen werden so Stück für Stück, Strasse um Stasse, wiederaufgebaut. Die ehemaligen Bewohner können ihre Notquartiere verlassen und wieder einziehen.

Die Kosten für ein einzelnes Wiederaufbauprojekt in den meisten Krisenländern sind überschaubar und nicht vergleichbar mit hiesigen Baukosten. Bereits mit 3.000 oder 5.000 Euro lässt sich dort viel erreichen.

Um eine eigene Crowdfunding-Plattform für „Reviving Home“ aufzubauen, brauchen Hadi Soufan und sein Team zunächst noch etwas Kapital und Unterstützung. Da kommen die 20.000 Euro Preisgeld, die Hadi Soufan gestern gewonnen hat, gerade recht.  Jetzt kann der Plattformaufbau beginnen!

Unterstützung für ein beispielhaftes Projekt ist jetzt schon möglich

Ein konkretes Projekt kann man auch jetzt schon direkt unterstützen, und zwar über Betterplace.org. Es braucht noch ca. 9.600 Euro, dann können Sahar und ihre Familie wieder in ihr Haus zurückkehren und menschenwürdig leben.

Pitch Reviving Homes

Betterplace.org ist eine seit vielen Jahren aktive Crowddonating-Plattform, auf der schon an die 30.000 Projekte erfolgreich finanziert wurden – darunter auch einige, die ich als Beraterin begleitet habe.

Verschenk keinen Plunder, spende für Wunder!

So lautet das aktuelle Weihnachts-Motto der Plattform. Wer also vor dem Jahresende sein Spendenbudget noch nicht ausgeschöpft hat oder einfach noch etwas Gutes tun möchte, ist herzlich eingeladen, hier zu spenden.


Über SINGA

‚SINGA‘ ist ein Wort aus der Sprache Lingala, die im Kongo gesprochen wird und bedeutet ‚Verbindung‘.

Die erste SINGA Organisation wurde 2012 in Paris gegründet.  Mittlerweile sind lokale SINGA Organisationen in Frankreich, DeutschlandBelgienItalien, Großbritannien, Kanada und der Schweiz aktiv. Alle Organisationen berufen sich auf gemeinsame Werte, die einzelnen Angebote sind jedoch an den jeweiligen Landeskontext angepasst.

SINGA Deutschland entstand im Rahmen der sog. „Flüchtlingskrise“ 2015/16 in Berlin. Man bietet Menschen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund Möglichkeiten zum beruflichen Weiterkommen und zurpersönlichen Integration, SINGA Business Lab, berufliches Mentoring, Sprachcafé und Events. Außerdem besteht ein großes Netzwerk und man arbeitet mit Organisationen und Initiativen in ganz Deutschland zusammen und unterstützt  Projekte, die eine inklusive Gesellschaft vorantreiben.

Aktuell: Noch bis 18.1.2019 sind Bewerbungen für das Programm „Integration neu denken“ möglich, dass SINGA Deutschland zusammen mit der Robert-Bosch-Stiftung ins Leben gerufen hat. Förderung: Über eine Zeitraum von zwölf Monaten erhalten die teilnehmenden Organisationen Beratung und Begleitung bei der Umsetzung eines Projektes oder der Lösung einer Herausforderung sowie einmalig 10.000 Euro, und sie werden Teil eines bundesweiten Netzwerks.

So geht Startup-Finanzierung

Die verschiedenen Phasen der Startup-Finanzierung

Ohne Startups und ihre innovativen Ideen wäre unsere Welt um einiges ärmer. Dabei geht es nicht nur um rein technologische Innovationen, sondern auch um gesellschaftlich, ökonomisch und insbesondere auch ökologisch relevante. Zwar demonstrieren inzwischen schon TV-Sendungen wie „Die Höhle der Löwen“, wie Startups sich Risikokapital einwerben können. Dennoch ist das Thema Finanzplanung und Finanzierung vielen Entrepreneuren und leider auch vielen Beratern, die sie begleiten, nicht so klar. Darum hier ein paar grundlegende Infos zur Startup-Finanzierung.

Gründung

In der allerersten Phase spielt das Geld selbst noch eine untergeordnete Rolle. Hier geht es um Konzeptentwicklung, Netzwerkaufbau und Entwicklung von Prototypen bzw. Dummy-Versionen.

Finanzielle Unterstützung gibt es beispielsweise für Gründungen aus dem Hochschulkontext durch das EXIST-Programm. Häufig finanzieren Startups die erste Phase jedoch aus eigenen Mitteln bzw. mit Unterstützung von Familie und Freunden. Manche setzen auch bereits hier Crowdfunding als Finanzierungsinstrument ein. Das kann aber nur dann funktionieren, wenn das Unternehmenskonzept bzw. das Angebot schon ziemlich klar ist und man Chancen hat, über das Internet eine entsprechende Unterstützer-Crowd zu finden.

Öffentliche Beratungsförderung gibt es auch, allerdings sind viele Vorgründungsprogramme eher auf traditionelle Betriebskonzepte fokussiert. Insofern muss man schon suchen, um das richtige Tool und den richtigen Coach zu finden.

Vielleicht besteht auch schon eine Chance, in einen Inkubator zw. ein Gründerzentrum aufgenommen zu werden. Diese bieten Existenzgründer*innen viele Vorteile. Das fängt bei der Bereitstellung von Arbeits- bzw. Büroräumen an. Es geht weiter über Service- und Dienstleistungspakete, Vernetzungsmöglichkeiten bis hin zu Beratung und Coaching.

Hilfreich sind zudem Businessplan- und Gründer-Wettbewerbe.  Sie dienen dem Informationsaustausch und dem Netzwerkaufbau ebenso wie dem Marketing. Eine gute Übersicht über all diese Wettbewerbe in Deutschland gibt es -> hier.

Startup-Finanzierung 1: Seed-Phase

Jetzt geht es um die Vorbereitung des konkreten Markeintritts. Jetzt wird das Team auf- bzw. ausgebaut werden. Geld wird benötigt, um erste Gehälter zu zahlen. Ein Betaprodukt ist zu bauen und Tests durchzuführen. Marketing und Networking werden wichtiger. An dieser Stelle kommen „Accelerators“ ins Spiel. Sie ähneln in gewisser Weise den Inkubatoren bzw. Gründerzentren. Im Regelfall stellen große Konzernen diese zur Verfügung.  Sie erhoffen sich von den Startups wichtige Impulse für ihr eigenes Geschäft. Das kritisiert ->folgender Artikel auf der Plattform www.gruenderszene.de.  Unter einem weiteren ->Link finden Sie zudem eine Übersicht über die verschiedenen Acceleratoren in Deutschland.

Als Finanzierungsinstrumente in der Seedphase kommen sowohl Crowdfunding / Crowdinvesting als auch – meist erst im nächsten Schritt – Business Angels in Betracht. Gute Business Angels helfen sowohl mit ihrem Kapital als auch mit ihrem Know-how und ihrem Netzwerk. Größere Risikokapitalgeber sind hier im Regelfalle noch nicht interessiert. Sie warten erst die weitere Entwicklung des Startups ab.

Startup-Finanzierung 2: Series A

Der Markteintritt hat stattgefunden und es gibt erste günstige Prognosen. Jetzt kommen die Venture Capital-Geber ins Spiel. Denn nun ist das Geld für den weiteren Geschäftserfolg entscheidend. Man muss die Produktionsmittel erweitern und Vertriebsstrukturen ausbauen, braucht mehr Person bzw. externe Dienstleister und muss verstärkt in Marketing investieren. Der Beratungsbedarf dreht sich nun vor allem um die richtige Strategie und den jeweils nächsten wichtigen Schritt. Denn der „Proof of Concept“ ist für’s erste erbracht.

Hier kommt nun der Zeitpunkt, Investoren einzuwerben. Man nennt diese erste Finanzierungsrunde „Series A“. Ehe die Investition(en) jedoch getätigt werden, muss zunächst der Wert des Startups bestimmt werden. Anhand dieser wird entschieden, wie viele Geschäftsanteile ein Investor zu welchem Preis erhält. Differenziert wird dabei zwischen einem „Post-Money“-Wert, bei dem das neue Kapital bereits eingepreist ist und dem Wert davor („Pre-Money“). Da die gängigen Methoden zur Unternehmensbewertung hier jedoch nicht anwendbar sind, sind Startup-Bewertungen im Wesentlichen nur Prognosen. Für Startups heißt das, geschickt zu verhandeln und sich von der besten Seite zu präsentieren. Fallstricke sind außerdem zu beachten, denn VC-Verträge sind sehr komplex und im Regelfall zeitlich begrenzt. Das heißt, Endziel ist oft der Exit.

Startup-Finanzierung 3: Series B

Geht das Wachstum des Unternehmens gut weiter, können weitere Finanzierungsrunden folgen. Ziel ist das weitere Wachstum, Fokus evtl. eine Internationalisierung oder die Marktführerschaft – und natürlich oft auch der Exit, sprich der Verkauf des Startups an ein anderes Unternehmen oder einen Konzern.

Manchmal scheinen weitere Finanzierungen auch als nur rettender Ausweg, weil die Dinge doch nicht so laufen, wie gedacht. Spätestens an diesem Punkt gilt es aus meiner Sicht inne zu halten und das Unternehmenskonzept  bzw. die Strategie zu überarbeiten.

Immer neues frisches Geld hilft nichts, wenn im System selbst etwas nicht stimmt. Nur wenn die Knackstellen aufgefunden und beseitigt werden können, ist frisches Kapital sinnvoll. Andernfalls besteht nur die Chance, dass Investoren „Geld verbrennen“. Diesen mag das selbst nicht wirklich weh tun, aber es schädigt aus meiner Sicht die Startup-Kultur an sich. Fehlertoleranz und Scheitern sollte zwar akzeptiert sein, aber schön ist Scheitern nicht. Und von vorneherein einkalkuliert wird es von seriösen Gründern, die viel Zeit, Kraft und auch Herzblut in ihr Startup investieren, nicht.

Startup Finanzierung

 

Mehr zum Thema:

Exit von Startups

Venture Capital

Crowdfunding-ABC

 

Pro und Contra gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Was sind die Vor- und Nachteile einer gUG (haftungsbeschränkt)?

In den letzten Wochen und Monaten hatten wir in unserer Beratungspraxis häufig Gründer*innen, die eine gemeinnützige UG / gUG (haftungsbeschränkt) gründen wollten bzw. schon gegründet hatten. Im weiteren Geschäftsverlauf zeigten sich dann neben diversen Vorteilen auch einigen erhebliche Nachteile. Gründer*innen sollten diese unbedingt kennen. Nur so können sie sich für die beste Rechtsform entscheiden.

Die richtige Rechtsform finden

Grundsätzliches zur UG (haftungsbeschränkt) bzw. zur gemeinnützigen UG (haftungsbeschränkt)

Diese Rechtsform attraktiv für Gründer*innen mit wenig Stammkapital, die eine Kapitalgesellschaft gründen und  nicht auf die Haftungsbeschränkung verzichten wollen. Bereits ab einem Euro Stammkapital kann man eine UG gründen.

Wir raten aber grundsätzlich ab, eine UG – ganz gleich, ob gemeinnützig oder nicht – von Anfang an mit zu wenig Kapital auszustatten. Ist das Stammkapital zu niedrig, droht der UG rasch die Insolvenz. In diesem Zusammenhang muss auf die Pflicht hingewiesen werden, rechtzeitig den Insolvenzantrag zu stellen. Geschieht das nicht, droht eine Geldstrafe und im Extremfall sogar Freiheitsstrafe.

Charakteristisch für die Rechtsform gUG oder der gGmbH ist der gemeinnützige Geschäftszweck. Eine „normale“ UG oder GmbH dagegen verfolgt in erster Linie ökonomische Interessen verfolgt. Dennoch sind auch die gemeinnützigen Rechtsformen an dem GmbH-Gesetz unterworfen.

Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss die Satzung entsprechend gestaltet sein. Das bedeutet, dass der Zweck der Organisation gemeinnützig, mildtätig und/oder kirchlich sein muss. Über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit entscheidet das zuständige Finanzamt (für Körperschaften).

Außerdem wichtig zu wissen:

Sacheinlagen sind nicht zulässig. Die sog. Sachgründung, d. h. werthaltige Maschinen und Geräte als Stammkapital einzubringen, ist hier nicht möglich.

In der Satzung muss sogleich festgelegt werden, wer im Fall der Auflösung der gemeinnützigen UG (haftungsbeschränkt) bzw. gGmbH die erwirtschafteten Überschüsse erhält. Dies darf nur eine ebenfalls gemeinnützige Organisation sein. Möglich sind ein gemeinnütziger Vereine, eine Stiftung oder eine andere gUGs / gGmbH. Alternativ kann man auch nur einen gemeinnützigen Zweck zu bestimmen, der dann in Frage kommt.

Eine Gründung mittels Musterprotokoll statt Satzung, was Aufwand und Kosten spart, ist bei der gUG / gGmbH nicht möglich. Denn das  Musterprotokoll kann nicht an die Erfordernisse der Gemeinnützigkeit angepasst werden.

Den gemeinnützigen Zweck in der Satzung richtig zu verankern, ist auch keine leichte Aufgabe. Er muss dem Gemeinnützigkeitsrechts unter Anwendung der §§ 51 ff. AO entsprechen. Lehnt das Finanzamt die Satzung ab, muss diese korrigiert und erneut eingereicht werden. Wir raten daher, sich von kompetenten Beratern oder Anwälten – z. B. aus unserem Netzwerk – helfen zu lassen. Das spart Zeit und Kosten.

Die Vorteile der gUG (haftungsbeschränkt)

Überschaubarer Kapitalaufwand und keine Mitstreiter nötig

Neben dem überschaubaren Kapitalaufwand stellt die Anzahl der Gründungsmitglieder einen entscheidenden Unterschied zum gemeinnützigen e.V. dar. Ein Verein setzt sieben Mindestmitglieder zum Zeitpunkt der Gründung voraus und muss immer mindestens drei Mitglieder haben. Eine UG dagegen kann von einem einzigen Gesellschafter gegründet und geführt werden.

Steuervorteile

Die Rechtsform der gUG (haftungsbeschränkt) oder gGmbH bietet vor allem steuerlichen Vorteile. Gewerbe- und Körperschaftsteuer entfallen. Auch bei der Umsatzsteuer gibt es Vorteile. Für Umsätze aus dem ideellen Bereich fällt keine Umsatzsteuer an. Umsätze im Bereich des wirtschaftsorientierten Zweckbetriebs unterliegen oftmals einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.

Haftungsbeschränkung

Das GmbH-Gesetz begrenzt die Haftung der Gesellschafter generell auf das Stammkapital. Das gilt auch für die gUG und die gGmbH.

Leichte Gründung – aber teurer als bei einem gemeinnützigen Verein

Die Gründung einer UG ist ähnlich unkompliziert wie die eines Vereins. Der größte Unterschied besteht darin, dass der Gesellschaftsvertrag dem Formerfordernis der notariellen Beurkundung unterliegt. Entsprechende Eintragungen im Handelsregister sind nötig. Erst mit dieser Eintragung entsteht die UG rechtswirksam. Auch alle Änderungen, z. B. Gesellschafterwechsel, müssen entsprechend im Register eingetragen werden. Hier fallen Kosten an. Die Kosten für die Gründung einer gUG betragen nach meinen Informationen rund 1.000 Euro. Demgegenüber entstehen bei der Gründung eines e.V. Kosten von rund 100 Euro.

Finanzierung

Auch eine gUG ist wirtschaftlich ausgerichtet.  Über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten muss sie sich finanzieren. Wenn diese dem Gemeinwohl dienen, umso besser. Eine gemeinnützige UG kann sich aber auch über Spenden (co-)finanzieren. Schließlich kann sie aufgrund der Gemeinnützigkeit Spendenbescheinigungen ausstellen. Allerdings muss man wissen, dass Spender gegenüber dem Konstrukt „gUG (haftungsbeschränkt)“ oft gewisse Vorbehalte haben.

Damit kommen wir allmählich zu den Nachteilen….

Nachteile der gUG (haftungsbeschränkt)

Finanzierung

Anders als beim gemeinnützigen e. V. scheidet eine Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge rein faktisch aus.  Die „Mitglieder“ einer gUG (oder gGmbH) sind ihre Gesellschafter. Eine jeweilige Erhöhung der Einlagen oder eine Erweiterung der Gesellschafter um neue, müsste jeweils im Handelsregister eingetragen werden und würde immensen Aufwand und Kosten erfordern.

Auch die Finanzierung durch Darlehen ist schwierig. Fremdkapitalgeber nehmen von dem Konstrukt einer UG (haftungsbeschränkt) rasch Abstand und auch Gesellschafterdarlehen sind schwierig darzustellen, insbesondere im Rahmen der Gemeinnützigkeit.

Erschwerter Zugang zu Fördermitteln

Nicht unerwähnt möchte ich den Umstand, dass gemeinnützige Gesellschaften oder Vereinen viele öffentliche Fördermöglichkeiten nicht zu Gute kommen. Es gibt zwar immer wieder neue EU-Programme, die von diesen Organisationen genutzt werden können, aber oftmals ist die Beantragung kompliziert und langwierig. Daneben gibt es die Möglichkeit, über Stiftungen an Fördermittel zu kommen – allerdings nur wenn Förderzweck und Stiftungszweck passgenau sind. Dagegen richten sich attraktive staatliche Finanzierungen, wie sie die KfW oder die Investitionsbanken der Länder bieten, üblicher Weise an Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Dasselbe gilt übrigens auch für viele Beratungsförderprogramme.

Keine Gewinnausschüttungen

Die Gemeinnützigkeit verlangt eine Selbstlosigkeit bei der Gewinnverteilung verlangt. Es dürfen darum keine Gewinne an die Gesellschafter  ausgeschüttet werden. Die Gewinne sollen schließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen.

Auch Gehälter oder Löhne müssen in Relation zur erbrachten Leistung stehen. Das bedeutet nicht, dass die Gehälter der Angestellten überhaupt nicht erhöht werden dürfen, sondern nur, dass sich diese Erhöhungen in einem branchenüblichen Rahmen bewegen sollten.

Ein sehr hohes Geschäftsführergehalt könnte vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung aufgefasst werden. Das kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Grundsatz der Unmittelbarkeit

Unternehmen wird nicht dadurch gemeinnützig, dass es einer als gemeinnützigen Organisaiton zuarbeitet. Wer beispielsweise eine Dienstleitungsgesellschaft gründet, die ausschließlich für gemeinnützige Vereine tätig ist, oder wer Räume nur an gemeinnützige Organisationen vermietet, wird im Regelfalle nicht als gemeinnützig anerkannt. Allerdings gibt es hier gewisse Spielräume, die im Einzelfall von Fachjuristen auszuloten sind.

Rücklagenbildung

Grundsätzlich unterliegen auch Unternehmergesellschaften dem GmbH-Recht. Dieses sieht vor, dass 25 Prozent des Jahresgewinns der gemeinnützigen Gesellschaft zur Erhöhung des Stammkapitals verwendet werden, bis die 25.000 Euro erreicht sind. Erst dann kann die gUG in eine gGmbH umgewandelt werden. Das widerspricht – allerdings nur scheinbar – dem o. g. Gemeinnützigkeitsprinzip. Im Falle einer Auflösung wird nämlich nur das ursprünglich eingezahlte Stammkapital an die Gesellschafter ausgezahlt.  Die Rücklagenbildung muss nach dem Grundsatz der unmittelbaren Mittelverwendung erfolgen.  Allerdings fehlen die 25 Prozent, die zur Rücklagenbildung gebraucht werden, den unmittelbaren sozialen Projekten.

Drohender Verlust der Gemeinnützigkeit

In den letzten Jahren erleben wir zunehmen Gründung im Grenzbereich zwischen wirtschaftlichem und idealistisch-gemeinnützigem Zweck. Man spricht von „Social Entrepreneurs“ oder „Social Entrepreneurship“. Ziel ist es, Gutes zu tun, und zugleich für die Mitwirkenden ein Auskommen zu erzielen. Die Ideen sind dabei oft sehr innovativ.

Bei innovativen sozialen Unternehmungen besteht leichter als bei klassischen gemeinnützigen Vereinen, wie Sportvereinen, Tier- oder Naturschutz-Organisationen oder wie bei typischen sozialen Einrichtungen (Jugendhilfeträgern, Kitas, Pflegeeinrichtungen etc.) die Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Das passiert vor allem, wenn das Gründungskonzept nicht klar strukturiert ist. Denn sollte man dem gemeinnützigen Zweck nicht ausreichend nachkommen, dann kann das Finanzamt den Status der Gemeinnützigkeit wieder entziehen. Dann müssen auch Steuern entsprechend nachgezahlt werden. Letzteres kann u. U. existenzbedrohend werden.

Dennoch gibt es gerade im Bereich des Social Entrepreneurships auch viele erfolgreiche Gründungen. So ist die Organisation gut.org, der die Plattform betterplace.org gehört, inzwischen zur gemeinnützigen Aktiengesellschaft aufgestiegen. Auch das ist möglich…

Vor der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Rechtsform, sollte immer ein ausführliches Beratungsgespräch stehen.

Terminbuchung bei Orthwein Unternehmensberatung

Wild + Lecker – Kombucha und mehr

Rita Bühler bereitet die Gründung einer Kombucha-Manufaktur vor

Rita Bühler ist studierte Stadt- und Regionalplanerin. Lange Zeit arbeitete die 57-Jährige erfolgreich in diesem Beruf, ehe sie sich vor zwei Jahren entschloss, Deutschland den Rücken zu kehren. In der Karibik wollte sie einen beruflichen und persönlichen Neustart wagen….
Doch dann passierte das Schreckliche. Die Hurrikans von 2017 – wir erinnern uns an die Bilder, die um die Welt gingen- zerstörten ihr neues Zuhause und ihre Pläne.
Rita Bühler ist allerdings keine Frau, die schnell aufgibt. Wieder zurück in Berlin, startete sie den Aufbau einer neuen Existenz. Ganz strategisch Schritt für Schritt geht sie ihr unternehmerisches Projekt an.
Nach einem Existienzgründerinnen-Kurs bei Ecomista e.V. kam sie ins Programm von Gutplus und so schließlich zu mir ins Gründercoaching.

Rita Bühler (lks.) präsentiert erste Produktproben auf der Gutplus-Projektmesse am 9.11.2018

Rita Bühler (lks.) präsentiert Kostproben ihrer Produkte auf der Gutplus-Projektmesse am 9.11.2018

Geplant ist eine Manufaktur für Kombucha, gesundes Naschwerk und andere hochwertige Lebensmittel unter dem Namen „Wild + Lecker“.  Denn genau das sind Ritas Produkte: sehr erfrischend und mit einem exotisch-wilden Touch.  Die Motivation der Gründerin ihre Freude an leckerem und gesundem Essen und Trinken. Sie möchte dazu beitragen, dass sich das Bewusstsein für hochwertige Lebensmittel noch mehr verbreitet. Und sie liebt es, immer neue Rezepturen zu kreieren.

Gerne will sie in Zukunft auch für die Menschen in ihrer ehemaligen Wahlheimat in der Karibik etwas tun. Mit Startersets und Rezepturen möchte sie Menschen dort zum Aufbau von kleinen Kombucha-Manufakturen verhelfen – finanziert über Crowddonating – ist eines der Herzensanliegen von Rita Bühler.


Was ist Kombucha?

Kombucha ist ein prickelndes fermentiertes Getränk, das ursprünglich aus Ostasien stammt. Rita Bühler hat die traditionelle Rezeptur überarbeitet und bietet viele schmackhafte Sorten dieses äußerst gesunden Getränkes an. Das Besondere am „Wild + Lecker“ – Kombucha: Er ist nicht pasteurisiert. Damit unterscheidet er sich von der Mehrzahl der im Handel erhältlichen Kombucha-Angebote. Unpasteurisierter Kombucha ist nicht nur besonders wohlschmeckend, er hat auch noch alle wertvollen Inhaltsstoffe. Allerdings muss er aber kühl gelagert werden und ist nur begrenzt haltbar. Durch die Abfüllung in kleineren Größeren und den guten Geschmack des „Wild + Lecker“ – Kombucha-Sorten dürfte das aber kein Problem sein.


Was hat das Gründercoaching gebracht?

Rita Bühler: Ilona Orthwein hat mich mit ihrem umfangreichen Wissen über die unterschiedlichsten Bereiche vom Crowdfunding über Marketing bis zur Finanzplanung oder dem Aufbau einer eigenen Website enorm weitergebracht. Sie ist voller Elan und ich kann sie nur weiter empfehlen.

Die Meinung der Beraterin

Ilona Orthwein: Rita Bühler kommt beruflich zwar aus einem ganz anderen Bereich und vieles ist Neuland für sie, aber sie ist immer offen und bereit Neues zu lernen. Das schätze ich sehr an ihr. Denn einen solchen Produktionsbetrieb neu aufzubauen und zu etablieren ist kein leichtes Unterfangen. Es genügt nicht, gute Ideen bzw. in diesem Fall Rezepturen für gute Produkte zu haben. Schon um eine Marke wie „Wild + Lecker“ bekannt zu machen, braucht es einen erheblichen Aufwand. Außerdem ist im Bereich der Produktion von Lebensmitteln viel zu beachten. Wer es selbst machen will, braucht dazu passende vom Gesundheitsamt abgenommene Räumlichkeiten. Externe Lohnabfüller oder -produzenten sind zwar eine Alternative, aber sie sind nur ökonomisch sinnvoll, wenn die Produktions- bzw. Absatzmengen hoch genug sind. Zudem muss eine Vertriebsstruktur aufgebaut werden, und passende Logistiker müssen entsprechend  gefunden werden.

Da „Wild+Lecker“ keine Massenwaren herstellen und vertreiben will, sondern sorgfältig entwickelte hochwertige Produkte, war / ist mein Vorschlag, einen kleinen Laden mit Möglichkeiten zur Produktion, wie z. B. einen ehemaligen gastronomischen Betrieb mit Küche und Kühlraum, zu finden. Grundsätzlich bin ich vorsichtig, wenn es um die Eröffnung von Ladengeschäften geht, da die Fixkosten die Gewinne schrumpfen lassen. In Kombination mit einer Manufaktur, die neben Laufkundschaft externe Abnehmer wie Cafés, andere Läden oder Marktstände beliefert, rate ich Rita in dieser Richtung weiter zu gehen.


Trend „Senior Entrepreneurship“ – Gründung in der 2. Lebenshälfte

RKW-Studien der letzten Jahre zeigen einen Trend auf: Die Gründungen der Altersgruppe 45plus nehmen deutlich zu. Laut KfW-Gründungsmonitor waren im Jahr 2015 bereits mehr als 25 Prozent aller Gründer*innen zwischen 45 und 54 Jahre alt, mehr als 9 Prozent sogar zwischen 55 und 65 Jahren. Und bei diesen Gründungen handelt es sich mehrheitlich um Vollerwerbsgründungen. Das bedeutet, diese Gründer*innen meinen es ernst mit der Selbstständigkeit in der Mitte des Lebens!

Für diesen Trend gibt es vielfältige Ursachen. Zum einen wirken die Menschen zwischen 45 und 65 heute nicht nur wesentlich jünger als frühere Generationen, sie sind auch vielfach gesünder und leistungsfähiger. Zum anderen ist das Bestreben nach Selbstverwirklichung sehr groß. Und in der Mitte des Lebens möchten viele von uns noch einmal etwas Neues wagen.

Dass sich dieser Trend noch verstärken wird, ist zu erwarten. Bald erreichen die „Babyboomer“ das Renteneintrittsalter. Nicht selten mit ganz anderen Erwerbsbiografien als Vorgängergenerationen. Mehr und längere Ausbildungs- und Studienzeiten, Familienpausen, Phasen von Erwerbslosigkeit oder Teilzeit mit geringem Verdienst schlagen zu Buche. Gleichzeitig greifen die Rentenreformen der Vergangenheit. Das bedeutet, viele künftige Rentner werden auf einen Zuverdienst angewiesen sein. Warum diesen nicht in einer selbstständigen Erwerbstätigkeit suchen, die Freude macht und zur Selbstverwirklichung beiträgt?

Dieses sog. Seniorpreneurship stellt allerdings besondere Anforderungen an Gründer*innen, wie an Berater*innen. Im Prinzip muss am Tag der Gründung auch schon ein Nachfolgekonzept stehen. Denn nur so lässt sich Nachhaltigkeit erzielen. Für die Finanzierung  ist das ebenfalls wichtig. Wer als Senior-Gründer*in alles, was er oder sie während des ganzen Lebens redlich erworben hat, wie z. B. das eigene Haus, auf’s Spiel setzen will, braucht ein gutes Konzept und gute Beratung!

Jobsharing ist „in“

Der Erfolg des Berliner Startups für Jobsharing: Tandemploy

Von Tandemploy und der Geschäftsidee eines Jobsharings online habe vor vier Jahren erstmals gehört. Und zwar im Rahmen meiner Beschäftigung mit Crowdfunding. Kollegin Dr.  Kerstin Gernig machte mich darauf aufmerksam. Das war im Herbst 2014. Damals war gerade mein Crowdfunding-Ratgeber erschienen. Wenn ich die Crowdfunding-Kampagne von Tandemploy etwas früher stattgefunden hätte, wäre sie garantiert in meinem Buch gelandet. Denn das Projekt war und ist geradezu zukunftsweisend in Zeiten von Fachkräftemangel und Digitalisierung.

Die beiden Berliner Gründerinnen Jana Tepe und Anna Kaiser schafften es, im Rahmen der Crowdfunding-Kampagne 18.000 Euro für den weiteren Aufbau der Plattform und viel Öffentlichkeit zu generieren.

Zuvor hatten die beiden bereits erfolgreiche Starthilfe über ein EXIST-Stipendium bekommen. Nach der Crowdfunding-Kampagne folgte dann der nächste Schritt: Die Aufnahme in den Microsoft Venture Accelerator im März 2015.

Was ist ein Accelerator?

Ein Accelerator ist eine Institution, die Startups durch gezieltes Mentoring, Coaching, die Bereitstellung von Arbeiträumen und/oder auch technischen Support zum schnelleren Durchbruch verhilft. Daher das Wort Accelerator, was soviel wie „Beschleuniger“ bedeutet. Hinter diesen Accelerators stehen in der Regel große Firmen wie z. B. Microsoft im o. g. Fall.  Oder Axel Springer und Porsche im APX-Accelerator, den ich neulich besucht habe. Diese Unterstützung ist nicht ganz uneigennützig. Im Gegenzug erhalten die Acceleratoren dann beispielsweise einen gewissen Anteil an dem Unternehmen und somit an der zukünftigen Gewinnausschüttung. Da man natürlich nur wirklich vielversprechende Startup-Modelle fördern will, sind die Auswahlkriterien anspruchsvoll.

Wer es aber geschafft hat, dem öffnen sich auch Wege zu weiteren Kapitalgebern. So auch im Falle von Tandemploy. Die beiden Gründerinnen erhielten im Sommer 2017 drei Millionen Euro für weiteres Wachstum.

Ein vielversprechendes Geschäftsmodell in Zeiten digitalen Wandels

Das Teilen von Arbeitsplätzen – Jobsharing genannt -trägt dem Bedürfnis vieler Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach mehr Flexibilität Rechnung. Jobsharing scheint einerseits genial, anderseits aber schwer zu organisieren. Wie schaffen es Unternehmen, dass zwei Personen sich einen Platz teilen? Da muss nicht nur das fachliche und persönlicheMatching stimmen, sondern auch die interne Kommunikation.

Das ursprüngliche Geschäftsmodell von Tandemploy sah vor, dass sich jeweils zwei Personen über eine Plattform mit einem Arbeitgeber zusammenfinden, für die das Modell Jobsharing passt. Das Angebot wird bzw. wurde von einer Reihe von Firmen und mehreren tausend Arbeitnehmer*innen erfolgreich genutzt.

Im nächsten Schritt hat Tandemploy eine Software entwickelt, die Unternehmen hilft, dass ihre Mitarbeiter intern flexibler arbeiten können. Auf diesem Angebot liegt der aktuelle Fokus von Tandemploy. Digitale Transformationsprozesse für Unternehmen und Organisationen klug zu gestalten, vernetzt gut zusammen zu arbeiten und dabei Reibungs- und Informationsverluste zu vermeiden ist das Ziel. Die Plattform für Jobsharing existiert trotzdem weiter. Als https://app.tandemploy.com/  Und – erfreulich zu wissen !- auch die beiden Gründerinnen sind noch immer bei Tandemploy im Team. Mehrfach wurden sie für ihre Ideen für eine menschlichere und zugleich flexiblere Arbeitswelt ausgezeichnet.

Crowdfunding Brainstorming

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