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„Fekra“ bedeutet „Idee“

Sprachschul-Gründer Yousef El-Dada und Asmaa Aldaher zeigen, was möglich ist

Das arabische Wort „Fekra“ bedeutet „Idee“. Eine gute Idee war es zweifellos, die der Architekt Yousef El-Dada und seine Partnerin, die angehenden Zahnärztin Asmaa Aldaher, hatten. Muttersprachlicher Arabisch-Unterricht, der ganz weltlich ist und sich von den Erkenntnissen moderner Pädagogik leiten lässt.

Yousef El-Dada und Asmaa Aldaher in der Sprachschule

Yousef El-Dada und Asmaa Aldaher in der Sprachschule

Seit Anfang 2018 können Kinder ab Grundschulalter bei „Fekra“ in der Kleiststraße, nahe Wittenbergplatz Arabisch lernen. Die Räume der Schule sind groß, hell und freundlich, die Gruppen sind klein und die Lehrer sehr erfahren und das Lernen erfolgt spielerisch.

Das Credo der Gründer lautet: „Wir möchten die arabische Hochsprache in korrekter Form und losgelöst von religiösen und politischen Überzeugungen unterrichten, und zwar so, dass die Kinder viel Freude am Lernen haben.“

Das Konzept kommt bei Kindern und Eltern sehr gut an. Inzwischen arbeiten bei „Fekra“ fünf ausgesucht qualifizierte Lehrkräfte und mehr als 50 Kinder kommen regelmäßig zum Unterricht. Die Nachfrage ist außerdem so groß, dass man zum kommenden Jahr über einen weiteren Ausbau des Angebots nachdenkt. Im Gespräch sind Angebote für Kita-Kinder und für ältere Schulkinder, u. a. zum Umgang mit digitalen Medien bis hin zu Programmierkursen für Mädchen und Jungen.

arabisch lernen

Stolz präsentieren Kinder ihre selbstgebastelten arabischen Grüße zum Muttertag, Bildquelle ©Fekra

Was hat das Gründercoaching gebracht?

Yousef El-Dada: Ilona Orthwein arbeitet sehr lösungsorientiert, ist bei allen auftretenden Fragen immer für uns da. Sie hat viel Geduld und gibt sich wirklich sehr viel Mühe, auch schwierige Probleme zu lösen. Das ist keineswegs selbstverständlich. Sie hat uns außerdem in vielen praktischen Dingen Tipps gegeben, z. B.  bei behördlichen Anmeldungen, bei der Ausgestaltung von Verträgen und im Bereich PR und Marketing. So konnten wir dank des Coachings rasch wachsen. Ökonomisch ist die Leitung der Sprachschule inzwischen ein wichtiges zweites Standbein für mich geworden.

Asmaa Aldaher: Ich kann das, was Yousef über Ilona Orthwein sagt, nur bestätigen. Außerdem möchte ich betonen, dass ich mich bei Ilona Orthwein immer als Klientin auf Augenhöhe empfand. Das ist leider nicht der Normalfall. Ich lebe seit langem in Deutschland, habe hier eine Berufsausbildung gemacht, gearbeitet und studiere inzwischen. Man kann sagen, ich bin gut integriert. Trotzdem werde ich als muslimische Frau und Migrantin von häufig schief angesehen und oben herab behandelt. Bei Ilona Orthwein dagegen ist das ganz anders. Hier fühlte ich mich von Anfang an ernst- und angenommen.

Die Meinung der Beraterin

Ilona Orthwein: Mich freut es sehr, welch großen Zuspruch das Angebot von „Fekra“ erhält. Jedes Mal, wenn ich zur Beratung in die Schule komme, treffe ich auf ausgesprochen fröhliche Kinder und zufriedene Eltern. Aber auch betriebswirtschaftlich geht das Konzept auf. Dabei wurde das Gründerpaar sogar für seine Idee anfänglich verlacht.

Solche Ablehnung hat mit Denkblockaden und unserem Denken in defizitären Kategorien zu tun. Wir haben es uns angewöhnt, unser Augenmerk auf das zu richten, was fehlt und übersehen dabei das, was da ist. Statt zu überlegen, wo Potenziale und Chancen sind, sehen wir vor allem die Mängel, die es zu beseitigen gilt. Gerade migrantische Gründer*innen leiden unter solch einem Ansatz.

Im Falle von „Fekra“ war das Potenzial eigentlich mit Händen zugreifen. Berlin hat eine riesige arabisch-deutsche Community. Weltlichen muttersprachlichen Arabisch-Unterricht gibt es dennoch kaum.


Warum muttersprachlicher Arabisch-Unterricht?

In Berlin leben über 130.000 Menschen mit arabischen Wurzeln. In ihren Familien wird, wenn überhaupt, Arabisch als die in der jeweiligen Heimatregion übliche Umgangssprache gesprochen. Diese regionalen Dialekte unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Noch mehr unterscheiden sie sich von der allgemeinen arabischen Hoch- bzw. Schriftsprache. Nur, wer die Hochsprache beherrscht, ist in der Lage, schriftlich zu kommunizieren, Zeitungen und Bücher zu lesen, Nachrichtensendungen zu verstehen etc. Fehlt diese sprachliche Bildung ist eine kulturelle Entfremdung die unweigerlich. Und eine Rückkehr und Re-Integration in die Herkunftsländer wird damit, insbesondere für die Kinder von Geflüchteten, erschwert.

An allgemeinbildenden Schulen wird mutterspachlicher Arabischunterricht dennoch bislang kaum angeboten. Moscheen, Moscheevereine oder religiöse islamische Zentren sind in diese Lücke gestoßen. Hier wird der Sprachunterricht an die Unterweisung in der islamischen Religion gekoppelt. Pädagogische Standards sind zudem oft fragwürdig. Auch ist die Lernatmossphäre in vielen dieser Einrichtungen alles andere als optimal. Überdies sind längst nicht alle Menschen mit arabischer Muttersprache Muslime. Gerade unter den arabischen Flüchtlingen, die um das Jahr 2015 zu uns gekommen sind, gibt es viele Christen, Yesiden und andere religiöse Minderheiten, sowie Religionslose. Auch gibt es viele arabisch-stämmige Menschen, die seit Jahrzehnten in Deutschland leben. Teilweise in Mischehen. Sie sind gut integriert und möchten gerne ihren Kindern den Weg zur arabischen Kultur offen halten. Das geht vor allem über die Sprache und die vielfältige arabische Literatur. Diese hatte ihre ersten Blüten übrigens schon lange vor dem Islam in der alt-arabischen Poesie.

 

 

 

Startups – Der Exit im Fokus

Wie funktioniert ein Exit?

Traditionelle Unternehmen werden gegründet, um langfristig von ihren Gründern geführt zu werden. In der Startup-Szene hat sich dagegen der Exit als Unternehmensziel etabliert. Das meint den Verkauf an ein anderes Unternehmen oder an einen Konzern.  Die Gründer verkaufen ihre Anteile und steigen aus dem jungen Unternehmen aus. Einige Mitglieder des Gründerteam arbeiten auch noch einige Zeit im Unternehmen weiter, dass dann jedoch anderen gehört.

Millionenschwere Übernahmen von Startups durch Google, Facebook & Co sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Doch wie fließt das Geld bei einem Exit wirklich und was bleibt für die Gründer?

Startup-Gründer verfügen über Ideen mit Innovationspotenzial, doch ihnen fehlt es im Regelfall an Kapital. So kommen private Investoren, sogenannte Business Angels oder andere Venture Capital (VC)-Geber, ins Spiel. Die wissen aber, dass von elf Startups acht bis neun in den ersten Jahren scheitern. Umso bewusster investieren sie. Sie sind auf der Suche nach Geschäftsideen mit viel Potenzial und sichern sich durch entsprechende Verträge Chancen auf einen möglichst renditeträchtigen Exit.

Am Anfang steht die Unternehmensbewertung

Ehe eine Investition jedoch getätigt werden kann, muss zunächst der Wert des Startups bestimmt werden. Anhand dieser wird entschieden, wie viele Geschäftsanteile ein Investor zu welchem Preis erhält. Differenziert wird dabei zwischen einem „Post-Money“-Wert, bei dem das neue Kapital bereits eingepreist ist und dem Wert davor („Pre-Money“).

Da die gängigen Methoden zur Unternehmensbewertung hier jedoch nicht anwendbar sind, sind Startup-Bewertungen im Wesentlichen nur Prognosen. Zugrunde gelegt werden verschiedene Faktoren, wie die Attraktivität des Marktes, die Reputation der Gründer oder der Innovationsgrad der Produkte. Von der Einschätzung der Investoren und der guten Vorbereitung der Gründer hängt ab, auf welchen Wert man sich einigt. Der wird dann vertraglich festgehalten. Damit aber nicht genug…

Ein VC-Vertrag enthält komplexe Klauseln

Das ist beispielsweise von Mitveräußerungsrechten und –pflichten (Tag Along und Drag Along) die Rede, von Bezugsrechten und Verwässerungsschutzmaßnahmen (Anti Dilution), sowie von Liquidations- / Erlöspräferenzen (Liquidation Preferences).

Letztere sind besonders entscheidend. Sie greifen automatisch, sobald sich der Exit durch Verkauf von mehr als 50 Prozent der Unternehmensanteile realisiert. Sie kommen aber auch bei Liquidation eines gescheiterten Startups zum Tragen. Und sie entscheiden, welche Gesellschafter bevorzugt abgefunden werden und damit auch letzlich, wer wie viel am Exit verdient.

Aus Investorensicht sind Liquidationspräferenzen absolut notwendig; ohne sie kann ein Investor bei schlechten oder mäßigen Exit-Erlösen nur verlieren. Aber sie können auch dafür sorgen, dass Anschlussfinanzierungen schwierig werden. Oder dass Gründer beim Exit finanziell unverhältnismäßig benachteiligt werden.

Die Präferenzen können höchst unterschiedlich gestaltet sein. Geläufig ist: Last in, First out, das heißt die Investoren werden in der Reihenfolge ihres Einstiegs – die Letzten zuerst – abgefunden.

Als besonders fair gilt die einfache Präferenz mit Anrechnung (non-participating). Sie dient dem Schutz des Investors für den Fall, dass das Unternehmen unter dem Wert verkauft wird, der Bemessungsgrundlage für sein Investment war. Dieser Fall könnte z. B. durch eine Drag-Along-Verpflichtung eintreten. Dann müssen alle Anteile verkauft werden, sobald der Mehrheitsgesellschafter verkauft. Dank der Präferenz kann der Investor aber sein eingebrachtes Geld retten.

Bei einer nicht anrechenbaren (participating) Präferenz verdient der Investor zusätzlich am Erlös pro Anteil, ohne dass die Rückzahlung seiner Einlage angerechnet wird. Das ist vor allem bei hohen Exit-Erlösen interessant.

Möglich sind zudem Zinsvereinbarungen. Allerdings können die Investorenansprüche durch eine vertraglich festgelegte Obergrenze, den sogenannten „Cap“ gedeckelt werden.

Liquidationspräferenzen mit einem Faktor >1 waren zu Zeiten des New-Economy-Booms durchaus geläufig. Aktuell sind sie, zumindest in der deutschen Startup-Szene, aber eher selten. Sie können aber als Ausgleich zur Anwendung kommen, wenn der Gründer eine höhere Bewertung durchsetzt als der Investor für realistisch hält.

Augen auf beim Abschluss von VC Verträgen!

Wie sich eine nicht anrechenbare Präferenz mit Faktor 2 auswirkt, erläutert dieses Beispiel:

Ein Investor gibt vier Millionen Euro in ein Startup mit einer Post-Money-Bewertung von zehn Millionen Euro. Er erhält eine 2-fache nicht anrechenbare Liquidationspräferenz und 40 Prozent der Geschäftsanteile. Die vier Gründer ihrerseits halten weiterhin 60 Prozent – pro Kopf jeweils 15 Prozent. Auf dem Papier ist nach der Kapitalzufuhr nun jeder Gründer zweifacher Millionär.

Nach einem Jahr wird das Startup für zehn Millionen Euro verkauft. Jetzt erhält der Investor seine Einlage doppelt zurück: acht Millionen Euro. Da die Präferenz nicht angerechnet wird, stehen ihm von den verbleibenden zwei Millionen aufgrund seiner Geschäftsanteile weitere 800.000 Euro zu. Er hat also seinen Einsatz mehr als verdoppelt. Den vier Gründern bleiben 1,2 Millionen Euro – pro Kopf somit nur 300.000 Euro für ihre gute Geschäftsidee und hunderte Stunden harter Arbeit.

Vor Abschluss eines VC-Vertrages sollten unterschiedlichste Exit-Szenarien durchdacht und berechnet werden. Nur so lassen sich gute und faire Vereinbarungen zu finden. Denn, wer an einem Exit wie viel verdient, entscheiden letztllich die Verträge.

 

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