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Betriebsaufgabe – wichtige Informationen und kleine Checkliste

Wie man einen Betrieb auflöst – ohne Insolvenz

Die Gründe für eine Betriebsaufgabe sind in der heutigen Zeit zahlreich: wirtschaftliche Schäden durch die Corona-Krise bzw. die Corona-Maßnahmen, unterbrochene Lieferketten, exorbitant steigende Energiekosten, wirtschaftliche Unsicherheiten, fehlender Fachkräftenachwuchs usw.

Entscheiden sich Unternehmer*innen dann dazu ihren Geschäftsbetrieb aufzugeben, gibt es viel zu tun. Im nachfolgenden Beitrag möchte ich Ihnen Tipps und eine Checkliste geben. Wichtig ist dabei anzumerken, dass es sich dabei um Hinweise zur regulären Betriebsaufgabe und nicht um eine Insolvenz oder eine Nachfolgeregelung handelt.

Eine Betriebsaufgabe ist keine Insolvenz

Ist ein Unternehmen jedoch nicht mehr in der Lage, den aktuellen Krisen zu trotzen, ist eine Gewerbeabmeldung oft die letzte Alternative, um einer drohenden Insolvenz zuvor zu kommen.

Desgleichen verhält es sich mit zahlreichen mittelständischen Betrieben, die keine geeigneten Unternehmensnachfolge organisieren können. Auch dafür sind die Ursachen vielfältig. Häufig kommt die Entscheidung zu spät, so dass für die Vorbereitung die Zeit knapp wird. Hinzu kommen die aktuelle wirtschaftliche Unsicherheit und der Personal- bzw. Fachkräftemangel. Diese große Verunsicherung führt dazu, dass eine ohnehin schon schwindende Risikobereitschaft der Nachfolgegeneration weiter abnimmt.

Schweren Herzens fällt darum aktuell bei vielen eingeführte Unternehmen die Entscheidung, die Pforten für immer zu schließen und den Betrieb abzumelden. Eine solche Betriebsaufgabe ist nicht mit einer Insolvenz gleich zu setzen. Insolvenz bedeutet: Ein Unternehmen ist nicht mehr liquide. Daraus ergibt sich eine Situation, in der die Geschäftsleitung nicht mehr frei entscheiden kann. Das Insolvenzverfahren wird eingeleitet und die Schuldner werden entsprechend bedient. Umgekehrt bedeutet ein Insolvenzverfahren nicht zwingend die komplette Auflösung eines Betriebes. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass Unternehmen mit einem guten Sanierungkonzept ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben und anschließend wieder (erfolgreich) durchgestartet sind.

Bei einer Betriebsaufgabe dagegen verschwindet das Unternehmen vom Markt und das noch bestehende Betriebsvermögen geht ins Privatvermögen der Eigentümer über. Eine Betriebsaufgabe ist stets ein freiwilliger Schritt, die Insolvenz dagegen muss eingeleitet werden, sobald es sich zeigt, dass ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Was sollte bei einer Betriebsaufgabe beachtet werden?

Eine Geschäftsschließung sollte unbedingt sorgfältig geplant erfolgen. Vorgegebene Zeithorizonte müssen beachtet werden, denn bei einer Betriebsaufgabe sind u. a. die Kündigungsfristen der Mitarbeiter einzuhalten und neue Aufträge sollten nur noch dann angenommen werden, wenn sie innerhalb der noch aktiven Zeit des Unternehmens abgearbeitet werden können. Alle langfristig vereinbarten Verträge, wie Mietverträge, Leasingverträge, Versicherungsverträge oder Telefonverträge müssen ebenfalls rechtzeitig gekündigt werden.

Je nach Rechtsform gibt es unterschiedliche Pflichten und Abläufe, die zu beachten sind. So sind beispielsweise bei der Aufgabe einer Kapitalgesellschaft formale Schritte einzuhalten, die unbedingt einen Notar erfordern. Aber auch bei der Betriebsaufgabe von Einzelunternehmungen sollte man fachlichen Rat hinzu ziehen. Insbesondere sind die steuerlichen Folgen (s. u.)  zu bedenken.

Sorgfältige und vor allem rechtzeitige Planung ist also essentiell. Unterstüzen können wir Unternehmensberater*innen. Ebenso können die Betriebsberater der zuständigen Kammern und Fachverbände helfen.

Finanzielle Folgen einer Betriebsaufgabe

Die steuerlichen Folgen einer Betriebsaufgabe sind individuell verschieden. Einer der Hauptaspekte ist, dass bei einer Betriebsaufgabe das betriebliche Vermögen – sofern es nicht an Dritte übergeben wird – in das Privatvermögen der Eigentümer übergeht.  Hier müssen auch die stillen Reserven, also die Differenz zwischen Buchwerten und Zeitwerten, versteuert werden.

Ein weiterer, ganz wichtiger Aspekt ist die Frage der Altersvorsorge. Wenn der eigene Betrieb nicht verkauft, sondern einfach aufgegeben wird, dann gibt es selbstverständlich auch keinen Verkaufserlös für die Altersabsicherung. Damit rechnen jedoch viele Unternehmer. Zudem sind die Zahlungen für eine private Altersvorge in Gefahr, wenn keine Einkünfte mehr aus dem Betrieb fließen werden.

Auch können laufende Verträge nach Betriebsschließung nicht mehr bedient werden. Wie bereits oben erwähnt, sollte darum ein erster Fokus auf die rechtzeitige Kündigung aller bestehenden Verträge gerichtet werden, insbesondere auf jener mit langer Laufzeit. Hierzu zählen insbesondere Miet- und Pachtverträge, Leasingverträge, Wartungsverträge, Liefer- und Leistungsverträge sowie Versicherungs- und Darlehensverträge. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind in den Vertragsunterlagen zu finden. Ebenso sind alle betrieblich bedingten Versicherungsverträge, die nach der Gewerbeabmeldung nicht mehr benötigt werden, offiziell zu kündigen.

Im Falle einer Betriebsaufgabe gibt es zuweilen ein außerordentliches Kündigungsrecht ergeben, das genutzt werden sollte. Selbstverständlich erfordern auch Arbeitsverträge die Einhaltung von Kündigungsfristen. Da sich hier oft individuelle Unterschiede ergeben, ist oftmals die Beratung durch arbeitsrechtliche Experten sinnvoll.

Abmeldungen, Löschungen und Änderungen

Im Rahmen einer Geschäftsaufgabe ergeben sich darüber hinaus eine Vielzahl von Aufgaben, die es erledigen gilt. Hier eine kleine Checkliste:

  • Ist der Betrieb im Handelsregister eingetragen, ist dessen Löschung zu beantragen.
  • Liegt eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer vor, ist diese zu kündigen.
  • Bei Innungsmitgliedern: Der Betrieb ist bei der Innung abzumelden.
  • Für Handwerksbetriebe: Die Löschung des Betriebsinhabers in der Handwerksrolle ist zu beantragen. Die Handwerkskarte kann entwertet zurückgesendet werden.
  • Betrieb beim Gewerbeamt abmelden (das ist i. d. R. kostenlos und kann meist online erledigt werden).
  • Betrieb bei der Betriebsnummernstelle der Agentur für Arbeit abmelden.
  • Strom, Gas, Wasser und Müll abmelden; Versorgungsunternehmen kündigen.
  • Den Telefonanschluss kündigen und Einträge im Telefonbuch, in den Gelben Seiten, auf der Homepage und im Internet löschen.
  • Digitale Präsenzen im Internet löschen.
  • Einen Nachsendeauftrag bei der Post aufgeben.
  • Die Betriebsfahrzeuge ab- bzw. ummelden oder verkaufen.
  • Das Geschäftskonto und eventuell auch die Bankverbindung löschen.
  • Betriebliche Daueraufträge und Lastschriften kündigen.
  • Den Steuerberater  informieren und eventuell dessen Mandat kündigen.
  • Kunden und Lieferanten informieren.
  • Aufbewahrungsfristen beachten, denn Bücher und Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre, andere steuerlich bedeutsame Unterlagen sechs Jahre lang aufzubewahren.

 

Nachfolge ist weiblich!

Mittelständische Unternehmen suchen Nachfolger/innen

Nationaler Aktionstag zur „Unternehmensnachfolge durch Frauen“ am 21.06.2021

Wie in jedem Jahr startet auch 2021 die bundesweite Gründerinnenagentur ihren nationalen Aktionstag „Unternehmensnachfolge durch Frauen“.

Hintergrund: In diesem und dem nächsten Jahr steht lt. KfW bei rund 260.000 mittelständischen Unternehmen in Deutschland das Thema Nachfolge an. Die Zahl der Übernahmegründungen liegt aber bei ca. 70.000, und bei weniger als einem Viertel – mit sinkender Tendenz – sind es Frauen, die eine Unternehmensnachfolge antreten.

Chancen der Nachfolge

Die Übernahme eines Bestandsunternehmens bietet viele Chancen, wohingegen eine Neugründung oft riskanter ist. Auch ist die Übernahme eines soliden mittelständisches Unternehmens findet auch leichter eine Finanzierung als eine Neugründung. Auch lassen sich mit der passenden Strategie und guter Kommunikation auch durchaus neue innovative Ideen in Unternehmen mit längerer Geschichte realisieren.

Knackpunkte bei der Unternehmensübernahme

Ein Spaziergang ist eine Unternehmensübernahme allerdings nicht. Sie will gut vorbereitet, fachlich begleitet und mit Offenheit und Kompromissbereitschaft von allen Seiten geführt werden.

Ich, Ilona Orthwein, habe verschieden Nachfolgen sowohl beruflich begleitet als auch privat miterlebt und weiß, dass es nicht unbedingt an mangelnder Nachfrage seitens Übernahmewilligen liegt, wenn keine Nachfolge zustande kommt. Oft sind es falsche Erwartungen, Missverständnisse und festgefahrene Vorstellungen seitens derjenigen, die Nachfolgende suchen bzw. brauchen, damit das Unternehmen auch ohne sie weiterleben kann.

Zu spät und zu unentschlossen starten viele Unternehmer/innen in einen Übergabeprozess. Dabei gilt die Faustregel, dass man sich spätestens mit Mitte Fünfzig auf eine Übergabe vorbereiten sollte. Vorbereiten, das heisst zunächst sich mit dem Thema auseinandersetzen. Man sollte sich Informationen und Beratung einholen, wobei Kammern ebenso wie freie Berater helfen, und sich im eigenen Unternehmensumfeld schon einmal nach einer Kandidatin / einem Kanditaten für die Nachfolge umschauen. Gibt es gute Mitarbeiter, die vielleicht Interesse hätten? Kann vielleicht aus den Reihen der Belegschaft vielleicht eine kleine Gruppe gebildet werden. die als Nachfolgende in Frage käme? Gute Vorbereitung ist der erste wichtige Schritt für einen gelungene Nachfolge.

Wer dagegen zu lange wartet, wird oft von den Ereignissen überrollt. Alter oder gar Krankheit führen u. U. zu überstürztem Handeln Der oder die angedachte Nachfolger/in wurde zu lange hingehalten, oder wusste noch gar nichts von seinem / ihrem Glück und schlägt andere berufliche Wege ein.

Am Ende steht dann oft die Auflösung eines soliden Unternehmens, der Verlust von Arbeitsplätzen und und guten Angeboten für die Kunden…

Frauen als Nachfolgerinnen

Der Nationale Aktionstag „Nachfolge ist weiblich!“ am 21. Juni 2021 möchte für die Unternehmensnachfolge durch Frauen sensibilisieren, denn noch immer sind Frauen bei dieser Form der unternehmerischen Selbständigkeit unterrepräsentiert. KfW-Research im Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2020 zeigt, dass die demografische Entwicklung die Lücke beim unternehmerischen Generationswechsel weiter auseinandertreibt.

Auch die Corona-Krise wirkt sich nachteilig auf Unternehmensnachfolgen aus: Viele Betriebe verschieben lt. aktuellem DIHK-Nachfolgereport die Übergabe-Entscheidungen und rücken die derzeit ihre Existenzsicherung in den Fokus.

Unternehmerisch selbständige Frauen wiederum sind im Zuge der Krise häufiger von Einkommensverlusten betroffen. Denn sie sind oft in von der Pandemie stark betroffenen Branchen tätig. Folglich besteht die Gefahr, dass – vgl. DIW-Wochenbericht 15/2021 – der zuvor
positive Trend zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von Frauen  der vergangenen Jahre sich in sein Gegenteil verkehrt, wobei sich parallel der Nachfolgebedarf zusätzlich verschärfen wird.

Karriereoptionen für gut qualifizierte Frauen bei vakanten Nachfolgelösungen

Die Hälfte der unternehmerisch selbständigen Frauen hat ein hohes Bildungsniveau. Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens eröffnet Frauen spannende Karriere-Chancen und ermöglicht ihnen vielfach eine adäquatere Verwertung ihrer Bildungsqualifikationen als im Angestelltenverhältnis.

Nationaler Aktionstag

Die bundesweite Gründerinnenagentur (bga) und ihre Partnerinnen organisieren rund um das Thema Nachfolge zahlreiche Angebote. Diese umfassen Sprechtage, Podiumsdiskussionen, Telefonaktionen und Beratungsgespräche bis hin zu einem breiten Online-Angebot. Die Aktivitäten sind online zugänglich unter: https://www.existenzgruenderinnen.de/DE/bga-Service/Veranstaltungskalender/Veranstaltungen-Unternehmesnachfolge/veranstaltungen_node.html

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Selbstverständlich berate auch ich Sie gerne zum Thema Nachfolge  – nicht nur am 21.06.2021, sonderin immer. Nehmen Sie einfach Kontakt auf!

 

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