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Neu für Berliner Unternehmen: Der InvestitionsBONUS

Der neue Berliner InvestitionsBONUS

Die neuen Berliner Investitions- und Förderprogramme sollen den Branchen, die besonders von den Folgen der Pandemie betroffen waren und sind,  den Neustart ermöglichen. Eine Übersicht und Kurzbeschreibung aller Bestandteile des Neustartprogramms finden Sie unter https://www.ihk-berlin.org/ihk/SenWEB-Programm-Neustart-Wirtschaft.pdf

Eines der wichtigsten Programme ist dabei der neue Berliner InvestitionsBONUS für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders unter der Pandemie zu leiden hatten. Im Folgenden möchte ich Ihnen dieses Programm nun vorstellen.

Der Berliner InvestitionsBONUS ist ein vom Land Berlin initiiertes Förderprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen sowie hauptberuflich Soloselbstständigen und freiberuflich Tätigen mit Firmensitz in Berlin einen Investitionszuschuss ermöglicht.
Das Programm ist grundsätzlich branchenoffen, richtet sich aber vorwiegend an die von der Pandemie besonders geschwächten Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, die Tourismuswirtschaft sowie Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.

Was wird gefördert?

  • Materielle Wirtschaftsgüter (u. a. Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Mobile Wirtschaftsgüter, die innerhalb Berlins eingesetzt werden
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter (u. a. Software-Lizenzen, Patente, Betriebslizenzen, patentierte & nicht patentierte technische Kenntnisse)
  • Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter
  • Übernahme einer geschlossenen oder von der Schließung bedrohten Betriebsstätte: Förderfähige Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises

Was wird NICHT gefördert?

  • interne und betriebliche Personal- und Verwaltungsausgaben sowie Barzahlungen,
  • Wirtschaftsgüter, die von verflochtenen Unternehmen erworben werden,
  • bereits durch andere Förderprogramme der EU geförderte Leistungen und Maßnahmen,
  • Investitionen für die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung,
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für PKW, LKW und Transportfahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen werden,
  • die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter (Ausnahme bei Unternehmen in der Gründungsphase und bei Betriebsübernahmen),
    Aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
  • Kosten für die Herstellung bzw. den Erwerb von unbeweglichen Wirtschaftsgütern wie Grundstücke, Immobilien und bauliche Maßnahmen
  • sowie mobile Wirtschaftsgüter, die außerhalb Berlins eingesetzt werden (z. B. Smartphones).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Grundförderung gewährt Zuschüsse von maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten des beantragten Projektes. Die konkrete Förderhöhe bemisst sich nach dem gewählten Beihilferegime – dem rechtlichen Rahmen, aus dem die Fördermittel kommen.
Ausschlaggebend ist dabei, wie viele Mittel Sie bereits aus dem jeweiligen Förderregime erhalten haben. Eine Übersicht dazu finden Sie nachstehend. Die Maximalsummen sind 2.3 Mio € bzw. 200.000 €.

Quelle IBB

Quelle: https://www.ibb-business-team.de/berliner-investitionsbonus/

Außerdem möglich: Nachhaltigkeitsbonus

Für besonders nachhaltige Investitionen kann eine erhöhte Förderung von fünf Prozentpunkten gezahlt werden. Bereits bei dei Antragstellung muss hierfür nachgewiesen werden, inwiefern das Investitionsvorhaben die Nachhaltigkeitskriterin erfüllt. Dabei müssen mindestens drei der nachfolgend aufgeführten Fragen zur Nachhaltigkeit der geplanten Investition positiv beantwortet werden:

  • Wird die Energie- oder Ressourceneffizienz durch das Vorhaben gesteigert?
  • Wird sich im Rahmen des Vorhabens dem Klimawandel angepasst?
  • Leistet das Vorhaben Beiträge zum Klimaschutz?
  • Wird im Rahmen des Vorhabens der Plastikverbrauch reduziert?
  • Kommen im Rahmen des Vorhabens weniger Chemikalien oder Schadstoffe zum Einsatz?
  • Werden im Rahmen des Vorhabens Recyclingaspekte berücksichtigt?
  • Fördert das Vorhaben Artenvielfalt und natürliche Lebensräume?
  • Führt das Vorhaben zu schonendem Umgang mit Grund und Boden?
  • Schützt das Vorhaben gesunde Ökosysteme?
  • Werden im Rahmen des Vorhabens regionale Rohstoffe/Produkte bezogen?
  • Stärkt das Projekt den Fairen Handel?
  • Trägt das Vorhaben zur Reduzierung von Unfällen und/oder zur Barrierefreiheit bei?
  • Trägt das Vorhaben zur Lärmreduzierung bei?

Wie läuft die Antragsstellung?

Die Beantragung eines Investitionszuschusses erfolgt elektronisch über das Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH. Link: https://ibb-bt-berliner-investitionsbonus.antragsverwaltung.de/login.php

Wie erfolgt die Auszahlung des Berliner InvestitionsBONUS?

Die Zuwendungen des Berliner InvestitionsBONUS erfolgen nach dem Ausgabenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass Sie die Investition zunächst vollständig selbst bezahlen und die getätigte Zahlung mittels Rechnung und Zahlungsbeleg nachweisen. Die anteiligen Fördersummen werden nach Prüfung durch die IBB auf das jeweilige Firmenkonto ausgezahlt.

Die wichtigsten Auszahlungsvoraussetzungen

Es müssen förderfähige Investitionen in Höhe von mindestens 10.000 EUR (netto) getätigt worden sein, und die förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb des im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraums anfallen. Ab einem Auftragswert von 1.000 EUR netto besteht zudem  eine Verpflichtung, mindestens drei vergleichbare Angebote bzw. Preisvergleiche einzuholen. Ist das wirtschaftlichste Angebot nicht das preisgünstigste, so ist dies anhand der berücksichtigten qualitativen Aspekte zu begründen.

Sämtliche Rechnungen müssen bis spätestens vier Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraums beglichen worden sein, außerdem ist beim Zahlungsabruf der IBB Business Team GmbH die im Antrag angegebene geschlossene Finanzierung nachzuweisen. Überdies ist der letzte Zahlungsabruf spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Barzahlungsquittungen nicht anerkannt werden, und Einzelrechnungen, die eine Mindestrechnungsbetrag von 500 EUR (netto) unterschreiten, werden ebenfalls grundsätzlich nicht anerkannt.

Bei der Berechnung des Auszahlungsbetrages werden nur die gezahlten Beträge netto und nach Abzug von Skonti, Boni u. ä. berücksichtigt.

Teilabrufe sind bedingt möglich

Im Bedarfsfall können zwischenzeitliche Teilabrufe stattfinden, wobei für den ersten Teilabruf gilt, dass mind. 50 % der geplanten Investitionssumme sowie mind. 10.000 EUR (netto) abgerechnet werden müssen. Für einen eventuellen zweiten Zahlungsabruf müssen weitere 25 % des Gesamtvorhabens durchgeführt worden sein. Spätestens mit dem 3. Zahlungsabruf ist der Verwendungsnachweis einzureichen und das Vorhaben zu beenden.

Meine Kritik:

Das Programm ist sehr komplex und die Förderung – je nach Standort des Unternehmens – zwischen 5 und 30 Prozent (plus evtl. 5 Prozent Nachhaltigkeitsbonus) nicht wirklich hoch genug, um Unternehmen, die durch die Corona-Krise bzw. die Corona-Maßnahmen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, wieder wirtschaftlich erfolgreich zu machen, zumal es sich die Unternehmen erst einmal finanziell in Vorleistung gehen müssen, was bedeutet, dass sie, da vielfach die Rücklagen aufgebraucht sind, die Investionen wohl vielfach über ein Darlehen finanzieren müssen. Um einen bestehenden, vor der Krise erfolgreichen Betrieb wieder auf die Beine zu bringen, sind m. E. vor allem Marketingmaßnahmen notwendig, diese werden aber nicht finanziert.

Viele betroffene Unternehmen werden dem kleinen Mittelstand zugeordnet, und ob diesen wirklich durch die geförderten Investitionen geholfen werden kann, bleibt abzuwarten.

Interessant ist das Programm dagegen für Investoren, die geschlossene oder von Schließung bedrohte Betriebe übernehmen wollen und über entsprechende Finanzmittel verfügen.

Lobenswert ist der Nachhaltigkeitsbonus i. H. v. 5 % zusätzlich für klima- und umweltschonende Investitionen. Auch wenn hier mindestens drei Kriterien erfüllt sein müssen, so sollte dies meiner Ansicht nach doch machbar sein, da einige Kriterien ineinander greifen bzw. aufeinander aufbauen.

DIN-Connect – Ein spannender Ideenwettbewerb

Gesucht: Innovative Projektideen mit Potenzial für Normung und Standardisierung

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) ist die unabhängige Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit. DIN trägt wesentlich dazu bei, die Marktfähigkeit von innovativen Lösungen durch Standardisierung zu unterstützen.

Der inzwischen jährlich stattfindende Wettwerb DIN-Connect richtet sich bevorzugt an Start-ups und KMU. Gefördert werden deren innovative Projektideen mit Potenzial für Normung und Standardisierung. Die Förderhöhe beträgt – abhängig vom Projekt  – zwischen 10.000 und 35.000 Euro.

Das Förderprogramm von DIN und DKE stellt hier eigene finanzielle Mittel zur Verfügung, welche Innovationen zu einem schnelleren Marktzugang zu verhelfen, indem sie in Normung und Standardisierung überführt werden.

Preisträger 2019

Im letzten Durchlauf konnten sich schließlich 20 von 27 Projektideen durchsetzen. Ihre Projekte kommen aus den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Smarte Technologien & Dienstleistungen, Industrie 4.0, Innovative Arbeitswelt, Ageing Societies, Informationstechnik, Innovative Materialien und Sicherheit in der Elektrotechnik.

Sie werden seit März 2019 für zwölf Monate lang mit 20.000 Euro oder 35.000 Euro gefördert. Zudem erhalten die Gewinner die kostenfreie Standardisierung ihrer Idee und werden von DIN beziehungsweise DKE während des gesamten Prozesses begleitet und unterstützt. Mehr zu den aktuellen Gewinnern…

Warum Normung und Standardisierung?

Eine Norm ist zunächst einmal ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt. Somit wird Klarheit geschaffen, Rationalisierung und Qualitätssicherung unterstützt. Auch dienen Normungen uns Standardisierungen der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen. Ihr volkswirtschaftlicher Nutzen wird auf rund 17 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Normung und Standardisierung sichern Innovationen eine breite Vertrauens- und Akzeptanzbasis. Denn sie garantieren den Anwendern eine Abstimmung auf den aktuellen Stand der Technik. Das bedeutet, dass die Innovation direkt anwendbar ist. So wird Vertrauen geschaffen.

Normung ist ein demokratisches Verfahren. Jeder kann einen Antrag auf Normung stellen und slle an einem Thema interessierten Kreise erhalten die Möglichkeit, mitzuwirken und ihr jeweiliges Fachwissen und ihre Erfahrungen einzubringen. Vor der Verabschiedung werden die Norm-Entwürfe öffentlich gemacht und zur Diskussion gestellt. Die beteiligten Experten müssen sich über die endgültigen Inhalte grundsätzlich einig sein. Spätestens alle fünf Jahre werden Normen auf den Stand der Technik hin überprüft.

Neuer Wettbewerb 2020 startet am 1. Juni 2019

Am 1. Juni 2019 startet die neue Wettbewerbsrunde. Die Ideeneinreichung sollte dann erneut über die Plattform https://din.de/go/din-connect erfolgen, die dann wieder freigeschaltet wird. Weitere Informationen …

Außerdem hier zum Download:
Flyer DIN Connect 2020
FAQ zu DIN Connect
Förderbedingungen DIN Connect 2020
Anleitung_DIN-Connect_2019
Flyer DIN SPEC engl.

 

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