Der neue Berliner InvestitionsBONUS
Die neuen Berliner Investitions- und Förderprogramme sollen den Branchen, die besonders von den Folgen der Pandemie betroffen waren und sind, den Neustart ermöglichen. Eine Übersicht und Kurzbeschreibung aller Bestandteile des Neustartprogramms finden Sie unter https://www.ihk-berlin.org/ihk/SenWEB-Programm-Neustart-Wirtschaft.pdf
Eines der wichtigsten Programme ist dabei der neue Berliner InvestitionsBONUS für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders unter der Pandemie zu leiden hatten. Im Folgenden möchte ich Ihnen dieses Programm nun vorstellen.
Der Berliner InvestitionsBONUS ist ein vom Land Berlin initiiertes Förderprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen sowie hauptberuflich Soloselbstständigen und freiberuflich Tätigen mit Firmensitz in Berlin einen Investitionszuschuss ermöglicht.
Das Programm ist grundsätzlich branchenoffen, richtet sich aber vorwiegend an die von der Pandemie besonders geschwächten Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, die Tourismuswirtschaft sowie Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.
Was wird gefördert?
- Materielle Wirtschaftsgüter (u. a. Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
- Mobile Wirtschaftsgüter, die innerhalb Berlins eingesetzt werden
- Immaterielle Wirtschaftsgüter (u. a. Software-Lizenzen, Patente, Betriebslizenzen, patentierte & nicht patentierte technische Kenntnisse)
- Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter
- Übernahme einer geschlossenen oder von der Schließung bedrohten Betriebsstätte: Förderfähige Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises
Was wird NICHT gefördert?
- interne und betriebliche Personal- und Verwaltungsausgaben sowie Barzahlungen,
- Wirtschaftsgüter, die von verflochtenen Unternehmen erworben werden,
- bereits durch andere Förderprogramme der EU geförderte Leistungen und Maßnahmen,
- Investitionen für die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung,
- Anschaffungs- und Herstellungskosten für PKW, LKW und Transportfahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen werden,
- die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter (Ausnahme bei Unternehmen in der Gründungsphase und bei Betriebsübernahmen),
Aktivierungsfähige Finanzierungskosten, - Kosten für die Herstellung bzw. den Erwerb von unbeweglichen Wirtschaftsgütern wie Grundstücke, Immobilien und bauliche Maßnahmen
- sowie mobile Wirtschaftsgüter, die außerhalb Berlins eingesetzt werden (z. B. Smartphones).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundförderung gewährt Zuschüsse von maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten des beantragten Projektes. Die konkrete Förderhöhe bemisst sich nach dem gewählten Beihilferegime – dem rechtlichen Rahmen, aus dem die Fördermittel kommen.
Ausschlaggebend ist dabei, wie viele Mittel Sie bereits aus dem jeweiligen Förderregime erhalten haben. Eine Übersicht dazu finden Sie nachstehend. Die Maximalsummen sind 2.3 Mio € bzw. 200.000 €.
Außerdem möglich: Nachhaltigkeitsbonus
Für besonders nachhaltige Investitionen kann eine erhöhte Förderung von fünf Prozentpunkten gezahlt werden. Bereits bei dei Antragstellung muss hierfür nachgewiesen werden, inwiefern das Investitionsvorhaben die Nachhaltigkeitskriterin erfüllt. Dabei müssen mindestens drei der nachfolgend aufgeführten Fragen zur Nachhaltigkeit der geplanten Investition positiv beantwortet werden:
- Wird die Energie- oder Ressourceneffizienz durch das Vorhaben gesteigert?
- Wird sich im Rahmen des Vorhabens dem Klimawandel angepasst?
- Leistet das Vorhaben Beiträge zum Klimaschutz?
- Wird im Rahmen des Vorhabens der Plastikverbrauch reduziert?
- Kommen im Rahmen des Vorhabens weniger Chemikalien oder Schadstoffe zum Einsatz?
- Werden im Rahmen des Vorhabens Recyclingaspekte berücksichtigt?
- Fördert das Vorhaben Artenvielfalt und natürliche Lebensräume?
- Führt das Vorhaben zu schonendem Umgang mit Grund und Boden?
- Schützt das Vorhaben gesunde Ökosysteme?
- Werden im Rahmen des Vorhabens regionale Rohstoffe/Produkte bezogen?
- Stärkt das Projekt den Fairen Handel?
- Trägt das Vorhaben zur Reduzierung von Unfällen und/oder zur Barrierefreiheit bei?
- Trägt das Vorhaben zur Lärmreduzierung bei?
Wie läuft die Antragsstellung?
Die Beantragung eines Investitionszuschusses erfolgt elektronisch über das Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH. Link: https://ibb-bt-berliner-investitionsbonus.antragsverwaltung.de/login.php
Wie erfolgt die Auszahlung des Berliner InvestitionsBONUS?
Die Zuwendungen des Berliner InvestitionsBONUS erfolgen nach dem Ausgabenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass Sie die Investition zunächst vollständig selbst bezahlen und die getätigte Zahlung mittels Rechnung und Zahlungsbeleg nachweisen. Die anteiligen Fördersummen werden nach Prüfung durch die IBB auf das jeweilige Firmenkonto ausgezahlt.
Die wichtigsten Auszahlungsvoraussetzungen
Es müssen förderfähige Investitionen in Höhe von mindestens 10.000 EUR (netto) getätigt worden sein, und die förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb des im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraums anfallen. Ab einem Auftragswert von 1.000 EUR netto besteht zudem eine Verpflichtung, mindestens drei vergleichbare Angebote bzw. Preisvergleiche einzuholen. Ist das wirtschaftlichste Angebot nicht das preisgünstigste, so ist dies anhand der berücksichtigten qualitativen Aspekte zu begründen.
Sämtliche Rechnungen müssen bis spätestens vier Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraums beglichen worden sein, außerdem ist beim Zahlungsabruf der IBB Business Team GmbH die im Antrag angegebene geschlossene Finanzierung nachzuweisen. Überdies ist der letzte Zahlungsabruf spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Barzahlungsquittungen nicht anerkannt werden, und Einzelrechnungen, die eine Mindestrechnungsbetrag von 500 EUR (netto) unterschreiten, werden ebenfalls grundsätzlich nicht anerkannt.
Bei der Berechnung des Auszahlungsbetrages werden nur die gezahlten Beträge netto und nach Abzug von Skonti, Boni u. ä. berücksichtigt.
Teilabrufe sind bedingt möglich
Im Bedarfsfall können zwischenzeitliche Teilabrufe stattfinden, wobei für den ersten Teilabruf gilt, dass mind. 50 % der geplanten Investitionssumme sowie mind. 10.000 EUR (netto) abgerechnet werden müssen. Für einen eventuellen zweiten Zahlungsabruf müssen weitere 25 % des Gesamtvorhabens durchgeführt worden sein. Spätestens mit dem 3. Zahlungsabruf ist der Verwendungsnachweis einzureichen und das Vorhaben zu beenden.
Meine Kritik:
Das Programm ist sehr komplex und die Förderung – je nach Standort des Unternehmens – zwischen 5 und 30 Prozent (plus evtl. 5 Prozent Nachhaltigkeitsbonus) nicht wirklich hoch genug, um Unternehmen, die durch die Corona-Krise bzw. die Corona-Maßnahmen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, wieder wirtschaftlich erfolgreich zu machen, zumal es sich die Unternehmen erst einmal finanziell in Vorleistung gehen müssen, was bedeutet, dass sie, da vielfach die Rücklagen aufgebraucht sind, die Investionen wohl vielfach über ein Darlehen finanzieren müssen. Um einen bestehenden, vor der Krise erfolgreichen Betrieb wieder auf die Beine zu bringen, sind m. E. vor allem Marketingmaßnahmen notwendig, diese werden aber nicht finanziert.
Viele betroffene Unternehmen werden dem kleinen Mittelstand zugeordnet, und ob diesen wirklich durch die geförderten Investitionen geholfen werden kann, bleibt abzuwarten.
Interessant ist das Programm dagegen für Investoren, die geschlossene oder von Schließung bedrohte Betriebe übernehmen wollen und über entsprechende Finanzmittel verfügen.
Lobenswert ist der Nachhaltigkeitsbonus i. H. v. 5 % zusätzlich für klima- und umweltschonende Investitionen. Auch wenn hier mindestens drei Kriterien erfüllt sein müssen, so sollte dies meiner Ansicht nach doch machbar sein, da einige Kriterien ineinander greifen bzw. aufeinander aufbauen.