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Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Forderungsmanagement ist für alle Unternehmen und Selbstständigen essentiell wichtig

Es gibt wohl kein Unternehmen und keinen Freelancer, der nicht schon einmal Bekanntschaft mit dem Zahlungsverzug gemacht hat. Manchmal sind es einfach umständliche Abläufe oder innerbetriebliche Probleme beim Zahlungspflichtigen, die für verspätete oder ausgefallene Zahlungen sorgen. Außerdem scheinen einige Kunden scheinen nicht zu realisieren, dass sie erbrachte Leistungen zeitnah bezahlen müssen. Und dass wiederholter Zahlungsverzug die Existenz gerade von Selbstständigen und Kleinunternehmen gefährden kann.

Wie Sie sich gegen Zahlungsverzug wehren können, haben wir ein paar Tipps für Sie zusammengestellt.

1. Prävention: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Gute Vorbereitung wichtig, um Zahlungsverzug zu vermeiden. Klären Sie im Vorfeld mit Ihren Kunden ab, wann welcher Betrag zu zahlen ist. Achten Sie darauf, ein konkretes Fälligkeitsdatum zu nennen und nicht nur „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ ö. ä. Fristen in Ihre Rechnung schreiben.

Und klären Sie auf, welches die rechtlichen Folgen im Falle einer Nichtzahlung sind. Beispielsweise mit einem Satz wie: Bitte beachten Sie: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit / Zugang der Rechnung tritt gemäß 286 III BGB auch ohne weitere Mahnung der Verzug ein.

Gibt es Hinweise darauf, dass Ihr Kunde nur eingeschränk solvent ist? Dann verlangen Sie eine Anzahlung i. H. v. 5-10 Prozent der Vertragssumme. Erst wenn Sie die Anzahlung erhalten haben, beginnen Sie Ihre Arbeit. Weitere Zahlungen erfolgen dann schrittweise. So erreichen Sie, dass Sie nicht mehr völlig umsonst Leistungen erbringen.

Wirtschaftsauskunftsdateien erteilen Ihnen detaillierte Informationen über Rechtsform, Bankverbindung, Gesellschafter und Zahlungsverhalten. Gute Adressen sind Creditreform und Bürgel. Über Privatpersonen informiert Sie zusätzlich die Schufa, wenn Sie dort Mitglied sind.

Bitten Sie Ihren potentiellen Geschäftspartner um Angabe von Referenzen. Diese Referenzen sind Unternehmen, für die Ihr möglicher Auftraggeber bereits tätig war. Sind diese Kunden zufrieden mit ihm, werden sie Ihnen positive Auskünfte erteilen. Auch das Internet ist behilflich. Geben Sie den Namen des Unternehmens in eine Suchmaschine ein und prüfen Sie die dort aufgelisteten interessanten Ergebnisse. Vergleichsportale oder soziale Medien wie Facebook und Twitter können eine nützliche Informationsquelle sein.

Bei längerfristigen Projekten ist es auf jeden Fall ratsam, mit dem Kunden Zwischenzahlungen zu vereinbaren, die Auftragnehmer leisten müssen, sobald bestimmte, vorab vereinbarte Ziele erreicht bzw. Arbeiten erledigt sind.  Sollte der Kunde dann nicht zahlen, wird das Projekt erst einmal auf Eis gelegt, bis er seine Pflicht erfüllt hat. Die Zahlungsziele müssen im Vertrag festgehalten werden.

Und noch ein Tipp: Sehen Sie sich die Vertragsbedingungen genau an. Manchmal gibt es Klauseln, die dafür sorgen, dass Freelancer erst bezahlt werden, wenn seine Arbeit – beispielsweise Bilder oder Texte –  veröffentlicht sind. Bestehen Sie auf Zahlung nach Ab- bzw. Annahme der Leistung(en). Diese Abnahmen lassen Sie sich schriftlich vom Kunden quittieren.

2. Bis zu einer Woche nach Fälligkeit: Freundlicher Hinweis

Es ist soweit, Ihr Kunde zahlt (noch) nicht. Aber keine Panik, ein paar Tage können schon mal vorkommen. Insbesondere wenn Urlaubszeiten anstehen oder mehrere Feiertage. Damit Sie aber nicht in Vergessenheit geraten und Ihre Rechnung unter Papierbergen auf dem Schreibtisch beim Kunden verschwindet, sollte man sich kurz und freundlich in Erinnerung rufen. Eine kleine E-Mail genügt, in der man nett nachfragt, ob die Rechnung angekommen ist und ob alles in Ordnung ist oder es irgendwelche Probleme gibt.

3. Zehn bis 14 Tage nach Fälligkeit: Anruf genügt (oft)

Sie haben die Rechnung geschickt, per Mail höflich nachgefragt, aber auf dem Konto ist noch nichts angekommen. Rufen Sie jetzt Ihren Kunden an und erklären Sie ihm am Telefon, dass Sie noch immer auf das Geld für ihre Arbeit warten. Den Kunden persönlich anzusprechen und ihn so in eine unangenehme Lage zu bringen, hilft oft mehr als eine E-Mail.

Bei größeren Unternehmen / Organisationen sind die Bezahlprozesse oft schwerfällig. Wenden Sie sich also primär an die Abteilung, die für die Überweisung zuständig ist. Wenn man Ihnen dort nicht hilft / helfen kann, wenden Sie sich nach zwei bis vier Wochen direkt an die Geschäftsleitung. Diese weiß wahrscheinlich gar nichts davon und kann dafür sorgen, dass die Sache schnell aus der Welt geschafft wird.

6. Nach über einem Monat: Suchen Sie sich einen Rechtsbeistand

Wenn alle Bemühungen bislang nichts gebracht haben, können Sie Ihrem Kunden noch eine allerletzte Chance geben, indem Sie ihn mit einer letzten Mahnung in Verzug setzen und weitere rechtliche Schritte prophezeihen. Verstreicht auch die letzte Frist, wenden Sie sich an einen Anwalt wenden oder übergeben Ihre Forderung einem seriösen und zuverlässigen Inkasso-Dienstleister. Haben Sie schließlich einen rechtlichen Titel, müssen Sie noch dafür sorgen, dass dieser –  in der Regel durch einen Gerichtsvollzieher – vollstreckt wird.

Was Sie sonst noch tun können?

Nutzen Sie die neuen Factoring-Angebote! Neue FinTechs, wie Rechnung.de oder Fundflow kaufen Ihre Rechnungen gegen einen Abschlag an. Beim „echten Factoring“ zahlen Sie etwas zwar mehr, bleiben aber von Rückbelastungen verschont. So sparen Sie sich Ärger und sichern sich Liquidität.

Kreditanträge führen zu SCHUFA-Einträgen

Denken Sie bei der Kreditbeantragung an die SCHUFA!

Wenn Sie als Unternehmer*in oder Gründer*in bei einer Bank ein Darlehen anfragen, wird diese Anfrage i.d.R. an die SCHUFA weitergeleitet und erhält dort das Merkmal „Anfrage Kredit“.

Das beeinflusst Ihren Schufa Score negativ und das Merkmal „Anfrage Kredit“ bleibt für ein Jahr  gespeichert.  Dadurch verschlechtert sich Ihr Scorewert. Der SCHUFA-Score ist ein mathematischer Wert. Er beschreibt Ihre Kreditwürdigkeit beschreibt und dient vielen Gläubnigern als Entscheidungsgrundlage.

Wenn der angefragte Kredit nicht zustandekommt, könnten Sie Probleme bekommen, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an ein weiteres Geldhaus wenden.  Dort wird man aufgrund des SCHUFA-Eintrags davon ausgehen, dass Ihre vorherige Anfrage abgelehnt wurde. Somit können Kreditentscheidungen und auch die Kreditkonditionen negativ beeinflusst werden. Und das sogar, wenn Sie selbst das Kreditangebot der ersten Bank abgelehnt haben.

Was also tun?

Bevor Sie einen Kreditantrag stellen, sollten Sie zunächst genau überlegen, wie groß Ihre Chancen bei diesem Institut auf eine tatsächliche Bewilligung sind. Dies können Sie im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs mit der Bank eruieren – ohne gleich einen Kreditantrag zu stellen.

Erkundigen Sie sich auch, wie die Konditionen aussehen. Vielleicht gibt es ein Institut mit günstigeren Konditionen als Ihre Hausbank. Oder Sie finden eine Bank, die für Ihr spezielles Finanzierungsanliegen besonders geeignet ist… Der Markt ist größer als man gemeinhin glaubt, und ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall!

Ziehen Sie am besten einen unabhängigen Berater hinzu, der Ihnen bei der Vorauswahl und der Entscheidungsfindung hilft. Aber auch hier gilt es, die Augen aufzumachen: Manche Berater bringen ihre Klienten einfach zu der Bank, die sie am besten kennen. Diese muss aber nicht unbedingt die beste Adresse für Ihr Finanzierungsanliegen sein. Besondere Vorsicht ist bei Beratern geboten, die als Finanzmakler tätig sind und auf Provisionsbasis arbeiten.

Alternativ zur „Anfrage Kredit“  hat die Schufa das Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“ entwickelt. Eine solche Konditionsanfrage wird ähnlich wie eine Kreditanfrage vorübergehend gespeichert. Sie wirkt sich jedoch nicht negativ auf Ihren Schufa-Score aus und bleibt für andere Banken unsichtbar.

 

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