Diese Frage nach dem Unternehmenswert stellt sich spätestens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder wenn ein Unternehmen verkauft werden soll. Allerdings auch ein Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften, der Ausschluss von Gesellschaftern aus einer GmbH mit Barabfindung, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder die Liquidation eines Unternehmens machen eine Bewertung notwendig.
Für die Unternehmensbewertung gibt es kein allgemein gültiges Verfahren. Vielmehr finden unterschiedliche Methoden Anwendung, und nicht jede Bewertungsmethode liefert für ein und dasselbe Unternehmen sinnvolle Ergebnisse.
Im Substanzwertverfahren wird das Vermögen eines Unternehmens zu dessen Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder Liquidationswert bewertet. Von dem so ermittelten Wert werden die Schulden des Unternehmens abgezogen.
Beim im Liquidations-/ oder Zerschlagungswertverfahren davon aus, dass das Unternehmen sofort liquidiert wird und die im Substanzwertverfahren anzusetzenden Marktpreise i. d. R. unter Druck der Liquidation nicht zu erzielen sind.
Eine solche Einzelbewertung der Vermögensbestandteile ist für die meisten Bewertungsfälle allerdings nicht passend. Schließlich geht man davon aus, dass ein Unternehmen im Regelfalle nicht liquidiert sondern weitergeführt wird. Hier greift oft das Ertragswertverfahren. Bei diesem Verfahren wird davon ausgegangen, dass der Unternehmenswert sich hauptsächlich aus dem Potenzial, zukünftig Gewinne zu erwirtschaften, ergibt. Auf der Basis einer Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und der Abzinsung der daraus errechneten künftigen Ertragsüberschüsse der Wert des Eigenkapitals zum Bewertungsstichtag berechnet. Aus Sicht eines Käufers heißt das: der Kaufpreis darf nicht höher sein, als die Gewinne aus der unternehmerischen Tätigkeit, die zu erwarten sind. Demnach ist der Wert zu ermitteln, der eingesetzt werden muss, damit der erwirtschaftete Gewinn eine angemessene Verzinsung für den vorgegebenen Zeitraum darstellt. In der Regel beträgt der betrachtete Zeitraum 3 Jahre. Zum erwarteten zukünftigen Gewinn und kommt in diesem Verfahren noch der interne Zins für die Investition, auch Kapitalisierungszinssatz genannt. Dabei wird von einer unbegrenzten Lebensdauer des Unternehmens ausgegangen.
Ertragswert = künftiger Ertragsüberschuss * 100
Kapitalisierungszins ³
Der ermittelte Ertragswert bietet zwar eine aussagekräftige Grundlage für Vertragsverhandlungen beim Unternehmenskauf bzw. -verkauf, er ist aber dennoch nur als Orientierungswert zu verstehen. Käufer und Verkäufer müssen ihre individuelle Wertgrenze setzen und dann einen Preis finden, der für beide Parteien tragbar ist.
Daneben existiert das Vergleichswertverfahren; es soll ebenfalls der Gesamtwert von Unternehmen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung ermittelt werden. Die Wertermittlung erfolgt hier allerdings durch den Vergleich mit anderen, ähnlichen Unternehmen. Die Vergleichsobjekte sollten hierbei hinsichtlich der preisbildenden Parameter eine möglichst große Ähnlichkeit mit dem Bewertungsobjekt aufweisen. Die wesentlichen Methoden innerhalb der Vergleichswertverfahren sind: Similar Public Company Methode, Recent Acquisition Methode, Initial Public Offerings Methode, Multiplikatormethode.
Sehr häufig kommen Kombinationswertverfahren im Rahmen der Unternehmensbewertung zum Einsatz, dabei kombiniert man verschiedene Verfahren, um einen passenden Wert zu finden.
Gerade bei mittleren und klein(st)en Unternehmen – sog. Small Caps – , insbesondere solche die nicht im Rahmen einer Kapitalgesellschaft organisiert sind, ist die Bewertung oft schwierig. Hier treffen wir auf folgende Besonderheiten:
Hier wird oft eine überschlägige Ertragswertberechnung zugrunde gelegt. Dabei gibt es eine Vielfalt an Ausprägungen, von vergangenheitsorientierten bis hin zu zukunftsorientierten Betrachtungen. Die Bewertung von solchen kleinen, vom Inhaber geführten Unternehmen ist darum eine der schwierigsten Aufgaben überhaupt, allerdings betrifft sie eine große Zahl der deutschen KMU.