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Betriebsaufgabe – wichtige Informationen und kleine Checkliste

Wie man einen Betrieb auflöst – ohne Insolvenz

Die Gründe für eine Betriebsaufgabe sind in der heutigen Zeit zahlreich: wirtschaftliche Schäden durch die Corona-Krise bzw. die Corona-Maßnahmen, unterbrochene Lieferketten, exorbitant steigende Energiekosten, wirtschaftliche Unsicherheiten, fehlender Fachkräftenachwuchs usw.

Entscheiden sich Unternehmer*innen dann dazu ihren Geschäftsbetrieb aufzugeben, gibt es viel zu tun. Im nachfolgenden Beitrag möchte ich Ihnen Tipps und eine Checkliste geben. Wichtig ist dabei anzumerken, dass es sich dabei um Hinweise zur regulären Betriebsaufgabe und nicht um eine Insolvenz oder eine Nachfolgeregelung handelt.

Eine Betriebsaufgabe ist keine Insolvenz

Ist ein Unternehmen jedoch nicht mehr in der Lage, den aktuellen Krisen zu trotzen, ist eine Gewerbeabmeldung oft die letzte Alternative, um einer drohenden Insolvenz zuvor zu kommen.

Desgleichen verhält es sich mit zahlreichen mittelständischen Betrieben, die keine geeigneten Unternehmensnachfolge organisieren können. Auch dafür sind die Ursachen vielfältig. Häufig kommt die Entscheidung zu spät, so dass für die Vorbereitung die Zeit knapp wird. Hinzu kommen die aktuelle wirtschaftliche Unsicherheit und der Personal- bzw. Fachkräftemangel. Diese große Verunsicherung führt dazu, dass eine ohnehin schon schwindende Risikobereitschaft der Nachfolgegeneration weiter abnimmt.

Schweren Herzens fällt darum aktuell bei vielen eingeführte Unternehmen die Entscheidung, die Pforten für immer zu schließen und den Betrieb abzumelden. Eine solche Betriebsaufgabe ist nicht mit einer Insolvenz gleich zu setzen. Insolvenz bedeutet: Ein Unternehmen ist nicht mehr liquide. Daraus ergibt sich eine Situation, in der die Geschäftsleitung nicht mehr frei entscheiden kann. Das Insolvenzverfahren wird eingeleitet und die Schuldner werden entsprechend bedient. Umgekehrt bedeutet ein Insolvenzverfahren nicht zwingend die komplette Auflösung eines Betriebes. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass Unternehmen mit einem guten Sanierungkonzept ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben und anschließend wieder (erfolgreich) durchgestartet sind.

Bei einer Betriebsaufgabe dagegen verschwindet das Unternehmen vom Markt und das noch bestehende Betriebsvermögen geht ins Privatvermögen der Eigentümer über. Eine Betriebsaufgabe ist stets ein freiwilliger Schritt, die Insolvenz dagegen muss eingeleitet werden, sobald es sich zeigt, dass ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Was sollte bei einer Betriebsaufgabe beachtet werden?

Eine Geschäftsschließung sollte unbedingt sorgfältig geplant erfolgen. Vorgegebene Zeithorizonte müssen beachtet werden, denn bei einer Betriebsaufgabe sind u. a. die Kündigungsfristen der Mitarbeiter einzuhalten und neue Aufträge sollten nur noch dann angenommen werden, wenn sie innerhalb der noch aktiven Zeit des Unternehmens abgearbeitet werden können. Alle langfristig vereinbarten Verträge, wie Mietverträge, Leasingverträge, Versicherungsverträge oder Telefonverträge müssen ebenfalls rechtzeitig gekündigt werden.

Je nach Rechtsform gibt es unterschiedliche Pflichten und Abläufe, die zu beachten sind. So sind beispielsweise bei der Aufgabe einer Kapitalgesellschaft formale Schritte einzuhalten, die unbedingt einen Notar erfordern. Aber auch bei der Betriebsaufgabe von Einzelunternehmungen sollte man fachlichen Rat hinzu ziehen. Insbesondere sind die steuerlichen Folgen (s. u.)  zu bedenken.

Sorgfältige und vor allem rechtzeitige Planung ist also essentiell. Unterstüzen können wir Unternehmensberater*innen. Ebenso können die Betriebsberater der zuständigen Kammern und Fachverbände helfen.

Finanzielle Folgen einer Betriebsaufgabe

Die steuerlichen Folgen einer Betriebsaufgabe sind individuell verschieden. Einer der Hauptaspekte ist, dass bei einer Betriebsaufgabe das betriebliche Vermögen – sofern es nicht an Dritte übergeben wird – in das Privatvermögen der Eigentümer übergeht.  Hier müssen auch die stillen Reserven, also die Differenz zwischen Buchwerten und Zeitwerten, versteuert werden.

Ein weiterer, ganz wichtiger Aspekt ist die Frage der Altersvorsorge. Wenn der eigene Betrieb nicht verkauft, sondern einfach aufgegeben wird, dann gibt es selbstverständlich auch keinen Verkaufserlös für die Altersabsicherung. Damit rechnen jedoch viele Unternehmer. Zudem sind die Zahlungen für eine private Altersvorge in Gefahr, wenn keine Einkünfte mehr aus dem Betrieb fließen werden.

Auch können laufende Verträge nach Betriebsschließung nicht mehr bedient werden. Wie bereits oben erwähnt, sollte darum ein erster Fokus auf die rechtzeitige Kündigung aller bestehenden Verträge gerichtet werden, insbesondere auf jener mit langer Laufzeit. Hierzu zählen insbesondere Miet- und Pachtverträge, Leasingverträge, Wartungsverträge, Liefer- und Leistungsverträge sowie Versicherungs- und Darlehensverträge. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind in den Vertragsunterlagen zu finden. Ebenso sind alle betrieblich bedingten Versicherungsverträge, die nach der Gewerbeabmeldung nicht mehr benötigt werden, offiziell zu kündigen.

Im Falle einer Betriebsaufgabe gibt es zuweilen ein außerordentliches Kündigungsrecht ergeben, das genutzt werden sollte. Selbstverständlich erfordern auch Arbeitsverträge die Einhaltung von Kündigungsfristen. Da sich hier oft individuelle Unterschiede ergeben, ist oftmals die Beratung durch arbeitsrechtliche Experten sinnvoll.

Abmeldungen, Löschungen und Änderungen

Im Rahmen einer Geschäftsaufgabe ergeben sich darüber hinaus eine Vielzahl von Aufgaben, die es erledigen gilt. Hier eine kleine Checkliste:

  • Ist der Betrieb im Handelsregister eingetragen, ist dessen Löschung zu beantragen.
  • Liegt eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer vor, ist diese zu kündigen.
  • Bei Innungsmitgliedern: Der Betrieb ist bei der Innung abzumelden.
  • Für Handwerksbetriebe: Die Löschung des Betriebsinhabers in der Handwerksrolle ist zu beantragen. Die Handwerkskarte kann entwertet zurückgesendet werden.
  • Betrieb beim Gewerbeamt abmelden (das ist i. d. R. kostenlos und kann meist online erledigt werden).
  • Betrieb bei der Betriebsnummernstelle der Agentur für Arbeit abmelden.
  • Strom, Gas, Wasser und Müll abmelden; Versorgungsunternehmen kündigen.
  • Den Telefonanschluss kündigen und Einträge im Telefonbuch, in den Gelben Seiten, auf der Homepage und im Internet löschen.
  • Digitale Präsenzen im Internet löschen.
  • Einen Nachsendeauftrag bei der Post aufgeben.
  • Die Betriebsfahrzeuge ab- bzw. ummelden oder verkaufen.
  • Das Geschäftskonto und eventuell auch die Bankverbindung löschen.
  • Betriebliche Daueraufträge und Lastschriften kündigen.
  • Den Steuerberater  informieren und eventuell dessen Mandat kündigen.
  • Kunden und Lieferanten informieren.
  • Aufbewahrungsfristen beachten, denn Bücher und Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre, andere steuerlich bedeutsame Unterlagen sechs Jahre lang aufzubewahren.

 

Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus

Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus – Antragsfrist beachten

Mit der Neustarthilfe und der Neustarthilfe Plus werden Soloselbständige und Kleinunternehmen aller Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 (Neustarthilfe) bzw. Juli bis September 2021 Corona bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen mussten, aber aufgrund geringe betrieblicher Fixkosten für die Überbrückungshilfe III nicht in Frage kommen.

Höhe der Hilfen

Die Höhe der Hilfen richtet sich nach den Umsätzen des Vergleichszeitraums. Der ist bezogen auf das Jahr 2019. In Ausnahmefällen kann das Jahr 2020 als Vergleich genommen werden. Ausnahmefälle wären z. B. Elternzeit im Jahr 2019 oder längere Erkrankung. Der Maximalbetrag für die Neustarthilfe liegt bei 7.500 €. Der für  die Neustarthilfe Plus bei 4.500 €. Beide Hilfen können parallel beantragt und gewährt werden.  Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.

Nach Ablauf des Förderzeitraums sind die Empfänger der Neustarthilfen dazu verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2021 (Neustarthilfe) bzw. bis spätesens 31. März 2022 (Neustarthilfe Plus) eine Endabrechnung zu erstellen. Diese erfolgt digital über direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden. Andere Wege, zum Beispiel Einreichung in Papierform oder per Mail) sind nicht möglich.

[Das Endabrechnungssystem stand beim Verfassen dieses Artikels noch nicht zur Verfügung, soll aber rechtzeitig vor Fristende eingerichtet werden.]

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetikerinnen und Kosmetiker) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musikerinnen und Musiker, Gestalterinnen und Gestalter, Fotografinnen und Fotografen) oder im Gesundheitswesen (z.B. Therapeutinnen und Therapeuten, Trainerinnen und Trainer), der Tourismusbranche (z.B. Stadtführerinnen und Stadtführer, Reiseleiterinnen und Reiseleiter) oder Bildungsbranche (z.B. Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Coaches) tätig sind. Auch juristische Personen, wie kleine Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften können Unterstützung durch die Neustarthilfe erhalten, wenn der überwiegende Teil der Umsätze – würden sie von einer natürlichen Person erzielt – als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte gelten würden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, damit Sie die Neustarthilfe beantragen können, müssen Sie:

  • selbständig tätig sein, also entweder freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben, (ggf. inklusive) ihrer anteiligen selbständigen Einkünfte aus einer Personengesellschaft,
  • ihre Selbständigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. hieraus mindestens 51 Prozent ihrer Einkünfte beziehen,
  • höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen,
  • bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein,
  • die Überbrückungshilfe III nicht in Anspruch genommen haben,
  • schon vor dem 1. November 2020 selbständig tätig gewesen sein.

Antragsstellung

Berechtigte stellen die Anträge direkt über das Elster-Portal. Dazu benötigt man nur einen Elster-Zugang als Unternehmen/Organisation mit entsprechendem Schlüsselzertifikat. Wer bislang seine Steuermeldungen selbstständig über Elster gemacht hat, verfügt über diesen sowieso.

Seit dem 17. Juni 2021 (Neustarthilfe) bzw. dem 17. September 2021 (Neustarthilfe Plus) können Sie im digitalen Antragssystem auch Änderungsanträge zu bewilligten oder teilbewilligten Anträgen stellen sowie Ihre Kontoverbindung korrigieren.

Weitere Informationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Aktuelle Social Media Trends

Social Media Trends 2019

Weltweit nutzen mehr als 3,8 Milliarden Menschen das Internet. Das ist mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung.
Mary Meeker veröffentlicht seit 1995 einen Report über die aktuellen Trends im Internet. Dieser Report gilt mittlerweile als Standardwerk mit den wichtigsten Zahlen und Statistiken zur globalen Internetnutzung.
Der aktuelle Report kann –>hier heruntergeladen werden.

Vor allem Twitter, Amazon, Snapchat und Pinterest verzeichnen starken Zuwachs an Werbeeinnahmen. Somit ist damit zu rechnen, dass die Social Media auch weiterhin auf Werbung im Feed setzen und neue Werbeformate entwickeln. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Social-Media-Kanäle weiterhin eine wichtige Rolle im Werbemix einnehmen werden. Verbesserte Targeting-Möglichkeiten der Anbieter werden ihnen künftig eine noch  zielgerichtetere Ansprache ermöglichen.

Instagram und Youtube wachsen weltweit

Global betrachtet zeichnet sich ein erwartbares Bild. Instagram und Youtube sind die klaren Gewinner im Bereich der sozialen Netzwerke. Während Facebook, Whatsapp, Wechat und Twitter das Niveau konstant halten beziehungsweise etwas rückläufig sind, konnten Instagram und Youtube beträchtliche Steigerungen in der täglichen Nutzung erzielen. Video-Stories verzeichnen 100 Prozent Wachstum bei  1,5 Milliarden täglich aktiven Nutzern.

Instagram Stories sind aktuell das dominierende Format im Bereich der sozialen Netzwerke. Auch Whatsapp-Status- und Facebook/Messenger Stories zeigen ein starkes Wachstum. Weltweit gibt es bereits mehr als 1,5 Milliarden Menschen, die täglich diese Story-Formate abrufen. Betrachtet man lediglich den Zeitraum Ende 2018 bis April 2019, so ist vor allem der rasante Anstieg an Facebook/Messenger Stories bemerkenswert.

Quelle: Internet Trends Report 2019

 

Bild- und Videoformate als Standard

Dank der Verbreitung von Smartphones und den damit einhergehenden Tools  wurden Bild- und Videoformate zu den Standardformaten auf den gängigen Social-Media-Plattformen. Instagram – mit mehr als einer Milliarde täglich aktiver Nutzer – ist ein weiterer Einflussfaktor, ebenso Snapchat und Twitter.  Auch bei Twitter ist der Trend erkennbar. Im Jahr 2019 erzielten Bild- und Videoformate mehr als 50 Prozent aller Tweet-Impressions.  Snapchat entwickelt sich trotz der zunehmenden Konkurrenz durch Instagram und andere Story-Formate (bei Whatsapp, Messenger und Facebook) entwickelt sich Snapchat zunehmend zum Content-Creation-Tool.

Social-Media-Wellness

Das kritische Bewusstsein der Nutzer nimmt, nicht zuletzt aufgrund von Datenskandalen und Cyberkriminalität, zu. Darum setzen Apple, Google und Facebook auf mehr Transparenz. So bieten etwa alle der genannten Plattformen die Möglichkeit, das eigene Smartphone- und Social-Media-Verhalten zu beobachten und, falls gewünscht, auch einzuschränken.

Quelle: Internet Trends Report 2019

Tägliche Nutzung von Social Media wächst nur noch leicht

Der zunehmend bewusste Umgang mit Social Media geht mit einem nur noch leichten Anstieg an der täglichen Nutzung einher.  Sie wuchs lediglich um ein Prozent, während Social-Media-Nutzer 2018 noch sechs Prozent mehr Zeit in den sozialen Netzwerken verbrachten.

Insgesamt zeichnet der Internet Trends Report 2019 ein interessantes, wenn auch nicht überraschendes, Bild. Instagram und Youtube – als Bild und Video-Plattformen – gelten als klare Gewinner in der Nutzungsdauer und Verbreitung.

Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Forderungsmanagement ist für alle Unternehmen und Selbstständigen essentiell wichtig

Es gibt wohl kein Unternehmen und keinen Freelancer, der nicht schon einmal Bekanntschaft mit dem Zahlungsverzug gemacht hat. Manchmal sind es einfach umständliche Abläufe oder innerbetriebliche Probleme beim Zahlungspflichtigen, die für verspätete oder ausgefallene Zahlungen sorgen. Außerdem scheinen einige Kunden scheinen nicht zu realisieren, dass sie erbrachte Leistungen zeitnah bezahlen müssen. Und dass wiederholter Zahlungsverzug die Existenz gerade von Selbstständigen und Kleinunternehmen gefährden kann.

Wie Sie sich gegen Zahlungsverzug wehren können, haben wir ein paar Tipps für Sie zusammengestellt.

1. Prävention: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Gute Vorbereitung wichtig, um Zahlungsverzug zu vermeiden. Klären Sie im Vorfeld mit Ihren Kunden ab, wann welcher Betrag zu zahlen ist. Achten Sie darauf, ein konkretes Fälligkeitsdatum zu nennen und nicht nur „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ ö. ä. Fristen in Ihre Rechnung schreiben.

Und klären Sie auf, welches die rechtlichen Folgen im Falle einer Nichtzahlung sind. Beispielsweise mit einem Satz wie: Bitte beachten Sie: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit / Zugang der Rechnung tritt gemäß 286 III BGB auch ohne weitere Mahnung der Verzug ein.

Gibt es Hinweise darauf, dass Ihr Kunde nur eingeschränk solvent ist? Dann verlangen Sie eine Anzahlung i. H. v. 5-10 Prozent der Vertragssumme. Erst wenn Sie die Anzahlung erhalten haben, beginnen Sie Ihre Arbeit. Weitere Zahlungen erfolgen dann schrittweise. So erreichen Sie, dass Sie nicht mehr völlig umsonst Leistungen erbringen.

Wirtschaftsauskunftsdateien erteilen Ihnen detaillierte Informationen über Rechtsform, Bankverbindung, Gesellschafter und Zahlungsverhalten. Gute Adressen sind Creditreform und Bürgel. Über Privatpersonen informiert Sie zusätzlich die Schufa, wenn Sie dort Mitglied sind.

Bitten Sie Ihren potentiellen Geschäftspartner um Angabe von Referenzen. Diese Referenzen sind Unternehmen, für die Ihr möglicher Auftraggeber bereits tätig war. Sind diese Kunden zufrieden mit ihm, werden sie Ihnen positive Auskünfte erteilen. Auch das Internet ist behilflich. Geben Sie den Namen des Unternehmens in eine Suchmaschine ein und prüfen Sie die dort aufgelisteten interessanten Ergebnisse. Vergleichsportale oder soziale Medien wie Facebook und Twitter können eine nützliche Informationsquelle sein.

Bei längerfristigen Projekten ist es auf jeden Fall ratsam, mit dem Kunden Zwischenzahlungen zu vereinbaren, die Auftragnehmer leisten müssen, sobald bestimmte, vorab vereinbarte Ziele erreicht bzw. Arbeiten erledigt sind.  Sollte der Kunde dann nicht zahlen, wird das Projekt erst einmal auf Eis gelegt, bis er seine Pflicht erfüllt hat. Die Zahlungsziele müssen im Vertrag festgehalten werden.

Und noch ein Tipp: Sehen Sie sich die Vertragsbedingungen genau an. Manchmal gibt es Klauseln, die dafür sorgen, dass Freelancer erst bezahlt werden, wenn seine Arbeit – beispielsweise Bilder oder Texte –  veröffentlicht sind. Bestehen Sie auf Zahlung nach Ab- bzw. Annahme der Leistung(en). Diese Abnahmen lassen Sie sich schriftlich vom Kunden quittieren.

2. Bis zu einer Woche nach Fälligkeit: Freundlicher Hinweis

Es ist soweit, Ihr Kunde zahlt (noch) nicht. Aber keine Panik, ein paar Tage können schon mal vorkommen. Insbesondere wenn Urlaubszeiten anstehen oder mehrere Feiertage. Damit Sie aber nicht in Vergessenheit geraten und Ihre Rechnung unter Papierbergen auf dem Schreibtisch beim Kunden verschwindet, sollte man sich kurz und freundlich in Erinnerung rufen. Eine kleine E-Mail genügt, in der man nett nachfragt, ob die Rechnung angekommen ist und ob alles in Ordnung ist oder es irgendwelche Probleme gibt.

3. Zehn bis 14 Tage nach Fälligkeit: Anruf genügt (oft)

Sie haben die Rechnung geschickt, per Mail höflich nachgefragt, aber auf dem Konto ist noch nichts angekommen. Rufen Sie jetzt Ihren Kunden an und erklären Sie ihm am Telefon, dass Sie noch immer auf das Geld für ihre Arbeit warten. Den Kunden persönlich anzusprechen und ihn so in eine unangenehme Lage zu bringen, hilft oft mehr als eine E-Mail.

Bei größeren Unternehmen / Organisationen sind die Bezahlprozesse oft schwerfällig. Wenden Sie sich also primär an die Abteilung, die für die Überweisung zuständig ist. Wenn man Ihnen dort nicht hilft / helfen kann, wenden Sie sich nach zwei bis vier Wochen direkt an die Geschäftsleitung. Diese weiß wahrscheinlich gar nichts davon und kann dafür sorgen, dass die Sache schnell aus der Welt geschafft wird.

6. Nach über einem Monat: Suchen Sie sich einen Rechtsbeistand

Wenn alle Bemühungen bislang nichts gebracht haben, können Sie Ihrem Kunden noch eine allerletzte Chance geben, indem Sie ihn mit einer letzten Mahnung in Verzug setzen und weitere rechtliche Schritte prophezeihen. Verstreicht auch die letzte Frist, wenden Sie sich an einen Anwalt wenden oder übergeben Ihre Forderung einem seriösen und zuverlässigen Inkasso-Dienstleister. Haben Sie schließlich einen rechtlichen Titel, müssen Sie noch dafür sorgen, dass dieser –  in der Regel durch einen Gerichtsvollzieher – vollstreckt wird.

Was Sie sonst noch tun können?

Nutzen Sie die neuen Factoring-Angebote! Neue FinTechs, wie Rechnung.de oder Fundflow kaufen Ihre Rechnungen gegen einen Abschlag an. Beim „echten Factoring“ zahlen Sie etwas zwar mehr, bleiben aber von Rückbelastungen verschont. So sparen Sie sich Ärger und sichern sich Liquidität.

DIN-Connect – Ein spannender Ideenwettbewerb

Gesucht: Innovative Projektideen mit Potenzial für Normung und Standardisierung

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) ist die unabhängige Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit. DIN trägt wesentlich dazu bei, die Marktfähigkeit von innovativen Lösungen durch Standardisierung zu unterstützen.

Der inzwischen jährlich stattfindende Wettwerb DIN-Connect richtet sich bevorzugt an Start-ups und KMU. Gefördert werden deren innovative Projektideen mit Potenzial für Normung und Standardisierung. Die Förderhöhe beträgt – abhängig vom Projekt  – zwischen 10.000 und 35.000 Euro.

Das Förderprogramm von DIN und DKE stellt hier eigene finanzielle Mittel zur Verfügung, welche Innovationen zu einem schnelleren Marktzugang zu verhelfen, indem sie in Normung und Standardisierung überführt werden.

Preisträger 2019

Im letzten Durchlauf konnten sich schließlich 20 von 27 Projektideen durchsetzen. Ihre Projekte kommen aus den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Smarte Technologien & Dienstleistungen, Industrie 4.0, Innovative Arbeitswelt, Ageing Societies, Informationstechnik, Innovative Materialien und Sicherheit in der Elektrotechnik.

Sie werden seit März 2019 für zwölf Monate lang mit 20.000 Euro oder 35.000 Euro gefördert. Zudem erhalten die Gewinner die kostenfreie Standardisierung ihrer Idee und werden von DIN beziehungsweise DKE während des gesamten Prozesses begleitet und unterstützt. Mehr zu den aktuellen Gewinnern…

Warum Normung und Standardisierung?

Eine Norm ist zunächst einmal ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt. Somit wird Klarheit geschaffen, Rationalisierung und Qualitätssicherung unterstützt. Auch dienen Normungen uns Standardisierungen der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen. Ihr volkswirtschaftlicher Nutzen wird auf rund 17 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Normung und Standardisierung sichern Innovationen eine breite Vertrauens- und Akzeptanzbasis. Denn sie garantieren den Anwendern eine Abstimmung auf den aktuellen Stand der Technik. Das bedeutet, dass die Innovation direkt anwendbar ist. So wird Vertrauen geschaffen.

Normung ist ein demokratisches Verfahren. Jeder kann einen Antrag auf Normung stellen und slle an einem Thema interessierten Kreise erhalten die Möglichkeit, mitzuwirken und ihr jeweiliges Fachwissen und ihre Erfahrungen einzubringen. Vor der Verabschiedung werden die Norm-Entwürfe öffentlich gemacht und zur Diskussion gestellt. Die beteiligten Experten müssen sich über die endgültigen Inhalte grundsätzlich einig sein. Spätestens alle fünf Jahre werden Normen auf den Stand der Technik hin überprüft.

Neuer Wettbewerb 2020 startet am 1. Juni 2019

Am 1. Juni 2019 startet die neue Wettbewerbsrunde. Die Ideeneinreichung sollte dann erneut über die Plattform https://din.de/go/din-connect erfolgen, die dann wieder freigeschaltet wird. Weitere Informationen …

Außerdem hier zum Download:
Flyer DIN Connect 2020
FAQ zu DIN Connect
Förderbedingungen DIN Connect 2020
Anleitung_DIN-Connect_2019
Flyer DIN SPEC engl.

 

Geschäftskredite via iwoca Deutschland GmbH

Nach wie vor tun sich traditionelle Geldhäuser, wie Banken und Sparkassen schwer, Geschäftskredite an kleine  und mittlere Unternehmen oder gar an Solo-Selbstständige zu vergeben. Eine große Hemmschwelle sind dabei die Sicherheiten, welche die Bank verlangt. Und ganz besonders schwierig wird es, wenn das Darlehen nicht unmittelbar für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs benötigt wird. Es gibt allerdings Lösungen, welche die üblichen Diskussionen mit der Bank überflüssig machen. Eine davon ist iwoca.

Wer steckt dahinter?

Die iwoca Deutschland GmbH ist ein FinTech-Unternehmen mit Sitz in Frankfurt/Main, das aus der britischen iwoca Ltd.s (gegründet 2011) hervorgegangen ist und sich auf Vermittlung von Krediten bis 100.000 Euro an Unternehmen und Selbständige spezialisiert hat. Bisher (Stand 10/2018) konnten nach Unternehmensangaben über 400 Millionen Euro Kredit dargestellt werden.
Die Plattform selbst agiert nur als Vermittler. Zur Verfügung gestellt werden die Darlehen von angeschlossenen Partnerbanken, das sind inländische Kreditinstitute wie die Fidorbank. Das bedeutet: iwoca selbst vergibt keine Darlehen und es können bei iwoca auch keine Konten eröffnet werden. Im Falle einer Kreditvermittlung kommt ein Darlehensvertrag ausschließlich zwischen dem Darlehensnehmer und dem Kreditgeber (Bank) zustande. Im Rahmen eines solchen Vertragsverhältnisses oder bei weiteren zusätzlichen Leistungs-/ und Vertragsverhältnissen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kreditgebers – vgl .https://www.iwoca.de/allgemeine_geschaftsbedingungen/

Was wird genau geboten ?

Die mögliche Darlehenshöhe bei iwoca beläuft sich auf einen Betrag zwischen 1.000 Euro und 100.000 Euro. Dabei handelt es um eine revolvierende Kreditlinie, d. h. sie kann bei Bedarf immer wieder bis zu einer festgelegten Grenze in Anspruch genommen werden.  Das verschafft Unternehmen einen entsprechenden Liquiditätspuffer.

Begrenzt wird die Höhe der Kreditlinie durch den Jahresumsatz des Unternehmens. Sie darf max. 10 Prozent dieses Jahresumsatzes ausmachen. Dieser muss sich mindestens auf 10.000 Euro belaufen. Insofern ist dieses Angebot auch durchaus für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige interessant.

Die in Anspruch genommenen Gelder aus der Kreditlinie werden über maximal 12 Monate zurückgezahlt und können jederzeit gebührenfrei getilgt werden. Während der Rückzahlungsphase ist eine Mindesttilgung Voraussetzung. Eine Erweiterung des Kreditrahmens ist möglich, wenn mindestens zwei Raten beglichen wurden und die Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers stabil bleibt.

Das Prinzip ist also das eines klassischen Rahmenkredits, der aber gerade kleinen Unternehmen von klassischen Kreditgebern wie Banken und Sparkassen immer seltener eingeräumt wird.  Als Alternativen werden dann oft Standarddarlehen verkauft. Hier fallen aber oft Bereitstellungszinsen und bei vorzeitiger Rückzahlung Vorfälligkeitsentschädigungen an.

Was sind die Vorteile?

Neben den o. g. Vorteil einer Liquiditätsreserve durch den Kreditrahmen, punktet iwoca mit seinem schnellen und unkomplizierten Antrags- und Genehmigungsverfahren online. Interessierte können sich in wenigen Minuten kostenlos auf dem iwoca-Portal online registrieren und ihre Anfrage stellen. Sämtliche Unterlagen, die Legitimationsprüfung und Unterschrift werden elektronisch übermittelt. Neben den persönlichen Daten muss der Antragsteller auch Angaben zu den Umsätzen der zurückliegenden Jahre, den Einnahmen und den Ausgaben machen. Liegen alle Unterlagen vor, erstellt iwoca eine Analyse des Unternehmens in Bezug auf die Tragfähigkeit und Höhe der monatlichen Rate.

Der Antragsteller erhält innerhalb von wenigen Minuten eine Rückmeldung und, wenn alle Informationen vorliegen, innerhalb von drei Arbeitstagen eine Entscheidung. Fällt diese positiv aus, kann er das Darlehen sofort abrufen. Die Darlehenszusage bedeutet nicht, dass der Kunde auch sofort über das Geld verfügen muss. Es bleibt ihm überlassen, ob er die Kreditlinie nutzt oder nicht.

Ein weiterer Vorteil ist die Transparenz. Auf der Website findet sich ein Zins- und Tilgungsrechner, anhand dessen jeder sehen kann, was bei welcher Kreditinanspruchnahme auf ihn zukommt.

Was sind die Kosten?

Für die Kreditanfrage und die Bearbeitung fallen keinerlei Kosten an. Der einzige Aufwand, der auf den Kreditnehmer zukommt, sind die Zinsen. Dafür berechnet iwoca zwei Prozent pro Monat, will heißen: 24 Prozent im Jahr. Verständlich allerdings, wenn man bedenkt, dass iwoca auf die Stellung von Sicherheiten verzichtet, und die Darlehensvergabe ausschließlich aufgrund seiner Analyseergebnisse des Geschäftsverlaufs erfolgt. Also muss der Zinssatz das latent vorhandene Ausfallrisiko letztlich einpreisen.

Fazit

Das Angebot von iwoca ist seriös und transparent.  Unternehmen, die schnell investieren müssen, z. B. für einen günstigen Wareneinkauf oder eine unerwartete, dringende Zahlung zu leisten haben, bietet iwoca klare Vorteile. Zudem erspart das Vorhandensein einer Kreditlinie, die bei Bedarf kurzfristig in Anspruch genommen werden kann, sozusagen als Liquiditätspuffer, beruhigend und wirkt Stress und dem Entstehen von Krisensituationen entgegen. Allerdings gibt es neben dem klassischen Bankkredit auch noch weitere Alternativen und es gilt die Gesamtsituation zu betrachten. Vor der Entscheidung lohnt sich also eine seriöse und unabhängige Beratung.

 

 

 

VUCA-Herausforderungen im Personalbereich

Kosteneinsparungen, Globalisierungsdruck, Fachkräftemangel und Digitalisierung zwingen deutsche Unternehmen zu Veränderungsprozessen. Weitere  Faktoren sind: Engpässe bei Fachkräften, nicht ausreichend auf die Arbeitswelt vorbereitete Schul- und Studienabgänger, Zunahme der Arbeitsbelastung.

Das sind nur einige der Ergebnisse der Umfrage „HR Future Trends“, den die Bonner AGENTUR ohne NAMEN in diesem Jahr zum vierten Mal durchführte. „Veränderung und Transformation im Windschatten von Industrie 4.0 und Digitalisierung“ lautete das Thema der Umfrage. 103 Unternehmen aus Deutschland haben sich von Anfang März bis Ende Mai 2016 in der Online-Befragung geäußert. 27 % zählen mit jeweils über 5.000 Mitarbeitenden zu den Großunternehmen, über 40 % sind KMU.

Kernthema VUCA

Vor dem Hintergrund einer sich rasant verändernden Unternehmenswelt stehen die Personalabteilungen vor großen Herausforderungen. Ihr Kernthema heißt VUCA. VUCA steht für volatil, ungewiss, komplex und mehrdeutig und bedeutet nichts anderes als das Agieren in einem veränderungsreichen, wenig planbaren Unternehmenskontext. Dieser Dynamik müssen sich Personalabteilungen anpassen. Die diesjährigen „HR Future Trends“ zeigen fünf konkrete Handlungsfelder auf, denen sich die Unternehmen stellen sollten:

1. Versorgung der Fachkräfte-Pipeline:

„Dass sich die Fachkräftesituation zuspitzt, wird in diesem Jahr sehr deutlich“, sagt Melanie Vogel, Geschäftsführerin der Agentur. „Erstmalig sinkt bei nur 8 % der Befragten das Recruiting-Budget. In den letzten drei Jahren war dieser Wert noch zweistellig.“ 54,1 % der Unternehmen gaben an, nicht genügend qualifizierte Bewerbungen zu bekommen, 41,9 % klagen über akuten Fachkräftemangel.

2. Kompetenz-Verschiebung

61 % gaben an, dass Studienabgänger nicht ausreichend auf die Arbeitswelt vorbereitet seien. Die neue Arbeitswelt verlangt Querdenken, mentale Flexibilität und interkulturelle Kompetenzen. Dem wird im heutigen Bildungssystem zu wenig Rechnung getragen.

3. Konstitution der Belegschaft

Der demografische Wandel vollzieht sich. In 50,6 % der Unternehmen ist die Belegschaft älter als 40 Jahre und in 16,8% der Unternehmen werden 20-30 % der Mitarbeitenden in den kommenden fünf Jahren in Rente gehen. Zusätzlich stellen 39,2 % einen vermehrten Anstieg psychischer Erkrankungen fest, während gleichzeitig in 51,4 % der Unternehmen die Arbeitszeit der außertariflich beschäftigten Mitarbeitenden steigt.

4. Umgang mit Veränderungen

60,3 % der befragten Unternehmen gaben an, vor Umstrukturierungs- und Transformationsprozessen zu stehen. Hauptgrund sind Kosteneinsparungen. Aber auch die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der zunehmende Wettbewerbsdruck treiben Veränderungen an. 70,3 % der Befragten stimmten zu, dass die Anforderungen der Mitarbeitenden steigen und 44,6 % gaben an, auch die psychische Belastung nehme zu. Fast 40 % der Befragten begleiten Change-Prozesse nicht durch entsprechende Personalentwicklungs- und Weiterbildungsprogramme.

5.  Zunehmender Individualismus / zunehmende Überforderung

Im Personalbereich zeichnen sich drei große Herausforderungen ab: Auf Platz 1 liegt die „steigende Erwartungshaltung der Arbeitnehmenden“, gefolgt von der „Überforderung von Führungskräften“ und der „flexibleren Arbeitsgestaltung“.

Die Hitliste der Herausforderungen spiegelt nicht nur die veränderten Rahmenbedingungen der VUCA-Welt, sondern zeigt auch deutliche Handlungsfelder der Zukunft auf.

Die Ergebnisse „ HR Future Trends 2016“ können unter http://FutureTrends.AGENTURohneNAMEN.de kostenfrei heruntergeladen werden.

eBusiness durch Crowdfunding ausbauen

Crowdfunding für den Mittelstand

Der mittelständische Industriebedarfsanbieter Kneissl reagiert auf den Digitalisierungsdruck und setzt gleichzeitig  auf Geld von der Crowd. So wird der Ausbau des eBusiness digital durch Crowdfunding finanziert.

Das Familienunternehmen vertreibt bereits seit 27 Jahren Werkzeuge und Verbindungselemente. Kunden sind Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen und anspruchsvolle Heimwerker. Jetzt sollen die Vertriebswege modernisiert und der Onlineshop umfassend erweitert werden.

Finanziert werden soll das Ganze ebenfalls höchst innovativ: Mit einer Crowdfunding‐Kampagne will man auch Kleinanleger gewinnen. Ziel der 90‐tägigen Kampagne ist es, eine Mindestsumme von 50.000 Euro aufzubringen. Anleger können ab 100 Euro in das Unternehmen der Kneissls investieren. So geht Crowdfunding für den Mittelstand!

Nicht nur Online-Strukturen verbessern

Kneissl möchte mit dem so eingeworbenen Geld aber nicht nur in Onlinestrukturen investieren, sondern auch seinen Artikelbestand und damit die Lieferfähigkeit erweitern. „Der große Lagerbestand ist notwendig, da Kunden aus Handwerk und Industrie darauf angewiesen sind, dass Bestellungen sofort lieferbar sind und die verschiedenen bestellten Produkte gleichzeitig eintreffen“, so Geschäftsführer Oliver Kneissl. Zurzeit liegt der Umsatz des Unternehmens bei 500.000 Euro. Ein Umsatz von 750.000 Euro über den Onlineshop und den traditionellen Vertrieb sind in diesem Jahr geplant.

Online und Offline besser verkoppeln

Der neue Webshop soll zudem die im Netz übliche Anonymität beenden und somit auch das B2B-Geschäft ankurbeln. Ein „Click‐to‐meet“‐Button ermöglicht dann eine persönliche Beratung.

„Unser Leitsatz ‚Wir sprechen kundisch‘ sollte sich auch in unserem Onlineshop wiederfinden. Kunden können über unseren Shop einen Termin mit dem passenden Außendienstmitarbeiter vereinbaren, der umfassend zum gewünschten Produktbereich berät – ein Service, den große Onlinemarktplätze nicht bieten können“, erklärt Oliver Kneissl.

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