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Aufräumen zum Jahreswechsel: Welche Dokumente können 2024 vernichtet werden?

Aufbewahrungsfristen für Dokumente

Was kann 2024 weg?

Viele von uns Selbstständigen nutzen die Zeit rund um den Jahreswechsel, um Ordnung in ihre geschäftlichen Unterlagen zu bringen. Da stellt sich die Frage: Was kann wirklich weg und was sollte noch aufbewahrt werden? Hier eine Übersicht, welche Belege, Dokumente und Rechnungen Sie weiter aufbewahren sollten,  und welche Sie Anfang 2023 vernichten dürfen.

Aufbewahrungsfristen für Geschäftsbücher, Inventarlisten, Bilanzen und geschäftliche Korrespondenz

Geschäftsbücher, Inventarlisten, Bilanzen und sonstige Buchführungsunterlagen müssen, unabhängig, ob diese digital oder in Papierform vorliegen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Empfangene oder abgesandte Geschäftskorrespondenz muss grundsätzlich für sechs Jahre  aufbewahrt werden.

Kalender oder Arbeits- und Fahrtenberichte sowie Angebote, die nicht zu einem Auftrag geführt haben oder Halbjahresbilanzen sind dagegen gar nicht aufbewahrungspflichtig. Manchmal empfiehlt es sich jedoch diese einige Zeit dennoch aufzubewahren, um ggf. intern etwas überprüfen, Vorlagen für neue Geschäfte zu haben und Kundennachfragen rascher beantworten zu können.

Verpflichtende Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz müssen seit 2015 mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie sollten wichtige Unterlagen aufbewahrt werden?

Aufzubewahrende Unterlagen müssen während der gesamten Aufbewahrungszeit lesbar bleiben. Das heißt: Originalunterlagen auf Thermokopierpapier (beispielsweise Tankrechnungen, Faxe), sollte man besser auf Normalpapier kopieren, um zu verhindern, dass sie mit der Zeit Unleserlich werden bzw. verblassen, Die Originale müssen dann zusammen mit der Kopie aufbewahrt werden.

Checkliste: Welche Unterlagen können Anfang 2024 vernichtet werden?

Nachstehende Unterlagen, die bis zum 31. Dezember 2013 erstellt wurden, können Sie jetzt vernichten:

  • Jahresabschlüsse
  • Buchungsbelege, also beispielsweise Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kassenzettel, Lieferscheine
  • Quittungen
  • Kontoauszüge
  • Jahresbilanzen
  • Inventare
  • Kassenberichte
  • Kredit- und Steuerunterlagen
  • Prozessakten

Dabei unbedingt beachten:

  • Für Jahresabschlüsse, Bilanzen, Lageberichte und Inventare ist auf das Kalenderjahr der Erstellung abzustellen. Wenn z. B. der Jahresabschluss für 2019 erst im Jahr 2021 erstellt wurde, dann muss er bis zum 31.12.2021 aufbewahrt werden.
  • Die Aufbewahrungsfrist für Verträge beginnt erst nach dem Ende der Vertragsdauer zu laufen.
  • Und: Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist gilt nur unter der Voraussetzung, dass alle Steuerbescheide bestandskräftig sind! Das ist der Fall, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch eingelegt haben, der Steuerbescheid nicht vorläufig ist und er nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

Folgende Unterlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 erstellt wurden, können Sie jetzt ebenfalls vernichten:

  • Geschäftsbriefe
  • interne Arbeitsberichte / Fahrtenberichte
  • Versicherungspolicen (nach Ablauf)
  • Finanzberichte
  • Betriebsprüfungsberichte
  • Angebote (die zu Aufträgen geführt haben)
  • Bankbürgschaften und Darlehensunterlagen (nach Ablauf)
  • Exportunterlagen (nach Ablauf)
  • Mahnbescheide (nach Ablauf)
  • Kalkulationsunterlagen
  • Unterlagen zu Erträgen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, wenn damit mehr als 500.000 Euro im Jahr erzielt wurden
  • Rechnungen / Verträge über Handwerkerleistungen, die der Gewährleistungspflicht unterliegen nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungspflicht.

Hinzu kommen die Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz. Hier kann in der Regel ab 1.1.2024 alles vernichtet werden, was zwei Jahre oder älter ist.

Außerdem gilt nach dem Umsatzsteuergesetz für Rechnungen über Bauleistungen bzw. für Rechnungen, die für Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Grundstück ausgestellt wurden, gilt eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Sofern solche Unterlagen aus dem Jahr 2021 oder früher stammen und nicht von der Gewährleistungspflicht betroffen sind, so können diese ebenfalls 2024 entsorgt werden.

Private Unterlagen

Private Rechnungen und Belege für die Einkommensteuererklärung  vmuss man grundsätzlich nicht langfristig archivieren. Dennoch sollte man solche Unterlagen nicht blindlings entsorgen. Belege müssen seit 2017 dem Finanzamt zwar nicht mehr automatisch vorgelegt werden, aber mit ihrer Entsorgung sollte man warten, bis der Steuerbescheid da ist, auf seine Ordnungsmäßigkeit überprüft wurde und Bestandskraft hat. Neben den steuerlichen Aspekten sollte man Belege auch aus zivilrechtlichen Gründen behalten, denn nur damit lassen sich im Streitfall Verjährungsfristen, Garantien oder Gewährleistungsrechte durchsetzen.

Gut vorbereitet ins Weihnachtsgeschäft – Checkliste

(Online-)Händler sollten auf Weihnachten vorbereitet sein – hierzu unsere Checkliste

Das Weihnachtsgeschäft 2019 startet spätestens mit dem „Black Friday“ Jahr am 29. November 2019. Sind Sie als Händler*in auf diese Zeit gut vorbereitet? Damit beginnt stressigste Zeit für Händler*innen, insbesondere im Online-Handel. Denni nzwischen kauft jeder fünfte  Deutsche Weihnachtsgeschenke bevorzugt online ein. Wer hier nicht nur bestehen, sondern vom Weihnachtsgeschäft profitieren will, muss vorbereitet sein.

Weihnachtsgeschäft vorbereiten

Hierzu einige Tipps im Rahmen einer Checkliste:

1. Inventur machen

Für eine rechtzeitige Inventur sind die ruhigen Wochen vor dem großen Jahresend-Run, ist vor allem das so genannte Sommerloch besonders geeignet. Sehen Sie Ihren Lagerbestand genau durch und zählen Sie Ihre Bestände. Dabei lassen Sie sich vorzugsweise von einen  digitalen Warenwirtschaftssystem unterstützen. Allerdings braucht es auch hier den Abgleich zwischen gebuchten Waren und tatsächlich vorhandenen, welche verkäuflich sind. Lagerschwund entsteht nicht zuletzt über Beschädigungen von Waren und / oder Verpackungen.

Identifizieren Sie Ihre Ladenhüter („poor dogs“) und Verkaufsschlager („cash cows“). Welche Waren waren im letzten Weihnachtsgeschäft besonders nachgefragt? Und welche Bestellungen liefen an der Nachfrage vorbei? Vielleicht haben Sie sich durch günstige Mengenrabatte zu Einkäufen verführen lassen, die ihr Lager unnötig belasten und sich auf diese Weise negativ auf Ihre Umsatzrendite auswirken.

Black Friday für Abverkäufe nutzen

Dadurch können Sie ableiten, welche Produkte bei Abverkaufsaktionen wie dem „Black Friday“ zum Sonderpreis angeboten werden. So schaffen Sie Platz im Lager für neue, möglichst trendige Ware und besondere Angebote für die Weihnachtszeit.

Parallel zur Wareninventur lohnt sich auch eine kritisch Rückschau in organisatorischer Hinsicht: Wie lief das letzte Weihnachtsgeschäft? Wo gab es Engpässe oder Versäumnisse? Wo besteht organisatorischer Verbesserungsbedarf? Was lief dagenen besonders gut? Was brachte die größte Rendite? Welche Marketingaktionen haben sich besonders gelohnt? Wo sollte man also nachlegen? Bzw. was sollte man im neuen Jahr wiederholen und was vermeiden?

2. Sortiment richtig planen

Vor einer Aufstockung des Lagers mit neuer Ware empfiehlt es sich jedoch, das Sortiment genau zu planen. Dazu sollten Sie die aktuellen Trends zu kennen. Denn diese geben Ihnen Hinweise, was  in diesem Jahr zu Weihnachten besonders gerne gekauft wird. Hinweise finden Sie in Fachzeitschriften, bei Händler-Vereinigungen aber auch in den den einschlägigen Magazinen und Illustrierten, welche Ihre Kunden lesen. Aber natürlich auch Online in Online-Magazinen, auf Websites und in den Sozialen Medien. Betrachten Sie auch hier vor allem die Medien, die Ihre Zielkundschaft am meisten nutzt. Dann beantworten Sie sich folgende Kernfragen: Welche aktuellen Trends gibt es? Ist Ihr Sortiment darauf eingestellt? Welche Artikel aus Ihrem Sortiment sind besonders gut für spezielle Weihnachtsangebote geeignet?

Denken Sie auch an die rechtzeitige Bestellung, Ihre Lagerkapazitäten und nicht zuletzt auch daran, genügend weihnachtliches Verpackungsmaterial und andere vorweihnachtliche Ausstattung für Ihr Geschäft verfügbar zu haben. Denn schließlich geht es darum, Ihre Angebote weihnachtlich zu präsentieren und zu online wie offline in entsprechendem „Kleid“ zu verkaufen.

Absatzkanäle geschickt kombinieren

Zum Thema Online bzw. eCommerce: Heute läuft (fast) nichts mehr nur offline. Auch stationäre Geschäfte sind gut beraten, wenn sie eine Online-Kanäle nutzen. Besonders im Trend der Zeit liegt die Multi-Channel-Strategie. Daraum denken Sie an die großen Online-Marktplätze. Für gewöhnliche erreichen Sie darüber mehr Kunden als mit Ihrem eigenen Webshop.  Darum sind die zentralen Fragen: Welche Ihrer Waren haben die größten Chancen bei Amazon, eBay und Co.? Wie präsentieren Sie Ihre Angebote dort? Wie steht es um die Konditionen und Zusatzkosten? Und welche weiteren Kanäle der Verkaufsförderung gibt es?

Damit kommen wir zum Punkt  Markteting / Werbung…

3. Marketing planen

Planen Sie Ihre Kampagnen rechtzeitig und gründlich. Besonders im Bereich Online-Marketing müssen für SEO / SEA Kernbegriffe festlegen, dabei auch an Kombinationen mit „Geschenk“ und „Gutschein“ denken. Auch sollten Sie rechtzeitig Ihren Content für das Social-Media-Marketing vorbereitet haben, z. B. Geschenkeratgeber, Adventskalender mit täglichen Überraschungen etc. Auch Mailings zur Aktivierung von typischen „Weihnachtskunden“ sind sinnvoll. Und damit es nicht nur im physischen Geschäft, sondern auch im Online-Shop weihnachtlich wird, sorgen Sie für entsprechende Gestaltung mit einem Weihnachts-Layout, Christbaumkugeln etc. Spezielle Shop-Funktionen einrichten wie „Liefertermine anzeigen“, „Geschenklieferung an abweichende Adresse“ oder „Geschenkverpackung“ sollten Sie Ihren Kunden im Online-Shop anbieten.

Marketing im Versand: Eine gute (weihnachtliche) Verpackung ist wichtig!

Eine individuelle Verpackung ist wichtig: Sie muss zu Ihrem Unternehmen, zur Ihrer Marke und zu Ihren Angeboten passen. Sie kommuniziert für Ihr Unternehmen Ihre Markenidentität. Während der ganzen Lieferkette macht das Paket auf sich aufmerksam. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Verpackung zu gestalten. Nur eines geht nicht: Verpackungen ohne Wiedererkennungswert zu nutzen!

Darf es vielleicht ein weihnachtlicher Karton sein, der noch bei der Auslieferung dem Nachbarn „Frohe Weihnachten“ wünscht? Welche individuelle Ideen haben Sie?

Aber bedenken Sie: Der personalisierte Druck von Verpackungsmaterialien benötigt Zeit, und kann von der Bestellung bis zur Auslieferung ganze acht Wochen dauern!  Auch passende Paketaufkleber müssen erst einmal gedruckt und an Sie geliefert werden. Eine Bestellung frühzeitig aufzugeben lohnt sich also auch hier. Und noch etwas: Zur Vermeidung hoher Portokosten und Verpackungsmüll:  Odern Sie die Kartons passend zu Artikelgröße und erwartbaren Bestellmengen. Oder haben Sie schon einmal über ein Mehrweg-Verpackungs-System nachgedacht?

Womit wir zum Thema Logistik kommen…

4. Logistik organisieren

Vertrieb, Logistik und das Retourenmanagement müssen im Weihnachtsgeschäft besonders belastungsfähig sein. Im Kundenservice sollten Sie rechtzeitig für zusätzliches Personal sorgen,  IT-Systeme müssen auf die zu erwartende Spitzen vorbereitet sein – hier helfen regelmäßige Belastungstests.

Die Auswahl richtigen Liefer-/Paketdienstes ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Online-Handel – nicht nur zu Weihnachten. Portokosten, Lieferzeiten sowie die Zuverlässigkeit des Paketdienstes sind entscheidende Kriterien bei der Wahl des geeigneten Zustellers.

Zu Weihnachten besonders wichtig, dass die Geschenke pünktlich ankommen. Bieten Sie Ihren Kunden darum auch unbedingt einen Expressversand für Last-Minute-Besteller, um die Lieferzeit zu verkürzen. Kein Kunde möchte schließlich an Heiligabend ohne Geschenk vor dem Baum stehen.

Jedes Jahr steigt das Paketvolumen. 2018 wurden zum Fest allein in Deutschland 330 Millionen Pakete versendet. Das ist eine große logistische Herausforderung, vor allem wenn man bedenkt, dass den Paketdiensten trotz zusätzlichem Personal geschätzt immer noch tausende Zusteller fehlen. Viele Paketdienste nehmen deshalb in der Saison um Weihnachten gar keine neuen Kunden mehr an. Es lohnt sich also, die richtigen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen.

Und nach Weihnachten?

Alle Jahre wieder … Damit Ihre Kunden auch im nächsten Jahr wiederkommen, sorgen sie für guten Kontakt: Holen Sie sich Kundenrezensionen ein, vergeben Sie Gutscheine und schreiben Sie Danke-Mails… und vergessen Sie nicht, Ihr Weihnachtsgeschäft 2019 im Jahr 2020 auszuwerten. Dabei helfen wir Ihnen als erfahrene Unternehmensberater gerne. Kontaktieren Sie uns einfach online oder telefonisch!

Urlaub gut vorbereiten – Checkliste

Vorbereitung einer geplanten Abwesenheit

Hurra – der Urlaub steht vor der Tür. Endlich einfach mal raus aus der Firma, abschalten von der Arbeit… !

Schön wär’s.  Leider sieht die Realität für viele Unternehmer*innen und Solo-Selbstständige ganz anders aus. Immer das Handy bzw. den Laptop dabei und 24/7 in Rufbereitschaft auch am schönsten Strand. Ein Urlaubsort ohne Internetzugang bzw. im „Funkloch“ – eine Katastrophe!

„Ich kann maximal 10 Tage am Stück im Jahr verreisen, muss aber auch dann immer gut erreichbar sein“, höre ich Unternehmer*innen oft sagen. Dabei brauchen gerade wir Selbstständigen echte Erholungspausen, um fit zu bleiben und unsere „Batterien“ regelmäßig wieder aufzuladen.

Die richtige Urlaubsvorbereitung macht’s möglich

Um Ihre Abwesenheit im Unternehmen optimal vorzubereiten, habe ich nachstehende Checklisten für Sie erstellt.

Am besten gehen Sie 2-4 Wochen vor Urlaubsantritt Punkt für Punkt durch. Dann können Sie mit gutem Gewissen und freiem Kopf den Urlaub genießen.

  • Machen Sie sich eine Liste aller der Aufgaben und Termine, die noch unbedingt vor Urlaubsantritt zu erledigen sind.
  • Klären Sie, wer Sie wann und wie genau vertreten soll.
  • Machen Sie eine Liste der Aufgaben und Termine, die während des Urlaubs von Ihrer Vertretung wahrzunehmen sind.
  • Geben Sie Ihrer Vertretung die evtl. erforderlichen Vollmachten.
  • Schränken Sie Ihre Erreichbarkeit während des Urlaubs auf dringende Fälle ein und klären Sie, wie und wann (Anrufzeit) Sie für wen bzw. welchen Fall überhaupt erreichbar sind.
  • Delegieren Sie: Wer soll Was Wann Wie erledigen!
  • Informieren Sie zuständige Personen sind über fällige Fristen (Abgabe, Zahlungen etc.) schriftlich.
  • Richten Sie eine automatische E-Mail-Abwesenheitsmeldung ist eingerichtet. Aus dieser geht der genaue Zeitraum der Abwesenheit hervor und an wen sich die Person in dringenden Fällen wenden kann. Tipp: Geben Sie den Zeitpunkt Ihrer Rückkehr um einen Tag später als tatsächlich an, um ungestört die wichtigsten Aufgaben nach Ihrer Rückkehr abarbeiten zu können.
  • Richten Sie eine Anrufweiterleitung an Ihre Vertretung oder – bei Solo-Selbstständigen einen Anrufbeantwortungsservice ein.
  • Besprechen Sie Anrufbeantworter/die Sprachbox bzgl. Urlaubsabwesenheit.
  • Informieren Sie wichtige Kunden und Geschäftspartner per Mail rechtzeitig über Ihre Abwesenheit.
  • Richten Sie Ihrem zwei Ablagekörbe für den Posteingang ein (einen mit der Aufschrift „Dringend“, einen mit „Nur zur Info“). Mitarbeiter/Kollegen sind entsprechend instruiert. Dann sehen Sie nach Ihrer Rückkehr auf einen Blick die dringendsten Anfragen.
  • Begleichen Sie alle fälligen Rechnungen vor dem Urlaub oder richten Sie Terminüberweisungen ein, um Mahnungen zu vermeiden

Weitere Tipps:

  • Schauen Sie nach, welche Ausweise/Dokumente für Ihren Urlaub notwendig sind und ob diese noch gültig sind
  • informieren Sie sich  über evtl. erforderliche Impfungen bzw. medizinische Vorsorgemaßnahmen bzw. die Auslandskrankenversicherung
  • Für Solo-Preneure: Sie können ein Urlaubspostfach einrichten. Die Post wird dann während IhrerAbwesenheit am Postamt gelagert.
  • Sie sollten auch daran denken evtl. Abos (z. B. Tageszeitung, Zeitschriften) bei längerer Abwesenheit abzubestellen oder Nachsendeauftrag eingerichtet
  • Wichtige Dinge, wie Codes, Wertsochen etc. sollten sicher deponiert sein
  • Geben Sie Ihre detaillierte Reiseroute und Adressen Mitarbeitern oder Angehörigen für Notfälle
  • Sie sollten vorab die wichtigsten Informationen (Notrufnummern, Zollbestimmungen, Handytarife, aktuelle Devisen, Sitten, Adresse und Telefonnummer der Botschaft etc.) vom Urlaubsland sammeln
  • Bei einer Reise mit dem PKW sollten sie rechtzeitig Vignette oder Mautkarte besorgen internationale Versicherung für das Auto (z. B. grüne Versicherungskarte), Auto war bei Inspektion, Warnwesten vorhanden, Ersatzschlüssel eingepackt, Schutzbrief von Automobilclub (falls vorhanden)
  • Sie sollten die wichtigsten Reisedokumente kopieren (sollten sie im Urlaub abhanden kommen)
  • Notieren Sie sich wichtige Telefonnummern (z. B. bei Verlust von EC-Karte)
  • Sorgen Sie dafür, dass Mülleimer geleert werden und Ihr Auto sicher geparkt ist, damit es während der Abwesenheit nicht abgeschleppt wird.

Notfallplanungen nicht vergessen

Der „Notfallkoffer“ in Unternehmen etwas, was man nicht nur vor dem Urlaub bereitgestellt haben sollte. Aber vielleicht ist gerade ein bevorstehender Urlaub die Gelegenheit, den „Notfallkoffer“ zu überprüfen und ggf. nachzurüsten. Wichtige Informationen dazu finden Sie unter https://orthwein-beratung.de/wissenswertes/notfallplanungen

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, sind Sie und Ihre Mitarbeiter für Ihre Abwesenheit optimal gerüstet. Dann heißt es:

Lohnenswerter Richtungswechsel

Was wir vom Berliner Startup Relayr lernen können

Vor kurzem ging es über die Nachrichten-Ticker: Das Berliner Startup Relayr geht für 300 Millionen Dollar an den milliardenschweren Versicherungskonzern Munich Re!

Dass dem Sensorik-Startup fünf Jahre nach seiner Gründung ein derart erfolgreicher Exit gelungen ist, hat es einem entscheidenen Richtungswechsel zu verdanken…

Angetreten war Relayr 2013 mit der Idee unser modernes Leben besser zu machen. Dafür hatte man per Crowdfinanzierung  über die Plattform Dragon Innovation eine Basisifinanzierung von rund 111.000 US-Dollar bekommen. Das zentrale Produkt „WunderBar“ sah wie ein Schokoladenriegel aus. Der war gefüllt mit Elektronik: WLAN-Modul, Geräuschdetektor, Feuchtigkeitsmesser und ein weitere Sensoren. Er sollte dazu dienen, das Smartphone mit Gegenständen des Alltags kabellos zu verbinden und Informationen zu übermitteln. Der Feuchtigkeitssensor etwa sollte die Wasserversorgung der Büropflanze messen. Push-Nachrichten würden den Nutzer dann erinnern, wann es Zeit wäre, die Pflanze zu gießen.

So gesehen bot das Startup vor allem technische Spielereien und war wohl eher ein Nischenprodukt für Software-Entwickler und besonders Technik affine Zeitgenossen.

Von der Nische zur Industrie 4.0

In der Nische wäre Relayr sicher geblieben. Oder das junge Unternehmen wäre genauso vom Markt verschwunden wie viele andere Tech-Startups. Dann zog aber mit Josef Brunner 2015 ein neuer Geist in die Geschäftsführung ein und ein Richtungswechsel wurde entschieden.

Inzwischen stattet das Unternehmen Maschinen von industriellen Großkunden mit Sensoren aus.  So betreut Relayr zum Beispiel die Kaffeemaschinen der Firma La Marzocco, die in gastronomischen Betrieben stehen. Hier messen Sensoren Temperatur und Geräusche, um festzustellen, wann einzelne Bauteile ausgetauscht werden müssen – und das, bevor sie kaputtgehen. Mit dieser frühzeitigen Wartung können Unternehmen viel Geld sparen.

Relayr profitiert zudem davon, dass viele Unternehmen schlecht auf die Digitalisierung vorbereitet sind und Hilfe benötigen – und die kann Relayr bieten. Dabei geht es nur noch teilweise um Sensoren. Im Rahmen von IIoT (=Industrial Internet of Things) sind um vielfältige As a service“-Modelle möglich.

Mit sogenannten Retrofitkits vernetzt Relayr beispielsweise industrielle Anlagen, und macht so aus klassischen Maschinenbauverkäufern begehrte Serviceanbieter. Beispiel: Druckmaschinenhersteller, die keine Maschinen mehr an Druckereien verkauft, sondern als Equipment-as-a-Service (EaaS) anbietet bzw. Druckerzeugnisse direkt an Endkunden liefert. Das kann eine enorme Einsparung an Ressourcen bringen. Und dank der Sensortechnik ergeben sich weitere smarte Möglichkeiten: Eine Druckmaschine könnte beispielsweise selbstständig Farbe und Papier bestellen, wenn Sensoren feststellen, dass diese zur Neige gehen…

Das Beispiel von Relayr zeigt, dass es lohnenswert sein kann, für die guten eigenen Angebote neue Ziele und Zielgruppen zu finden. Leider fällt es gerade Gründern nicht leicht, sich von ihrer ursprünglichen Idee zu entfernen. So bleibt manche gute Chance ungenutzt.

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