Kleines Crowdfunding-ABC

Allgemeines zu Crowdfunding:

Crowdfunding ist der Oberbegriff für verschiedene webgestützte Finanzierungsformen. Menschen finanzieren mit vielen Einzelbeträgen ein bestimmtes Projekt.

Man unterscheidet im wesentlichen folgende vier verschiedene Unterformen:

  1. Donation-based Crowdfunding: Hier spenden Menschen Geld für ein meist soziales oder karitatives Projekt, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.
  2. Reward-based Crowdfunding: Hier erhalten die Geldgeber für ihr Engagement eine materielle Gegenleistung, z. B. das Produkt, das durch ihr finanzielles Engagement umgesetzt werden konnte.
  3. Beim Crowdlending handelt es sich um über das Internet vermittelte Kredite von Privatpersonen an andere Privatpersonen oder Unternehmen (auch Peer-to-Peer-Kredite genannt).
  4. Beim equity-based Crowdfunding alias Crowdinvesting stellen Kleininvestoren Risikokapital zur Verfügung. Dies kann in unterschiedlichen Formen geschehen. Im D-A-CH-Raum haben sich neben stillen Beteiligungen vor allem die Form des partiarischen Nachrangdarlehens und Genussrechte durchgesetzt. Im anglo-amerikanischen Raum dagegen sind auch Aktien (shares) üblich.
    > Und hier gibt es ein Pdf  mit einer Crowdfunding-Übersicht

ACT/360 (= Eurozinsmethode oder französische Zinsmethode)
Die Eurozinsmethode oder französische Zinsmethode sieht vor, dass die Zinstage kalendergenau bestimmt werden und zur Ermittlung des Anteils am nominalen Jahreszinssatz durch 360 geteilt wird. Das Zinsjahr hat also 365 oder 366 Tage. Das Basisjahr wird unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Tage mit 360 Tagen angesetzt (30 Tage pro Monat).

Aktien
Aktien sind eine uralte Form der Kollektivfinanzierung. Einer der ältesten Anteilscheine, der nach heutigem Verständnis als Aktie gelten kann, ist eine Urkunde aus dem Jahre 1288, die 1/8 Anteil an der schwedischen Kupfermine in Falun verbrieft. Die betreffende Aktiengesellschaft besteht übrigens heute noch; seit 1998 sie unter dem Namen „Stora Enso“.

Basisverzinsung
Bei vielen Crowdinvesting-Vertägen erhalten Anleger eine Basisverzinsung  – unabhängig von der Entwicklung des Startups und eventuell erwirtschafteten Gewinnen ist. Die Basisverzinsung wird meist endfällig gezahlt, d. h. Investoren erhalten sie, wenn ihr Investment endet, gemeinsam mit dem ursprünglichen Darlehensbetrag.

Bonuszins
Bonuszinsen werden im Rahmen von Crowdinvestings oft angeboten. Z. B. bei Exit-Ereignissen von crowdfinanzierten Startups. Wenn ein solches Startup von einem anderen Unternehmen aufgekauft wird, tritt das Exit-Ereignis ein. Damit enden die Investmentverträge zwischen dem Startup und seinen Crowdinvestoren. Crowdinvestoren könne durch einen vereinbarten Bonuszins nach Exit-Ereignis von der positiven Entwicklung des Startups profitieren. Der individuelle Bonuszins eines Investors berechnet sich, indem man seine Investmentquote mit dem Exit-Erlös multipliziert. Zusätzlich erhält er seinen Investmentbetrag zurück und bekommt die ertragsunabhängige Basisverzinsung ausgezahlt.

Crowd
Die Masse (engl. crowd) der Internetuser bildet die Basis für Crowdfunding. Wer erfolgreich Crowdfunding machen will, kann sich jedoch nicht ausschließlich auf die Plattformen, deren Werbemaßnahmen und Besucherzahlen verlassen. Hier sind neben der Eigeninitiative im Netz viele Kontakte zu internetaffinen Unterstützern gefragt, die das Anliegen weiterverbreiten. Nicht zu unterschätzen ist allerdings auch die Macht der Crowd im Internet. Ein frustrierter Kunde in der Offline-Welt teilt seinen Missmut vielleicht einigen Freunden und Bekannten, von denen es ihrerseits nur wenige weitersagen. Eine entsprechende Äußerung in den sozialen Medien hat dagegen eine ganz andere Wirkung und kann im Extremfall zu einer nachhaltigen Schädigung der Online-Reputation führen. Umso wichtiger ist die gute Kommunikation mit der Crowd – auch nach gelungenem Funding.

Darlehen
Obschon im allgemeinen Sprachgebrauch synomym verwendet, bestehen zwischen Darlehen und Kredit rechtliche Unterschiede. Darlehen werden im BGB unter §§ 488 bis § 490 geregelt. Im Rahmen eines Darlehens werden üblicher Weise Geld oder seltener Sachen auf Zeit überlassen. Ein Kredit dagegen kann auch eine „Stundung“ fälliger Geldsummen sein, so spricht man zum Beispiel von Lieferantenkrediten, wenn für die Bezahlung gelieferter Waren ein Zahlungsziel von beispielsweise 90 oder 180 Tagen vereinbart ist. Da im Crowdfunding immer Gelder fließen, haben wir es beim Crowdlending mit Darlehen und nicht mit Krediten in zu tun. Es kommt – meist über das Internet – zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ein Vertrag zustande, der ein schuldrechtliches Verhältnis begründet. Die Rückzahlung eines Darlehens (nebst vereinbarter Zinsen und ggf. Verzugszinsen) kann auf Basis des Darlehensvertrages Vertrages ggf. auch gerichtlich eingeklagt werden. In einem Insolvenzverfahren des Darlehensnehmers sollte der Darlehensgeber seine Forderung auf jeden Fall anmelden.

EBIT
Der EBIT (Englisch für earnings before interest and taxes) bezeichnet den Gewinn vor Zinsen und Steuern, der auch als operatives Ergebnis bezeichnet wird. Er wird im Rahmen von Crowdinvesting teilweise zur Berechnung herangezogen.

Endfälligkeit
Endfälligkeit bedeutet, dass der jeweilige Darlehensbetrag bzw. anfallende Zinsen nicht nach und nach in mehreren Tranchen, sondern einmal zum Ende der Laufzeit des Darlehens ausgezahlt werden.

Equity
Equity ist Englisch für Eigenkapital. Der Begriff taucht in Zusammenhang mit equity-based Crowdfunding (bzw. Crowdinvesting) auf. Hier stärken Investoren mit ihrem Kapital das Eigenkapital des Unternehmens und können finanziell von seiner Entwicklung profitieren.

Exit
Als Exit bezeichnet man es, wenn ein Startup von einem anderen Unternehmen aufgekauft wird und das Gründerteam die Mehrheit seiner Anteile abgibt. Dies hat das Ende der Verträge zwischen dem Startup und seinen Crowd-Investoren zur Folge, die von der zumeist positiven Entwicklung nach Exit-Ereignis profitieren.

Fundinglimit
Das Fundinglimit ist das Kapital, das ein Startup mit seiner Crowdinvesting-Kampagne maximal einsammeln kann. Es wird individuell in Abhängigkeit vom Finanzbedarf des Startups festgelegt und kann aufgrund der Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes maximal 2,5 Millionen Euro betragen. Ist das Fundinglimit einmal festgelegt und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) freigegeben, kann es nachträglich nicht mehr erhöht werden.

Fundingschwelle
Die Fundingschwelle ist der Betrag, der bei einer Crowdinvesting-Kampagne insgesamt mindestens investiert werden muss, damit das Funding als erfolgreich finanziert gilt. Die Fundingschwelle wird individuell in Absprache mit dem Crowdfunder festgelegt. Nach Erreichen der Fundingschwelle kann bis zum Fundinglimit weiter investiert werden. Das Unternehmen hat nach Überschreiten des Fundinglimits jederzeit die Möglichkeit, seine Crowdfunding-Kampagne zu beenden, auch wenn das Fundinglimit noch nicht erreicht wurde.

Fundingziel
Das Fundingziel ist das Kapital, das ein Startup mit seiner Crowdfunding-Kampagne maximal einsammeln will.

Genusss-Scheine
Hierbei handelt es sich es um die verbriefte Form von sogenannten „Genussrechten“. Sie gelten als Mezzanine-Kapital. Genussrechte sind eine Beteiligungsform, die ausschließlich in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt. Genussrechte bieten dem Inhaber z. B. eine gewinnabhängige Vergütung seines Kapitaleinsatzes und eine Beteiligung am Liquidationserlös. Verwaltungsrechte, insbesondere Stimmrechte, sind jedoch nicht eingeschlossen. Der Genussrechteinhaber kann sowohl am laufenden Verlust des emittierenden Unternehmens als auch an einem etwaigen Liquidationsverlust beteiligt werden. Genaue Regelungen haben im Einzelfall zu erfolgen

Investmentquote (Beteiligungsquote)
Die Investmentquote gibt an, welchen virtuellen Anteil am Unternehmen ein Crowd-Anleger durch sein Investment hält. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis (Quotient) aus der individuell investierten Summe und der Unternehmensbewertung nach der abgeschlossenen Crowdfunding-Kampagne (Post-Money-Unternehmensbewertung).

Kleinanlegerschutzgesetz
Das Kleinanlegerschutzgesetz dient dem Schutz von Privatpersonen bei Geldanlagen auf dem Grauen Kapitalmarkt, d. h. dem legalen, aber nicht staatlich regulierten Teil des Kapitalmarkts, zu dem auch das Crowdfunding gehört. Es regelt etwa die Aufsichtsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), aber auch viele andere Regularien beim Crowdfunding. So ist darin z. B. festgeschrieben, dass Crowdfundings nur bis zu einer maximalen Fundingsumme von 2,5 Mio. Euro nicht prospektpflichtig sind. Auch, dass Crowdinvestoren ohne Selbstauskunft oder Vermögensauskunft nicht mehr als 1.000 Euro pro Funding investieren dürfen, ist darin geregelt.

Konzept
Grundvoraussetzung für gelungenes Funding ist immer ein (die Crowd) überzeugendes Konzept. Es muss realisierbar und bei unternehmerischen Vorhaben unbedingt wirtschaftlich belastbar sein.

Mezzanine-Kapital / Mezzanine Finanzierung
Mischformen aus Eigen-und Fremdkapital werden als „Mezzanine“ bezeichnet. Mezzanine-Kapital kann zum Beispiel, wie im Crowdinvesting häufig zu finden, in Form von Genussscheinen oder stillen Beteiligungen gegeben werden. Dann besitzt es Eigenkapitalcharakter. Mezzanine-Kapital, das in Form von nachrangigen, partiarischen Darlehen oder Gesellschafterdarlehen gewährt wird, besitzt hingegen Fremdkapitalcharakter und ist in der Regel bilanziell als Verbindlichkeit zu erfassen. Klassische Fremdkapitalgeber wie Banken rechnen dieses Kapital i. d. R. aber dem wirtschaftlichen Eigenkapital zu, da es die verfügbaren Sicherheiten nicht schmälert. Dies hat zur Folge, dass sich nach Einbringung von Mezzanine-Kapital das Rating des Unternehmens verbessern und die bankinterne Kreditlinie erhöht werden kann oder eine günstige weitere Finanzierung durch die Bank möglich wird.

Mikrokredite
Mikrokredite sind Darlehen über maximal 25 TEUR.

Nachrangigkeit
Eine nachrangige Forderung tritt im Fall einer Insolvenz oder Liquidation eines Unternehmens hinter den Forderungen anderer Gläubiger mit höherem Rang zurück. Für Crowdinvestoren, die über ein Nachrangdarlehen investiert sind, bedeutet das, dass ihre Darlehensbeträge, Zinsen etc. erst gezahlt werden können, wenn andere Gläubiger ihr Geld erhalten haben.

partiarisches Nachrangdarlehen
Das partiarische Nachrangdarlehen ist die Form der Beteiligungsfinanzierung, die im Crowddinvesting im D-A-CH-Raum häufig zum Einsatz kommt. Als Entgelt für die Überlassung des Darlehens wird ein Anteil am Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens, für dessen Finanzierung das Darlehen gewährt wurde, vereinbart (partiarisch = gewinnabhängig). Neben der Gewinnbeteiligung kann – wie bei Seedmatch – eine Verzinsung vereinbart werden. “Nachrang” meint, dass die Darlehensforderung im Fall einer Liquidation oder Insolvenz im Rang hinter andere Forderungen gegen das Unternehmen zurücktritt.

Perks
Die Gegenleistungen / Give-Aways / Rewards  beim reward-based Crowdfunding werden allgemein „perks“ genannt.

Proof-of-Concept
Der Proof of Concept ist ein Meilenstein, der die prinzipielle Machbarkeit eines Projekts belegt. Z. B. wird ein Prototyp des zu finanzierenden Produkts entwickelt. Dabei zeigt sich, ob eine Idee auch technisch realisierbar ist.

Proof-of-Market
Über reward-based Crowdfunding sammelt man Geld, das häufig gekoppelt ist an eine (Vor-)bestellung des Produkt. Auch weitere Marktresonanzen auf das Angebot lassen sich über eine Crowdfunding-Kampagne gut ermitteln.  Ziel ist, eine gute Basis für Entscheidungen zu haben, Anforderungen zu überprüfen und Erfahrungswerte in Bezug auf die Akzeptanz bei Kunden und Partnern zu sammeln.

Rendite
Die Rendite ist der Ertrag, den angelegtes Kapital in einem bestimmten Zeitraum erbringt. Sie wird immer in Prozent angegeben und bezieht sich auf das eingesetzte Kapital. Beim Seed Investment besteht die Rendite aus der ertragsunabhängigen Basisverzinsung, ggf. dem gewinnabhängigen Bonuszins sowie dem Bonuszins nach Exit bzw. Kündigung. Beim Venture Debt gehen die halbjährlichen festen Bonuszinsen sowie ggf. der Venture Kicker in die Rendite ein.

Return on Investment (ROI)
Der Return on Investment ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den Gewinn im Verhältnis zum eingesetzten Kapital setzt. Sie gibt an, ob und wann sich eine Investition amortisiert hat.

Spenden
Echte Spenden gegen Spendenbescheinigung können nur von Organisationen oder Unternehmen ausgestellt werden, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind.

Steuern
Crowdfunding-Einnahmen unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht.

Stille Beteiligung
Der „stille“ Teilhaber oder Gesellschafter kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, die sich über eine Geldeinlage beteiligt. Wie der Name schon sagt, tritt der stille Beteiligte im Gegensatz zu anderen Beteiligten nicht nach außen in Erscheinung und seine Beteiligung wird in der Regel nicht im Handelsregister veröffentlicht, was u. a. Kosten spart. Anders als offene Beteiligte, sind typisch stille Gesellschafter keine Mitunternehmer, aber doch jederzeit berechtigt, die Geschäftsbücher einzusehen. Sie haften nicht für Verbindlichkeiten des Unternehmens und im Falle einer Insolvenz nehmen sie die Rechtsstellung eines Gläubigers ein. Gleichzeitig ergibt sich aus der stillen Beteiligung eine prozentuale Beteiligung am Gewinn und aus einem etwaigen Verkaufserlös des Unternehmens. Die stillen Teilhaber müssen diese Gewinne als Kapitalerträge zu versteuern.

Verwässerung
Wenn ein junges Unternehmen (Kapitalgesellschaft) durch eine weitere Crowdfunding-Kampagne, einen privaten oder institutionellen Investor neues (Stamm-)Kapital bekommt, tritt in den meisten Fällen eine sogenannte Verwässerung der Investmentquote der vorherigen Investoren ein. Das heißt, die Investmentquote wird um das Kapital, welches das Unternehmen jetzt „mehr“ wert ist, bereinigt.

 

 

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