Schlagwort-Archiv Social Entrepreneurship

Social Startups im Aufwind

Vom Stiefkind der Gründerlandschaft zum Thema der Politik

Inzwischen nehmen Startups aus dem Bereich Social Entrepreneurship fast 40 Prozent der Gründerlandschaft ein. Aber sie verdienen weder das meiste Geldsammeln, noch sammeln sie das meiste Wagniskapital ein oder warten mit besonders populären Frontleuten auf.  Dabei könnte ihre  Tätigkeit von großer gesellschaftlicher Relevanz sein, wie eine aktuelle Studie nahe legt.

Social Entrepreneurs sind eine treibende Kraft für unsere Gesellschaft….

… Sie sind systemverändernde Unternehmer(innen). Ihre Persönlichkeit, und damit auch ihr Engagement, ist geprägt von ihrem Bekenntnis zum Gemeinwohl, meint Ashoka-Gründer Bill Drayton

Einige Beispiele belegen das:

  • Irrsinnig Menschlich bietet eine wirksame Prävention psychischer Erkrankungen bei Schülern durch Aufklärung und Kontakt mit Betroffenen.
  • Apeiros hilft, Schulverweigerer früh zu erkennen und sofort geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  • Serlo Education hat die „Wikipedia des Lernens“ entwickelt und ermöglicht einen erfolgreicheren Bildungsweg, weil Schüler sich ihr Wissen selbstständig und im eigenen Tempo aneignen können.

Politiker der Grünen fordern staatliche Unterstützung für Sozial Entrepreneurship

Die Politiker der Grünen wollen nun, dass Social Startups stärker staatlich gefördert werden. Zwar steht diese Förderung schon im aktuellen Koalitionspapier von Union und SPD. Aber an der Umsetzung fehlt es. So belegt Deutschland im Ranking „The best countries to be a Social Entrepreneur“ nur Platz 34 von 45 Ländern.

Schwierig ist für die Sozialen der Zugang  zu öffentlichen Fördermitteln. Aber auch Finanzierungen sind oft schwierig. Diese Unternehmen arbeiten ja nicht nach dem Prinzip der Gewinnerzielung bzw. Gewinnmaximierung, sondern für systemischen Wandel. Dieser zahlt sich langfristig aus, z. B. durch verminderte Gesundheitskosten oder die Einsparung anderer Sozialkosten.

Trotzdem werden Sozialunternehmen bislang von vielen Förderprogrammen ausgeschlossen. Ein Beispiel ist die Beratungsförderung durch die BAFA. Zaghafte Vorstöße zur Förderung gibt es allerdings. Wie ich in meinem Beitrag über das IBB-Programm MikroCrowd berichte.

Die Forerungen der Grünen gehen nun in Richtung verstärkter staatliche Unterstüzung für Social Entrepreneurs. Darunter fallen zinslose Mikrodarlehen ebenso wie eine „Stiftung für digital-soziale Innovationen mit einem angemessenen Budget“. Weitere Forderungen sind ->hier nachzulesen.

Ob und inwieweit sich diese politischen Forderungen aber umsetzen lassen, bleibt fraglich.

Aktuelle Programme für Social Entrepreneurs

Ohne auf den ganz großen Wurf von Seiten der Regierung zu warten, haben sich bereits erste Förderprogramme für Social Entrepreneurs etabliert. Neben der oben erwähnten Investitionsbank Berlin, die beispielsweise ihren GründungBONUS mit einem Volumen von bis max. 50.000 Euro den neuen Sozialunternehmen zur Verfügung stellt, gibt es bereits konkrete Förderung, u. a. seitens SocialImpact, Ashoka oder auch der Generali-Stifung mit dem Programm „The Human Safety Net“. 

Daneben sind Crowdfunding bzw. Crowddonating-Kampagnen auch immer ein gutes Mittel, um auf sich und das eigene soziale Vorhaben aufmerksam zu machen, Unterstützer zu gewinnen und Gelder einzuwerben.

Gerne unterstützen wir Social Entrepreneurs auf ihrem Weg durch gezielte Beratung und Seminare.

„MikroCrowd“ – ein Angebot der Investitionsbank Berlin für Gründungen und KMU

MikroCrowd – Kombination von Mikrokredit und Crowdfunding

Ein besonderes Angebot für Gründer*innen und Unternehmer*innen in Berlin

Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet seit geraumer Zeit das Finanzierungsinstrument „Mikrokredit aus dem KMU-Fonds“  an. Dabei werden Darlehen bis 25 TEUR bereitgestellt. Die Laufzeiten betragen in der Regel sechs Jahre. Ein Jahr ist tilgungsfrei. Anschließend erfolgt die Tilgung quartalsweise. Bearbeitungsgebühren und Bereitstellungszinsen entfallen. Die Zinsen bewegen sich um 5 Prozent. Die aktuellen Konditionen sind ->hier abrufbar.

Die IBB hat erkannt, dass eine Crowdfunding-Kampagne Aussagekraft über den Markterfolg eines Angebots oder Produkts hat. So ist man im vorigen Jahr eine Kooperation mit der Crowdfunding-Plattform Startnext eingegangen.  Wer sein Fundingziel erreicht, erhält leichteren Zugang zu weiterer Finanzierung. In diesem Fall zum Mikrodarlehen der IBB – MikroCrowd nennt sich das neue Angebot.

Warum Startnext?

Erfahrungen der Vergangenheit lassen erkennen, dass gelungene Crowdfundings durchaus immer den Weg für weitere Finanzierungsmöglichkeiten öffnen.

Die Verbindung zwischen Startnext und IBB liegt nicht nur am Standort Berlin. Startnext ist inzwischen die größte deutsche Crowdfunding-Plattform mit der längsten Erfahrung für Gründer, Erfinder, Kreative und soziale Unternehmen. Und genau diesen Zielgruppen öffnet sich die IBB auch zunehmend.

Außerdem funktioniert Crowdfunding auf Startnext noch immer nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip“: Der Starter bekommt das Geld nur ausgezahlt, wenn das Fundingziel erreicht wird – wenn nicht, geht das Geld an die Unterstützer zurück. Von dieser Ursprungsform sind andere Crowdfunding-Anbieter wie z. B. indiegogo.com inzwischen abgewichen. Gegen Aufpreis kann man hier ein sogenannte „Flexifunding“ vereinbaren und bekommt dann auf jeden Fall das eingesammelte Geld, auch wenn die notwendige Zielsumme gar nicht erreicht wird.

Weiterer Vorteil: Startnext zweigt nicht einfach einen Prozentsatz X für sich vom eingesammelten Geld ab. Dieser beträgt bei den meisten Plattformen 10 Prozent. Startnext finanziert sich stattdessen über eine freiwillige Provision: Jeder Teilnehmer bestimmt selbst, ob bzw. mit welchem Betrag er Startnext unterstützt.

IBB und Social Entrepreneurs

Social Entrepreneurship liegt im Trend – gerade in Berlin. Und die Kooperation der IBB mit Startext ist zweifellos ein Meilenstein in der öffentlichen Förderung dieser Unternehmen. Denn viele diese neuen Sozialunternehmen wählen Crowdfunding als einen Weg der Finanzierung.

Bei Startnext haben bereits einige Social Entrepreneurs erfolgreich Fundings durchgeführt. Z. B.  „Original Unverpackt“,  Berlins erster Supermarkt ohne Verpackungen oder „Tandemploy“, ein Angebot für Jobsharing.

Als erste deutsche Förderbank unterstützt die IBB seit Oktober 2018 auch soziale Berliner Unternehmen. Schließlich leisten diese innovative Beiträge zur Gesellschaft, Gesundheit, Bildung, Umwelt oder Nachhaltigkeit. Einschränkungen bestehen allerdings für gemeinnützigen Unternehmen, die für Ihre Leistungserbringung wesentlich auf staatliche Zuschüsse oder Zahlungen von Sozialversicherungsträgern ausgerichtet sind.  Weitere Informationen….

Auch das Programm GründungsBONUS steht inzwischen Social Entrepreneurs zur Verfügung. Hier werden bis zu 50% der Kosten für den Aufbau einer Existenz bezuschusst. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 50.000 €. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Vorteile von Crowdfunding

Beim Crowdfunding lassen sich Finanzierung, Promotion und Vertrieb verknüpfen. Vorhaben oder Produkte können schnell bekannt gemacht werden. Die Resonanz des Marktes lässt sich so testen. Erste Kunden und Unterstützer lassen sich  gewinnen und binden. Crowdfunder können wertvolles Feedback bekommen und auch letztlich wichtiges (Start-)Kapital einsammeln.

Für Kunden bietet Crowdfunding gute Möglichkeiten, sich direkt mit Unternehmen zu vernetzen und dazu beitragen können, dass neue Ideen Wirklichkeit werden.

Crowdfunding-Seminare von Ilona Orthwein Unternehmensberatung

Pro und Contra gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Was sind die Vor- und Nachteile einer gUG (haftungsbeschränkt)?

In den letzten Wochen und Monaten hatten wir in unserer Beratungspraxis häufig Gründer*innen, die eine gemeinnützige UG / gUG (haftungsbeschränkt) gründen wollten bzw. schon gegründet hatten. Im weiteren Geschäftsverlauf zeigten sich dann neben diversen Vorteilen auch einigen erhebliche Nachteile. Gründer*innen sollten diese unbedingt kennen. Nur so können sie sich für die beste Rechtsform entscheiden.

Die richtige Rechtsform finden

Grundsätzliches zur UG (haftungsbeschränkt) bzw. zur gemeinnützigen UG (haftungsbeschränkt)

Diese Rechtsform attraktiv für Gründer*innen mit wenig Stammkapital, die eine Kapitalgesellschaft gründen und  nicht auf die Haftungsbeschränkung verzichten wollen. Bereits ab einem Euro Stammkapital kann man eine UG gründen.

Wir raten aber grundsätzlich ab, eine UG – ganz gleich, ob gemeinnützig oder nicht – von Anfang an mit zu wenig Kapital auszustatten. Ist das Stammkapital zu niedrig, droht der UG rasch die Insolvenz. In diesem Zusammenhang muss auf die Pflicht hingewiesen werden, rechtzeitig den Insolvenzantrag zu stellen. Geschieht das nicht, droht eine Geldstrafe und im Extremfall sogar Freiheitsstrafe.

Charakteristisch für die Rechtsform gUG oder der gGmbH ist der gemeinnützige Geschäftszweck. Eine „normale“ UG oder GmbH dagegen verfolgt in erster Linie ökonomische Interessen verfolgt. Dennoch sind auch die gemeinnützigen Rechtsformen an dem GmbH-Gesetz unterworfen.

Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss die Satzung entsprechend gestaltet sein. Das bedeutet, dass der Zweck der Organisation gemeinnützig, mildtätig und/oder kirchlich sein muss. Über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit entscheidet das zuständige Finanzamt (für Körperschaften).

Außerdem wichtig zu wissen:

Sacheinlagen sind nicht zulässig. Die sog. Sachgründung, d. h. werthaltige Maschinen und Geräte als Stammkapital einzubringen, ist hier nicht möglich.

In der Satzung muss sogleich festgelegt werden, wer im Fall der Auflösung der gemeinnützigen UG (haftungsbeschränkt) bzw. gGmbH die erwirtschafteten Überschüsse erhält. Dies darf nur eine ebenfalls gemeinnützige Organisation sein. Möglich sind ein gemeinnütziger Vereine, eine Stiftung oder eine andere gUGs / gGmbH. Alternativ kann man auch nur einen gemeinnützigen Zweck zu bestimmen, der dann in Frage kommt.

Eine Gründung mittels Musterprotokoll statt Satzung, was Aufwand und Kosten spart, ist bei der gUG / gGmbH nicht möglich. Denn das  Musterprotokoll kann nicht an die Erfordernisse der Gemeinnützigkeit angepasst werden.

Den gemeinnützigen Zweck in der Satzung richtig zu verankern, ist auch keine leichte Aufgabe. Er muss dem Gemeinnützigkeitsrechts unter Anwendung der §§ 51 ff. AO entsprechen. Lehnt das Finanzamt die Satzung ab, muss diese korrigiert und erneut eingereicht werden. Wir raten daher, sich von kompetenten Beratern oder Anwälten – z. B. aus unserem Netzwerk – helfen zu lassen. Das spart Zeit und Kosten.

Die Vorteile der gUG (haftungsbeschränkt)

Überschaubarer Kapitalaufwand und keine Mitstreiter nötig

Neben dem überschaubaren Kapitalaufwand stellt die Anzahl der Gründungsmitglieder einen entscheidenden Unterschied zum gemeinnützigen e.V. dar. Ein Verein setzt sieben Mindestmitglieder zum Zeitpunkt der Gründung voraus und muss immer mindestens drei Mitglieder haben. Eine UG dagegen kann von einem einzigen Gesellschafter gegründet und geführt werden.

Steuervorteile

Die Rechtsform der gUG (haftungsbeschränkt) oder gGmbH bietet vor allem steuerlichen Vorteile. Gewerbe- und Körperschaftsteuer entfallen. Auch bei der Umsatzsteuer gibt es Vorteile. Für Umsätze aus dem ideellen Bereich fällt keine Umsatzsteuer an. Umsätze im Bereich des wirtschaftsorientierten Zweckbetriebs unterliegen oftmals einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.

Haftungsbeschränkung

Das GmbH-Gesetz begrenzt die Haftung der Gesellschafter generell auf das Stammkapital. Das gilt auch für die gUG und die gGmbH.

Leichte Gründung – aber teurer als bei einem gemeinnützigen Verein

Die Gründung einer UG ist ähnlich unkompliziert wie die eines Vereins. Der größte Unterschied besteht darin, dass der Gesellschaftsvertrag dem Formerfordernis der notariellen Beurkundung unterliegt. Entsprechende Eintragungen im Handelsregister sind nötig. Erst mit dieser Eintragung entsteht die UG rechtswirksam. Auch alle Änderungen, z. B. Gesellschafterwechsel, müssen entsprechend im Register eingetragen werden. Hier fallen Kosten an. Die Kosten für die Gründung einer gUG betragen nach meinen Informationen rund 1.000 Euro. Demgegenüber entstehen bei der Gründung eines e.V. Kosten von rund 100 Euro.

Finanzierung

Auch eine gUG ist wirtschaftlich ausgerichtet.  Über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten muss sie sich finanzieren. Wenn diese dem Gemeinwohl dienen, umso besser. Eine gemeinnützige UG kann sich aber auch über Spenden (co-)finanzieren. Schließlich kann sie aufgrund der Gemeinnützigkeit Spendenbescheinigungen ausstellen. Allerdings muss man wissen, dass Spender gegenüber dem Konstrukt „gUG (haftungsbeschränkt)“ oft gewisse Vorbehalte haben.

Damit kommen wir allmählich zu den Nachteilen….

Nachteile der gUG (haftungsbeschränkt)

Finanzierung

Anders als beim gemeinnützigen e. V. scheidet eine Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge rein faktisch aus.  Die „Mitglieder“ einer gUG (oder gGmbH) sind ihre Gesellschafter. Eine jeweilige Erhöhung der Einlagen oder eine Erweiterung der Gesellschafter um neue, müsste jeweils im Handelsregister eingetragen werden und würde immensen Aufwand und Kosten erfordern.

Auch die Finanzierung durch Darlehen ist schwierig. Fremdkapitalgeber nehmen von dem Konstrukt einer UG (haftungsbeschränkt) rasch Abstand und auch Gesellschafterdarlehen sind schwierig darzustellen, insbesondere im Rahmen der Gemeinnützigkeit.

Erschwerter Zugang zu Fördermitteln

Nicht unerwähnt möchte ich den Umstand, dass gemeinnützige Gesellschaften oder Vereinen viele öffentliche Fördermöglichkeiten nicht zu Gute kommen. Es gibt zwar immer wieder neue EU-Programme, die von diesen Organisationen genutzt werden können, aber oftmals ist die Beantragung kompliziert und langwierig. Daneben gibt es die Möglichkeit, über Stiftungen an Fördermittel zu kommen – allerdings nur wenn Förderzweck und Stiftungszweck passgenau sind. Dagegen richten sich attraktive staatliche Finanzierungen, wie sie die KfW oder die Investitionsbanken der Länder bieten, üblicher Weise an Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Dasselbe gilt übrigens auch für viele Beratungsförderprogramme.

Keine Gewinnausschüttungen

Die Gemeinnützigkeit verlangt eine Selbstlosigkeit bei der Gewinnverteilung verlangt. Es dürfen darum keine Gewinne an die Gesellschafter  ausgeschüttet werden. Die Gewinne sollen schließlich dem gemeinnützigen Zweck dienen.

Auch Gehälter oder Löhne müssen in Relation zur erbrachten Leistung stehen. Das bedeutet nicht, dass die Gehälter der Angestellten überhaupt nicht erhöht werden dürfen, sondern nur, dass sich diese Erhöhungen in einem branchenüblichen Rahmen bewegen sollten.

Ein sehr hohes Geschäftsführergehalt könnte vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung aufgefasst werden. Das kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Grundsatz der Unmittelbarkeit

Unternehmen wird nicht dadurch gemeinnützig, dass es einer als gemeinnützigen Organisaiton zuarbeitet. Wer beispielsweise eine Dienstleitungsgesellschaft gründet, die ausschließlich für gemeinnützige Vereine tätig ist, oder wer Räume nur an gemeinnützige Organisationen vermietet, wird im Regelfalle nicht als gemeinnützig anerkannt. Allerdings gibt es hier gewisse Spielräume, die im Einzelfall von Fachjuristen auszuloten sind.

Rücklagenbildung

Grundsätzlich unterliegen auch Unternehmergesellschaften dem GmbH-Recht. Dieses sieht vor, dass 25 Prozent des Jahresgewinns der gemeinnützigen Gesellschaft zur Erhöhung des Stammkapitals verwendet werden, bis die 25.000 Euro erreicht sind. Erst dann kann die gUG in eine gGmbH umgewandelt werden. Das widerspricht – allerdings nur scheinbar – dem o. g. Gemeinnützigkeitsprinzip. Im Falle einer Auflösung wird nämlich nur das ursprünglich eingezahlte Stammkapital an die Gesellschafter ausgezahlt.  Die Rücklagenbildung muss nach dem Grundsatz der unmittelbaren Mittelverwendung erfolgen.  Allerdings fehlen die 25 Prozent, die zur Rücklagenbildung gebraucht werden, den unmittelbaren sozialen Projekten.

Drohender Verlust der Gemeinnützigkeit

In den letzten Jahren erleben wir zunehmen Gründung im Grenzbereich zwischen wirtschaftlichem und idealistisch-gemeinnützigem Zweck. Man spricht von „Social Entrepreneurs“ oder „Social Entrepreneurship“. Ziel ist es, Gutes zu tun, und zugleich für die Mitwirkenden ein Auskommen zu erzielen. Die Ideen sind dabei oft sehr innovativ.

Bei innovativen sozialen Unternehmungen besteht leichter als bei klassischen gemeinnützigen Vereinen, wie Sportvereinen, Tier- oder Naturschutz-Organisationen oder wie bei typischen sozialen Einrichtungen (Jugendhilfeträgern, Kitas, Pflegeeinrichtungen etc.) die Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Das passiert vor allem, wenn das Gründungskonzept nicht klar strukturiert ist. Denn sollte man dem gemeinnützigen Zweck nicht ausreichend nachkommen, dann kann das Finanzamt den Status der Gemeinnützigkeit wieder entziehen. Dann müssen auch Steuern entsprechend nachgezahlt werden. Letzteres kann u. U. existenzbedrohend werden.

Dennoch gibt es gerade im Bereich des Social Entrepreneurships auch viele erfolgreiche Gründungen. So ist die Organisation gut.org, der die Plattform betterplace.org gehört, inzwischen zur gemeinnützigen Aktiengesellschaft aufgestiegen. Auch das ist möglich…

Vor der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Rechtsform, sollte immer ein ausführliches Beratungsgespräch stehen.

Terminbuchung bei Orthwein Unternehmensberatung

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