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Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Forderungsmanagement ist für alle Unternehmen und Selbstständigen essentiell wichtig

Es gibt wohl kein Unternehmen und keinen Freelancer, der nicht schon einmal Bekanntschaft mit dem Zahlungsverzug gemacht hat. Manchmal sind es einfach umständliche Abläufe oder innerbetriebliche Probleme beim Zahlungspflichtigen, die für verspätete oder ausgefallene Zahlungen sorgen. Außerdem scheinen einige Kunden scheinen nicht zu realisieren, dass sie erbrachte Leistungen zeitnah bezahlen müssen. Und dass wiederholter Zahlungsverzug die Existenz gerade von Selbstständigen und Kleinunternehmen gefährden kann.

Wie Sie sich gegen Zahlungsverzug wehren können, haben wir ein paar Tipps für Sie zusammengestellt.

1. Prävention: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Gute Vorbereitung wichtig, um Zahlungsverzug zu vermeiden. Klären Sie im Vorfeld mit Ihren Kunden ab, wann welcher Betrag zu zahlen ist. Achten Sie darauf, ein konkretes Fälligkeitsdatum zu nennen und nicht nur „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ ö. ä. Fristen in Ihre Rechnung schreiben.

Und klären Sie auf, welches die rechtlichen Folgen im Falle einer Nichtzahlung sind. Beispielsweise mit einem Satz wie: Bitte beachten Sie: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit / Zugang der Rechnung tritt gemäß 286 III BGB auch ohne weitere Mahnung der Verzug ein.

Gibt es Hinweise darauf, dass Ihr Kunde nur eingeschränk solvent ist? Dann verlangen Sie eine Anzahlung i. H. v. 5-10 Prozent der Vertragssumme. Erst wenn Sie die Anzahlung erhalten haben, beginnen Sie Ihre Arbeit. Weitere Zahlungen erfolgen dann schrittweise. So erreichen Sie, dass Sie nicht mehr völlig umsonst Leistungen erbringen.

Wirtschaftsauskunftsdateien erteilen Ihnen detaillierte Informationen über Rechtsform, Bankverbindung, Gesellschafter und Zahlungsverhalten. Gute Adressen sind Creditreform und Bürgel. Über Privatpersonen informiert Sie zusätzlich die Schufa, wenn Sie dort Mitglied sind.

Bitten Sie Ihren potentiellen Geschäftspartner um Angabe von Referenzen. Diese Referenzen sind Unternehmen, für die Ihr möglicher Auftraggeber bereits tätig war. Sind diese Kunden zufrieden mit ihm, werden sie Ihnen positive Auskünfte erteilen. Auch das Internet ist behilflich. Geben Sie den Namen des Unternehmens in eine Suchmaschine ein und prüfen Sie die dort aufgelisteten interessanten Ergebnisse. Vergleichsportale oder soziale Medien wie Facebook und Twitter können eine nützliche Informationsquelle sein.

Bei längerfristigen Projekten ist es auf jeden Fall ratsam, mit dem Kunden Zwischenzahlungen zu vereinbaren, die Auftragnehmer leisten müssen, sobald bestimmte, vorab vereinbarte Ziele erreicht bzw. Arbeiten erledigt sind.  Sollte der Kunde dann nicht zahlen, wird das Projekt erst einmal auf Eis gelegt, bis er seine Pflicht erfüllt hat. Die Zahlungsziele müssen im Vertrag festgehalten werden.

Und noch ein Tipp: Sehen Sie sich die Vertragsbedingungen genau an. Manchmal gibt es Klauseln, die dafür sorgen, dass Freelancer erst bezahlt werden, wenn seine Arbeit – beispielsweise Bilder oder Texte –  veröffentlicht sind. Bestehen Sie auf Zahlung nach Ab- bzw. Annahme der Leistung(en). Diese Abnahmen lassen Sie sich schriftlich vom Kunden quittieren.

2. Bis zu einer Woche nach Fälligkeit: Freundlicher Hinweis

Es ist soweit, Ihr Kunde zahlt (noch) nicht. Aber keine Panik, ein paar Tage können schon mal vorkommen. Insbesondere wenn Urlaubszeiten anstehen oder mehrere Feiertage. Damit Sie aber nicht in Vergessenheit geraten und Ihre Rechnung unter Papierbergen auf dem Schreibtisch beim Kunden verschwindet, sollte man sich kurz und freundlich in Erinnerung rufen. Eine kleine E-Mail genügt, in der man nett nachfragt, ob die Rechnung angekommen ist und ob alles in Ordnung ist oder es irgendwelche Probleme gibt.

3. Zehn bis 14 Tage nach Fälligkeit: Anruf genügt (oft)

Sie haben die Rechnung geschickt, per Mail höflich nachgefragt, aber auf dem Konto ist noch nichts angekommen. Rufen Sie jetzt Ihren Kunden an und erklären Sie ihm am Telefon, dass Sie noch immer auf das Geld für ihre Arbeit warten. Den Kunden persönlich anzusprechen und ihn so in eine unangenehme Lage zu bringen, hilft oft mehr als eine E-Mail.

Bei größeren Unternehmen / Organisationen sind die Bezahlprozesse oft schwerfällig. Wenden Sie sich also primär an die Abteilung, die für die Überweisung zuständig ist. Wenn man Ihnen dort nicht hilft / helfen kann, wenden Sie sich nach zwei bis vier Wochen direkt an die Geschäftsleitung. Diese weiß wahrscheinlich gar nichts davon und kann dafür sorgen, dass die Sache schnell aus der Welt geschafft wird.

6. Nach über einem Monat: Suchen Sie sich einen Rechtsbeistand

Wenn alle Bemühungen bislang nichts gebracht haben, können Sie Ihrem Kunden noch eine allerletzte Chance geben, indem Sie ihn mit einer letzten Mahnung in Verzug setzen und weitere rechtliche Schritte prophezeihen. Verstreicht auch die letzte Frist, wenden Sie sich an einen Anwalt wenden oder übergeben Ihre Forderung einem seriösen und zuverlässigen Inkasso-Dienstleister. Haben Sie schließlich einen rechtlichen Titel, müssen Sie noch dafür sorgen, dass dieser –  in der Regel durch einen Gerichtsvollzieher – vollstreckt wird.

Was Sie sonst noch tun können?

Nutzen Sie die neuen Factoring-Angebote! Neue FinTechs, wie Rechnung.de oder Fundflow kaufen Ihre Rechnungen gegen einen Abschlag an. Beim „echten Factoring“ zahlen Sie etwas zwar mehr, bleiben aber von Rückbelastungen verschont. So sparen Sie sich Ärger und sichern sich Liquidität.

Factoring für kleine Unternehmen und Selbstständige

Mehr Liquidität durch Factoring

Finanzbegriffe aus der Finanzwelt- Glossar

Rund 44 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen klagen laut einer Ifo-Studie über einen erschwerten Zugang zu Bankkrediten. Für Gründer*innen und Start-up Unternehmen sieht die Sache noch schlechter aus.  Dabei geht es oft gar nicht um die Finanzierung von Investitionen. Im Mittelpunkt stehen oft vorübergehende Liquiditätsengpässe.

Factoring kann da eine gute Lösung sein. Factoring bedeutet, vereinfacht gesagt, der Ankauf von fälligen Rechnungen. Leider war dieses Instrument lange nur für umsatzstarke KMU und Großunternehmen möglich. Dank Internet und FinTech-Booms, gibt es seit einiger Zeit auch Factoring-Angebote für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige. Eines davon ist das Berliner Unternehmen Fundflow. Dieses möchte ich hier einmal näher betrachten:

Fundflow – Factoring für kleine Unternehmen und Selbstständige

Fundflow erlaubt den Ankauf von Rechnungen via Internet. Oft schon am nächsten Tag hat der Auftraggeber dann den Rechnungsbetrag auf seinem Konto. So wird Liquidität generiert. Der Unternehmer muss sich also nicht mehr um das Forderungsmanagement kümmern oder, im Fall verspäteter Zahlungen, um das Mahnen.

Fundflow tritt allerdings nur als Vermittler in Erscheinung. Die eigentlichen Factoring-Leistungen werden von anderer Seite beigesteuert. Die Wirecard Bank AG steht mit ihrer Banklizenz hinter Fundflow. Letztere steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Besonders interessant für alle, die im B2C-Geschäft tätig sind: Fundflow kauft auch Rechnungen an Privatpersonen auf! Allerdings müssen Rechnungsaussteller und Empfänger der Rechnungen, sowie die Rechnungen selbst gewisse Voraussetzungen erfüllen. Grundvoraussetzung ist, dass sowohl Rechnungsaussteller als auch der Empfänger ihren Sitz in Deutschland haben. Außerdem dürfen die einzelnen Rechnungsbeträger maximal 20.000 Euro betragen. Das Zahlungsziel darf höchstens 60 Tage in der Zukunft liegen und die Lieferzeiträume nicht länger als 30 Tage in der Vergangenheit. Auch darf das Rechnungsdatum darf nicht älter als sieben Tage sein.

Die Höhe der Factoring-Gebühr – Fundflow bezeichnet diese als „Abschlag“ – richtet sich nach den in der Branche üblichen Kriterien:Laufzeit,  Bonität/Risikobewertung und Dauer der Zusammenarbeit. Als Mindestgebühr werden 2,5 Prozent der Rechnungssumme erhoben. Ein Pluspunkt ist der Verzicht auf einen Sicherheitseinbehalt. Auch wird kein Abschluss eines Laufzeit- oder Rahmenvertrages verlangt. Das Beauftragungs und Abwicklungsprocedere erfordert nicht mehr als eine entsprechende Internetleitung. Denn nach einer Registrierung besteht direkt die Möglichkeit des Rechnungsuploads. Im Anschluss wird ein Sofortangebot erstellt, aus dem die wesentlichen Konditionen für den Aussteller der Rechnung ersichtlich sind. Sofern die Angebotsdetails passen und den Erwartungen entsprechen, kann beim Einreichen der Rechnung bis 12 Uhr sogar eine Auszahlung am folgenden Werktag erfolgen.

Factoring mit Mahnwesen und Absicherung gegen Ausfälle

Die unkomplizierte Anmeldung und Abwicklung spricht für das Berliner FinTech. Ein weiterer Pluspunkt ist das Mahnwesen, das mitangeboten wird. Damit reduziert sich der Aufwand hinsichtlich des Forderungsmanagements für die Rechnung ausstellenden Unternehmen erheblich. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern.

Das alles kostet natürlich extra. Wer allerdings einmal erlebt hat, wie nervig es ist, als Kleinunternehmer neben dem üblichen Tagesgeschäft auch hinter noch fälligen Rechnungen herzulaufen, wird solchen Service zu schätzen wissen. Denn gerade große Auftraggeber lassen sich mit dem Begleichen von Rechnungen Zeit. Freelancer und kleine Dienstleister wissen ein Lied davon zu singen. Und kleine Rechnungen werden gerne mal geschoben oder schlichtweg vergessen. Insbesondere im Privatkundenbereich. All das geht zu Lasten der Liquidität.

Rechnungsvorfinanzierungen mittels Factoring plus Absicherung gegen Zahlungsausfälle kann sich für kleine Unternehmen also durch aus lohnen.

Welche Lösungen für ein Unternehmen ab besten geeignet sind, richtet sich dennoch nach der jeweiligen individuellen Situation. Im Beratungsprozess erörtern wir genau das und finden passende Lösungen.

Geschäftskredite via iwoca Deutschland GmbH

Nach wie vor tun sich traditionelle Geldhäuser, wie Banken und Sparkassen schwer, Geschäftskredite an kleine  und mittlere Unternehmen oder gar an Solo-Selbstständige zu vergeben. Eine große Hemmschwelle sind dabei die Sicherheiten, welche die Bank verlangt. Und ganz besonders schwierig wird es, wenn das Darlehen nicht unmittelbar für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs benötigt wird. Es gibt allerdings Lösungen, welche die üblichen Diskussionen mit der Bank überflüssig machen. Eine davon ist iwoca.

Wer steckt dahinter?

Die iwoca Deutschland GmbH ist ein FinTech-Unternehmen mit Sitz in Frankfurt/Main, das aus der britischen iwoca Ltd.s (gegründet 2011) hervorgegangen ist und sich auf Vermittlung von Krediten bis 100.000 Euro an Unternehmen und Selbständige spezialisiert hat. Bisher (Stand 10/2018) konnten nach Unternehmensangaben über 400 Millionen Euro Kredit dargestellt werden.
Die Plattform selbst agiert nur als Vermittler. Zur Verfügung gestellt werden die Darlehen von angeschlossenen Partnerbanken, das sind inländische Kreditinstitute wie die Fidorbank. Das bedeutet: iwoca selbst vergibt keine Darlehen und es können bei iwoca auch keine Konten eröffnet werden. Im Falle einer Kreditvermittlung kommt ein Darlehensvertrag ausschließlich zwischen dem Darlehensnehmer und dem Kreditgeber (Bank) zustande. Im Rahmen eines solchen Vertragsverhältnisses oder bei weiteren zusätzlichen Leistungs-/ und Vertragsverhältnissen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kreditgebers – vgl .https://www.iwoca.de/allgemeine_geschaftsbedingungen/

Was wird genau geboten ?

Die mögliche Darlehenshöhe bei iwoca beläuft sich auf einen Betrag zwischen 1.000 Euro und 100.000 Euro. Dabei handelt es um eine revolvierende Kreditlinie, d. h. sie kann bei Bedarf immer wieder bis zu einer festgelegten Grenze in Anspruch genommen werden.  Das verschafft Unternehmen einen entsprechenden Liquiditätspuffer.

Begrenzt wird die Höhe der Kreditlinie durch den Jahresumsatz des Unternehmens. Sie darf max. 10 Prozent dieses Jahresumsatzes ausmachen. Dieser muss sich mindestens auf 10.000 Euro belaufen. Insofern ist dieses Angebot auch durchaus für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige interessant.

Die in Anspruch genommenen Gelder aus der Kreditlinie werden über maximal 12 Monate zurückgezahlt und können jederzeit gebührenfrei getilgt werden. Während der Rückzahlungsphase ist eine Mindesttilgung Voraussetzung. Eine Erweiterung des Kreditrahmens ist möglich, wenn mindestens zwei Raten beglichen wurden und die Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers stabil bleibt.

Das Prinzip ist also das eines klassischen Rahmenkredits, der aber gerade kleinen Unternehmen von klassischen Kreditgebern wie Banken und Sparkassen immer seltener eingeräumt wird.  Als Alternativen werden dann oft Standarddarlehen verkauft. Hier fallen aber oft Bereitstellungszinsen und bei vorzeitiger Rückzahlung Vorfälligkeitsentschädigungen an.

Was sind die Vorteile?

Neben den o. g. Vorteil einer Liquiditätsreserve durch den Kreditrahmen, punktet iwoca mit seinem schnellen und unkomplizierten Antrags- und Genehmigungsverfahren online. Interessierte können sich in wenigen Minuten kostenlos auf dem iwoca-Portal online registrieren und ihre Anfrage stellen. Sämtliche Unterlagen, die Legitimationsprüfung und Unterschrift werden elektronisch übermittelt. Neben den persönlichen Daten muss der Antragsteller auch Angaben zu den Umsätzen der zurückliegenden Jahre, den Einnahmen und den Ausgaben machen. Liegen alle Unterlagen vor, erstellt iwoca eine Analyse des Unternehmens in Bezug auf die Tragfähigkeit und Höhe der monatlichen Rate.

Der Antragsteller erhält innerhalb von wenigen Minuten eine Rückmeldung und, wenn alle Informationen vorliegen, innerhalb von drei Arbeitstagen eine Entscheidung. Fällt diese positiv aus, kann er das Darlehen sofort abrufen. Die Darlehenszusage bedeutet nicht, dass der Kunde auch sofort über das Geld verfügen muss. Es bleibt ihm überlassen, ob er die Kreditlinie nutzt oder nicht.

Ein weiterer Vorteil ist die Transparenz. Auf der Website findet sich ein Zins- und Tilgungsrechner, anhand dessen jeder sehen kann, was bei welcher Kreditinanspruchnahme auf ihn zukommt.

Was sind die Kosten?

Für die Kreditanfrage und die Bearbeitung fallen keinerlei Kosten an. Der einzige Aufwand, der auf den Kreditnehmer zukommt, sind die Zinsen. Dafür berechnet iwoca zwei Prozent pro Monat, will heißen: 24 Prozent im Jahr. Verständlich allerdings, wenn man bedenkt, dass iwoca auf die Stellung von Sicherheiten verzichtet, und die Darlehensvergabe ausschließlich aufgrund seiner Analyseergebnisse des Geschäftsverlaufs erfolgt. Also muss der Zinssatz das latent vorhandene Ausfallrisiko letztlich einpreisen.

Fazit

Das Angebot von iwoca ist seriös und transparent.  Unternehmen, die schnell investieren müssen, z. B. für einen günstigen Wareneinkauf oder eine unerwartete, dringende Zahlung zu leisten haben, bietet iwoca klare Vorteile. Zudem erspart das Vorhandensein einer Kreditlinie, die bei Bedarf kurzfristig in Anspruch genommen werden kann, sozusagen als Liquiditätspuffer, beruhigend und wirkt Stress und dem Entstehen von Krisensituationen entgegen. Allerdings gibt es neben dem klassischen Bankkredit auch noch weitere Alternativen und es gilt die Gesamtsituation zu betrachten. Vor der Entscheidung lohnt sich also eine seriöse und unabhängige Beratung.

 

 

 

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