Fachbegriffe aus der Finanzwelt

Finanzbegriffe - GlossarFachbegriffe aus der Finanzwelt

In diesem Glossar über Fachbegriffe aus der Finanzwelt finden das Wichtigste kurz erklärt

Von A wie Aktien bis Z wie Zession

Aktien sind eine uralte Form der Kollektivfinanzierung. Aktien sind Wertpapiere, welche Anteile am Eigenkapital eines Unternehmens verbriefen.Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft wird festgelegt, in wie viele Aktien das vorliegende Grundkapital aufgeteilt wird. Diese werden dann veräußert. Anders als ein Darlehen, bei dem die Rückzahlung des Geldes obligatorisch ist oder bei einer Gesellschaftereinlage, die gekündigt werden kann, bleibt der Aktienanteil an sich immer erhalten, kann jedoch den Besitzer wechseln. Aktien können an einer Wertpapierbörse oder außerbörslich gehandelt werden. Die Ausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Spätere Neuemissionen sind möglich und führen zu Eigenkapitalerhöhungen für das Unternehmen. Einer der ältesten Anteilscheine, der nach heutigem Verständnis als Aktie gelten kann, ist eine Urkunde aus dem Jahre 1288, die 1/8 Anteil an der schwedischen Kupfermine in Falun verbrieft.

Anleihen (Inhaberschuldverschreibungen, Bonds) sind Darlehen als verbriefte Schuldtitel mit festen Zinssätzen und Fälligkeiten, sie gelten als  Wertpapiere und sind als solche handelbar.

Aval (von ital. avallo – „Wechsel“, bzw. von arabisch hiwala – „Mandat“, „Wechsel“) umfasst als Sammelbegriff sowohl Bürgschaften und Garantien, die i. d. R. ein Kreditinstitut im Auftrag eines ihrer Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt. Avalarten :

  • Mietaval: zur Absicherung eines Mietvertrages, die Kautionsstellung durch den Mieter kann entfallen.
  • Gewährleistungsaval: Sichert den Gewährleistungsanspruch eines Bauherrn oder Investors ab.
  • Anzahlungsaval: Sichert den Anzahlungsbetrag für eine Lieferung oder Investition ab.
  • Leistungsaval: Sichert Zahlungen bis zum Eintreffen der Ware oder Erbringen der Leistung ab.
  • Wechselaval: Sichert den Begünstigten eines Wechsels ab, dient wirtschaftlich zur Bonitätsverbesserung eines Wechsels und ermöglicht damit eine billigere Refinanzierung.

Bootstrapping bezeichnet im Bereich Finanzen eine Gründungsfinanzierung, die gänzlich ohne externe Darlehen funktioniert bzw. den Prozess, bei dem Gründer auf externe Finanzmittel verzichten und eigenständig finanziert ein Unternehmen aufbauen.

Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten ein zu stehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um eine Bank, die das Darlehen gewährt. Eine andere gängige Form der Bürgschaft ist die Mietbürgschaft, bei der der Vermieter vom Bürgen die Miete einfordern kann, falls der Mieter mit der Zahlung im Rückstand ist. Die zivilrechtlichen Regelungen über die Bürgschaft sind in Deutschland in den §§ 765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten.

Ein Business Angel  ist jemand, der ein Start-up-Unternehmen mit Know-how und Kontakten und teilweise auch mit eigenem Kapital in einer frühen Phase unterstützt. Meist handelt es sich dabei um erfahrene Unternehmer oder leitende Angestellte, die aufgrund ihrer langen Berufstätigkeit über mehr Erfahrung und Kontakte verfügen als die Gründer der betreuten Unternehmen selbst.

Crowdfunding / Crowdfinancing sind unterschiedliche Finanzierungsformen, in denen über die Internetgemeinde („Crowd“) mit Hilfe von kleinen Einzelbeträgen relativ große Kapitalbeträge aufgebracht werden. Es gibt die Möglichkeit einer Spende oder Schenkung, ebenso wie Sponsoring oder Vorverkäufe auf Waren und Dienstleistungen, die Möglichkeit der Geldleihe und die Möglichkeit einer Firmenbeteiligung, sowie mehr oder wenige komplexe Mischformen. Crowdfinanzierungen werden über das Internet beworben und abgewickelt, die Nutzung einer der zahlreichen Spezialportale wie Kickstarter, Indiegogo, Seedmatch etc. ist dazu nicht zwingend notwendig.

Factoring bezeichnet eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient. Der Factor erwirbt die Forderungen seines Factoring-Kunden gegen dessen Schuldner (Debitor). Als Gegenleistung zahlt er an den Factoring-Kunden umgehend den Forderungskaufpreis. Dieser Kaufpreis entspricht dem Betrag der – tatsächlich bestehenden – Forderung abzüglich eines Diskonts für die Leistungen des Factors.

Forfaitierung (nach franz. à forfait: „in Bausch und Bogen“, d.h. ohne Regressansprüche) bezeichnet den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall (echte Forfaitierung). Allerdings haftet der Verkäufer sehr wohl für den Rechtsbestand der Forderung. Bei der unechten Forfaitierung ist ein Rückgriff dagegen nicht ausgeschlossen. Die Forfaitierung hat vor allem bei der finanziellen Abwicklung von Exportgeschäften Bedeutung. Besonders für mittelständische Unternehmen sind Factoring und Forfaitierung als Finanzierungsmöglichkeiten von Bedeutung, da die Fremdfinanzierung über Bankkredite infolge des verschärften internationalen Wettbewerbes u. U. schwierig ist.

Genussscheine sind  die verbriefte Form von sogenannten „Genussrechten“. Genussrechte sind eine Beteiligungsform, die es ausschließlich in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt. Sie Genussrechte bieten dem Inhaber z.B. eine gewinnabhängige Vergütung seines Kapitaleinsatzes und eine Beteiligung am Liquidationserlös. Verwaltungsrechte, insbesondere Stimmrechte, sind jedoch nicht eingeschlossen.  Im Fall einer Insolvenz werden Genussscheine wie ein Nachrangdarlehen behandelt, das heißt, sie werden erst ausgezahlt, wenn die Gläubiger vorrangiger Darlehen zufrieden gestellt wurden.

Leasing (von engl. to lease = „mieten, pachten“) ist eine Finanzierungsalternative, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Leasing stellt für die Finanzierung mobiler und immobiler Anlagegüter, eine Alternative zum klassischen Bankkredit dar. Es ermöglicht Investitionen ohne oder mit vergleichsweise geringem Einsatz von Eigen- und Fremdkapital. Die Leasingraten werden aus den wirtschaftlichen Erträgen der Nutzung des Investitionsobjektes bestritten. Für die steuerliche Zurechnung des geleasten Wirtschafsgutes hat die Finanzverwaltung bestimmte Zuordnungsregeln, die sich an der Grundmietzeit im Verhältnis zur Nutzungsdauer orientieren, aufgestellt.

Der Lieferantenkredit, auch Handelskredit genannt, ist ein Kredit, den ein Lieferant seinen Kunden durch Gewährung eines Zahlungsziels einräumt. Dieser Kredit ist eine übliche Form der Finanzierung des Warenumschlags und wird meist für 30 bis 90 Tage gewährt. Zahlt der Kunde vor Ablauf der Zielfrist, so kann er sich häufig einen Rabatt (Skonto) abziehen. Der Lieferantenkredit ist zusammen mit den Bankfinanzierungen die wichtigste Finanzierungsform für mittelständische Unternehmen.

Mezzanine-Kapital: Mischformen aus Eigen- und Fremdkapital werden als „Mezzanine“ bezeichnet. Mezzanine-Kapital kann zum Beispiel, wie im Crowdinvesting häufig zu finden, in Form von Genussscheinen oder stillen Beteiligungen gegeben werden. Hier kommt (befristet) fremdes Kapital ins Unternehmen, das aber über einen Eigenkapitalcharakter verfügt, und die Eigenkapitalquote erhöhen kann. Mezzanine-Kapital, das in Form von nachrangigen, partiarischen Darlehen oder Gesellschafterdarlehen gewährt wird, besitzt hingegen Fremdkapitalcharakter und ist in der Regel bilanziell als solches zu erfassen. Klassische Fremdkapitalgeber wie Banken rechnen dieses fremde Kapital aber dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zu, da es die verfügbaren Kreditsicherheiten durch seine Nachrangigkeit nicht schmälert. Die Einbringung von Mezzanine-Kapital hat zur Folge, dass sich das bankinterne Rating eines Unternehmens verbessert und eine günstige Weiterefinanzierung möglich wird.

Partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen: Ein partiarisches Darlehen oder „Beteiligungsdarlehen“ ist eine Sonderform eines Darlehens nach deutschem Recht. Partiarisch heißt gewinnabhängig. Als Entgelt für das Darlehen wird ein Anteil am Gewinn (oder Umsatz) des Unternehmens oder des Einzelgeschäfts / Projekts, zu dessen Finanzierung das Darlehen gewährt wurde, vereinbart.  Nachrangigkeit bedeutet: Im Unterschied zu einer langfristigen Kreditfinanzierung tritt bei Nachrangdarlehen der Rückzahlungsanspruch im Insolvenzfall hinter die Ansprüche anderer Gläubiger zurück. Der nachrangige Darlehensgeber trägt damit ein höheres Risiko als andere. Partiarische Darlehen unterscheiden sich in einem Punkt von Nachrangdarlehen: Während bei partiarischen Darlehen die Vergütung für die Kapitalüberlassung davon abhängt, ob das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet oder nicht, wird bei Nachrangdarlehen eine feste Mindestverzinsung garantiert, die um eine variable Komponente ergänzt werden kann. Bei beiden Darlehensformen ist eine Verlustbeteiligung ausgeschlossen, womit das Verlustrisiko auf den Darlehensbetrag beschränkt ist.

Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen (Schuldner) enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Das Bestehen, die Fälligkeit und die Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen aus einem Wechsel, die nach Annahme durch den Bezogenen entstehen, sind rechtlich losgelöst zu betrachten von der Forderung aus dem Grundgeschäft, wegen dem der Wechsel ausgestellt wurde. Der Wechsel verliert im täglichen Geschäft und als Bestandteil der Mittelstandsfinanzierung an Wichtigkeit. Der Grund für den Bedeutungsverlust des Wechsels ist zum einen darin zu sehen, dass dieses Papier nicht „maschinenfähig“ ist: wegen seiner Urkundeneigenschaft lässt sich der Wechselinkasso nur mit hohen Personalaufwand abwickeln. Hinzu kommt die Entwicklung neuer wirkungsvolle Arten des Zahlungsverkehrs, wie z. B. Kreditkarten und elektronischer Überweisungen / Lastschriftverfahren, die den Wechsel zunehmend bedeutungslos gemacht haben.

Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto, über dessen Guthaben der Kontoinhaber täglich verfügen kann. Kündigungsfristen gibt es im Gegensatz zum Sparbuch nicht. Die tägliche Verfügbarkeit, die Verzinsung, und der Wegfall von Kündigungsfristen sind die Vorteile eines solchen Kontos. Nachteilig könnte sich auswirken, dass zumindest theoretisch eine tägliche Änderung des Zinssatzes seitens der Bank möglich wäre. Ein Tagesgeldkonto besitzt in der Regel keine Verrechnungsfunktion: Überweisungen auf Fremdkonten und Lastschriften sind somit nicht möglich. Üblicherweise ist ein Tagesgeldkonto gebührenfrei. Finanztipp: Mindestens drei  Monatsgehälter sollte man immer „auf der hohen Kante“ haben. Hierfür lohnt sich ein solches Tagesgeldkonto auch in Niedrigzinsphasen. Der Dispo- oder Kontokorrentkredit ist auf jeden Fall teurer.

Termingeld oder Termineinlagen, auch „Festgeld“ sind Geldanlagen, die für eine befristete Zeit angelegt werden. Der Zinssatz liegt höher als bei einem Tagesgeldkonto und ist abhängig vom Anlagebetrag und Anlagezeitraum. Kontogebühren werden gewöhnlich nicht erhoben. Ein Termingeld bietet sich an, wenn Sie Geld vorübergehend anlegen zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft benötigen.

Risikokapital – auch Venture Capital oder Wagniskapital genannt – wird entweder in Form von voll haftendem Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten  ins Unternehmen eingebracht, oftmals durch sog. Venture Capital-Gesellschaften (VCG). Risikokapital organisiert sich außerhalb des geregelten Kapitalmarktes, es gibt also keine Börsen für Venture Capital. Damit ist Risikokapital Teil des Private Equity-Bereiches (engl. für „privates Beteiligungskapital“).

Rücklagen sind Überschüsse aus der wirtschaftlichen Tätigkeit, die für bestimmte zukünftige Zwecke reserviert sind. Die Bildung solcher ermöglicht auch einen Liquiditätsvorteil durch Verschiebung der Steuerlast. Nach Änderung des Steuerrechts 2008 in diesem Punkt sollten die steuerlichen Vorteile den Nachteilen gegenübergestellt werden. Rücklagenbildung bleibt aber eine sinnvolle Möglichkeit der Innenfinanzierung, wenn die Investition tatsächlich getätigt werden soll.

Zession (vom lat. „cessio“) ist die Übertragung / Abtretung / Verkauf einer Forderung von dem Gläubiger („Zedent“) auf einen anderen („Zessionar“). Sie erfolgt durch einen Vertrag zwischen diesen beiden. So kann beispielsweise A, der dringend Geld benötigt und dem der B 10.000 EUR aus einem erst später fälligen Darlehen schuldet, diese Forderung an C für beispielsweise 8.000 EUR verkaufen. A muss in diesem Beispiel dann zwar 2.000 EUR Verlust hinnehmen, kommt aber sofort zu Geld, ohne auf die vertragsgemäße Rückzahlung durch B warten zu müssen. A wird in diesem Fall als Zedent (alter Gläubiger), C als Zessionar (neuer Gläubiger) bezeichnet.

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