GRW-Förderung – Berliner Fördergebiete aktualisiert
Die GRW-Förderung (= Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) variiert innerhalb Deutschlands. Im Wesentlichen ist sie von der wirtschaftlichen Entwicklung der entsprechenden Region abhängig.
In der neuen Förderperiode, die seit Anfang diesen Jahres gilt, gibt es in Berlin C-Fördergebiete, D-Fördergebiete sowie Gebiete, in denen keine GRW-Förderung möglich ist. C-Fördergebiete sind die mit der höchsten Priorität. Das heißt, dort gibt es die meiste Förderung.
In den beiden Berliner Fördergebieten dürfen Investitionshilfen mit GRW-Mitteln und mit anderen öffentlichen Fördermitteln maximal in Höhe abhängiger Bruttofördersätze gewährt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der IBB unter https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw.html
Und darum geht es bei der GRW-Förderung:
- Zuschüsse für Investitionen i. H. v. mindestens 10.000 Euro in das Anlagevermögen
- oder Lohnkostenförderung
- bis zu 30% Förderquote
- Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
- kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten der IBB
In welchem Fördergebiet der Investitionsstandort liegt, erfahren Sie auf unserer GRW-Programmseite. Hier können Sie Strasse, Hausnummer und Postleitzahl Ihres Betriebes eingeben.

Quelle: https://www.businesslocationcenter.de/foerdergebietskarte/
Auffällig ist, eine Reduktion der Fördergebiete insgesamt, wenn man die Förderkarte von Berlin aus der Periode 2014 – 2021 mit der gegenwärtigen vergleicht.

Quelle: ttps://www.businesslocationcenter.de/wirtschaftsstandort/foerderung-und-finanzierung/grw-foerdergebietskarte-foerderperiode-2014-2021/
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