Kategorien-Archiv Gründung

Mikromezzaninfonds Deutschland

Förderung für Kleinunternehmen: Mikromezzaninfonds Deutschland

Gab es in der Vergangenheit Mezzaninefinanzierung vor allem für KMU, so können mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland nun auch kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige von dieser finanziellen Förderung profitieren. Möglich macht es der Mikromezzaninfonds Deutschland. Dieses Programm wurde von der EU im Rahmen von „NextGenerationEU“ aufgelegt. Es hilft kleinen und insbesondere auch jungen Unternehmen zu wachsen.

Was bedeutet „Mikromezzanine“?

Mezzanine-Kapital ist grundsätzlich Fremdkapital, das aber bilanziell nicht als solches angerechnet wird, sondern als Eigenkapital. Damit verbessert es das Kreditranking bzw. die Bonität von Unternehmen statt es, wie bei einer klassischer Fremdkapitalaufnahme zur verschlechtern.  Die Bezeichnung „Mikro“ bezieht sich hier zum einen auf die Zielgruppe der kleinen Unternehmen, zum anderen auf die Betragshöhe. Für Zielgruppen-Unternehmen hier liegt die maximale Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro, wobei die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt ist.

Welche Kosten sind damit verbunden?

Da es sich bei der Mezzaninefinanzierung zum einen um ein Darlehen handelt, werden, anders als bei einer echten Eigenkapitalerhöhung (durch Investoren) Zinsen und Gebühren fällig. Die Zinsen bewegen sich aktuell (Stand 03.04.2023) bei 6,5 bis 8 Prozent p. a., werden jedoch durch die Unterstützung des Europäischen Sozialfonds durch REACT-EU bis 31.12.2023 auf 4 Prozent begrenzt.  Eine einmalige Bearbeitungsgebühr beträgt 3,5 Prozent und wird direkt bei Valutierunge abgezogen. Und da es sich bei dieser Förderung zum anderen um eine Eigenkapitalbeteiligung handelt, wird eine ergebnisabhängige Gewinnbeteiligung von maximal 1,5 Prozent p. a. bezogen auf die Höhe der Einlage erhoben.

Wer kann wie Anträge stellen?

Um einen Antrag über das Portal https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de zu stellen, muss man zunächst das entsprechende Bundesland auswählen, in  dem sich das Unternehmen befindet. Dann gelangt man per Mausklick zur passenden Stelle und erfährt auch, wer hier direkte Ansprechpartner sind.

Für Berlin ist Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH Geschäftsstelle Berlin zuständig, und für Brandenburg die Geschäftsstelle in Potsdam.

Die antragsstellenden Unternehmen müssen nicht als Kapitalgesellschaft (UG oder GmbH) organisiert sein, sondern können auch als Einzelunternehmen firmieren.

Das Programm wendet sich an ganz verschiedene Zielgruppen – siehe nachstehendes Bild. Wer sich hier nicht entsprechend repräsentiert sieht, sollte sich unbedingt trotzdem zu melden. Das Programm ist noch neu und ich denke als „lernende Organisation“ wollen die Herausgebenden auch erfahren, welche Unternehmen sich hierfür wirklich interessieren und am besten eignen.

Quelle: https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

Betriebsaufgabe – wichtige Informationen und kleine Checkliste

Wie man einen Betrieb auflöst – ohne Insolvenz

Die Gründe für eine Betriebsaufgabe sind in der heutigen Zeit zahlreich: wirtschaftliche Schäden durch die Corona-Krise bzw. die Corona-Maßnahmen, unterbrochene Lieferketten, exorbitant steigende Energiekosten, wirtschaftliche Unsicherheiten, fehlender Fachkräftenachwuchs usw.

Entscheiden sich Unternehmer*innen dann dazu ihren Geschäftsbetrieb aufzugeben, gibt es viel zu tun. Im nachfolgenden Beitrag möchte ich Ihnen Tipps und eine Checkliste geben. Wichtig ist dabei anzumerken, dass es sich dabei um Hinweise zur regulären Betriebsaufgabe und nicht um eine Insolvenz oder eine Nachfolgeregelung handelt.

Eine Betriebsaufgabe ist keine Insolvenz

Ist ein Unternehmen jedoch nicht mehr in der Lage, den aktuellen Krisen zu trotzen, ist eine Gewerbeabmeldung oft die letzte Alternative, um einer drohenden Insolvenz zuvor zu kommen.

Desgleichen verhält es sich mit zahlreichen mittelständischen Betrieben, die keine geeigneten Unternehmensnachfolge organisieren können. Auch dafür sind die Ursachen vielfältig. Häufig kommt die Entscheidung zu spät, so dass für die Vorbereitung die Zeit knapp wird. Hinzu kommen die aktuelle wirtschaftliche Unsicherheit und der Personal- bzw. Fachkräftemangel. Diese große Verunsicherung führt dazu, dass eine ohnehin schon schwindende Risikobereitschaft der Nachfolgegeneration weiter abnimmt.

Schweren Herzens fällt darum aktuell bei vielen eingeführte Unternehmen die Entscheidung, die Pforten für immer zu schließen und den Betrieb abzumelden. Eine solche Betriebsaufgabe ist nicht mit einer Insolvenz gleich zu setzen. Insolvenz bedeutet: Ein Unternehmen ist nicht mehr liquide. Daraus ergibt sich eine Situation, in der die Geschäftsleitung nicht mehr frei entscheiden kann. Das Insolvenzverfahren wird eingeleitet und die Schuldner werden entsprechend bedient. Umgekehrt bedeutet ein Insolvenzverfahren nicht zwingend die komplette Auflösung eines Betriebes. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass Unternehmen mit einem guten Sanierungkonzept ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben und anschließend wieder (erfolgreich) durchgestartet sind.

Bei einer Betriebsaufgabe dagegen verschwindet das Unternehmen vom Markt und das noch bestehende Betriebsvermögen geht ins Privatvermögen der Eigentümer über. Eine Betriebsaufgabe ist stets ein freiwilliger Schritt, die Insolvenz dagegen muss eingeleitet werden, sobald es sich zeigt, dass ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Was sollte bei einer Betriebsaufgabe beachtet werden?

Eine Geschäftsschließung sollte unbedingt sorgfältig geplant erfolgen. Vorgegebene Zeithorizonte müssen beachtet werden, denn bei einer Betriebsaufgabe sind u. a. die Kündigungsfristen der Mitarbeiter einzuhalten und neue Aufträge sollten nur noch dann angenommen werden, wenn sie innerhalb der noch aktiven Zeit des Unternehmens abgearbeitet werden können. Alle langfristig vereinbarten Verträge, wie Mietverträge, Leasingverträge, Versicherungsverträge oder Telefonverträge müssen ebenfalls rechtzeitig gekündigt werden.

Je nach Rechtsform gibt es unterschiedliche Pflichten und Abläufe, die zu beachten sind. So sind beispielsweise bei der Aufgabe einer Kapitalgesellschaft formale Schritte einzuhalten, die unbedingt einen Notar erfordern. Aber auch bei der Betriebsaufgabe von Einzelunternehmungen sollte man fachlichen Rat hinzu ziehen. Insbesondere sind die steuerlichen Folgen (s. u.)  zu bedenken.

Sorgfältige und vor allem rechtzeitige Planung ist also essentiell. Unterstüzen können wir Unternehmensberater*innen. Ebenso können die Betriebsberater der zuständigen Kammern und Fachverbände helfen.

Finanzielle Folgen einer Betriebsaufgabe

Die steuerlichen Folgen einer Betriebsaufgabe sind individuell verschieden. Einer der Hauptaspekte ist, dass bei einer Betriebsaufgabe das betriebliche Vermögen – sofern es nicht an Dritte übergeben wird – in das Privatvermögen der Eigentümer übergeht.  Hier müssen auch die stillen Reserven, also die Differenz zwischen Buchwerten und Zeitwerten, versteuert werden.

Ein weiterer, ganz wichtiger Aspekt ist die Frage der Altersvorsorge. Wenn der eigene Betrieb nicht verkauft, sondern einfach aufgegeben wird, dann gibt es selbstverständlich auch keinen Verkaufserlös für die Altersabsicherung. Damit rechnen jedoch viele Unternehmer. Zudem sind die Zahlungen für eine private Altersvorge in Gefahr, wenn keine Einkünfte mehr aus dem Betrieb fließen werden.

Auch können laufende Verträge nach Betriebsschließung nicht mehr bedient werden. Wie bereits oben erwähnt, sollte darum ein erster Fokus auf die rechtzeitige Kündigung aller bestehenden Verträge gerichtet werden, insbesondere auf jener mit langer Laufzeit. Hierzu zählen insbesondere Miet- und Pachtverträge, Leasingverträge, Wartungsverträge, Liefer- und Leistungsverträge sowie Versicherungs- und Darlehensverträge. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind in den Vertragsunterlagen zu finden. Ebenso sind alle betrieblich bedingten Versicherungsverträge, die nach der Gewerbeabmeldung nicht mehr benötigt werden, offiziell zu kündigen.

Im Falle einer Betriebsaufgabe gibt es zuweilen ein außerordentliches Kündigungsrecht ergeben, das genutzt werden sollte. Selbstverständlich erfordern auch Arbeitsverträge die Einhaltung von Kündigungsfristen. Da sich hier oft individuelle Unterschiede ergeben, ist oftmals die Beratung durch arbeitsrechtliche Experten sinnvoll.

Abmeldungen, Löschungen und Änderungen

Im Rahmen einer Geschäftsaufgabe ergeben sich darüber hinaus eine Vielzahl von Aufgaben, die es erledigen gilt. Hier eine kleine Checkliste:

  • Ist der Betrieb im Handelsregister eingetragen, ist dessen Löschung zu beantragen.
  • Liegt eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer vor, ist diese zu kündigen.
  • Bei Innungsmitgliedern: Der Betrieb ist bei der Innung abzumelden.
  • Für Handwerksbetriebe: Die Löschung des Betriebsinhabers in der Handwerksrolle ist zu beantragen. Die Handwerkskarte kann entwertet zurückgesendet werden.
  • Betrieb beim Gewerbeamt abmelden (das ist i. d. R. kostenlos und kann meist online erledigt werden).
  • Betrieb bei der Betriebsnummernstelle der Agentur für Arbeit abmelden.
  • Strom, Gas, Wasser und Müll abmelden; Versorgungsunternehmen kündigen.
  • Den Telefonanschluss kündigen und Einträge im Telefonbuch, in den Gelben Seiten, auf der Homepage und im Internet löschen.
  • Digitale Präsenzen im Internet löschen.
  • Einen Nachsendeauftrag bei der Post aufgeben.
  • Die Betriebsfahrzeuge ab- bzw. ummelden oder verkaufen.
  • Das Geschäftskonto und eventuell auch die Bankverbindung löschen.
  • Betriebliche Daueraufträge und Lastschriften kündigen.
  • Den Steuerberater  informieren und eventuell dessen Mandat kündigen.
  • Kunden und Lieferanten informieren.
  • Aufbewahrungsfristen beachten, denn Bücher und Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre, andere steuerlich bedeutsame Unterlagen sechs Jahre lang aufzubewahren.

 

Aufräumen zum Jahreswechsel: Welche Dokumente können 2024 vernichtet werden?

Aufbewahrungsfristen für Dokumente

Was kann 2024 weg?

Viele von uns Selbstständigen nutzen die Zeit rund um den Jahreswechsel, um Ordnung in ihre geschäftlichen Unterlagen zu bringen. Da stellt sich die Frage: Was kann wirklich weg und was sollte noch aufbewahrt werden? Hier eine Übersicht, welche Belege, Dokumente und Rechnungen Sie weiter aufbewahren sollten,  und welche Sie Anfang 2023 vernichten dürfen.

Aufbewahrungsfristen für Geschäftsbücher, Inventarlisten, Bilanzen und geschäftliche Korrespondenz

Geschäftsbücher, Inventarlisten, Bilanzen und sonstige Buchführungsunterlagen müssen, unabhängig, ob diese digital oder in Papierform vorliegen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Empfangene oder abgesandte Geschäftskorrespondenz muss grundsätzlich für sechs Jahre  aufbewahrt werden.

Kalender oder Arbeits- und Fahrtenberichte sowie Angebote, die nicht zu einem Auftrag geführt haben oder Halbjahresbilanzen sind dagegen gar nicht aufbewahrungspflichtig. Manchmal empfiehlt es sich jedoch diese einige Zeit dennoch aufzubewahren, um ggf. intern etwas überprüfen, Vorlagen für neue Geschäfte zu haben und Kundennachfragen rascher beantworten zu können.

Verpflichtende Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz müssen seit 2015 mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie sollten wichtige Unterlagen aufbewahrt werden?

Aufzubewahrende Unterlagen müssen während der gesamten Aufbewahrungszeit lesbar bleiben. Das heißt: Originalunterlagen auf Thermokopierpapier (beispielsweise Tankrechnungen, Faxe), sollte man besser auf Normalpapier kopieren, um zu verhindern, dass sie mit der Zeit Unleserlich werden bzw. verblassen, Die Originale müssen dann zusammen mit der Kopie aufbewahrt werden.

Checkliste: Welche Unterlagen können Anfang 2024 vernichtet werden?

Nachstehende Unterlagen, die bis zum 31. Dezember 2013 erstellt wurden, können Sie jetzt vernichten:

  • Jahresabschlüsse
  • Buchungsbelege, also beispielsweise Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kassenzettel, Lieferscheine
  • Quittungen
  • Kontoauszüge
  • Jahresbilanzen
  • Inventare
  • Kassenberichte
  • Kredit- und Steuerunterlagen
  • Prozessakten

Dabei unbedingt beachten:

  • Für Jahresabschlüsse, Bilanzen, Lageberichte und Inventare ist auf das Kalenderjahr der Erstellung abzustellen. Wenn z. B. der Jahresabschluss für 2019 erst im Jahr 2021 erstellt wurde, dann muss er bis zum 31.12.2021 aufbewahrt werden.
  • Die Aufbewahrungsfrist für Verträge beginnt erst nach dem Ende der Vertragsdauer zu laufen.
  • Und: Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist gilt nur unter der Voraussetzung, dass alle Steuerbescheide bestandskräftig sind! Das ist der Fall, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch eingelegt haben, der Steuerbescheid nicht vorläufig ist und er nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

Folgende Unterlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 erstellt wurden, können Sie jetzt ebenfalls vernichten:

  • Geschäftsbriefe
  • interne Arbeitsberichte / Fahrtenberichte
  • Versicherungspolicen (nach Ablauf)
  • Finanzberichte
  • Betriebsprüfungsberichte
  • Angebote (die zu Aufträgen geführt haben)
  • Bankbürgschaften und Darlehensunterlagen (nach Ablauf)
  • Exportunterlagen (nach Ablauf)
  • Mahnbescheide (nach Ablauf)
  • Kalkulationsunterlagen
  • Unterlagen zu Erträgen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, wenn damit mehr als 500.000 Euro im Jahr erzielt wurden
  • Rechnungen / Verträge über Handwerkerleistungen, die der Gewährleistungspflicht unterliegen nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungspflicht.

Hinzu kommen die Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz. Hier kann in der Regel ab 1.1.2024 alles vernichtet werden, was zwei Jahre oder älter ist.

Außerdem gilt nach dem Umsatzsteuergesetz für Rechnungen über Bauleistungen bzw. für Rechnungen, die für Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Grundstück ausgestellt wurden, gilt eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Sofern solche Unterlagen aus dem Jahr 2021 oder früher stammen und nicht von der Gewährleistungspflicht betroffen sind, so können diese ebenfalls 2024 entsorgt werden.

Private Unterlagen

Private Rechnungen und Belege für die Einkommensteuererklärung  vmuss man grundsätzlich nicht langfristig archivieren. Dennoch sollte man solche Unterlagen nicht blindlings entsorgen. Belege müssen seit 2017 dem Finanzamt zwar nicht mehr automatisch vorgelegt werden, aber mit ihrer Entsorgung sollte man warten, bis der Steuerbescheid da ist, auf seine Ordnungsmäßigkeit überprüft wurde und Bestandskraft hat. Neben den steuerlichen Aspekten sollte man Belege auch aus zivilrechtlichen Gründen behalten, denn nur damit lassen sich im Streitfall Verjährungsfristen, Garantien oder Gewährleistungsrechte durchsetzen.

Verfahrensdokumentation GoBD – Corona

Der Hintergrund: In der Corona-Krise werden seit März 2020  viele Unternehmen mit immer neuen, oftmals in schneller Abfolge variierenden behördlichen Auflagen konfrontiert und können bzw. konnten deshalb nicht wie gewohnt Ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen. Durch die gravierenden Einschränkungen kommt es zuweilen zu eklatanten Abweichungen im Datenmaterial und in den Prozessen. Darum ist ratsam, Besonderheiten wie den Lockdowns, Quarantänesituationen, Zeiten der Kurzarbeit, etc. möglichst detailliert zu dokumentieren. Denn so können Sie im Falle einer Betriebsprüfung auch noch Jahre später problemlos nachweisen, worauf mögliche Auffälligkeiten zurückzuführen sind.

Auf der Website des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) finden Sie eine Muster-Corona-Dokumentation zum Download. Wie viele andere Vorlagen des ZDH, ist auch dieses Muster sehr leicht verständlich und übersichtlich. Darum empfehlen wir diese Vorlage gerne – auch für Unternehmen außerhalb des Handwerks.

Ergänzend finden Sie noch unter dem Link https://www.zdh.de/fileadmin/Oeffentlich/Steuern_und_Finanzen/Themen/Kassenfuehrung/2022/20220119_05-07_ZDH_Corona_Dokumentation_Erlaeuterungen_Hinweise.pdf  ergänzende Hinweise, Links und Tipps.

Neue GRW-Förderperiode 2022-2027

GRW-Förderung – Berliner Fördergebiete aktualisiert

Die GRW-Förderung (= Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) variiert innerhalb Deutschlands. Im Wesentlichen ist sie von der wirtschaftlichen Entwicklung der entsprechenden Region abhängig.

In der neuen Förderperiode, die seit Anfang diesen Jahres gilt, gibt es in Berlin C-Fördergebiete, D-Fördergebiete sowie Gebiete, in denen keine GRW-Förderung möglich ist. C-Fördergebiete sind die mit der höchsten Priorität. Das heißt, dort gibt es die meiste Förderung.

In den beiden Berliner Fördergebieten dürfen Investitionshilfen mit GRW-Mitteln und mit anderen öffentlichen Fördermitteln maximal in Höhe abhängiger Bruttofördersätze gewährt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der IBB unter https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw.html

Und darum geht es bei der GRW-Förderung:

  • Zuschüsse für Investitionen i. H. v. mindestens 10.000 Euro in das Anlagevermögen
  • oder Lohnkostenförderung
  • bis zu 30% Förderquote
  • Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
  • kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten der IBB

In welchem Fördergebiet der Investitionsstandort liegt, erfahren Sie auf unserer GRW-Programmseite. Hier können Sie Strasse, Hausnummer und Postleitzahl Ihres Betriebes eingeben.

GRW Förderung

Quelle: https://www.businesslocationcenter.de/foerdergebietskarte/

Auffällig ist, eine Reduktion der Fördergebiete insgesamt, wenn man die Förderkarte von Berlin aus der Periode 2014 – 2021 mit der gegenwärtigen vergleicht.

Quelle: ttps://www.businesslocationcenter.de/wirtschaftsstandort/foerderung-und-finanzierung/grw-foerdergebietskarte-foerderperiode-2014-2021/

Corona und wir – Initiative Unternehmer mit Herz

Unternehmer mit Herz – wir sind dabei!

Eine Initiative mittelständischer Unternehmen

Vor einigen Wochen haben wir uns der Initiative „Unternehmer mit Herz“ angeschlossen.

Unser Unternehmen steht seit seiner Gründung für die Gleichbehandlung aller Menschen, die mit uns zu tun haben: (freie) Mitarbeiter*innen, Klient*innen, Geschäftspartner*innen und weitere Stakeholder.  Niemand wird bei uns aufgrund sozialer Herkunft, persönlicher Überzeugungen, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Hautfarbe etc. diskriminiert. Damit folgen wir nicht nur dem Allgemeinen Gleibehandlungsgesetz (AGG) wie es seit 2006 gilt, sondern diese „ehernen“ Grundsätzen galten für uns schon immer. Und an diesen halten wir auch in der Corona-Krise fest.

Nicht zuletzt deshalb finden wir es wichtig, gemeinsam mit vielen anderen mittelständischen Unternehmen in der Initiative „Unternehmer mit Herz“ Gesicht zu zeigen und ein Zeichen zu setzen gegen die Diskriminierung von Menschen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, für ihre vom Grundgesetz garantierte körperliche Unversehrtheit Gebrauch machen und sich gegen eine Corona-Impfung (=medizinischer Eingriff) entscheiden.

Das heißt selbstverständlich nicht, dass wir Impfgegner seien. Wir sind aber überzeugt, dass die Entscheidung für oder gegen eine Impfung immer eine individuelle sein sollte, welche die Betreffenden nach umfänglicher Beratung und individueller Risikoabwägung mit ihren, über gut informierten (Haus-)Ärzten treffen sollten.

Wir befolgen alle Hygiene-Maßnahmen und die staatlichen Regeln des Infektionsschutzes. Wir setzen diese schon seit März 2020 konsequent um. Zudem bieten wir Mitarbeitenden und Mandanten seit dem Frühjahr 2021 kostenlose Schnelltests an – bezahlt von uns selbst und nicht vom Staat.

Nachstehend finden Sie persönliche Betrachtungen und Analysen zur gegenwärtigen Krise…



Von großer Solidartät zur gesellschaftlichen Spaltung

Eine Retrospektive

Als im März 2020 die Pandemie von der WHO  ausgerufen und der erste Lockdown in Deutschland am 22. März 2020 verhängt wurde, zeigte die Gesellschaft, wenn man von gewissen Hamsterkäufen einmal absieht, großes Verständnis und Solidarität. Die Menschen reduzierten sogar schon vor dem offiziellen Lockdown ihre Kontakte. Jüngere gesunde Menschen erledigten Botengänge und Einkäufe für Ältere und Risikogruppen. Über Portale wie Nebenan.de organisierte sich nachbarschaftliche Hilfe. Bei den „Tafeln“ sprangen Studierende ein, um die überwiegend älteren Ehrenamtlichen zu schützen. Kleine und größere Unternehmen begannen dringend benötigte Masken, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel zu produzieren. Mitarbeiter*innen von Unternehmen hielten digital quasi vom heimischen Küchentisch aus den sprichwörtlichen „Laden am Laufen“. Kurzum: Deutschland erlebte eine große Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft. Nicht zuletzt deswegen kam unser Land so gut durch die erste Corona-Welle, weil Unternehmen und Privatpersonen sich an der Basis bemühten, jene Mängel zu kompensierten, welche letztlich unsere Regierung durch fehlende Pandemie-Vorbereitungen zu verantworten hatte.

Während sich die Zivilgesellschaft mühte, die Krise gut zu meistern, erschien im Bundesinnenministerium ein später als „Panikpapier“ bekannt gewordenes Pamphlet. Darin wurden Überlegungen angestellt, wie man „Akzeptanz und Sinnhaftigkeit von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen“ (S.1) den Bürgern näher bringen könnte. Darin ist u. a. zu lesen:

Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei  einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher». Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen.“ (S. 13)

Man darf sich angesichts solcher Zeilen fragen, welches Menschenbild hier vorliegt. Das christliche ist es sicher nicht.

Nicht zuletzt solche Veröffentlichungen dürften es gewesen sein, welche Besorgnisse  geschürt und „Querdenkern“ u. ä. Gruppen den Weg bereiteten.

Proteste und Demonstrationen sind nicht zuletzt aufgrund der deutschen Historie fester Bestandteil unserer freiheitlichen Demokratie. Dazu gehört auch, dass Mindermeinungen zu Worte kommen und ertragen werden müssen. Üblich war es bis zur Corona-Krise auch, seitens Politik und Medien einen sachlichen Dialog zwischen den unterschiedlichen Meinungen zu fördern. Diese Herangehensweise hat sich seit Mitte 2020 aber grundlegend geändert. „Covidioten“, „Schwurbler“, „Verschwörungstheoretiker“, „Coronaleugner“ etc.  wurden zu  gängigen Bezeichnungen für mehrheitlich friedlich Protestierende. Passend dazu präsentierten Medien als „Gesichter der Bewegung“ bevorzugt Sonderlinge mit skurrilen oder gar gefährlichen Ansichten.

Das negative „Framing“ erfasste bald auch Prominente, wenn sie sich mit den „Covidioten“ gemein zu machen schienen. So traf es  u. a. den konservativen Ökonom und Investor Prof. Max Otte, langjähriges Mitglied der CDU und deren Werteunion, früher gern gesehener TV-Talkshow-Gast, z. B. bei Anne Will.

Auch andere, früher hoch geachtete Wissenschaftler*innen wurden schnell zur Corona verharmlosenden oder gar Corona leugnenden „personae non gratae“ erklärt, sobald sie sich – mit durchaus nachvollziehbaren Argumenten – gegen den politischen Mainstream äußerten. In der Folge haben sich die kritischen Stimmen vielfach in die „unendlichen Weiten“ und Echokammern des Internet zurück- und damit ihrerseits dem sachlichen Diskurs entzogen.

In der – epidemologisch vorhersehbaren – zweiten Corona-Welle im Herbst / Winter 2020/21, zeigte sich, dass es gerade öffentliche Einrichtungen wie Schulen waren, die nicht ausreichend gerüstet waren, wohingegen die Privatwirtschaft sehr viel in Hygieneschutzmaßnahmen investiert hatte. Dennoch traf der erneute Lockdown im Herbst / Winter viele Unternehmen hart. Die Beschränkungen wurden teilweise bis zum Juni 2021 aufrecht erhalten.

Nun, im November 2021 erleben wir in Form der „4. Welle“ eine Wiederkehr der pandemischen Zustände. Es gibt neuerliche Beschränkungen, die inzwischen schon bis März 2022 avisiert sind. Kleine und mittlere Betriebe, die es bislang geschafft haben, die Krise mit Hilfe finanzieller Ressourcen, staatlicher Hilfen und der Solidarität ihrer Mitarbeitenden zu überstehen, droht nun endgültig die sprichwörtliche Puste auszugehen, auch wenn – Stand 24.11.2021 – Überbrückungshilfen und Neustarthilfen bis 31.03.2022 verlängert worden sind.

Meinten wir nicht, das alles längst überwunden zu haben? Immerhin bekamen wir doch vor einem Jahr die modernsten, auf Gentechnik basierende Impfstoffe. Sie sollten der „Game Changer“ in der Pandemie sein. „Die Impfung ist der einzige Weg aus der Pandemie“, postulierte es der hessische Ärztekammerpräsident im Juli 2021. Damit stand er nicht allein, sondern simmte in den großen Chor von Wissenschaftler*innen, Politiker*innen und Leitmedien ein.

Seitdem sich aber abzeichnet, dass das Corona-Virus sich nicht so einfach besiegen lässt, werden Schuldige gesucht. Was läge da näher als die bislang Ungeimpften ins Visier zu nehmen? Schnell werden sie zum Sündenbock für die negativen Entwicklungen gemacht  – nicht zuletzt für die erneut angespannte Lage in den Krankenhäusern. Der Begriff von einer „Pandemie der Ungeimpften“ macht die Runde. Öffentlich und von prominenter Stelle werden Ungeimpfte als „Gefährder“ oder „Tyrannen“ bezeichnet und zunehmend werden Rufe nach Zwangsmaßnahmen und Bestrafungen laut.

Denn die Impfungen, so hat man uns immer wieder versichert, seien super wirksam und völlig unschädlich. Sie immunisierten die Geimpften angeblich auf mindestens 12 Monate und solltem sogar eine Weitergabe der Infektion weitgehend verhindern. Daran glaub(t)en wir. Schließlich haben wir uns – manche sogar nach durchgemachter Corona-Infektion – vertrauensvoll die Spritze(n) geben lassen und so unseren „Solidarbeitrag“ im Kampf gegen das tückische Virus geleistet.

Nun, die Mehrheit der Deutschen ist inzwischen geimpft. Zurück geblieben ist eine Minderheit, die sich, aus welchen Gründen auch immer, (erstmal) gegen eine Corona-Impfung entschieden hat. Diese Ungeimpften machen von ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art.2.2) Gebrauch, und es sollte eigentlich klar sein -nicht zuletzt aufgrund der deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts -, dass unser Staat kein Recht hat, Menschen gegen ihren Willen zu medizinischen Eingriffen zu zwingen.

Es ist erschreckend mitzuerleben, wie in unserer, sonst so sehr auf Diversität und Minderheitenschutz bedachten Gesellschaft Menschen an den öffentlichen Pranger gestellt werden, deren Vergehen nichts anderes ist, als sich gegen einen medizinischen Eingriff am eigenen Körper oder dem ihrer Kinder zu entscheiden.

Diffamierungen, Hetze, Druck und Angstmacherei sind wohl kaum dazu angetan, Positives zu bewirken. Sie spalten eine Gesellschaft. Und man darf sich fragen, wie wir nach all dem in einer Post-Corona-Zeit wieder zu einem guten Miteinander finden sollen.


Die Impfung als (Irr-)Weg aus der Corona-Krise?

Impfungen sind eine tolle Erfindung. Als Kind lernte ich „Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam“. Und obwohl ich Mutter eines impfgeschädigten Kindes bin, finde ich Impfungen gut und sinnvoll.  Aber Viren mit Hilfe von Impfungen aus der Welt zu vertreiben, ist wohl eher die Ausnahme als die Regel. Bei Pocken ist es einmal gelungen, bei Masern könnte es gelingen, bei den mutationsfreudigen Erkältungs- und Grippeviren – wozu auch die Coronaviren zählen, scheint es ein müßiges Unterfangen. Dennoch sind Impfungen auch hier sinnvoll, insbesondere für Risikogruppen, wie Ältere, Vorerkrankte usw.  Dafür wurden die neuartigen Corona-Impfstoffe entwickelt. Erinnern wir uns: Man wollte Risikogruppen vor Tod und schwerem Krankheitsverlauf schützen und Horrorszenarien wie Anfang 2020 in Bergamo vermeiden.  Als die neuartigen Impfstoffe endlich da waren, schienen sie aber weit mehr zu können. Sie sollten die Geimpften längerfristig schützen und, wenn auch nicht vollständig, so doch in hohem Maße eine Weitergabe des Virus verhindern. So wurde es von Politik und Medien verbreitet.

Als neugierige  „Zahlen- und Faktenfrau“ habe ich versucht, mehr über die Impfung, ihre Nebenwirkungen und tatsächliche Wirksamkeit zu erfahren. Erste Hinweise fand ich in dem Video „Die Pandemie in den Rohdaten„, mit dem der Marcel Bartz einen Beitrag zum öffentlichen Diskussion leisten wollte. Herr Bartz, der sich selbst einen „Erbsenzähler“ nennt, ist ein Informatiker aus dem Land Brandenburg, der viele Jahre in Berlin eine Firma hatte, die für Unternehmen Daten analysierte und aufbereitete. Man darf ihm also eine gewisse Expertise zutrauen. Leider fiel das Video kurz nach seiner Veröfffentlichung mehrfach übereifrigen „Faktencheckern“ um Opfer, wurde bei YouTube gelöscht, dann jedoch von Fans aber immer wieder hochgeladen, und inzwischen begnügt sich YouTube mit seinem üblichen Corona-Warnhinweis.

Absolute und relative Risikoreduktion

Herr Bartz analysierte u. a. die  Zahlen aus der Zulassungsstudie von BioNTech. Dabei fiel ihm die große Diskrepanz zwischen absoluter und relativer Wirksamkeit auf. Wobei uns, d. h. der Öffentlichkeit immer nur die hohen  Zahlen der relativen Wirksamkeit übermittelt wurden.

Quelle: Marcel Bartz

Das, was Herr Bartz herausfand, bestätigte im April 2021 eine Studie, die in einer ältesten und renommiertesten medizinischen Fachzeitschriften der Welt, „The Lancet“ veröffentlicht wurde. Hier wurden alle in Europa verwendeten Impfstoffe – auch der russische, nicht in der EU zugelassene –  hinsichtlich ihrer Wirksamkeit untersucht und verglichen (vgl. Olliaro et al., The Lancet, 20.4.2021).  Auffällig war bei allen Impfstoffen die Diskrepanz zwischen relativer und absoluter Risikoreduktion.

Zur Erklärung: Die allgemeine Risikorreduktion (ARR) berücksichtigt das allgemeine Risiko mit Covid-19 infiziert zu werden, bezogen auf eine Gesamtgruppe. Die relative Risikoreduktion“(RRR) dagegen vergleicht die Anzahl tatsächlich Erkrankter –  mit und ohne Impfung. Das waren in der Phase 3-Studiengruppe von BioNTech-Pfizer 169 Personen (ungeimpft) gegenüber neun Geimpften.

Die Verfasser der o. g. Studie kritisieren den öffentlichen Fokus auf die Werte der relativen Risikoreduktion (RRR). Diese Werte laden zu Trugschlüssen hinsichtlich der Wirksamkeit ein. Sie stellten klar , dass die allgemeine Risikorreduktion (ARR) nur bei 1,3% für Impfungen mit AstraZeneca liegt, bei 1,2% mit Moderna, bei 1,2% für Johnson & Johnson, sowie bei 0,84% für BioNTech / Pfizer und bei 0,93% für Sputnik V, dem russischen Vektor-Impfstoff liegt.

Die RRR wird im Pharmamarketing meines Wissens grundsätzlich gerne genommen, weil sie bessere Zahlen liefert. Aber kann das die Grundlage für weitreichende politische Entscheidungen und Anlass für eine Massenimpfkampagne zur Immunisierung der Bevölkerung sein?

Zwischenzeitlich wurden die Aussagen zu den hohen Werten seitens der WHO nach unten korrigiert auf ca. 40 Prozent,  ohne allerdings klar zu stellen, dass es sich hier nach wie vor um die relative Riskoreduktion (RRR) handelt.

Hinzu kommt, dass erste Studien aus Israel schon im Sommer d. J. darauf hingedeutet haben, dass die Wirkung der Impfungen nicht sehr langanhaltend ist. Man spricht von durchschnittich 6 Monaten. [Anmerkung: Am 25.11.2021 meldete die ARD, dass in Israel trotz extrem hoher Impfquote und Boosterimpfungen steigen die Infektionszahlen steigen – also rollt hier gerade die „5. Welle“ an.]

Im Oktober d. j. erschien ebenfalls in „The Lancet“ eine „prospektive, Längsschnitt-, Kohortenstudie“ zur Übertragbarkeit des Virus bei Geimpften und Ungeimpften. Man kommt hier zu dem Schluss: „…vollständig geimpfte Personen mit Durchbruchinfektionen haben eine ähnliche Spitzenviruslast wie ungeimpfte Fälle und können die Infektion im eigenen Haushalt gut übertragen, auch an vollständig geimpfte Kontaktpersonen…“ (eigene Übersetzung).

Die Idee durch die Impfung eine „Herdenimmunität“ der Bevölkerung zu erreichen, ist damit ad absurdum geführt. In den Medien wird dafür aber nicht der Impfstoff verantwortlich gemacht,  sondern die neuen Varianten des Virus. Aktuell (seit Juni / Juli) ist aus Indien die „Delta-Variante“ zu uns gekommen, welche wesentlich infektiöser und – zumindest einem bekannten „SPD-Gesundheitsexperten“ zufolge  – auch viel gefährlicher als die früheren Varianten sei. Und schon (Tagesschau 26.11.2021) bedroht uns eine „neue Variante mit vielen Mutationen“ aus Südafrika.

Das ist aber für die Impfstoffhersteller bislang kein Grund, ihre Impfstoffe anzupassen. Dabei ist die Anpassung auf neue Mutationen ein Vorgang, der bei den Grippeimpfstoffen seit langem üblich ist, und das, obschon diese mit den raditionellen Herstellungsverfahren nach meiner Kenntnis als teurer und aufwendiger zu verändern sind als die neuen gentechnischen Impfstoffe. Aber dann bräuchte es ja wieder eine neue Zulassung, und die ist schwierig. Denn „eine der größten Schwierigkeiten besteht nun für alle Hersteller darin, die Effektivität angepasster Impfstoffe zu evaluieren. Da bereits große Teile der Bevölkerungen geimpft sind, dürfte es schwierig werden, eindeutige Daten aus der Lebenswelt zu bekommen. Wahrscheinlich werden deshalb vor allem Laborwerte zur Bewertung der angepassten Impfstoffe herangezogen. (vgl. https://www.mdr.de/wissen/covid-impfung-vorerst-keine-anpassung-100.html vom 21.10.2021). Also wird weiterhin das verimpft, was auf Basis des genetischen Codes des ursprünglichen „Wuhan“-Virus entwickelt wurde.

Frage: Kann ein Impfstoff  mit den benannten Eigenschaften tatsächlich der „einzige Weg aus der Pandemie“ sein?

Wenn ja, dann wäre es ein extrem teurer und aufwendiger Weg, müsste man doch angesichts der Eigenschaften des Virus (endemisch) und der inzwischen ebenfalls festgestellten kurzen und Schutzwirkung der Impfungen wohl die gesamte Bevölkerung stetig vollständig geimpft halten, um ein epidemisches Auftreten neuer Krankheitsfälle zu verhindern. Hinzu kommt das Risiko, das neue Virus-Varianten gar nicht erreicht werden können. Unser Gesundheitssystem würde durch die stetigen Nach-Impfungen vermutlich bald finanziell sowie logistisch an seine Grenzen gelangen.

Die Kombination aus natürlicher Immunität und Impfung als Lösung?

Folgt man den Aussagen von Prof. Dr. Christian Drosten im September 2021, ist die Kombination aus natürlicher Immunität durch eine durchgemachte Infektion in Kombination mit der Impfung der beste langfristige Immunschutz. Er empfahl darum eine Auffrischungsimpfung („Booster“) nur den Risikogruppen, wohingegen gesunde Erwachsene, sich durch natürliche Infektion von selbst „boostern“ würden.

Moderna-Chef Stéphane Bancel sieht es ähnlich, will aber auch – verständlich für ihn als Chef einer Herstellerfirma – auch Nicht-Risikogruppen in größeren Abständen boostern. Er sagte kürzlich : „Die Wirkung der Impfung nimmt kontinuierlich ab.“ Er erwarte darum, dass Auffrischungsimpfungen für ältere Menschen jährlich nötig seien, für jüngere Menschen alle drei Jahre. Bancel verwies dazu auf Erfahrungen mit der mutmaßlich durch das OC43-Coronavirus ausgelösten „Russischen Grippe“*, mit der die Menschheit seit mehr als 100 Jahren lebe.

Mir drängt sich dabei die Frage auf, weshalb man junge, gesunde Menschen, die keiner Risikogruppe angehören, überhaupt impfen muss, wenn sie durch ein oder zwei natürliche Infektionen innerhalb von ein paar Jahren sowieso eine Immunität aufbauen…. ?

[*An der „Russischen Grippe“ erkrankten 1890 allein in London, der damals  mit knapp 5 Mio. Einwohnern größten Stadt der Welt, 10 – 15 Prozent der Bewohner. Davon verstarb ca. 1 Prozent. Abgesehen von den wesentlich höheren Infektions- und Todeszahlen der Russischen Grippe in Relation zu COVID-19 gibt es viele Ähnlichkeit sowohl im Krankheitsverlauf als auch in Bezug auf die Synptome.]


Die „Pandemie der Ungeimpften“ – ein Narrativ zerbröckelt

Am 20.11.2021 ist in „The Lancet“, jener bereits oben erwähnten renommierten medizinischen Fachzeitschrift, ein Beitrag aus Deutschland erschienen unter dem Titel COVID-19: stigmatising the unvaccinated is not justified, der belegt, dass  55,4 % der symptomatischen COVID-19 Fälle bei der Risikogruppe der über 60-Jährigen vollständig Geimpfte betreffen.

Dr. Christian Drosten sagte in einem Interview im „ZEIT online“ am 10.11.2021: „Wir haben keine Pandemie der Ungeimpften, wir haben eine Pandemie. Und wir haben Menschen, die noch sehr gefährdet sind, die älteren Ungeimpften. …Wir haben eine Pandemie, zu der alle beitragen – auch die Geimpften.“  Und Prof. Dr. Alexander Kekulé, seines Zeichens Virologe, Epidemiologe und langjähriger Berater der Bundesregierung zum Thema Seuchenschutz kritisierte am 18.11.2021 in der Sendung „Markus Lanz“ die fatale Kommunikation die 2G-Regel, welche Geimpfte in falscher Sicherheit wiege und so der Virus-Verbreitung Vorschub leisten.  [Dr.mKekulé hatte übrigens mit seinem SMART-Konzept schon im Frühjahr 2020 eine vernünftige Langfriststrategie zum Leben mit Corona selbst ohne Impfungen entworfen.]

Last but not least sein noch aufeine länderübergreifende Studie hingewiesen, die am 30.09.2021 im „European Journal of Epidemiology“ erschienen ist und zu dem Schluss kommt, dass sich die COVID-19 Infektionsrate von der Impfrate entkoppelt hat: „Increases in COVID-19 are unrelated to levels of vaccination across 68 countries and 2947 counties in the United States.“


Fazit: Wir müssen umdenken und handeln!

Stand 23.11.2021 zählte das Robert-Koch-Institut (RKI) 5.430.911 nachgewiesene Infektionen in inzwischen rund 20 Pandemie-Monaten. Bezogen auf eine deutsche Gesamtbevölkerung von 83,1 Mio   ist also bei rund 6,5 Prozent der Bundesbürger inzwischen eine COVID-19 Infektion nachgewiesen worden. Impfdurchbrüche inzwischen 71, 4 % – und mehr als die Hälfte der an Corona-Toten war vollständig geimpft. Die Zahl der Menschen, die seit Beginn der Pandemie „mit oder an“ dem Virus leider verstorben nd, beträgt 99.433 also 0,1 Prozent. Die Mehrheit der Verstorbenen finden wir in der Altersgruppe 80 +.

Diese Zahlen werden bis zum Ende der „Grippe-Viren-Saison“ im April / Mai vermutlich weiter steigen und neue Opfer fordern. Es ist also Zeit, zu handeln. Ob (Booster-)Impfungen für alle der richtige Weg sind, ist mehr als fraglich angesichts der Tatsache, dass es nicht nur immer hartnäckige Impfverweigerer geben wird, sondern wir inzwischen auch immer mehr über die  – teilweise schweren bis tödlichen – Nebenwirkungen der Corona-Impfung und zugleich deren eingeschränkte Wirksamkeit erfahren haben.

Es ist also höchste Zeit, neue Wege zu beschreiben. In diesem Zusammenhang möchte ich den österreichischen Philosophen, Psychotherapeuten und Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawik zitieren. Er schreibt in seiner „Anleitung zum Unglücklichsein“ [Watzlawik, 1988, S.28/29]:

„… (das) sture Festhalten an Anpassungen und Lösungen, die irgendwann einmal durchaus ausreichend erfolgreich, oder vielleicht sogar die einzig möglichen gewesen waren … führt zu einer zweifachen Blindheit: Erstens dafür, dass im Laufe der Zeit die betreffende Anpassung eben nicht mehr die bestmögliche ist, und zweitens dafür, dass es neben ihr schon immer eine ganze Reihe anderer Lösungen gegeben hat oder zumindest nun gibt. Die doppelte Blindheit hat zwei Folgen: Erstens macht sie die Patentlösung immer erfolgloser und die Lage immer schwieriger und zweitens führt der damit steigende Leidensdruck zur scheinbar logischen Schlussfolgerung, nämlich zur Überzeugung, noch nicht genug zur Lösung getan zu haben. Man wendet also mehr derselben ‚Lösung‘ an und erreicht damit genau mehr desselben Elends.“

Die Impfung mag eine Möglichkeit sein, Risikogruppen zu schützen, aber sie ist gewiss kein „einziger Weg aus Pandemie“. Im Gegenteil, im Streit um sie zerfällt unsere Gesellschaft. Es besteht durchaus die Gefahr, dass einzelne Gruppen die Situation ausnutzen und bislang friedliche Proteste in Gewalt umschlagen. Zudem droht unserer mittelständisch geprägte Wirtschaft nachhaltig Schaden zu nehmen angesichts immer neuer Beschränkungen, Aufwendungen bei der Umsetzung von des neuen Infektionsschutzgesetzes (gültig seit 24.11.2021), sowie der 2G, 2G+ und 3G-Regeln und nicht zuletzt einen Streit um Impfentscheidungen Mitarbeitender.

Betrachten wir die Lage realistisch: Die Mehrheit der Menschen, ob nun geimpft oder ungeimpft, wird auch weiterhin nicht aufgrund einer Corona-Infektion wirklich schwer erkranken oder gar versterben. Geschützt werden müssen vor allem Risikogruppen, insbesondere die alten Menschen in Pflegeheimen. Dort hat die Krankheit bislang die meisten Opfer gefordert. Um diese und uns selbst zu schüzten, stehen uns, anders als 2020, neben den Impfungen inzwischen verschiedene Test-Möglichkeiten, professionelle Schutzmasken und Hygienekonzepte zur Verfügung.

Was wir aber nach wie vor nicht haben, sind effektive Behandlungskonzepte für Corona-Patienten im Frühstadium. Derzeit läuft es leider so: Positiv PCR-Getestete werden unverzüglich nach Hause in Quarantäne geschickt, wo sie dann Mitbewohner infizieren können. Eine ärztliche Betreuung gibt es im Regelfall nicht. Nach eigenen Recherchen und persönlichen Erfahrungen ist die Begründung, die Infizierten seien viel zu ansteckend und es gäbe für sie sowieso keine effektive Behandlung. Telefonberatungen und die Verabreichung allgemeiner Grippe- und Erkältungsmittel sind offenbar das Maximum, was ein Corona-Patient im Frühstadium hierzulande zu erwarten hat. Anders als bei anderen Infektionskrankheiten wagt es, scheinbar kaum ein Hausarzt, obwohl selbst geimpft, die Betroffenen persönlich zu untersuchen, um z. B. eine Differenzialdiagnose zu stellen oder frühzeitig mit einer ambulanten Sauerstoffversorgung zu beginnen. Wenn sich dann der Zustand der Infizierten erheblich verschlechtert, kommen sie ins Krankenhaus, wo das Pflegepersonal nach 20 Pandemiemonaten sowieso am Limit ist.

Auf diese Zustände sollten wir unser Augenmerk richten und nach Lösungen suchen, statt Energien mit dem „Bashing“ Ungeimpfter zu verschwenden.


Weiterführende Links:

„In unserem Land passiert gerade Unheil“- Interview mit dem Epidemiologe und ehemalige Leiter des bayrischen Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg, Friedrich Pürner

www.allesaufdentisch.tv – Kulturschaffende im Gespräch mit Expert*innen unterschiedlicher Fachrichtungen rund um das Thema Corona

https://www.bundestag.de/resource/blob/850806/7bd14581e33890e68fe7d57ee67d4cbf/19_14-2_13-2-_ESV-Tom-Lausen-_Langfriste-Konsequenzen-data.pdf  – Stellungnahme des Sachverständigen Tom Lausen im Bundestag

Vaccine Surveilance Report der britischen Arzneimittelbehörde https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1034383/Vaccine-surveillance-report-week-46.pdf

Impfschadenmelden.de im Gespräch – Impfschaden melden kann Leben retten

Kliniksterben in der Pandemie – Beitrag von ARD Plusminus am 17.02.2021

Aus Israel: Das Testimony-Projekt zur Massenimpfung

Corona-Impfpflicht in Deutschland? Ja oder Nein? „Auf keinen Fall“, sagt der Kinder- und Jugendarzt Dr. Steffen Rabe im MDR AKTUELL am 23.11.2021

 

 

Gründungsideen: Nachhaltigkeit im Fokus

Gründungen mit ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit

In unserem eigenen kleinen „Entrepreneurship Lab“ beraten und fördern wir bevorzugt Gründungsideen mit Fokus auf ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit. Drei davon wollen wir Ihnen hier vorstellen:

1. Raumverleih.de  – eine Plattform zur besseren Nutzung von gewerblichen Räumen

Coworkingspaces, wo sich viele Menschen Büros, Konferenzräume oder auch nur einen Schreibtisch teilen, haben sich in Großstädten inzwischen etabliert. Aber was ist mit dem Yogalehrer, der gerade startet – vielleicht auch erstmal im Nebenerwerb? Oder mit der Gründerin eines Cateringunternehmens, die nur gelegentlich eine professionelle Küche braucht? Oder den Handwerker*innen mit großer Motivation, und guten innovativen Ideen, denen es an Startkapital für eine Werkstatt fehlt?

Hier setzt das Plattform-Projekt von Sabine Wicher und ihrer Partnerin Nicole ein. Ihr Ziel ist eine neue bessere Auslastung von Räumen, die es bereits gibt und die stunden oder tageweise ungenutzt sind. Diese freien Zeiten wollen die Gründerinnen anderen zugänglich machen.
Das ist gut für die Raumverleiher*innen, die so Geld verdienen. Das ist gut für die Zwischennutzer*innen, die einen Raum nur für die tatsächlich benötigte Zeit anmieten. Das ist gut für unsere Städte, wo Räume ein knappes Gut sind. Und es ist auch ökologisch nachhaltig denn vorhandene Räume effizienter nutzen, schont  Ressourcen.

2. SmartFit Bildungsinstitut – Online-Nachhilfe für Kinder und Jugendliche mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund

Seit Mitte 2019 bietet der aus Syrien stammende Lehrer Khaled Daghstani mit seinem Team qualifizierten Pädagogog*innen Nachhilfe für Kinder und Jugendliche mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund an. Viele dieser Kinder haben schulische Defizite aufgrund von Krieg, Vertreibung und Flucht. Mangelnde Deutschkenntnisse, nicht zuletzt der Eltern, erschweren ein Schritthalten im deutschen Schulsystem. Und finanzielle Bschränkungen erlauben es den Eltern vielfach nicht, Nachhilfeunterricht zu bezahlen. Die Lösung: Preisgünstiger Online-Unterricht in Kleingruppen erteilt durch muttersprachliche Lehrer*innen.

Die Corona-Krise beförderte diese Idee. Denn dem jungen Unternehmen gelang es, schnell auf die Anforderungen des Homeschooling einzugehen und seine Methoden mit den Anforderungen des im Lockdown praktizierten Fernunterrichts zu vereinbaren.

Mit überwältigendem Erfolg: Inzwischen werden mehr als 20 Fernlehrgänge in den Kernfächern: Deutsch, Mathematik und Englisch für Schüler in der Grundschule und Sekundarstufe 1 monatlich angeboten, an denen viele zufriedene Schüler*innen mit  aus ganz Deutschland teilnehmen.

Quelle: SmartFit

Begeistert hat diese sozial nachhaltige Gründung auch die Jury des „Sustainable Impact Award“, welcher von der Zeitschrift Wirtschaftswoche in Kooperation mit der Generali Versicherung in diesem Jahr ausgelobt wurde. Hier belegte SmartFit in der Sonderkategorie „Generali-THSN NewComer“, in der Startups von Geflüchteten ausgezeichnet wurden, den 2. Platz.

 

 

 

 

 

3. MishkiYaku – ökologisch produzierter hochwertiger Spezialitätenkaffee aus Ecuador + Vogelschutz

Quelle: Mishkiyaku.com

Evelyn Echeverria und ihr Mann Robert lieben Ecuador, Umweltschutz und guten Kaffee. Das brachte sie auf die Idee, hochwertigen ökologisch produzierten Spezialitätenkaffee aus Ecuador direkt von kleinen Plantagen zu kaufen und als Rohkaffee nach Deutschland zu bringen. Hier wird der Kaffee schonend geröstet und im Direktvertrieb an Kaffeeliebhaber verkauft. So verbessert sich das Einkommen der Erzeuger und der nachhaltige Anbau von Kaffee wird gefördert.

Der Name „MishkiYaku“ bedeutet „köstliches Wasser“ und bezieht sich auf den zuckerhaltigen Nektar, den die Kolibris mit ihren Schnäbeln aus kleinen Blütenkelchen schlürfen. Diese leben in fast allen Regionen Ecuadors, spielen als Bestäuber eine wichtige Rolle im Ökosystem und bevölkern auch die Kaffeeplantagen. Bedauerlicherweise sind diese hübschen kleinen Vögel durch negative Umwelteinflüsse sehr bedroht. Deshalb sind 5 Prozent Unternehmensgewinns für den Schutz der Kolibris in Ecuador bestimmt und gehen an das Projekt Avesconservacion.

 

 

Nachzutragen bleibt noch, dass unsere beraterische Begleitung bei der konzeptionellen Ausarbeitung der o. g. Ideen und die Umsetzungsbegleitung finanziell gefördert wurde von den verschiedenen Programmen, für die wir akkreditiert sind.

Sie haben auch eine nachhaltige Geschäftsidee? Sprechen Sie uns an! Denn:

„Wenn viele kleine Leute an vielen kleinen Orten viele kleine Schritte tun, dann werden sie das Gesicht der Welt verändern.“

Nachfolge ist weiblich!

Mittelständische Unternehmen suchen Nachfolger/innen

Nationaler Aktionstag zur „Unternehmensnachfolge durch Frauen“ am 21.06.2021

Wie in jedem Jahr startet auch 2021 die bundesweite Gründerinnenagentur ihren nationalen Aktionstag „Unternehmensnachfolge durch Frauen“.

Hintergrund: In diesem und dem nächsten Jahr steht lt. KfW bei rund 260.000 mittelständischen Unternehmen in Deutschland das Thema Nachfolge an. Die Zahl der Übernahmegründungen liegt aber bei ca. 70.000, und bei weniger als einem Viertel – mit sinkender Tendenz – sind es Frauen, die eine Unternehmensnachfolge antreten.

Chancen der Nachfolge

Die Übernahme eines Bestandsunternehmens bietet viele Chancen, wohingegen eine Neugründung oft riskanter ist. Auch ist die Übernahme eines soliden mittelständisches Unternehmens findet auch leichter eine Finanzierung als eine Neugründung. Auch lassen sich mit der passenden Strategie und guter Kommunikation auch durchaus neue innovative Ideen in Unternehmen mit längerer Geschichte realisieren.

Knackpunkte bei der Unternehmensübernahme

Ein Spaziergang ist eine Unternehmensübernahme allerdings nicht. Sie will gut vorbereitet, fachlich begleitet und mit Offenheit und Kompromissbereitschaft von allen Seiten geführt werden.

Ich, Ilona Orthwein, habe verschieden Nachfolgen sowohl beruflich begleitet als auch privat miterlebt und weiß, dass es nicht unbedingt an mangelnder Nachfrage seitens Übernahmewilligen liegt, wenn keine Nachfolge zustande kommt. Oft sind es falsche Erwartungen, Missverständnisse und festgefahrene Vorstellungen seitens derjenigen, die Nachfolgende suchen bzw. brauchen, damit das Unternehmen auch ohne sie weiterleben kann.

Zu spät und zu unentschlossen starten viele Unternehmer/innen in einen Übergabeprozess. Dabei gilt die Faustregel, dass man sich spätestens mit Mitte Fünfzig auf eine Übergabe vorbereiten sollte. Vorbereiten, das heisst zunächst sich mit dem Thema auseinandersetzen. Man sollte sich Informationen und Beratung einholen, wobei Kammern ebenso wie freie Berater helfen, und sich im eigenen Unternehmensumfeld schon einmal nach einer Kandidatin / einem Kanditaten für die Nachfolge umschauen. Gibt es gute Mitarbeiter, die vielleicht Interesse hätten? Kann vielleicht aus den Reihen der Belegschaft vielleicht eine kleine Gruppe gebildet werden. die als Nachfolgende in Frage käme? Gute Vorbereitung ist der erste wichtige Schritt für einen gelungene Nachfolge.

Wer dagegen zu lange wartet, wird oft von den Ereignissen überrollt. Alter oder gar Krankheit führen u. U. zu überstürztem Handeln Der oder die angedachte Nachfolger/in wurde zu lange hingehalten, oder wusste noch gar nichts von seinem / ihrem Glück und schlägt andere berufliche Wege ein.

Am Ende steht dann oft die Auflösung eines soliden Unternehmens, der Verlust von Arbeitsplätzen und und guten Angeboten für die Kunden…

Frauen als Nachfolgerinnen

Der Nationale Aktionstag „Nachfolge ist weiblich!“ am 21. Juni 2021 möchte für die Unternehmensnachfolge durch Frauen sensibilisieren, denn noch immer sind Frauen bei dieser Form der unternehmerischen Selbständigkeit unterrepräsentiert. KfW-Research im Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2020 zeigt, dass die demografische Entwicklung die Lücke beim unternehmerischen Generationswechsel weiter auseinandertreibt.

Auch die Corona-Krise wirkt sich nachteilig auf Unternehmensnachfolgen aus: Viele Betriebe verschieben lt. aktuellem DIHK-Nachfolgereport die Übergabe-Entscheidungen und rücken die derzeit ihre Existenzsicherung in den Fokus.

Unternehmerisch selbständige Frauen wiederum sind im Zuge der Krise häufiger von Einkommensverlusten betroffen. Denn sie sind oft in von der Pandemie stark betroffenen Branchen tätig. Folglich besteht die Gefahr, dass – vgl. DIW-Wochenbericht 15/2021 – der zuvor
positive Trend zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von Frauen  der vergangenen Jahre sich in sein Gegenteil verkehrt, wobei sich parallel der Nachfolgebedarf zusätzlich verschärfen wird.

Karriereoptionen für gut qualifizierte Frauen bei vakanten Nachfolgelösungen

Die Hälfte der unternehmerisch selbständigen Frauen hat ein hohes Bildungsniveau. Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens eröffnet Frauen spannende Karriere-Chancen und ermöglicht ihnen vielfach eine adäquatere Verwertung ihrer Bildungsqualifikationen als im Angestelltenverhältnis.

Nationaler Aktionstag

Die bundesweite Gründerinnenagentur (bga) und ihre Partnerinnen organisieren rund um das Thema Nachfolge zahlreiche Angebote. Diese umfassen Sprechtage, Podiumsdiskussionen, Telefonaktionen und Beratungsgespräche bis hin zu einem breiten Online-Angebot. Die Aktivitäten sind online zugänglich unter: https://www.existenzgruenderinnen.de/DE/bga-Service/Veranstaltungskalender/Veranstaltungen-Unternehmesnachfolge/veranstaltungen_node.html

*****

Selbstverständlich berate auch ich Sie gerne zum Thema Nachfolge  – nicht nur am 21.06.2021, sonderin immer. Nehmen Sie einfach Kontakt auf!

 

Unternehmensnachfolge

Bürokratieentlastungsgesetz: Erleichterungen für kleine Unternehmen und Gründer

Bürokratieentlastungsgesetz III schafft Vereinfachungen

Ab 1. Januar 2020 wird manches einfacher. Jedenfalls für kleine Unternehmen und Gründer. Sie profitieren vom neuen Bürokratieentlastungsgesetz III.

Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze

Die schon seit sehr vielen Jahren geltende Grenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer wird durch das Bürokratieentlastungsgesetz III  zum 1.1.2020 angehoben.

Bisher galt: Im Vorjahr darf der Umsatz 17.500 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen. Ab 2020 gilt: Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.

Für die Kleinunternehmer-Regelung spricht insbesondere der Wettbewerbsvorteil bei Verkäufen an Privatpersonen und Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dazu kommt der geringere bürokratische Aufwand.

Bei Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung, bleiben Sie allerdings mindestens fünf Jahre an Ihre Entscheidung gebunden.

Vorsicht bei unterjährigen Gründungen

Wenige Gründer starten tatsächlich aber zum 1.1. eines Kalenderjahres. Ein Start mitten im Jahr ist der Normalfall. Dann müssen Sie beachten, dass die Umsätze auf das gesamte Jahr „hochgerechnet“ werden. Wer also beispielsweise in 6 Monaten 15.000 EUR umsetzt, der hat hochgerechnet einen Umsatz von 30.000 EUR und scheidet damit aus der Kleinunternehmerregelung aus.

Wer sich verschätzt, muss dem Finanzamt nachweisen, dass er mit den zusätzlichen Einnahmen nicht rechnen konnte. Kann der Unternehmer das, bleibt er im laufenden Jahr zwar umsatzsteuerbefreit, wird aber im nachfolgenden Jahr umsatzsteuerpflichtig – ganz gleich, wie hoch die Umsätze dann tatsächlich ausfallen.

Kann er dagegen nicht glaubhaft machen, dass er mit den zusätzlichen Einnahmen nicht rechnen konnte, muss er rückwirkend für das laufende Jahr Umsatzsteuer entrichten. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen.

Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Existenzgründer

Wer sich zur Umsatzsteuer anmeldet, kann als Gründer ebenfalls durch das neue Bürokratieentlastungsgesetz profitieren. Denn es besagt, dass Existenzgründer ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht mehr monatlich sondern vierteljährlich abgeben können.

Dieser Vorteil erleichtert die Gründungsphase, ist jedoch zeitlich befristet. Denn die Neuerung gilt nur für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026.

Zudem findet die neue Regelung auch nur dann Anwendung, wenn die Umsatzsteuer, die im konkreten Fall entrichtet werden muss, voraussichtlich 7.500 Euro im Quartal nicht überschreitet. Und auch hier muss die Umsatzsteuer in eine Jahressteuer „hochgerechnet“ werden. Das bedeutet: Wer voraussichtlich insgesamt mehr als 30.000 Euro Umsatzsteuer im Jahr zu entrichten hat, für den gilt weiterhin die alte Regelung, selbst wenn das Unternehmen in drei von vier Quartalen maximal 7.500 Euro an Umsatzsteuer zu entrichten hat.

Genauere Informationen gerne bei Ihrem steuerlichen Berater.


Wir möchten an dieser Stellen unseren langjährigen Kooperationspartnern, der KWWM Steuerberatungsgesellschaft dafür danken , dass sie uns stets zeitnach und leicht verständlich mit den neuesten Informationen zum Steuerreicht versehen!


Die Belegausgabepflicht

Eine weitere Änderung zum 1.1.2020 ist dagegen wenig erfreulich.  Nach der „Belegausgabepflicht“ muss jeder Betrieb mit elektronischer Kasse jedem Kunden immer einen Beleg aushändigen. Selbst dann, wenn der Kunde diesen Beleg nicht will. Die Belegausgabepflicht soll verhindern, dass Unternehmen Kaufumsätze nicht versteuern.

Dieses Verfahren verursacht im Handel unnötig Kosten und produziert überdies noch Berge an Sondermüll.  Bekanntlich werden viele Kassenbelege auf Thermopapier gedruckt, welches nicht im Papiermüll entsorgt werden kann.

Der klassische Fall ist der Brötchenkauf beim Bäcker oder andere kleine Einkäufe im Handel. Beim Kauf von werthaltigen Produkten wie Kleidung oder Elektronik fordert der Kunde normalerweise schon im Eigeninteresse einen Beleg, um ggf. von seinem Recht auf Umtausch oder Garantie Gebrauch machen zu können. Zudem sind moderne elektronische Kassensysteme normalerweise fälschungssicher. Sie produzieren automatisch Buchungen, die dem Finanzamt im Rahmen einer Kassen- oder Betriebsprüfungen zur Verfügung stehen. Der Kundenbeleg selbst scheint da obsolet.

Eine Befreiung von der Belegausgabepflicht kann jedoch beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Denn Ausnahmen sieht das Gesetz ausdrücklich vor.

neue gesetze zum 1.1.2020

Weitere Informationen für Gründer finden Sie u. a. auf unserer Website unter folgendem Link: https://orthwein-beratung.de/tag/gruendung

Zum Jahreswechsel: Tipps zur Umsatzsteigerung im neuen Jahr

Vier Tipps zur Umsatzsteigerung

Wer kennt das nicht: Das Tagesgeschäft lässt vielen Unternehmern und Selbstständigen kaum Zeit, Ideen für umsatzsteigernde Maßnahmen zu entwickeln. Darum haben wir einige Tipps für Sie, damit das nächste Jahr zu Ihrem Umsatzerfolgsjahr wird.

Tipp 1: Setzen Sie sich „smarte“ Ziele!

Smart heißt:

S – spezifisch

Ein Ziel sollte so genau und konkret wie möglich sein. Gedanken oder gar Aussagen wie „Ich hätte gerne mehr Umsatz“ oder „Es wäre schon sehr schön, wenn ich im nächsten Jahr mehr Umsatz generiere“, bringen Sie nicht wirklich weiter. Also: Um wieviel wollen Sie Ihren Umsatz im nächsten Jahr steigern?

M – messbar

Wichtig ist hier die Nennung einer Menge, einer Zeitangabe oder eines sonstigen messbaren Kriteriums. Ungünstige Formulierungen sind beispielsweise “möglichst niedrige Kosten”, “Erhöhung der Qualität”, “Ausbau des Marktanteiles” usw., denn Ihnen fehlt ein konkretes messbares Kriterium.  Dagegen meßbar ist es, den Jahresumsatz von aktuell 100.000 Euro auf 120.000 Euro zu erhöhen.

A – akzeptiert

Ziele, Akteurem als eigentlich inakzeptabel empfunden werden, haben wenig Aussicht auf Erfolg. Darum vorher prüfen, wie Sie selbst und Ihre Mitarbeiter zu den gesetzten Zielen überhaupt stehen.

R – realistisch

Dieses Kriterium hängt eng mit dem vorigen Punkt zusammen: Realistische Ziele werden von allen leichter akzeptiert und motivieren deutlich stärker, als solche, die bereits im Vorfeld als unrealistisch angesehen werden. Wäre z. B. eine Verdreifachung des aktuellen Umsatzes realistisch? Oder eher utopisch?

T – terminiert

Ein einfaches Kriterium: Die Nennung einer Zeitangabe. Es muss klar sein in welchem Zeitraum bzw. bis wann das Ziel – und ggf. Zwischenziele – erreicht werden sollen.

Tipp 2: Machen Sie eine Analyse!

Nur wer gezielt Analyse treibt, kann gezielt Marketing betreiben und so Umsätze erhöhen.

Wichtige Fragen sind dabei:

  • Woher kommen Ihre bisherigen Umsätze?
  • Welche Marketing-Maßnahmen waren besonders erfolgreich?
  • Womit könnten Sie eigentlich noch mehr Umsatz machen?
  • Welche potentielle Kunden gibt, die Sie noch gar nicht kennen?
  • Welche der unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen laufen besser als andere – und warum?
  • Was lässt sich weiter ausbauen?

Getreu dem Motto „Stärken stärken“ werden Sie  mit hoher Wahrscheinlichkeit leichter in den Bereichen weitere Kunden gewinnen können, wo Sie die meiste Kompetenz und den besten Zugang haben. Analysieren Sie also ganz genau, wo Ihre Stärken liegen. Damit können Sie gezielt Akquise betreiben.

Tipp 3: Klare Positionierung

Wenn ein potenzieller Kunde auf Ihrer Webseite ist oder Ihren Flyer bzw. Ihre Unternehmensbroschüre liest, sollte ihm schnell klar sein, ob Ihr Unternehmen und Ihr Angebot das sind, wonach er so sucht.

Unternehmen müssen aber nicht nur deutlich machen, was sie verkaufen, sondern auch, was sie nicht verkaufen.

Möglicherweise stößt eine klare Positionierung manchen Kunden ab, dennoch gilt : „Sei nicht austauschbar, sondern habe Mut, gegebenenfalls auch zu polarisieren.“ Wenn potenzielle Kunden anstrengungsarm erkennen können, warum Ihr Angebot die beste Wahl bist, werden Sie leichter verkaufen.

Gerade kleine Unternehmen haben mehr Erfolg durch eine „spitze Positionierung“ – manchmal sogar in einem Nischenmarkt. „Bauchladen-Angebote“ wie: „Wir bieten dies und das und jenes auch noch, und wenn der Kunde es wünscht, machen wir auch anderes noch möglich“, sind wenig hilfreich.

Tipp 4:  Akquise

Wer mehr Umsatz will, muss den Absatz stärken. Das gelingt zum einen über die Gewinnung neuer Kunden. Zum anderen auch über eine Umsatzsteigerung bei Bestandskunden. Ebenso wichtig ist die richtige Preiskalkulation. Dazu gehört es auch Rabatte auf den Prüfstand zu stellen.

Grundsätzlich gilt: „Bestandskunden zu (re-)aktivieren ist wesentlich einfacher als neue Kunden zu gewinnen.“

Greifen Sie dabei auch gerne öfter zum Telefon! Viele wollen gerne verkaufen, verstecken sich jedoch hinter E-Mails oder Social-Media-Werbung. Dabei sind es immer Menschen, die von Menschen kaufen!

Wenn Sie Ihrem Kunden ein Angebot per E-Mail schicken, fehlt der persönliche menschliche Kontakt, der bei einem Telefonat zustande kommt. Sie bleiben bei einem persönlichen Gespräch besser im Gedächtnis haften. Aktives Zuhören ist dabei aber unabdingbar. Im Idealfall werden Sie Ihrem Kunden ein besseres, weil persönlicheres und passenderes Angebot machen und damit Ihren Umsatz steigern.

Beschäftigen Sie sich regelmäßig mit verkaufsrelevantem Wissen!

Denn Kunden können nur von denen kaufen, die sie kennen. Dazu reichen nicht Anzeigen. E-Mails oder Flyer-Werbung. Es ist auch erforderlich, dass Sie sich dort hinbegeben, wo Ihre Kunden sind. Treffen Sie sie persönlich,  beispielsweise auf Netzwerk-Veranstaltungen, Messen oder Kongressen. Solche persönlichen Kontakte sollten aber vor- und nachbereitet werden. Wenn das gut gelingt, steigern Sie Ihre Umsätze erfolgreich im neuen Jahr!

Weitere Marketing-Tipps finden Sie auf unserer Website:

 

Analytics Opt-out