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Jobsharing ist „in“

Der Erfolg des Berliner Startups für Jobsharing: Tandemploy

Von Tandemploy und der Geschäftsidee eines Jobsharings online habe vor vier Jahren erstmals gehört. Und zwar im Rahmen meiner Beschäftigung mit Crowdfunding. Kollegin Dr.  Kerstin Gernig machte mich darauf aufmerksam. Das war im Herbst 2014. Damals war gerade mein Crowdfunding-Ratgeber erschienen. Wenn ich die Crowdfunding-Kampagne von Tandemploy etwas früher stattgefunden hätte, wäre sie garantiert in meinem Buch gelandet. Denn das Projekt war und ist geradezu zukunftsweisend in Zeiten von Fachkräftemangel und Digitalisierung.

Die beiden Berliner Gründerinnen Jana Tepe und Anna Kaiser schafften es, im Rahmen der Crowdfunding-Kampagne 18.000 Euro für den weiteren Aufbau der Plattform und viel Öffentlichkeit zu generieren.

Zuvor hatten die beiden bereits erfolgreiche Starthilfe über ein EXIST-Stipendium bekommen. Nach der Crowdfunding-Kampagne folgte dann der nächste Schritt: Die Aufnahme in den Microsoft Venture Accelerator im März 2015.

Was ist ein Accelerator?

Ein Accelerator ist eine Institution, die Startups durch gezieltes Mentoring, Coaching, die Bereitstellung von Arbeiträumen und/oder auch technischen Support zum schnelleren Durchbruch verhilft. Daher das Wort Accelerator, was soviel wie „Beschleuniger“ bedeutet. Hinter diesen Accelerators stehen in der Regel große Firmen wie z. B. Microsoft im o. g. Fall.  Oder Axel Springer und Porsche im APX-Accelerator, den ich neulich besucht habe. Diese Unterstützung ist nicht ganz uneigennützig. Im Gegenzug erhalten die Acceleratoren dann beispielsweise einen gewissen Anteil an dem Unternehmen und somit an der zukünftigen Gewinnausschüttung. Da man natürlich nur wirklich vielversprechende Startup-Modelle fördern will, sind die Auswahlkriterien anspruchsvoll.

Wer es aber geschafft hat, dem öffnen sich auch Wege zu weiteren Kapitalgebern. So auch im Falle von Tandemploy. Die beiden Gründerinnen erhielten im Sommer 2017 drei Millionen Euro für weiteres Wachstum.

Ein vielversprechendes Geschäftsmodell in Zeiten digitalen Wandels

Das Teilen von Arbeitsplätzen – Jobsharing genannt -trägt dem Bedürfnis vieler Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach mehr Flexibilität Rechnung. Jobsharing scheint einerseits genial, anderseits aber schwer zu organisieren. Wie schaffen es Unternehmen, dass zwei Personen sich einen Platz teilen? Da muss nicht nur das fachliche und persönlicheMatching stimmen, sondern auch die interne Kommunikation.

Das ursprüngliche Geschäftsmodell von Tandemploy sah vor, dass sich jeweils zwei Personen über eine Plattform mit einem Arbeitgeber zusammenfinden, für die das Modell Jobsharing passt. Das Angebot wird bzw. wurde von einer Reihe von Firmen und mehreren tausend Arbeitnehmer*innen erfolgreich genutzt.

Im nächsten Schritt hat Tandemploy eine Software entwickelt, die Unternehmen hilft, dass ihre Mitarbeiter intern flexibler arbeiten können. Auf diesem Angebot liegt der aktuelle Fokus von Tandemploy. Digitale Transformationsprozesse für Unternehmen und Organisationen klug zu gestalten, vernetzt gut zusammen zu arbeiten und dabei Reibungs- und Informationsverluste zu vermeiden ist das Ziel. Die Plattform für Jobsharing existiert trotzdem weiter. Als https://app.tandemploy.com/  Und – erfreulich zu wissen !- auch die beiden Gründerinnen sind noch immer bei Tandemploy im Team. Mehrfach wurden sie für ihre Ideen für eine menschlichere und zugleich flexiblere Arbeitswelt ausgezeichnet.

Crowdfunding Brainstorming

Startups – Der Exit im Fokus

Wie funktioniert ein Exit?

Traditionelle Unternehmen werden gegründet, um langfristig von ihren Gründern geführt zu werden. In der Startup-Szene hat sich dagegen der Exit als Unternehmensziel etabliert. Das meint den Verkauf an ein anderes Unternehmen oder an einen Konzern.  Die Gründer verkaufen ihre Anteile und steigen aus dem jungen Unternehmen aus. Einige Mitglieder des Gründerteam arbeiten auch noch einige Zeit im Unternehmen weiter, dass dann jedoch anderen gehört.

Millionenschwere Übernahmen von Startups durch Google, Facebook & Co sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Doch wie fließt das Geld bei einem Exit wirklich und was bleibt für die Gründer?

Startup-Gründer verfügen über Ideen mit Innovationspotenzial, doch ihnen fehlt es im Regelfall an Kapital. So kommen private Investoren, sogenannte Business Angels oder andere Venture Capital (VC)-Geber, ins Spiel. Die wissen aber, dass von elf Startups acht bis neun in den ersten Jahren scheitern. Umso bewusster investieren sie. Sie sind auf der Suche nach Geschäftsideen mit viel Potenzial und sichern sich durch entsprechende Verträge Chancen auf einen möglichst renditeträchtigen Exit.

Am Anfang steht die Unternehmensbewertung

Ehe eine Investition jedoch getätigt werden kann, muss zunächst der Wert des Startups bestimmt werden. Anhand dieser wird entschieden, wie viele Geschäftsanteile ein Investor zu welchem Preis erhält. Differenziert wird dabei zwischen einem „Post-Money“-Wert, bei dem das neue Kapital bereits eingepreist ist und dem Wert davor („Pre-Money“).

Da die gängigen Methoden zur Unternehmensbewertung hier jedoch nicht anwendbar sind, sind Startup-Bewertungen im Wesentlichen nur Prognosen. Zugrunde gelegt werden verschiedene Faktoren, wie die Attraktivität des Marktes, die Reputation der Gründer oder der Innovationsgrad der Produkte. Von der Einschätzung der Investoren und der guten Vorbereitung der Gründer hängt ab, auf welchen Wert man sich einigt. Der wird dann vertraglich festgehalten. Damit aber nicht genug…

Ein VC-Vertrag enthält komplexe Klauseln

Das ist beispielsweise von Mitveräußerungsrechten und –pflichten (Tag Along und Drag Along) die Rede, von Bezugsrechten und Verwässerungsschutzmaßnahmen (Anti Dilution), sowie von Liquidations- / Erlöspräferenzen (Liquidation Preferences).

Letztere sind besonders entscheidend. Sie greifen automatisch, sobald sich der Exit durch Verkauf von mehr als 50 Prozent der Unternehmensanteile realisiert. Sie kommen aber auch bei Liquidation eines gescheiterten Startups zum Tragen. Und sie entscheiden, welche Gesellschafter bevorzugt abgefunden werden und damit auch letzlich, wer wie viel am Exit verdient.

Aus Investorensicht sind Liquidationspräferenzen absolut notwendig; ohne sie kann ein Investor bei schlechten oder mäßigen Exit-Erlösen nur verlieren. Aber sie können auch dafür sorgen, dass Anschlussfinanzierungen schwierig werden. Oder dass Gründer beim Exit finanziell unverhältnismäßig benachteiligt werden.

Die Präferenzen können höchst unterschiedlich gestaltet sein. Geläufig ist: Last in, First out, das heißt die Investoren werden in der Reihenfolge ihres Einstiegs – die Letzten zuerst – abgefunden.

Als besonders fair gilt die einfache Präferenz mit Anrechnung (non-participating). Sie dient dem Schutz des Investors für den Fall, dass das Unternehmen unter dem Wert verkauft wird, der Bemessungsgrundlage für sein Investment war. Dieser Fall könnte z. B. durch eine Drag-Along-Verpflichtung eintreten. Dann müssen alle Anteile verkauft werden, sobald der Mehrheitsgesellschafter verkauft. Dank der Präferenz kann der Investor aber sein eingebrachtes Geld retten.

Bei einer nicht anrechenbaren (participating) Präferenz verdient der Investor zusätzlich am Erlös pro Anteil, ohne dass die Rückzahlung seiner Einlage angerechnet wird. Das ist vor allem bei hohen Exit-Erlösen interessant.

Möglich sind zudem Zinsvereinbarungen. Allerdings können die Investorenansprüche durch eine vertraglich festgelegte Obergrenze, den sogenannten „Cap“ gedeckelt werden.

Liquidationspräferenzen mit einem Faktor >1 waren zu Zeiten des New-Economy-Booms durchaus geläufig. Aktuell sind sie, zumindest in der deutschen Startup-Szene, aber eher selten. Sie können aber als Ausgleich zur Anwendung kommen, wenn der Gründer eine höhere Bewertung durchsetzt als der Investor für realistisch hält.

Augen auf beim Abschluss von VC Verträgen!

Wie sich eine nicht anrechenbare Präferenz mit Faktor 2 auswirkt, erläutert dieses Beispiel:

Ein Investor gibt vier Millionen Euro in ein Startup mit einer Post-Money-Bewertung von zehn Millionen Euro. Er erhält eine 2-fache nicht anrechenbare Liquidationspräferenz und 40 Prozent der Geschäftsanteile. Die vier Gründer ihrerseits halten weiterhin 60 Prozent – pro Kopf jeweils 15 Prozent. Auf dem Papier ist nach der Kapitalzufuhr nun jeder Gründer zweifacher Millionär.

Nach einem Jahr wird das Startup für zehn Millionen Euro verkauft. Jetzt erhält der Investor seine Einlage doppelt zurück: acht Millionen Euro. Da die Präferenz nicht angerechnet wird, stehen ihm von den verbleibenden zwei Millionen aufgrund seiner Geschäftsanteile weitere 800.000 Euro zu. Er hat also seinen Einsatz mehr als verdoppelt. Den vier Gründern bleiben 1,2 Millionen Euro – pro Kopf somit nur 300.000 Euro für ihre gute Geschäftsidee und hunderte Stunden harter Arbeit.

Vor Abschluss eines VC-Vertrages sollten unterschiedlichste Exit-Szenarien durchdacht und berechnet werden. Nur so lassen sich gute und faire Vereinbarungen zu finden. Denn, wer an einem Exit wie viel verdient, entscheiden letztllich die Verträge.

 

Kreditanträge führen zu SCHUFA-Einträgen

Denken Sie bei der Kreditbeantragung an die SCHUFA!

Wenn Sie als Unternehmer*in oder Gründer*in bei einer Bank ein Darlehen anfragen, wird diese Anfrage i.d.R. an die SCHUFA weitergeleitet und erhält dort das Merkmal „Anfrage Kredit“.

Das beeinflusst Ihren Schufa Score negativ und das Merkmal „Anfrage Kredit“ bleibt für ein Jahr  gespeichert.  Dadurch verschlechtert sich Ihr Scorewert. Der SCHUFA-Score ist ein mathematischer Wert. Er beschreibt Ihre Kreditwürdigkeit beschreibt und dient vielen Gläubnigern als Entscheidungsgrundlage.

Wenn der angefragte Kredit nicht zustandekommt, könnten Sie Probleme bekommen, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an ein weiteres Geldhaus wenden.  Dort wird man aufgrund des SCHUFA-Eintrags davon ausgehen, dass Ihre vorherige Anfrage abgelehnt wurde. Somit können Kreditentscheidungen und auch die Kreditkonditionen negativ beeinflusst werden. Und das sogar, wenn Sie selbst das Kreditangebot der ersten Bank abgelehnt haben.

Was also tun?

Bevor Sie einen Kreditantrag stellen, sollten Sie zunächst genau überlegen, wie groß Ihre Chancen bei diesem Institut auf eine tatsächliche Bewilligung sind. Dies können Sie im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs mit der Bank eruieren – ohne gleich einen Kreditantrag zu stellen.

Erkundigen Sie sich auch, wie die Konditionen aussehen. Vielleicht gibt es ein Institut mit günstigeren Konditionen als Ihre Hausbank. Oder Sie finden eine Bank, die für Ihr spezielles Finanzierungsanliegen besonders geeignet ist… Der Markt ist größer als man gemeinhin glaubt, und ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall!

Ziehen Sie am besten einen unabhängigen Berater hinzu, der Ihnen bei der Vorauswahl und der Entscheidungsfindung hilft. Aber auch hier gilt es, die Augen aufzumachen: Manche Berater bringen ihre Klienten einfach zu der Bank, die sie am besten kennen. Diese muss aber nicht unbedingt die beste Adresse für Ihr Finanzierungsanliegen sein. Besondere Vorsicht ist bei Beratern geboten, die als Finanzmakler tätig sind und auf Provisionsbasis arbeiten.

Alternativ zur „Anfrage Kredit“  hat die Schufa das Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“ entwickelt. Eine solche Konditionsanfrage wird ähnlich wie eine Kreditanfrage vorübergehend gespeichert. Sie wirkt sich jedoch nicht negativ auf Ihren Schufa-Score aus und bleibt für andere Banken unsichtbar.

 

Venture Capital

Immer wieder erreichen uns Fragen wie diese: Wie komme ich an Venture Capital? Wo finde ich einen privaten Investor für mein Unternehmensprojekt? Was bedeutet es für mich und mein Unternehmen, wenn ich privates Risikokapital einwerbe?

Hier möchte ich nun etwas Licht ins Dunkel bringen…

Was ist Venture Capital (VC)?

Venture Capital, zu Deutsch Wagniskapital oder Risikokapital ist privates Beteiligungskapital („Private Equity“), das in nicht börsennotierte Unternehmen, meist junge Unternehmen investiert wird. Selten sind handelt es sich dabei um Direktbeteiligungen einzelner Geldgeber.

Eine große Menge von Venture Capital fließt über Venture Capital Fonds, welche Venture Capital Gesellschaften gehören. Die Venture Capital Fonds haben oft eine oder mehrere Branchenschwerpunkte, auf die sie sich spezialisiert haben. Schätzungen zufolge gibt es rund 110 aktive Venture Capital Gesellschaften in Deutschland – davon sind 90 im Bundesverband Deutscher Kapitalgesellschaften vertreten. Zahlreiche Gesellschaften gehören zu den Förderinstituten von Bund und Ländern.

Durch das Einbringen von Kapital wird der Venture Capital Investor Mitgesellschafter im finanzierten Unternehmen – mit allen dazugehörenden Rechten und Pflichten. Anders, als landläufig vermutet wird, erwerben Venture Capital Investoren aber nicht die Mehrheit am Unternehmen – im Gegenteil, sie sind im Regelfalle bestrebt, dass die Gründer weiterhin die Mehrheit halten.

Die Mindestbeteiligung der Venture Capital Fonds liegt in der Regel bei ca. 100.000-250.000 Euro.

Neben dem Kapital bringen Venture Capital Gesellschaften oft auch fundierte Branchenkenntnisse sowie Management-Expertise in das investierte Unternehmen mit ein, was neben dem Kapital selbst, eine wichtige Hilfe zu weiterem Wachstum ist.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für Venture Capital?

Wie nachstehende Grafik zeigt, ist Venture Capital erst in einer fortgeschrittenen Phase der Unternehmensgründung üblich.

Bildquelle: www.fuer-gruender.de

In der Vor-Gründungsphase (Seed) braucht es Kapital für Forschung und Ideen-Entwicklung sowie für die Entwicklung von Prototypen. Ziel ist in dieser Phase, das Konzept bis zur Marktreife zu bringen. Da die Seed Phase das höchste Risiko birgt, investieren Venture Capital Gesellschaften nur sehr selten in die Seed Phase.

Dafür stehen als Unterstützer in dieser Phase sog. „Accelerators“ oder „Inkubatoren“ zur Verfügung. Das sind meistens Institutionen, die Startups innerhalb eines festgelegten Zeitraums durch intensives Coaching und Mentoring unterstützen, oft auch Räumlichkeiten und Kontaktnetzwerke zur  Verfügung stellen so den Entwicklungsprozess stark beschleunigen und vorantreiben können. Finanzkapital in der Seed-Phase wird  – neben den Eigenmitteln der Gründer – oft durch Crowdfunding / Crowdinvesting bereitgestellt.

Die nächste Finanzierungsrunde (Start-up) beginnt, wenn die Produktentwicklung abgeschlossen ist und die Markteinführung finanziert werden muss. D. h. es muss bereits über ein marktreifes Produkt (Prototyp) oder eine entsprechende Dienstleistung vorhanden sein.  Nun braucht es weiteres Kapital für Produktion und Vermarktung. Für diese Phase ist für Venture Capital Geber der Proof of Concept relevant – d.h. es sollte eine klare Indikation geben, dass die Geschäftsidee auch zu wirtschaftlichem Erfolg führt, wie sie beispielsweise über eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne erbracht werden kann.

Erste Wachstumsphase (Expansion): Hat sich das Produkt erfolgreich auf dem Markt behauptet und sind die ersten Umsätze erzielt, steht der Ausbau der Marktposition an. Um das zukünftige Wachstum finanzieren zu können, stehen spezialisierte, auf Expansion fokussierte Venture Capital Fonds zur Verfügung. Investiert wird vorwiegend in Produktionskapazitäten und den Vertrieb, um für das zukünftige Wachstum gerüstet zu sein.

Für welche Start-ups ist Venture Capital interessant?

Wagniskapital oder Venture Capital Investoren investieren ihr Geld vorwiegend in Start-ups und Jungunternehmen, die zwar wenig Sicherheiten aber dafür ein hohes Maß an innovativem Potenzial bieten. Folgende Faktoren sind für Venture Capital Gesellschaften bei der Auswahl der Unternehmen wichtig:

  • Ist die Geschäftsidee innovativ?
  • Ist der Markt für das Start-up vielversprechend?
  • Hat das Angebot ein klar definierten Kundennutzen und ein Alleinstellungsmerkmal (USP) am Markt?
  • Welche Gründerpersönlichkeiten / welches Team leitet das Unternehmen?

Welche Venture Capital Investoren gibt es?

Business Angels

Wer an Risikokapitalgeber denkt, hat meist vermögende, private Investoren im Auge. Diese Business Angels gibt es tatsächlich und sie bringen neben Kapital auch Know-how in das Unternehmen ein. Business Angels investieren in der Regel zwischen 50.000 und  100.000 Euro, typischerweise in einer frühen Unternehmensphase. Damit sind Business Angels ideale Investoren speziell für innovative Existenzgründungen, die beispielsweise Kapital für die Produktentwicklung benötigen.

Da der Business Angel Geld in das Unternehmen investiert, erhält er Anteile am Unternehmen und wird somit Miteigentümer. Business Angels setzen darauf, dass die erworbenen Unternehmensanteile aufgrund eines guten Geschäftsverlaufs erheblich an Wert gewinnen und Sie nach ein paar Jahren Ihre Anteile mit Gewinn verkaufen können.  Die meisten Business Angels schliessen sich einem Business Angels Netzwerk an und können hierüber gefunden und kontaktiert werden. Es gibt in Deutschland etwa 3.000 aktive Business Angels, die meist einem Business Angels Netzwerk angehören. Die meisten dieser Business Angels Vereinigungen sind wiederum Mitglied beim BAND, dem Business Angels Netzwerk Deutschland e.V.

Beteiligungsgesellschaften der Förderbanken der Bundesländer

Auch Förderbanken der Bundesländer vergeben Wagniskapital, in dem sie sich über eigene Beteiligungsgesellschaften an jungen Unternehmen beteiligen. Die Mindestbeteiligung bei den Beteiligungsgesellschaften der Förderbanken beginnt je nach Förderbank schon mit 20.000 Euro. Und in der Regel haben die Beteiligungsgesellschaften keinen festen Investitionsfokus; d.h. grundsätzlich kommt jedes Geschäftsmodell in Frage. Da aber kein spezieller Branchenfokus besteht, bringt die Förderbank unter Umständen nicht genauso viel Branchen Knowhow in das Unternehmen ein wie beispielsweise eine klassische Venture Capital Gesellschaft.

High-Tech Gründerfonds

Eine besondere Form von Venture Capital ist der High-Tech Gründerfonds (HTGF). Er ist Deutschlands aktivster Frühphaseninvestor und wurde 2005 ins Leben gerufen.  Er unterstützt junge Technologieunternehmen mit Seedkapital. In einer ersten Finanzierungsrunde sind dabei bis zu 1.000.000 Euro als nachrangiges Gesellschafterdarlehen möglich. Der High-Tech Gründerfonds bietet aber auch ein Netzwerk und unternehmerische Unterstützung für die Gründer.

Coparion Fonds

Ähnlich dem High-Tech Gründerfonds investiert der von der KfW und dem BMWi finanzierte Coparion Fonds in junge Wachstumsunternehmen. Der Fonds ist nicht für die Seed-Finanzierung gedacht, sondern positioniert sich als Investor ab der zweiten Phase. So sollen in verschiedenen Finanzierungsrunden pro Unternehmen bis zu 10 Mio. Euro fließen. Bei der Verteilung der Investmenthöhe auf die jeweiligen Finanzierungsrunden ist man flexibel.  Besonders wichtig: Coparion investiert niemals alleine in ein Unternehmen, sondern immer als Co-Investor zu denselben Konditionen und in der Regel auch mit demselben Volumen wie parallel ein anderer Risikokapitalgeber investiert.

Klassische Venture Capital Gesellschaften

Wie bereits eingangs erwähnt, kommt das Wagniskapital selten direkt von einzelnen Kapitalgebern, sondern meist über Gesellschaften bzw. Fonds, die sich nach Branchenfokus oder Investitionssumme und mögliche Vorteilen für die Kapitalnehmer durchaus stark unterscheiden können. Die Mehrheit der Venture Capital Geber gehören zu den klassischen Venture Capital Gesellschaften, bei denen die Gesellschaft als Fondsmanager / Vermögensverwalter tätig ist. Dabei legt die Venture Capital Gesellschaft einen VC Fonds mit einem speziellen Investitionsfokus (z.B. mit einem speziellen Branchenfokus und / oder Investitionsphase) auf.

Ist der Fonds definiert, muss die Gesellschaft Investoren finden (Capital Raising). Mit dem eingesammelten Geld investiert die Gesellschaft dann in die Unternehmen, die in die Anlagestrategie passen. Wichtig für Gründer: Wenn Sie eine Venture Capital Gesellschaft als Investor gewinnen möchten, prüfen Sie vor Kontaktaufnahme, ob ihr Unternehmen dem Investitionsfokus entsprechen könnte. Die Mindestinvestitionssumme liegt meist über 50.000 Euro. Positiv: Da die Gesellschaften sich auf ein paar wenige Branchen fokussieren, bringen Sie meist auch Industrie Knowhow in das Unternehmen ein.

Corporate Venture Capital (CVC) Gesellschaften sind Tochtergesellschaften von Großunternehmen, die für den Mutterkonzern strategische Investments tätigen. Dementsprechend sind die Zielunternehmen meist in verwandten Sektoren der Muttergesellschaft tätig. Im Gegensatz zu „normalen“ Venture Capital Gesellschaften sind die CVCs auf Wertsteigerung der eingesetzten Mittel, als auch auf den Mehrwert aus, der sich aus Synergien zwischen dem Mutterkonzern und dem finanzierten Partner-Unternehmen generieren lässt. Ein prominentes Beispiel für ein CVC ist die BASF Venture Capital GmbH.

Wie Sie Venture Capital Investoren überzeugen

Neben den oben beschriebenen Faktoren, die für ein Venture Capital Unternehmen wichtig sind, ist insbesondere eine überzeugende Präsentation – z.T. auch in Form eines Elevator Pitches oder eines Pitch Decks – ausschlaggebend für den ersten Eindruck und ggf. den nächsten Schritt: die Prüfung des Businessplans.  Bei der Prüfung des Businessplans schaut sich ein Risikokapitalgeber insbesondere das Executive Summary und den Finanzplan genau an. Entsprechend wichtig ist es, dass Sie mit einem wasserdichten Finanzplan überzeugen können.

Sowohl bei der Vorbereitung des Pitches als auch bei Erstellung von Businessplan und Finanzplan können Sie auf unsere professionelle Unterstützung zurückgreifen!

Gründung durch Geflüchtete – Potenziale und Herausforderungen

Das von der Berliner Wirtschaft geförderte Projekt LOK.STARTupCAMP international begleitet seit August 2016 die Zielgruppe der Geflüchteten in die Selbstständigkeit. Scheinbar ein gelungener Ansatz: Die Nachfrage ist hoch, Gründungspotential und unternehmerische Erfahrung sind vorhanden. Von ca. 250 Teilnehmer*innen haben bereits über 50 Geflüchtete den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt.

Seit 2017 engagiere ich, Ilona Orthwein, mich als Beraterin in diesem Projekt und konnte bislang zwei Gründer mit Fluchthintergrund erfolgreich in die Selbstständigkeit begleiten.  Gleichzeitig konnte ich die vielfältigen Herausforderungen kennenlernen. Denn: Unternehmensgründungen durch Geflüchtete mit ihrem besonderen rechtlichen Status und ihren speziellen sozialen Lebensbedingungen erfordern innovatives Handeln und neue Wege in der Gründungsbegleitung.

In der Fachveranstaltung am 29.10.2018 wollen wir den Blick auf die zentralen Herausforderungen lenken, denen Geflüchtete begegnen, wenn sie in Deutschland gründen möchten, wie z.  B. Gründungsfinanzierung mit zeitlich begrenztem Aufenthaltstitel, Entwicklung neuer Wege zur formalen Anerkennung beruflicher Erfahrungen. Wir wollen auf die Potentiale einer Kultur des Wirtschaftens versus deutscher Behördenkultur aufmerksam machen.

Das Fachforum wird von einer Messe  erfolgreicher Gründer*innen aus dem Projekt begleitet. das genaue Tagungsprogramm zum Herunterladen finden Sie auf der Website der LOK.a.MOTION GmbH.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten all diejenigen, die dies noch nicht getan haben, um eine kurze Anmeldung. Bitte laden Sie das Anmeldeformular herunter und senden es ausgefüllt zurück.

  • Fachforum
  • Datum: 29.Oktober 2018
  • Zeit: 13.00 bis 18.30 Uhr
  • Ort: Festsaal der Berliner Stadtmission – Lehrter Str. 68, 10557 Berlin
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