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Barrierefreiheit im Netz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz -Neuerungen ab Juni 2025

Was kleine und mittlere Unternehmen für ihre Websites und Onlineshops wissen müssen

In einer zunehmend digitalen Welt wird es immer wichtiger, dass Websites und Onlineshops für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das 2025 in Kraft tritt, zielt genau darauf ab: die digitale Teilhabe für alle zu gewährleisten. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt dies eine neue Herausforderung dar. Doch was genau bedeutet das Gesetz, und wie können KMU sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den Anforderungen entsprechen?

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde im Jahr 2021 vom deutschen Bundestag verabschiedet und setzt die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als „European Accessibility Act“ (EAA), in nationales Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Bereichen des Lebens abzubauen, insbesondere auch im digitalen Raum.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass ab Juni 2025 alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Websites und Onlineshops, barrierefrei gestaltet sein müssen. Dies betrifft unter anderem die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit der digitalen Inhalte.

Die Leitlinieen für Barrierefreiheit finden sich unter folgendem Link…

Warum ist Barrierefreiheit im digitalen Raum wichtig?

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage der sozialen Verantwortung und wirtschaftlichen Vernunft. In Deutschland leben schätzungsweise 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Wenn Websites oder Onlineshops für diese Personengruppe nicht zugänglich sind, kann das erhebliche Umsatzeinbußen bedeuten. Zudem profitiert auch eine breitere Nutzergruppe, wie ältere Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen, von barrierefreien Angeboten.

Was müssen KMU beachten?

Für viele kleine und mittlere Unternehmen kann die Umsetzung der neuen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zunächst überwältigend erscheinen. Doch mit einer strukturierten Herangehensweise ist es möglich, die notwendigen Anpassungen effektiv vorzunehmen.

1. Wahrnehmbarkeit sicherstellen: Alle Informationen auf der Website sollten für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen zugänglich sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass Bilder und Videos mit alternativen Texten und Untertiteln versehen werden müssen.

2. Bedienbarkeit gewährleisten: Die Navigation auf der Website sollte auch ohne Maus möglich sein, beispielsweise durch die Nutzung von Tastaturkürzeln. Auch die Struktur der Website sollte logisch und leicht verständlich aufgebaut sein.

3. Verständlichkeit der Inhalte: Texte sollten in einfacher Sprache verfasst sein, sodass sie von möglichst vielen Menschen verstanden werden können. Zudem sollten klare und prägnante Anleitungen und Hilfestellungen angeboten werden.

4. Robustheit der Technik: Die Website sollte mit verschiedenen Hilfsmitteln kompatibel sein, wie beispielsweise Screenreadern oder Vergrößerungssoftware. Dies erfordert einen sauberen und semantisch korrekten HTML-Code.

 Praktische Schritte für KMU zur Umsetzung

Für viele KMU stellt sich die Frage, wie sie diese Anforderungen in der Praxis umsetzen können. Hier sind einige Schritte, die dabei helfen können:

Bestandsaufnahme: Zunächst sollte die bestehende Website oder der Onlineshop auf Barrierefreiheit überprüft werden. Es gibt verschiedene Tools und Checklisten, die dabei unterstützen können.

Schulung und Sensibilisierung: Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter, die an der Website arbeiten, für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert und gegebenenfalls geschult werden.

Externe Experten hinzuziehen: Oftmals kann es sinnvoll sein, Experten für Barrierefreiheit hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen korrekt umgesetzt werden.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Barrierefreiheit ist kein einmaliger Prozess, sondern sollte kontinuierlich überprüft und angepasst werden, insbesondere bei neuen Inhalten oder technischen Updates.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt kleine und mittlere Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch eine Chance, ihre digitalen Angebote für eine breitere Zielgruppe zu öffnen. Durch gezielte Maßnahmen können KMU nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern auch ihre Reichweite und Kundenzufriedenheit erhöhen. Letztlich trägt die Barrierefreiheit im digitalen Raum dazu bei, eine inklusivere Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleichermaßen partizipieren können.

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