Neustarthilfe Plus erweitert und verlängert

Neustarthilfe Plus erweitert und verlängert

Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember

In unserem Newsblog berichteten wir bereits über die Neustarthilfen für Soloselbstständige und Kleinunternehmen. Das Bundesprogramm  „Neustarthilfe Plus“ wurde nun erweitert und die Antragsfrist verlängert.

Die wirtschaftlichen Hilfen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Pandemie wird nun auf den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 ausgedehnt. Der finanzielle Zuschuss aus Bundesmitteln beträgt maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum.

Anträge auf Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 können Sie bis 31. Dezember 2021 stellen.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Personen, die persönlich und unbeschränkt haften.
  • Personengesellschaften können z. B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) sein.
  • Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin oder einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften),
    Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern (Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften),
  • Genossenschaften,
  • befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständig Beschäftigte.

Um die Neustarthilfe Plus beantragen zu können, müssen Sie bereits vor dem 01.11.2021 entsprechend selbständig tätig  gewesen und bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein. Sie müssen diese Selbständigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. mindestens 51 Prozent ihrer Einkünfte beziehen. Und Sie dürfen höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen.

Sonderregelungen gelten bei geringen Einkünften im Jahr 2019, welche durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden, wie z. B.  Krankheit oder Elternzeit. Und sie gelten auch für Fälle, in denen die Geschäftstätigkeit zwar vor dem 1. November 2020 offiziell angemeldet, aber erst nach dem 1. Januar 2019 aufgenommen wurde.

Weitere Einzelheiten und exemplarische Fälle finden Sie ->hier…

Auf der Website des BMWI finden Sie auch eine Übersicht über die Rückzahlungsmodalitäten und den Link zur Antragsstellung.

Aktuelle Fristen

Für die Beantragung der Neustarthilfe (Januar bis Juli 2021) endet die Frist am 31.Oktober 2021.

Die Neustarthilfe Plus sowohl für das dritte als auch für das vierte Quartal kann bis 31.Dezember 2021 beantragt werden.

Nach meiner Kenntnis können alle drei Hilfen – Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus Juli – September und Neustarthilfe Plus September bis Dezember – parallel beantragt werden.

 

Über den Autor

Ilona Orthwein administrator

Kauffrau und Sozialwissenschaftlerin (M.A.), über 12 Jahre im internationalen Bankgeschäft tätig, seit 2003 Inhaberin der "Ilona Orthwein Unternehmens- und Organisationsberatung", Finanzierungs-, Digitalisierungs- und Crowdfunding-Expertin, tätig für diverse Beratungsförderprogramme, Referentin und Autorin von Fachpublikationen.

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