Der Brexit und die Limited (Ltd.)

Der Brexit und die Limited (Ltd.)

Brexit-Folgen für die britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland

Durch die Reform von 2008 wurde die UG (haftungsbeschränkt) – auch „Mini-GmbH“ – als Kapital schonende Alternative zur GmbH ins Leben gerufen.

Bis dahin war die Gründung einer britischen Limited (Ltd.) als Rechtsform auch in Deutschland sehr beliebt. Die leichte, schnelle und preiswerte Gründung führte dazu, dass es Anfang 2006 in Deutschland über 30.000 Unternehmen mit dieser Rechtsform gab.

Schnell übersehen wurde, dass ein deutsches Unternehmen mit der Rechtsform einer brit. Limited sich in zwei verschiedenen Rechtssystemen bewegt. Im Innenverhältnis, d. h. bezüglich der Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane, gilt britisches Recht. Für die Geschäftstätigkeit nach Außen jedoch deutsches Recht. Das kann zu erheblichen Problemen führen, zumal sich die Rechtsauffassungen Kontinentaleuropas vor der des anglo-amerikanischen Rechtsraums teilweise stark unterscheiden.

Aktuell ist noch nicht geklärt, wie sich der Brexit tatsächlich auswirkt. Aber je mehr Zeit verstreicht, umso wahrscheinlicher wird ein ungeregelter Brexit. Dann wird Großbritannien für die EU zum Drittstaat. Ohne „Brexit-Deal“ fehlen klare Abkommen. Damit dürfte sich die Lage für die deutschen Ltd. dramatisch ändern. Es könnte z. B. sein, dass diese Form der Limited in Deutschland nicht mehr als Rechtsform im Außenverhältnis entsprechend anerkannt wird.

Es könnte sogar sein, dass die Limited zwangsweise in eine andere Rechtsform umgewandelt wird. Denn das deutsche Recht kennt ja keine Limited. Das hätte dann haftungsrechtlich erhebliche Folgen. Wie sich ein solcher Rechtsformwechsel zudem steuerlich auswirkt, ist ebenfalls noch nicht geklärt.

Die Zeit läuft. Je nach Art und Umfang der Gesellschaft kann aber vielleicht noch rechtzeitig vor dem Brexit den Unsicherheiten entgegengewirkt werde. Gegebenenfalls kann die Limited aufgelöst und  in eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH umgewandelt bzw. mit einer solchen verschmolzen werden.

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, spätestens jetzt Rat bei Experten zu suchen.

Die richtige Rechtsform finden

 

Über den Autor

Ilona Orthwein administrator

Kauffrau und Sozialwissenschaftlerin (M.A.), über 12 Jahre im internationalen Bankgeschäft tätig, seit 2003 Inhaberin der "Ilona Orthwein Unternehmens- und Organisationsberatung", Finanzierungs-, Digitalisierungs- und Crowdfunding-Expertin, tätig für diverse Beratungsförderprogramme, Referentin und Autorin von Fachpublikationen.

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