Bankgarantien und Buergschaften

Bankgarantien und Bürgschaften

Bankgarantien und Bürgschaften sind wichtige Finanzierungsinstrumente für Unternehmen.

Die Bankgarantie

Eine Bankgarantie abstraktes, d. h.vom Grundgeschäft gelöstes Versprechen einer Bank Zahlung zu leisten für den Fall, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.mDamit übernimmt das Kreditinstitut dafür eine Garantie, dass ein bestimmter Erfolg gewährleistet wird bzw. ein möglicher Schaden minimiert wird.

Die Bank ist verpflichtet, bei einer Inanspruchnahme aus der Bankgarantie auf erstes Anfordern an den Garantiebegünstigten zu zahlen – ohne den Fall selbst zu prüfen bzw. den Ausgang eines Schieds- oder Gerichtsverfahren abzuwarten.

Die Bankgarantie findet aufgrund dieser vereinfachten Handhabe vor allem im internationalen Geschäft Anwendung – auch schon im Rahmen von Ausschreibungen als Bietungsgarantie – ansonsten auch häufig als Anzahlungs-, Zahlungs-, Lieferungs-, Leistungs- oder Gewährleistungsgarantie.

Der Vorteil für die Praxis ist der, dass die Bank als Garant unmittelbar haftet und kann darum grundsätzlich keine Einwendungen gegen ihre Zahlungspflicht aus dem zugrunde liegenden Geschäft der Außenhandelspartner machen kann. Die garantierende Bank ist am zugrunde liegenden Rechtsgeschäft auch gar nicht beteiligt und kann im Widerstreit der Interessen ausschließlich gemäß der Garantiebedingungen agieren.

Die Absicherung der Bank erfolgt wiederum über ihre Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber – das kann eine inländischer Kunde sein oder ein ausländisches Kreditinstitut mit dem ein entsprechendes Abkommen besteht, so dass sich die Bank im Falle einer Inanspruchnahme durch den Garantiebegünstigten, leicht schadlos halten kann.

Da die Inanspruchnahme, d. h. die tatsächliche Erbringung der Zahlung durch das Kreditinstitut die Ausnahme und nicht die Regel ist, spricht man von einer Eventualverbindlichkeit, welche bilanziell entsprechend berücksichtigt  Da diese Eventualverbindlichkeit zudem im Normalfalle gut besichert ist, verleiht die Bank im Prinzip nicht mehr als ihren guten Namen. Man spricht darum auch von „Kreditleihe“ anstelle von „Geldleihe“ (Darlehen oder Akkreditiv). Für diese Kreditleihe vereinnahmt die Bank eine Provision, sowie üblicher Weise entsprechende Erstellungs- und Abwicklungsgebühren. Insgesamt betrachtet, ist die Garantie als Besicherung von Auslandstransaktionen für Unternehmen jedoch wesentlich günstiger als das Dokumenten-Akkreditiv.

Die Bankbürgschaft

Im Inlandsbereich findet die Bankbürgschaft häufiger Anwendung. Gegensatz zur Bankgarantie ist diese gesetzlich klar geregelt. Es handelt sich bei der Bürgschaft um eine akzessorische, d. h. mit dem zugrunde liegenden Geschäft verbundene Verpflichtung, die zur Sicherstellung einer gegen den Hauptschuldner bereits entstandenen oder noch entstehenden Forderung abgegeben wird.

Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten ein zu stehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Bei der Bankbürgschaft ist der Bürge eine Bank. Typisch für die Praxis der Bankbürgschaft ist, dass die wesentlichen Einreden aus dem Grundgeschäft, welche das Gesetz vorsieht im Rahmen der gesetzlichen Vertragsfreiheit aber ausgeschlossen werden.

Auch Privatpersonen oder juristische Personen können als Bürgen auftreten. Eine wohl gängigste Form der Bürgschaft ist die Mietbürgschaft. Hier kann der Vermieter vom Bürgen die Miete einfordern, falls sein Mieter mit der Zahlung im Rückstand ist. Andere gängige Bürgschaften sind z. B. Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften im Baugewerbe. Auch Zahlungs- oder Anzahlungsbürgschaften kommen in der unternehmerischen Praxis durchaus häufig vor.

Die zivilrechtlichen Regelungen über die Bürgschaft sind in Deutschland in den §§ 765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten.

Im der Fachsprache werden sowohl Garantie als auch Bürgschaft mit dem Sammelbegriff Aval (von ital. avallo – „Wechsel“, bzw. von arabisch hiwala – „Mandat“, „Wechsel“). bezeichnet.

Weitere interessante Informationen finden Sie zum preisgünstigen Download hier:

Finanzwissen kurzgefasst: Die Bankgarantie
Know-how für den Außenhandel: Die Risiken des Exports und ihre Besicherung
Know-how für den Außenhandel: Akkreditive, Dokumente, Bankgarantien
Finanzwissen für Gründer/innen: Businessplan u. Bankgespräch – Worauf es im Umgang mit Banken ankommt

Analytics Opt-out